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Verkehrswegebau

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Kapitel 02 – Fahrgeometrische Grundlagen Seite 2<br />

Abmessung [m] Quelle<br />

größte Höhe 4,00 m §4 Abs.6 KFG [2]<br />

größte Breite 2,55 m (2,60 m für Kühlfahrzeuge) "<br />

größte Länge<br />

bei Kfz ohne Anhänger<br />

bei Gelenkkraftfahrzeugen<br />

Kfz mit Anhänger<br />

Sattelkraftfahrzeug<br />

12,00 m<br />

18,00 m<br />

18,75 m<br />

16,50 m<br />

§4 Abs.6 KFG [2]<br />

"<br />

"<br />

§4 Abs. 7a KFG [2]<br />

"<br />

größter Wendekreisradius 12,50 m §6 Abs.2 KDV [3]<br />

Tabelle 2: Zulässige Abmessungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern in Österreich<br />

Abbildung 1: Grundmaße für Verkehrs- und Lichtraum bei ausgewählten Begegnungsfällen im Bereich von<br />

Erschließungsstraßen [1]<br />

02-Fahrgeometrie_2011-01.doc

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