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Flughafenhandbuch für den Flughafen München - Munich Airport

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<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />

m<br />

gemäß § 45a Luftverkehrszulassungordnung (LuftVZO) vom 22. Februar 2011<br />

Stand 20.02.2012<br />

I


Herausgeber des <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong>s:<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />

Postfach 23 17 55<br />

85326 <strong>München</strong>-<strong>Flughafen</strong><br />

<strong>München</strong>, <strong>den</strong> 01. Dezember 2011<br />

_______________________ ______________________<br />

Alexander Hoffmann Jörg Simon<br />

Leiter Verkehrsdienste/ Verkehrsleitung Verkehrsleitung<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />

Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> ist über die Internetseite der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH abrufbar,<br />

oder beziehbar über die Verkehrsleitung (verkehrsleitung@munich-airport.de).<br />

II


Verzeichnis der Nachträge<br />

Nr. Ausstellungsdatum Eintragungsdatum geändert von Änderung<br />

Korrekturen<br />

Nr. Ausstellungsdatum Eintragungsdatum geändert von Änderung<br />

1 19.11.2012 19.11.2012 si III 3.1.3<br />

III


Einführung<br />

Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> enthält die wesentlichen Informationen über Lage, Einrichtungen, Dienste, Ausstattung, operative Verfahren,<br />

Betriebsorganisation und Betriebsleitung sowie über das Sicherheitsmanagementsystem.<br />

Die notwendigen Inhalte sind im ICAO Dokument 9774 "Manual on Certification of Aerodromes", Appendix 1 "Particulars to be<br />

included in an Aerodrome Manual" beschrieben.<br />

Erläuterungen<br />

Allgemein:<br />

Dieses <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> besitzt keine Gültigkeit im Sinne einer Flugvorbereitung.<br />

Mitgeltende Unterlagen:<br />

Die nachfolgend aufgeführten Gesetze, Regelwerke, Normen etc. stellen keine abschließende Aufzählung dar. Wiedergegeben<br />

wer<strong>den</strong> nur einige der <strong>für</strong> diese Verfahrensanweisung wichtigsten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Referenzierungen:<br />

Diese beziehen sich auf die jeweils gültige Fassung.<br />

Wichtige Notrufnummern (24h)<br />

Polizei – Notruf 110<br />

Feuerwehr –Notruf 112 oder (intern) 089/ 975 112<br />

<strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst 112 oder (intern) 089/ 975 112<br />

Verkehrsleiter vom Dienst 111 oder 089/ 975 21420<br />

Sicherheitsdienst 113 oder (intern) 089/ 975 63110<br />

Terminaldienste 21365<br />

Verkehrszentrale 089/ 975 21132<br />

Meldung technischer Störungen 555<br />

Deutsche Flugsicherung (Tower) 089/ 9780 374<br />

Luftaufsichtsstelle 111 oder (intern) 089/ 975 21420<br />

IV


Abkürzungsverzeichnis<br />

ABEL Außenbeleuchtung<br />

ABN Aerodrome Beacon / <strong>Flughafen</strong>leuchtfeuer<br />

AC Apron Controller<br />

ACA Advisory Center for Aviation / Luftfahrtberatungszentrale<br />

ACFT Aircraft<br />

ACI <strong>Airport</strong>s Council International / Internationale Vereinigung von Verkehrsflughäfen<br />

ACL Altimeter Check Location / Höhenmesskontrollpunkt<br />

ACN Aircraft Classification Number / Luftfahrzeuglastklassifikationszahl<br />

AD Aerodrome / <strong>Flughafen</strong><br />

ADV Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen<br />

AIC Aeronautical Information Circular / Luftfahrtinformationsrundschreiben<br />

AIP Aeronautical Information Publication / Luftfahrthandbuch<br />

AIRAC<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung V<br />

gültig ab: 01.01.2012<br />

Aeronautical information regulation and control / System zur Regelung der Verbreitung von Luftfahrtinformationen<br />

AIS Aeronautical Information Service<br />

ALF Allgemeine Luftfahrt<br />

ALS Approach Lighting System / Anflug-Befeuerungssystem<br />

AMDT Amendment / Berichtigung<br />

APAPI Abbreviated Precision Approach Path Indicator / Vereinfachte Präzisions-Gleitwinkelbefeuerung<br />

APCH Approach / Anflug<br />

APH Approach Lighting High Intensity / Anflughochleistung<br />

APL Approach Lighting Low Intensity / Anflugniedrigleistung<br />

APTR Alternative Parallel Taxi Routing / Parallele Rollwegführung<br />

APU Auxiliary Power Unit / Außenstromaggregat<br />

ASDA Accelerate Stop Distance Available / Verfügbare Startabbruchstrecke<br />

ASMR Advanced Surface Movement Radar / Verbesserte Rollwegüberwachungsradaranlage<br />

ASPH Asphalt / Asphalt<br />

ATIS Automatic Terminal Information Service / Automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen<br />

AVF Feuerwehr<br />

AWB Air Waybill<br />

B Blue / Blau


BayFWG Bayerisches Feuerwehrgesetz<br />

BayKSG Bayerisches Katastrophenschutzgesetz<br />

BetrVG Betriebsverfassungsgesetz<br />

BFU Bundesstelle <strong>für</strong> Flugunfalluntersuchung<br />

BGBI Bundesgesetzblatt<br />

BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

BMA Brandmeldeanlage<br />

BMV Bundesminister <strong>für</strong> Verkehr<br />

BMVBS Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

BS Betriebsstufe<br />

BStMWIVT Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

BSV Basissystem Verkehr / AODB (<strong>Airport</strong> Operational Data Base)<br />

CAT Category / Betriebsstufe<br />

CCTV Closed-Circuit Television/ Fernsichtüberwachung<br />

COMIL Coordination Center for Military Airspace Utilisation<br />

CONC Concrete / Beton<br />

CWY Clearway / Freifläche<br />

DAVVL e.V. Deutscher Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr e.V.<br />

DB Deutsche Bahn<br />

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<br />

DGR Dangerous Goods Regulation<br />

DLH Deutsche Lufthansa AG<br />

EDDM 4-Letter-Code <strong>für</strong> <strong>München</strong><br />

ELA Elektronische Lautsprecheranlage<br />

ENR En-route / Streckeninformation<br />

EPIC Emergency Procedures Information Centre<br />

ETA Estimated Time of Arrival / voraussichtliche Ankunftszeit<br />

FBF Flugbetriebsflächen<br />

FBO <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung<br />

FMG <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />

FMZ <strong>Flughafen</strong>medizinisches Zentrum<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung VI<br />

gültig ab: 01.01.2012


FOD Foreign Object Damage<br />

FSBetrV Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung<br />

FüGK Führungsgruppe Katastrophenschutz<br />

G Green / Grün<br />

GA General Aviation / Allgemeine Luftfahrt<br />

GAST Gemeinsame Auskunftsstelle<br />

GAT General Aviation Terminal<br />

GEN General / Allgemeines<br />

GFA Gepäckförderanlage<br />

GSH Gepäcksortierhalle<br />

H24 Continuous day and night service / Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht<br />

HGB Hauptgebäude<br />

HOC Hub Operation Center<br />

IBN I<strong>den</strong>tification Beacon / Kennfeuer<br />

ICAO International Civil Aviation Organization<br />

IfSG Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen<br />

IGV Internationale Gesundheitsvorschriften<br />

ILS Instrument Landing System / Instrumentenlandesystem<br />

INS Inertial Navigation System / Trägheits-Navigationssystem<br />

INTST Intensity / Intensität<br />

K-Fall Katastrophenfall<br />

KM Kehrmaschine<br />

K-Schwelle Katastrophenschwelle<br />

LBA Luftfahrt-Bundesamt<br />

LDA Landing Distance Available / Verfügbare Landestrecke<br />

LDI Landing Direction Indicator / Landerichtungsanzeiger<br />

LfU Landesamt <strong>für</strong> Umweltschutz<br />

LFZ Luftfahrzeug<br />

LGT Light or Lighting / Feuer oder Befeuerung<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung VII<br />

gültig ab: 01.01.2012


LHI Lebensbedrohende hochkontagiöse Infektionskrankheiten<br />

LIH Light Intensity High / Hochleistungsbefeuerung<br />

LIL Light Intensity Low / Niederleistungsbefeuerung<br />

LRA Landratsamt<br />

LSG Landschaftsschutzgebiet<br />

LStVG Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />

LuftVO Luftverkehrs-Ordnung<br />

LuftVG Luftverkehrsgesetz<br />

LuftVZO Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

LVG Luftverkehrsgesellschaft<br />

MCT Minimum Connecting Time / Garantierte Minimalumsteigezeit<br />

MEHT Minimum Eye-height Over Threshold / Mindestaugenhöhe über der Schwelle<br />

METAR Aviation Routine Weather Report / Planmäßige Flugwettermeldung<br />

MOR Meteorologische Sichtweite<br />

MOTNE<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung VIII<br />

gültig ab: 01.01.2012<br />

Meteorological Operational Telecommunications Network Europe / Europäisches Flugwetter-<br />

Fernmel<strong>den</strong>etz<br />

MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

NfL Nachrichten <strong>für</strong> Luftfahrer<br />

NOTAM Notice to Airmen / Mitteilungen <strong>für</strong> Piloten<br />

NSG Naturschutzgebiet<br />

OCA (H) Obstacle Clearance Altitude (Height)<br />

ÖEL Örtlicher Einsatzleiter<br />

OrgLD Organisatorischer Einsatzleiter (Rettungsdienst)<br />

PAPI Precision Approach Path Indicator / Präzisions-Gleitwegbefeuerung<br />

PCN Pavement Classification Number / Tragfähigkeitszahl der Oberfläche<br />

PI Polizeiinspektion<br />

PPR Prior Permission Required / Vorherige Erlaubnis benötigt<br />

R Red / Rot<br />

RCL Runway centre line / SLB-Mittellinie


REH Pistenhochleistung<br />

REL Pistenniederleistung<br />

RESA Runway End Safety Area<br />

ROB Regierung von Oberbayern<br />

RSR Rote Seitenreihen<br />

RVR Runway Visual Range / Start- und Landebahnsichtweite<br />

RWE Pistenende<br />

SAR Search and Rescue / Such- und Rettungsdienst<br />

SB Servicebereich<br />

SFL Anflugblitz<br />

SFT Surface Friction Tester<br />

SGM Sicherheitsgesellschaft <strong>München</strong><br />

SLB Start- und Landebahn<br />

SMS Safety Management System / System <strong>für</strong> Sicherheitsmanagement<br />

SNOWTAM<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung IX<br />

gültig ab: 01.01.2012<br />

Special Winterly Conditions on the Movement Area (NOTAM) / Pistenzustandsbericht bei winterlichen Bedingungen<br />

SprengG Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe<br />

StrlSchV Verordnung über <strong>den</strong> Schutz vor Schä<strong>den</strong> durch ionisierende Strahlen<br />

SUP Supplement / Ergänzungen<br />

SWY Stopway / Stoppbahn<br />

TAF Aerodrome Forecast / <strong>Flughafen</strong>-Wettervorhersage<br />

TDZ Touchdown Zone / Aufsetzzone<br />

THR Threshold / Schwelle<br />

TODA Take-off Distance Available / Verfügbare Startstrecke<br />

TORA Take-off Run Available / Verfügbare Startlaufstrecke<br />

TVOR Terminal VOR / Platz-UKW-Drehfunkfeuer<br />

TWR Tower / DFS-Platzkontrolle<br />

TWY Taxiway / Rollweg<br />

TXC Taxiway Centreline / Rollwegmittellinie<br />

UDS Universal Display System


VBEL Vorfeldbeleuchtung<br />

VF Vorfeld<br />

VOR Very high frequency Omnidirectional Radio range / UKW-Drehfunkfeuer<br />

VRB Variable / Veränderlich<br />

VerkStatG Verkehrsstatistikgesetz<br />

VV Vertical Visibility/ Vertikalsicht<br />

VvD Verkehrsleiter vom Dienst<br />

W White / Weiß<br />

WGS World Geodetic System<br />

ZLT Zentralleittechnik<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung X<br />

gültig ab: 01.01.2012


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> gemäß § 45a Luftverkehrszulassungordnung (LuftVZO) vom 22.<br />

Februar 2011 ............................................................................................................................................................................ I<br />

Herausgeber des <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong>s: .................................................................................................................................... II<br />

Verzeichnis der Nachträge ...................................................................................................................................................... III<br />

Korrekturen ............................................................................................................................................................................ III<br />

Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................................................................. V<br />

Teil I: Allgemeines .................................................................................................................................................................... 1<br />

1.1 Absicht und Geltungsbereich .......................................................................................................................................... 1<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................................................... 1<br />

1.3 Bedingungen <strong>für</strong> die Benutzung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong>............................................................................................... 1<br />

1.4 Verfügbarkeit Flugberatungsdienst................................................................................................................................. 2<br />

1.5 Dokumentation der Flugbewegungen ............................................................................................................................. 3<br />

1.6 Pflichten des <strong>Flughafen</strong>betreibers .................................................................................................................................. 3<br />

Teil II: Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ................................................................................................................................. 4<br />

2.1 Genehmigung des <strong>Flughafen</strong>s......................................................................................................................................... 4<br />

2.2 Plan des gesamten <strong>Flughafen</strong>s........................................................................................................................................ 4<br />

2.3 Einzelheiten über <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>standort ....................................................................................................................... 5<br />

2.4 Bauschutzbereich und Baubeschränkungen .................................................................................................................... 5<br />

Teil III: Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch (AIP)...................................................................................... 6<br />

3.1 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> - Allgemeine Informationen ............................................................................................................ 6<br />

3.1.1 Allgemeine Angaben ............................................................................................................................................... 6<br />

3.1.2 Wetterveröffentlichungen ....................................................................................................................................... 8<br />

3.1.3 Flugbetriebsstoffe ................................................................................................................................................... 8<br />

3.1.4 Verfügbarer Hallenraum und Instandsetzungseinrichtungen .................................................................................... 8<br />

3.1.5 Jahreszeitlich bedingte Benutzbarkeit ...................................................................................................................... 8<br />

3.1.6 Örtliche Flugbeschränkungen ................................................................................................................................ 10<br />

3.1.6.1 Lärmschutz...................................................................................................................................................... 10<br />

3.1.6.2 Nachtflugbeschränkungen ............................................................................................................................... 10<br />

3.1.6.3 Koordinationspflicht ........................................................................................................................................ 10<br />

3.1.7 Verkehrsverbindungen ......................................................................................................................................... 11<br />

3.2 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>: Maße und zugehörige Informationen ........................................................................................... 12<br />

3.2.1 Abmessungen ....................................................................................................................................................... 12<br />

3.2.1.1 Start- und Landebahnen .................................................................................................................................. 12<br />

3.2.1.2 Rollbahnen ...................................................................................................................................................... 13<br />

3.2.1.3 Vorfelder......................................................................................................................................................... 14<br />

3.2.1.5 Optische Landehilfen ....................................................................................................................................... 14<br />

3.2.2 Flugzeugpositionierungssystem ............................................................................................................................. 15<br />

3.2.3 Beschilderungen, Markierungen und Signale.......................................................................................................... 15<br />

3.2.4 Befeuerung ........................................................................................................................................................... 16<br />

3.2.5 Positionen / Höhenangaben von Hindernissen in <strong>den</strong> An- und Abflugbereichen ...................................................... 17<br />

3.2.6 Lage und Höhe der Höhenmesserkontrollpunkte (ACL)........................................................................................... 17<br />

3.2.7 Luftfahrzeugbergung ............................................................................................................................................. 17<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung XI<br />

gültig ab: 01.01.2012


3.2.8 Rettungs- und Feuerlöschdienste........................................................................................................................... 18<br />

Teil IV: Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen ......................................................................................................... 19<br />

4.1 <strong>Flughafen</strong>-Berichtswesen ............................................................................................................................................. 19<br />

4.2 Zugang zu <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Fahrzeugverkehr ................................................................................ 19<br />

4.2.1 <strong>Flughafen</strong>sicherheit (Security) ............................................................................................................................... 19<br />

4.2.2 <strong>Flughafen</strong>zugangskontrollen .................................................................................................................................. 19<br />

4.2.3 <strong>Flughafen</strong>notfalldienst .......................................................................................................................................... 20<br />

4.3 <strong>Flughafen</strong>-Notfallplan .................................................................................................................................................. 21<br />

4.3.1 Pläne <strong>für</strong> die Abhandlung von Notfällen ................................................................................................................. 21<br />

4.3.1.1 Notfälle auf dem <strong>Flughafen</strong> und in der unmittelbaren Umgebung ..................................................................... 21<br />

4.3.1.2 Notfallübungen ............................................................................................................................................... 21<br />

4.3.1.3 Organisationen, Stellen und Personen mit Weisungsbefugnis ........................................................................... 21<br />

4.3.2 Alarmstern ............................................................................................................................................................ 21<br />

4.3.2.1 Alarmauslösung und Alarmdurchführung ......................................................................................................... 21<br />

4.3.3 Verhalten bei Todesfällen ...................................................................................................................................... 23<br />

4.3.4 Betreuung von Passagieren in außergewöhnlichen Situationen .............................................................................. 23<br />

4.3.5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................................... 24<br />

4.4 Rettungs- und Feuerlöschdienste ................................................................................................................................. 24<br />

4.4.1 Feuerwehr <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ............................................................................................................................. 24<br />

4.4.2 <strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst .............................................................................................................................. 24<br />

4.5 Kontrollen der <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Hindernisfreiflächen .......................................................................... 25<br />

4.6 Optische Hilfen und elektrische Systeme des <strong>Flughafen</strong>s ............................................................................................... 25<br />

4.7 Wartung / Instandhaltung der Bewegungsflächen......................................................................................................... 25<br />

4.8 Sicherheit bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten .......................................................................................................... 26<br />

4.9 Vorfeld-Management................................................................................................................................................... 26<br />

4.10 Vorfeld-Sicherheitsmanagement ................................................................................................................................ 28<br />

4.11 Kontrolle von Fahrzeugen (Airside) ............................................................................................................................. 28<br />

4.12 Triebwerksprobeläufe ................................................................................................................................................ 29<br />

4.13 Tierwelt-Gefahrenmanagement ................................................................................................................................. 30<br />

4.14 Kontrolle von Hindernissen ........................................................................................................................................ 31<br />

4.15 Entfernung bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge .......................................................................................................... 31<br />

4.16 Behandlung gefährlicher Güter ................................................................................................................................... 32<br />

4.17 Betrieb bei eingeschränkten Sichtverhältnissen .......................................................................................................... 33<br />

4.17.1 Vorgehensweise bei widrigen Sichtverhältnissen ................................................................................................. 33<br />

4.17.2 Rollführung bei eingeschränkter Sicht auf <strong>den</strong> Vorfeldern .................................................................................... 34<br />

4.18 Außergewöhnliche Wetterereignisse .......................................................................................................................... 35<br />

4.19 Winterdienst.............................................................................................................................................................. 36<br />

4.20 Sicherung der Radar- und Navigationsanlagen ............................................................................................................ 36<br />

Teil V: Das Safety Management System ................................................................................................................................. 37<br />

5.1 Safety Management System (SMS) ............................................................................................................................... 37<br />

5.2 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................................................ 37<br />

5.3 Struktur des SMS ......................................................................................................................................................... 37<br />

5.4 Sicherheitspolitik ......................................................................................................................................................... 38<br />

5.5 Organisation des SMS .................................................................................................................................................. 39<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung XII<br />

gültig ab: 01.01.2012


Teil VI: Organigramm der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ............................................................................................................ 39<br />

6.1 <strong>Flughafen</strong>management/ <strong>Flughafen</strong>verwaltung..............................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />

Teil VII: Link Verzeichnis ......................................................................................................................................................... 40<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung XIII<br />

gültig ab: 01.01.2012


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Allgemeines<br />

Teil I: Allgemeines<br />

1.1 Absicht und Geltungsbereich<br />

Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> enthält alle relevanten Informationen des <strong>Flughafen</strong>s, seiner Einrichtungen, Dienstleistungen und Ausrüstungen<br />

sowie Operationsprozesse, Verfahren, Organisations- und Managementstruktur inkl. dem "Safety Management System"<br />

(SMS) des <strong>Flughafen</strong>s.<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> dient als Gesamtdokumentation, die alle wichtigen Informationen über <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> enthält. Das<br />

Flugplatzhandbuch nach § 45a LuftVZO bzw. Aerodrome Manual nach ICAO (im folgen<strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>- Handbuch genannt) gilt<br />

als fundamentaler Bestandteil der „Zertifizierung“. Luftrechtliche Bestandteile des von der ICAO beschriebenen Zertifizierungsprozesses<br />

sind im deutschen Luftrecht wie unter<br />

§ 6 LuftVG und §§ 43, 45 und 47 LuftVZO als auch §§ 51-53 ausführlich dargelegt.<br />

1.3 Bedingungen <strong>für</strong> die Benutzung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong><br />

Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH unterliegt gem. § 45 Abs. 1 LuftVZO der allgemeinen Betriebspflicht <strong>für</strong> Flughäfen. Gem. § 45<br />

Abs. 1 S. 3 LuftVZO wurde sie jedoch mit Bescheid vom 18.11.1991 vom Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Verkehr<br />

von der Betriebspflicht <strong>für</strong> alle nach Sichtflugregeln an- und abfliegen<strong>den</strong> Flugzeuge sowie <strong>für</strong> alle Flugzeuge mit einer zulässigen<br />

Höchstabflugmasse bis 2.000 kg befreit.<br />

Die Benutzung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> ist <strong>für</strong> diese Luftfahrzeuge nur nach vorheriger Zustimmung (PPR) durch die <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>München</strong> GmbH (FMG) gestattet.<br />

Von dieser Regelung sind ausgenommen:<br />

- Drehflügler;<br />

- Flüge von LFZ zur Hilfeleistung in Notfällen und Katastrophen;<br />

- Flüge von LFZ im Such-, Rettungs- und Polizeieinsatz;<br />

- Landungen von LFZ aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgrün<strong>den</strong>.<br />

Wer <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> mit Luftfahrzeugen benutzt, ihn betritt oder befährt, ist <strong>den</strong> Vorschriften der von der FMG aufgestellten<br />

<strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung (FBO) in ihrer jeweils gültigen Fassung und <strong>den</strong> zu ihrer Durchführung ergehen<strong>den</strong> Weisungen<br />

des <strong>Flughafen</strong>unternehmers unterworfen. Die Vorschriften dieser Benutzungsordnung und nach ihr erteilte Genehmigungen<br />

und/oder Erlaubnisse ersetzen nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und/oder Erlaubnisse.<br />

Soweit die Vorschriften und Weisungen Luftfahrzeughalter betreffen, gelten sie entsprechend <strong>für</strong> die Eigentümer der Luftfahrzeuge,<br />

sowie <strong>für</strong> Personen, die Luftfahrzeuge in Gebrauch haben, ohne Halter oder Eigentümer der Luftfahrzeuge zu sein, oder<br />

mit deren Abfertigung auf dem <strong>Flughafen</strong> beauftragt sind.<br />

Nach § 43 LuftVZO ist die FBO durch das Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

zu genehmigen. Dieses veranlasst auch die Bekanntmachung.<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung 1<br />

gültig ab: 01.01.2012


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Allgemeines<br />

Sie ist über das Internet-Portal der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH öffentlich zugängig. Außerdem wird die FBO gemäß Verteilerschlüssel<br />

verteilt.<br />

1.4 Verfügbarkeit Flugberatungsdienst<br />

Der Flugberatungsdienst (AIS) wird entsprechend <strong>den</strong> Richtlinien und Empfehlungen der ICAO (Annex 11) durchgeführt und untersteht<br />

der DFS.<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verfügt über Self-Briefing-Bereiche die sich im Terminal "Allgemeine Luftfahrt" (GAT) befin<strong>den</strong>. Über<br />

diese Self-Briefing-Bereiche können Flugpläne über ein interaktives Terminal, aber auch per Telefax oder telefonisch aufgegeben<br />

und Flugberatungen angefordert wer<strong>den</strong>.<br />

Eine personell besetzte zentrale AIS-Dienststelle befindet sich am <strong>Flughafen</strong> Frankfurt. Diese ist über die folgen<strong>den</strong> Telefon-<br />

und Faxnummern täglich 24 Stun<strong>den</strong> zu erreichen:<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung 2<br />

gültig ab: 01.01.2012<br />

Tel: +49 69 78072 500<br />

01803 337 247<br />

Fax +49 69 78072 505<br />

01803 329 247


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Allgemeines<br />

1.5 Dokumentation der Flugbewegungen<br />

Das Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) regelt die Bereitstellung von Daten der Luftverkehrsgesellschaften an das Statistische<br />

Bundesamt. Anmeldestelle hierzu ist der <strong>Flughafen</strong>unternehmer. Die FMG verwendet diese Daten in Absprache mit dem Statistischen<br />

Bundesamt <strong>für</strong> die Erhebung von Beladungsdaten zu Verrechnungs- und Statistikzwecken an Stelle einer eigenen Flugbetriebsmeldung.<br />

Die Flugdaten wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> Bewegungsdaten des BSV-Systems (Basissystem Verkehr) abgeglichen und auf<br />

Vollständigkeit überprüft.<br />

Der <strong>Flughafen</strong>betreiber erachtet die unmittelbare Lieferung von Flugplan- und Flugbetriebsdaten sowie Passagier- und Ladedaten<br />

in Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 45 LuftVZO und der FBO zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen <strong>Flughafen</strong>betriebes<br />

<strong>für</strong> unerlässlich.<br />

Dem Verkehrsstatistikgesetz vom 17.12.1999 mit Änderung vom 20.02.2004 können weitere Informationen entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

1.6 Pflichten des <strong>Flughafen</strong>betreibers<br />

Die rechtlichen Pflichten des Verkehrsflughafens <strong>München</strong> ergeben sich aus der luftrechtlichen Genehmigung vom 9.5.1974<br />

i.d.F. der Änderungsgenehmigung vom 23.3.2001 sowie dem Planfeststellungsbeschluss vom 8.7.1979 i.d.F. des<br />

97. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 05.05.2011 und <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß § 45<br />

LuftVZO hat der <strong>Flughafen</strong>unternehmer <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> in betriebssicherem Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben.<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung 3<br />

gültig ab: 01.01.2012


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />

Teil II: Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />

2.1 Genehmigung des <strong>Flughafen</strong>s<br />

Mit der Genehmigungsurkunde des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Verkehr vom 9. Mai 1974 i.d.F. der Änderungsgenehmigung<br />

vom 23. März 2001 sowie mit Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern<br />

vom 8. Juli 1979 i.d.F. des 73. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 13. September 2005 erhält der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />

die Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb eines Verkehrsflughafens mit der Bezeichnung "<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>".<br />

2.2 Plan des gesamten <strong>Flughafen</strong>s<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung 4<br />

gültig ab: 01.01.2012<br />

1 RWY 08L – 26R 5 Vorfeld 1 9 Frachtbereich<br />

2 RWY 08R – 26L 6 Vorfeld 2 10 Flugzeugwartung<br />

3 Terminal 1 7 Vorfeld 3 11 Hauptverwaltung<br />

4 Terminal 2 8 Allgemeine Luftfahrt 12 Besucherpark<br />

Karten und Angaben sind darüber hinaus dem Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP AD 2 EDDM 2-5) zu entnehmen, insbesondere<br />

bzgl.:<br />

- Start- und Landeanlagen<br />

- Rollbahnen<br />

- Vorfelder<br />

- Abfertigungspositionen<br />

- Windrichtungsanzeiger<br />

- <strong>Flughafen</strong>grenzen


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />

2.3 Einzelheiten über <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>standort<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> befindet sich etwa 28,5 km nordöstlich der Stadt <strong>München</strong>. Der <strong>Flughafen</strong> liegt direkt an der Autobahn<br />

A92 und wird laufend von <strong>den</strong> S-Bahnlinien S1 und S8 von <strong>München</strong> sowie durch Buslinien von <strong>München</strong>, Garching, Neufahrn/Eching,<br />

Freising, Hallbergmoos, Erding, Wasserburg, Taufkirchen, Markt Schwaben, Landshut, Augsburg und Ingolstadt<br />

angefahren.<br />

Im Zentrum Europas gelegen, kommt dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>, der von der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH betrieben wird, eine<br />

bedeutende Rolle zu. Von ihm aus wer<strong>den</strong> ca. 242 Ziele in rund 69 Ländern (Stand 2010) angeflogen.<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verfügt über 2 Terminals: Terminal 1 mit <strong>den</strong> Flugsteigen A, B, C, D, E und Terminal 2 mit <strong>den</strong> Flugsteigen<br />

G und H, die durch das MAC (<strong>Munich</strong> <strong>Airport</strong> Center) miteinander verbun<strong>den</strong> sind sowie über die Halle F.<br />

2.4 Bauschutzbereich und Baubeschränkungen<br />

Für <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wurde ein Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG eingerichtet und im Staatsanzeiger <strong>für</strong> das Land<br />

Bayern veröffentlicht.<br />

Entsprechende Pläne, in <strong>den</strong>en die Bauhöhenbeschränkungen vermerkt sind, wer<strong>den</strong> vom Fachbereich Luftverkehrsflächen und<br />

-anlagen, Servicebereich Technik, gepflegt sowie <strong>für</strong> die Ausarbeitung weiterer Arbeitsmaterialien herangezogen und sind dort<br />

einsehbar.<br />

Herausgeber: Verkehrsleitung 5<br />

gültig ab: 01.01.2012


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

Teil III: Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch (AIP)<br />

3.1 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> - Allgemeine Informationen<br />

Die verbindliche Beschreibung des <strong>Flughafen</strong>s ist <strong>den</strong> jeweils aktuellen Veröffentlichungen im "Luftfahrthandbuch Deutschland/AIP<br />

Germany", Teil AD 2 EDDM, zu entnehmen.<br />

3.1.1 Allgemeine Angaben<br />

Name des <strong>Flughafen</strong>s<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> "Franz-Josef-Strauß"<br />

3-Letter-Code: MUC<br />

4-Letter-Code: EDDM<br />

Name und Anschrift des <strong>Flughafen</strong>betreibers<br />

<strong>Flughafen</strong>betreiber: <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />

Postanschrift:<br />

ICAO-Klassifizierung<br />

4 F<br />

Lage des <strong>Flughafen</strong>s<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> befindet sich 28,5 km (15,4 NM) nordöstlich der Stadtmitte <strong>München</strong>s.<br />

Koordinaten des <strong>Flughafen</strong>bezugspunktes (WGS-84)<br />

Geografische Breite und Länge: N 48° 21' 13.62" E 011° 47' 09.91"<br />

Im Zentrum der Passagierabfertigung, ca. 85 m nördlich des Kontrollturms.<br />

<strong>Flughafen</strong>höhe / Elevation (Höhe über NN)<br />

<strong>Flughafen</strong>höhe: 1487 ft<br />

Postfach 23 17 55<br />

85326 <strong>München</strong><br />

Fernsprechsammel-Nummer: (089) 975-0 (Vermittlung)<br />

Durchwahl: (089) 975- und Nebenstellennummer<br />

Verkehrsleiter vom Dienst: (089) 975-111<br />

Missweisung<br />

Die örtliche Missweisung lautet MAG VAR/Annual change 2,0° E (2008,03).<br />

6


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

<strong>Flughafen</strong>bezugstemperatur<br />

Die <strong>Flughafen</strong>bezugstemperatur des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> beträgt 24°C.<br />

Betriebszeit des <strong>Flughafen</strong>s<br />

24 Stun<strong>den</strong><br />

Zulassung als Zoll- und Sanitätsflughafen<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist als Sanitäts- und Zollflughafen zugelassen.<br />

Höhe der Schwellen, Höhe der Pistenen<strong>den</strong> und jedes signifikanten Punktes, höchster Punkt der Aufsetzzone einer Präzisionsanflugpiste<br />

08L 26R 08R 26L<br />

THR 1467 ft THR 1449 ft THR 1486 ft THR 1470 ft<br />

Die jeweilige Höhe des Pistenendes ist der <strong>Flughafen</strong>hinderniskarte zu entnehmen.<br />

7


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

3.1.2 Wetterveröffentlichungen<br />

Die Wetterverhältnisse wer<strong>den</strong> wie folgt veröffentlicht:<br />

- Selfbriefing Platz: H24<br />

- Art der Vorhersage und Zeitintervall der Veröffentlichung: TREND 30 MIN<br />

- Verfügbare Karten und andere Informationen: SWC, W/T charts<br />

SIGMET, METAR/TAF en-route<br />

- Zusätzlich: Individuelle Wetterinformationen und -beratung (ACA South)<br />

Sonderregelungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Allwetterflugbetrieb sind im AIP AD 2 EDDM enthalten.<br />

3.1.3 Flugbetriebsstoffe<br />

Flugbetriebsstoffe und Öle/sonstige Betriebsmittel, stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung<br />

Treibstoffe und Öle in <strong>den</strong> vom Luftverkehr geforderten Spezifikationen sind vorhan<strong>den</strong>.<br />

Ferner sind Sauerstoff, Pressluft, Kohlenstoffdioxid, Stickstoff und hydraulische Öle verfügbar.<br />

Unternehmen, die Luftfahrzeuge mit Betriebsstoffen versorgen, müssen durch <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>unternehmer zugelassen sein.<br />

Tankvorrichtungen<br />

Hydrantenanlage <strong>für</strong> Turbotreibstoff JET A1:<br />

Kapazität bis 30.000 m 3 , max. 28.000 l/min<br />

3.1.4 Verfügbarer Hallenraum und Instandsetzungseinrichtungen<br />

Hallenraum <strong>für</strong> nicht stationierte Luftfahrzeuge<br />

Ein Hallenraum <strong>für</strong> nicht stationierte Luftfahrzeuge kann auf Anforderung bereitgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Instandsetzungseinrichtungen<br />

Flugzeughallen mit <strong>für</strong> Wartung und Triebwerkswechsel notwendigen Einrichtungen sind vorhan<strong>den</strong>:<br />

3.1.5 Jahreszeitlich bedingte Benutzbarkeit<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist ganzjährig nutzbar.<br />

8


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

Schneeräumgeräte<br />

Schneepflüge, Schneeschleudern, Kehrmaschinen, Streugeräte, Kehrblasgeräte und Enteisungsfahrzeuge sind vorhan<strong>den</strong>.<br />

Einzelheiten über die Schneeräumgeräte wer<strong>den</strong> im saisonalen Schneeplan im AIP veröffentlicht. Die Verfahren, Prioritäten und<br />

der Einsatz von Gerät und Enteisungsmitteln sind im Winterdienst-Fachhandbuch beschrieben. Das Winterdienst-<br />

Fachhandbuch behandelt umfassend alle Vorkehrungen, die vom <strong>Flughafen</strong>unternehmer zur Sicherung des Verkehrs und Betriebs<br />

unter winterlichen Witterungsbedingungen zu treffen sind.<br />

9


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

3.1.6 Örtliche Flugbeschränkungen<br />

3.1.6.1 Lärmschutz<br />

Luftfahrzeugführer haben auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> und in seiner Nähe Lärmbelästigungen, die durch Triebwerke der Luftfahrzeuge<br />

verursacht wer<strong>den</strong>, auf das unvermeidbare Mindestmaß zu beschränken. Das gilt insbesondere <strong>für</strong> die Zeiten der<br />

Nachtflugbeschränkung. Die gelten<strong>den</strong> Regelungen sind der <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung (FBO) in ihrer jeweils gültigen Fassung<br />

und dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM zu entnehmen.<br />

Lärmschutzanlage<br />

Eine Lärmschutzanlage <strong>für</strong> Triebwerksprobeläufe ist im Bereich der Flugzeugwartung vorhan<strong>den</strong>.<br />

3.1.6.2 Nachtflugbeschränkungen<br />

Am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> bestehen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr örtliche Nachtflugbeschränkungen.<br />

Die von der Regierung von Oberbayern erlassenen Regelungen sind der <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung (FBO) in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung und dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM zu entnehmen.<br />

Ausgenommen von dieser Beschränkung sind<br />

- Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen sowie zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben<br />

- Landungen aus meteorologischen, technischen und sonstigen Flugsicherheitsgrün<strong>den</strong><br />

- Flüge, die das Bayer. Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie oder nach dessen näherer<br />

Bestimmung die Luftaufsichtsstelle am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> in begründeten Ausnahmefällen zugelassen hat,<br />

weil sie zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder aus sonstigen Grün<strong>den</strong> besonderen öffentlichen<br />

Interesses erforderlich sind<br />

3.1.6.3 Koordinationspflicht<br />

Starts und Landungen auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind im Rahmen der Betriebsgenehmigung nur zulässig nach vorheriger Zuteilung<br />

einer Start- und Landezeit durch <strong>den</strong> Flugplankoordinator der Bundesrepublik Deutschland (Koordinationspflicht). Flüge<br />

sind vor Einholung einer Flugberatung beim Flugplankoordinator anzumel<strong>den</strong>.<br />

Von der Koordinationspflicht ausgenommen sind Starts und Landungen von Luftfahrzeugen:<br />

– in Luftnotfällen und aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgrün<strong>den</strong><br />

– im Katastrophen-, medizinischen Hilfeleistungs- oder Polizeieinsatz<br />

10


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

3.1.7 Verkehrsverbindungen<br />

Öffentlicher Zubringerverkehr (Schiene)<br />

- S-Bahn Nahverkehrsnetz des Verkehrs- und Tarifverbundes <strong>München</strong> (S-Bahnlinien S1 und S8)<br />

- Anschlüsse an die Fernzüge der Deutschen Bahn am Münchner Hauptbahnhof, Ostbahnhof und in Pasing<br />

Omnibuslinien<br />

- Omnibus-Nahverkehrsverbindungen des Verkehrs- und Tarifverbundes <strong>München</strong><br />

- Private Omnibuslinien im Nah-, Fern- und Zubringerverkehr der LVG<br />

Sonstige<br />

- Hotel- und Charterbusse<br />

- Taxen, Mietwagen<br />

Zufahrt<br />

- Aus Richtung <strong>München</strong>/Nürnberg über die Anschlussstelle "<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>" (Nr. 6) der BAB A92 (<strong>München</strong>-<br />

Deggendorf)<br />

- aus Richtung Deggendorf über Anschlussstelle "Erding" (Nr. 9) der BAB A92<br />

11


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

3.2 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>: Maße und zugehörige Informationen<br />

3.2.1 Abmessungen<br />

Diese können im einzelnen dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

3.2.1.1 Start- und Landebahnen<br />

Länge/Breite, Gefälle, Tragfähigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Hindernisfreiflächen der Pisten<br />

Start- und Landebahn 08L/26R 4.000 x 60 m<br />

Start- und Landebahn 08R/26L 4.000 x 60 m<br />

Gefälle der Pisten:<br />

Quergefälle Dachprofil<br />

Längsgefälle<br />

Tragfähigkeit/Oberflächenbeschaffenheit:<br />

08L/26R<br />

08R/26L<br />

Hindernisfreiflächen<br />

Abmessungen der Sicherheitsflächen (Start- und Landeflächen)<br />

Start-/Landebahn 08L/26R 4.120 x 300 m<br />

Start-/Landebahn 08R/26L 4.120 x 300 m<br />

Runway End Safety Areas (RESA)<br />

an allen Startbahnköpfen 240 x 300 m<br />

Länge und Profil der Freiflächen<br />

Start-/ Landebahn 08L/26R 60 m<br />

Start-/ Landebahn 08R/26L 60 m<br />

1,5%<br />

0,1 – 0,2%<br />

90/R/A/W/T Beton<br />

90/R/A/W/T Beton<br />

vorhan<strong>den</strong>, entsprechend <strong>den</strong> Bestimmungen des Annex<br />

14<br />

Die Profile der Freiflächen sind <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>hinderniskarten ICAO Typ A Charts zu entnehmen.<br />

Festgesetzte Strecken: TORA, TODA, ASDA, LDA (in Metern)<br />

TORA TODA ASDA LDA<br />

Piste 08L 4.000 4.060 4.000 4.000<br />

Piste 26R 4.000 4.060 4.000 4.000<br />

Piste 08R 4.000 4.060 4.000 4.000<br />

Piste 26L 4.000 4.060 4.000 4.000<br />

12


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

Für Intersection-Take-Offs gilt:<br />

RWY TWY TORA TODA ASDA<br />

08L A3 3800 3860 3800<br />

A4 2820 2880 2820<br />

A6 2200 2260 2200<br />

A7 2020 2080 2020<br />

26R A7 1710 1770 1710<br />

A10 2260 2320 2260<br />

A12 2780 2840 2780<br />

A13 3800 3860 3800<br />

08R B3 3800 3860 3800<br />

B4 2840 2900 2840<br />

B6 2220 2280 2220<br />

B9 1670 1730 1670<br />

26L B9 2020 2080 2020<br />

B10 2200 2260 2200<br />

B12 2820 2880 2820<br />

B13 3800 3860 3800<br />

Geographische Koordinaten der Schwelle(n)<br />

N 48 21 45.96<br />

N 48 20 26.41<br />

08L<br />

E 11 46 03.17<br />

08R<br />

E 11 45 03.65<br />

26R<br />

3.2.1.2 Rollbahnen<br />

N 48 22 00.79<br />

N 48 20 41.27<br />

26L<br />

E 11 49 16.22 E 11 48 16.61<br />

Länge, Breite und Oberflächenbeschaffenheit der Rollbahnen<br />

30 m CONC, PCN 90/R/A/W/T<br />

Für Länge und Lage der einzelnen Rollbahnen siehe Flugplatzrollkarte (AIP AD 2 EDDM).<br />

Lage, Bezeichnung und Geographische Koordinaten geeigneter Rollbahnmittellinienpunkte<br />

Diese sind dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM mit dem integrierten Längen- und Breitengradnetz zu entnehmen.<br />

13


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

3.2.1.3 Vorfelder<br />

Oberflächenbeschaffenheit und Tragfähigkeit der Vorfelder und Luftfahrzeugabstellflächen<br />

CONC, PCN 90/R/A/W/T<br />

Vorfelder 1/2/6/9<br />

Vorfelder 7/8 ASPH, PCN 28/F/A/W/T<br />

Vorfeld 3 ASPH, PCN 70/F/A/W/T (ALF 10+11)<br />

Geographische Koordinaten jedes Luftfahrzeugabstellplatzes (INS Reference Points):<br />

Alle geographischen Koordinaten der Luftfahrzeugabstellplätze sind der Karte "Abstellplätze und INS-Bezugspunkte" im Luftfahrthandbuch<br />

AD 2 EDDM zu entnehmen.<br />

Angaben zu <strong>den</strong> Pisten ergeben sich aus <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>hinderniskarten ICAO Typ A der jeweiligen Piste.<br />

3.2.1.5 Optische Landehilfen<br />

Optische<br />

Landehilfen<br />

APCH light+ type INTST THR light colour INTST PAPI MEHT TDZ, light<br />

08L W LIH G LIH 3°<br />

54.95 ft<br />

26L W LIH G LIH 3°<br />

54.88 ft<br />

08R W LIH G LIH 3°<br />

52.78 ft<br />

26R W LIH G LIH 3°<br />

52.38 ft<br />

RWY centre line light<br />

spacing colour, INTST<br />

RWY edge light<br />

colour, INTST<br />

08L * 15 m spacing W LIH R LIH<br />

26R * 15 m spacing W LIH R LIH<br />

08R * 15 m spacing W LIH R LIH<br />

26L * 15 m spacing W LIH R LIH<br />

RWY end light<br />

colour, INTST<br />

Remarks: * Up to 3100m: W LIH; 3100 - 3700m: R/W LIH; 3700 - 4000m: R LIH + Sequence flash on all runways available.<br />

- Andere optische Leit- und Kontrollhilfen auf Rollbahnen und Vorfeldern:<br />

Wegweiser <strong>für</strong> das Rollen<br />

- Optische Einrollhilfen auf Positionen:<br />

Visuelle Andocksysteme, Einweiser<br />

- Notstrom:<br />

Netzersatzstromversorgung <strong>für</strong> Beleuchtung und Befeuerung vorhan<strong>den</strong><br />

- Optische Ortungshilfen:<br />

<strong>Flughafen</strong>leuchtfeuer auf dem DFS-Kontrollturm<br />

W LIH<br />

W LIH<br />

W LIH<br />

W LIH<br />

14


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

3.2.2 Flugzeugpositionierungssystem<br />

Am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind Flugzeugpositionierungssysteme vom Typ Safegate in Betrieb.<br />

3.2.3 Beschilderungen, Markierungen und Signale<br />

Beschilderungen, Markierungen und Signale wer<strong>den</strong> gem. ACI-Handbuch "Apron Markings and Signs" angewendet. Die am<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verwendeten Markierungen sind im Markierungshandbuch zusammengefasst.<br />

Es sind ausreichend Sicherheitsbeschilderungen, Signale und Markierungen angebracht, um <strong>den</strong> Luftfahrzeugführern und <strong>Flughafen</strong>mitarbeitern<br />

eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist mit folgen<strong>den</strong> Markierungen ausgestattet:<br />

– RWY Designation – Starter Strip Marking<br />

– RWY Holding Position – APTR<br />

– CAT I Holding Position – TWY Centre Line<br />

– CAT II/III Holding Position – Taxilane Line<br />

– RWY Center Line – Obstruction Marking<br />

– RWY Threshold Marking – Apron Marking<br />

– Aiming Point – Stand Marking<br />

– Touchdown Zone Marking – RWY Side strip marking<br />

– Aiming Points<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist mit folgen<strong>den</strong> Beschilderungen ausgestattet:<br />

– Ver- und Gebotszeichen – CAT I Haltepunkt<br />

– Hinweiszeichen – CATII/III Haltepunkt<br />

– TWY Edge Markers – Standplatzbeschilderung<br />

– Haltepunktbeschilderung – TORA Beschilderung<br />

– Intermediate Holding Points<br />

15


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

3.2.4 Befeuerung<br />

Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist mit folgen<strong>den</strong> Befeuerungseinrichtungen ausgestattet:<br />

– Precision Approach – RWY/TWY Stopbars<br />

– PAPI – TORA Sign Lighting<br />

– RWY Edge Light – Aeronautical beacon<br />

– RWY Centre Line – Vorfeld-Flutlicht<br />

– RWY Threshold – Windsack<br />

– RWY End I<strong>den</strong>tifier Lights – Signalscheinwerfer<br />

– Touchdown Zone Light – Hindernisbefeuerung<br />

– TWY Centre Line Lights – Visuelles Andocksystem<br />

– Emergency Lighting – RWY Guard Lights<br />

– APTR –<br />

Das <strong>Flughafen</strong>leuchtfeuer ist auf dem DFS-Kontrollturm platziert.<br />

16


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

Beleuchtungsstärke der Vorfeldbeleuchtung (VBEL)<br />

Vorfeld 1, Maintenance, Cargo Vorfeld 2 und R3<br />

terminalnah: 30 lx terminalnah: 20 lx<br />

terminalfern: 5 lx terminalfern: 5 lx<br />

3.2.5 Positionen / Höhenangaben von Hindernissen in <strong>den</strong> An- und Abflugbereichen<br />

Alle erforderlichen Höhenangaben im An-/Abflugbereich des <strong>Flughafen</strong>s sind <strong>den</strong> jeweiligen Flugplatzhinderniskarten, Bo<strong>den</strong>profilkarten<br />

<strong>für</strong> Präzisionsanflüge, Instrument Approach Charts und Standard Departure Charts im Luftfahrthandbuch zu entnehmen.<br />

3.2.6 Lage und Höhe der Höhenmesserkontrollpunkte (ACL)<br />

ACL Lage ACL Höhe<br />

Beginning RWY 08L 1467 ft<br />

Beginning RWY 26R 1449 ft<br />

Beginning RWY 08R 1486 ft<br />

Beginning RWY 26L 1470 ft<br />

3.2.7 Luftfahrzeugbergung<br />

Flugzeug-Bergungsplan<br />

Der Flugzeug-Bergungsplan regelt nach erfolgter Flugunfalluntersuchung und bei entsprechender Freigabe durch die BFU (Bundesstelle<br />

<strong>für</strong> Flugunfalluntersuchung) oder deren Beauftragte<br />

– die Enttankung verunfallter Luftfahrzeuge<br />

– die Bergung havarierter oder bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge<br />

<strong>Flughafen</strong>koordination: Verkehrsleitung (Tel: 111)<br />

Anforderung Bergegerät: <strong>Flughafen</strong>feuerwehr (Notruf: 112)<br />

17


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />

Luftfahrzeugbergungsgeräte<br />

Der Luftfahrzeughalter hat <strong>für</strong> die schnelle Entfernung eines bewegungsunfähigen LFZ von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen alle notwendigen<br />

Absprachen und Vorkehrungen zu treffen. Bleibt ein Luftfahrzeug auf dem <strong>Flughafen</strong> bewegungsunfähig liegen, so<br />

darf der <strong>Flughafen</strong>unternehmer es auch ohne besonderen Auftrag des Luftfahrzeughalters auf dessen Kosten von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen<br />

entfernen oder sachkundige Dritte mit der Entfernung beauftragen, soweit dies <strong>für</strong> die Abwicklung des Luftverkehrs<br />

notwendig ist. Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verfügt über Bergegerät bis einschließlich B737 und A320.<br />

Wenn erforderlich, sind <strong>für</strong> große Luftfahrzeugtypen Bergegeräte über <strong>den</strong> ADV-Bergepool am <strong>Flughafen</strong> Frankfurt/Main zu erhalten.<br />

3.2.8 Rettungs- und Feuerlöschdienste<br />

Flugzeugbrandschutz<br />

- Kategorie 10 verfügbar gem. ICAO Annex 14 Chapter 9.2 ff<br />

- Keine Beschäumung der SLB<br />

Den Rettungs- und Feuerlöschdiensten stehen Einsatzkräfte in der von der Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> die <strong>Flughafen</strong>feuerwehr geforderten<br />

Zahl zur Verfügung.<br />

Reichen die am <strong>Flughafen</strong> stationierten Kräfte nicht aus, können regional und überregional Einsatzkräfte entsprechend der<br />

Alarm- und Einsatzpläne hinzugezogen wer<strong>den</strong>.<br />

18


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

Teil IV: Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.1 <strong>Flughafen</strong>-Berichtswesen<br />

Der <strong>Flughafen</strong>betreiber hat nach § 45 LuftVZO <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> in betriebssicherem Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu<br />

betreiben. Beabsichtigte bauliche und betriebliche Erweiterungen und Änderungen hat die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH gem. §<br />

41 LuftVZO der Genehmigungsbehörde, dem BStMWIVT, rechtzeitig anzuzeigen. Veröffentlichungen in der AIP wer<strong>den</strong> durch<br />

das BStMWIVT veranlasst. Entsprechende AIP-Nachträge wer<strong>den</strong> bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) <strong>für</strong> die Veröffentlichung<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt initiiert.<br />

Für die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH obliegt die ordnungsgemäße Nachführung der luftrechtlich relevanten Veröffentlichungen in<br />

<strong>den</strong> Nachrichten <strong>für</strong> Luftfahrer (NfL) und dem Luftfahrthandbuch (AIP) in der Verantwortung der Abteilung Verkehrsdienste/<br />

Verkehrsleitung.<br />

4.2 Zugang zu <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Fahrzeugverkehr<br />

Die gesetzlichen Vorgaben <strong>für</strong> Objektschutz und <strong>Airport</strong> Security und die Einhaltung aller notwendigen Verkehrssicherungspflichten<br />

wer<strong>den</strong> durch interne Verfahrensanweisungen umgesetzt.<br />

Ziel dieser Verfahrensanweisungen ist es, die Sicherheit des <strong>Flughafen</strong>betriebes z.B. durch <strong>den</strong> Schutz vor rechtswidrigen Eingriffen<br />

zu gewährleisten. Hierzu kommen insbesondere Zugangsvereitelungsmaßnahmen, bauliche Maßnahmen und Einfriedungen<br />

in Betracht.<br />

Des weiteren sind hierdurch Zugangsberechtigungen <strong>für</strong> Personen, Fahrzeuge, Geräte und Tiere zum nicht allgemein zugänglichen<br />

Bereich des <strong>Flughafen</strong>geländes geregelt.<br />

Vorschriften zum Betreten und Befahren des <strong>Flughafen</strong>geländes fin<strong>den</strong> sich in der FBO und in <strong>den</strong> Verkehrsregeln <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

nichtöffentlichen Bereich des <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>.<br />

4.2.1 <strong>Flughafen</strong>sicherheit (Security)<br />

Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ist gemäß §8 LuftSiG zur umfassen<strong>den</strong> Sicherung des <strong>Flughafen</strong>betriebs verpflichtet und hat<br />

hier<strong>für</strong> sowohl bauliche als auch sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen vorzuhalten. Ferner sind Fracht, Postsendungen,<br />

aufgegebenes Gepäck und Versorgungsgüter sicher zu transportieren und zu lagern sowie Sicherheitsbereiche vor unberechtigtem<br />

Zutritt zu schützen.<br />

4.2.2 <strong>Flughafen</strong>zugangskontrollen<br />

Für detaillierte Angaben ist der Luftsicherheitsplan heranzuziehen.<br />

Die Zugangskontrolle am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wird durch die <strong>Flughafen</strong>sicherheit (Bereich Sicherheitswesen/Sicherheitsleitstelle)<br />

durchgeführt.<br />

19


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.2.3 <strong>Flughafen</strong>notfalldienst<br />

Die Leitstellen sind H24 besetzt.<br />

Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />

Polizei 110<br />

Verkehrsleitung 111<br />

Security (Sicherheitswesen) 113<br />

<strong>Airport</strong>-Notruf aus <strong>den</strong> öffentlichen Telefon- und Mobilfunknetzen am <strong>Flughafen</strong>: 089/ 975 - 112<br />

20


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.3 <strong>Flughafen</strong>-Notfallplan<br />

4.3.1 Pläne <strong>für</strong> die Abhandlung von Notfällen<br />

4.3.1.1 Notfälle auf dem <strong>Flughafen</strong> und in der unmittelbaren Umgebung<br />

Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH besitzt einen Notfallplan, in dem die Verfahrensweisen, Verantwortlichkeiten und Erreichbarkeiten<br />

bei Notfällen und Alarmereignissen <strong>für</strong><br />

- Luftfahrzeugnotmeldungen/ -unfällen<br />

- Widerrechtlichen Eingriffen in <strong>den</strong> Luftverkehr<br />

- Sonstige Alarmereignisse<br />

umfassend geregelt sind.<br />

Darüber hinaus gelten die Katastrophenschutzpläne der Landkreise Erding und Freising.<br />

4.3.1.2 Notfallübungen<br />

Im Rhythmus von zwei Jahren wer<strong>den</strong> Vollübungen, in unregelmäßigen Abstän<strong>den</strong> Teil- bzw. Stabsrahmenübungen gem. <strong>den</strong><br />

ICAO-Vorgaben durchgeführt.<br />

4.3.1.3 Organisationen, Stellen und Personen mit Weisungsbefugnis<br />

Entsprechende Verfahrensregelungen sind dem Notfallplan sowie <strong>den</strong> Handlungsanleitungen der Fachbereiche zu entnehmen.<br />

4.3.2 Alarmstern<br />

4.3.2.1 Alarmauslösung und Alarmdurchführung<br />

Die Alarmierung der Einsatz- und Rettungskräfte erfolgt bei allen Alarmstufen grundsätzlich über <strong>den</strong> "Alarmstern" (Alarmdurchsage).<br />

Soll ein Personenkreis im Terminalbereich in die Alarmierung einbezogen wer<strong>den</strong>, so kann auf die Elektronische<br />

Lautsprecheranlage (ELA) zurückgegriffen wer<strong>den</strong>.<br />

21


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

Folgende Dienststellen sind an <strong>den</strong> "Alarmstern" angeschlossen:<br />

– DFS – Kontrollturm<br />

– <strong>Flughafen</strong>feuerwehr<br />

– Verkehrsleitung<br />

– Vorfeldkontrolle<br />

– <strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst<br />

– Sicherheitsdienst<br />

– Polizei<br />

– Bundespolizei<br />

Entsprechend <strong>den</strong> vereinbarten Verfahren wer<strong>den</strong> im Alarmfall mit Hilfe des "Alarmsterns" Meldungen verbreitet.<br />

Ein Alternativverfahren gewährleistet die Sicherstellung der Kommunikation bei Ausfall des Systems „Alarmstern“.<br />

Einzelheiten zu Alarmen, deren Meldung und Abarbeitung sind dem Notfallplan zu entnehmen.<br />

22


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.3.3 Verhalten bei Todesfällen<br />

Todesfälle sind grundsätzlich dem Verkehrsleiter vom Dienst zu mel<strong>den</strong> (Tel. 111). Ereignet sich der Todesfall während eines<br />

Fluges, wird die Verkehrsleitung von der DFS unterrichtet. Die Verkehrsleitung verständigt die Einsatzzentrale der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr<br />

sowie die <strong>Flughafen</strong>polizei. Sind in Ausnahmefällen Benachrichtigungen über Funk erforderlich, so erfolgen sie mit<br />

dem Decknamen "Einsatz mit Patient Spezial".<br />

Sofern sich der Todesfall auf die Belange einer Luftverkehrsgesellschaft, der Vorfeldkontrolle, der Zentralen Verkehrssteuerung<br />

oder der Terminaldienste auswirkt, so sind diese zu verständigen.<br />

Für Absperrmaßnahmen ist der Sicherheitsdienst zu verständigen. Der diensthabende Arzt des <strong>Flughafen</strong>medizinischen Dienstes<br />

übernimmt die Leichenschau.<br />

Der Einsatzleiter der Polizei vor Ort entscheidet über die Freigabe der Leiche oder die Einschaltung der Kriminalpolizei. Die Polizei<br />

übernimmt die Feststellung der persönlichen Daten und Benachrichtigung der Angehörigen.<br />

Die Einzelheiten sind in einer Verfahrensanweisung geregelt.<br />

4.3.4 Betreuung von Passagieren in außergewöhnlichen Situationen<br />

Der <strong>Flughafen</strong> verpflichtet sich, Passagiere in außergewöhnlichen Situationen und bei bedeutsamen Verspätungen angemessen<br />

zu betreuen. In einer internen Verfahrensanweisung sind die folgen<strong>den</strong> Bedürfnisse der Reisen<strong>den</strong> geregelt:<br />

– Fortlaufende Veröffentlichung/Ansage von Informationen über die Verspätung<br />

– Bereitstellung einer angemessenen Anzahl von Sitzmöglichkeiten<br />

– Bereitstellung einer medizinischen Versorgung<br />

– Bereitstellung einer gastronomischen Versorgung<br />

Das Verfahren wird angewendet:<br />

– nach Streichung und bei außergewöhnlichen Verspätungen von Flügen<br />

– bei Massenanfall "gestrandeter" Passagieren durch z. B.<br />

– bei Sperrung der Start- und Landebahnen (Wetter, Winterdienst, techn. Probleme, etc.)<br />

– bei Streiks<br />

– bei einem Flugunfall<br />

– <strong>für</strong> Passagiere, <strong>den</strong>en eine Einreise nicht gestattet wird<br />

Die Entscheidung über die Betreuung von Passagieren durch <strong>den</strong> Terminaldienst erfolgt durch <strong>den</strong> Verkehrsleiter vom Dienst<br />

(VvD). Entscheidungen durch <strong>den</strong> VvD erfolgen immer in enger Abstimmung mit der zuständigen Luftverkehrsgesellschaft und<br />

dem Schichtleiter des Terminaldienstes. Zur Unterbringung der Passagiere können in Abhängigkeit von der Situation neben <strong>den</strong><br />

Terminalbereichen auch andere Gebäude/Hallen genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

23


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.3.5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Während der Bürozeiten wer<strong>den</strong> Anfragen von Presse- und Medienvertretern über Scha<strong>den</strong>sereignisse oder andere relevante<br />

Vorkommnisse vom Bereich Presse und Information angenommen und bearbeitet. Außerhalb der Bürozeiten ist ein Bereitschaftsdienst<br />

eingerichtet.<br />

4.4 Rettungs- und Feuerlöschdienste<br />

Alle Notfallmeldungen wer<strong>den</strong> der Feuerwehr-Einsatzzentrale gemeldet (Tel. 112). Durch die Feuerwehr-Einsatzzentrale wer<strong>den</strong><br />

entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung weitere Stellen alarmiert bzw. informiert. Von hier wer<strong>den</strong> Rettungsdienst<br />

und Verkehrsleitung alarmiert. Die Verkehrsleitung übernimmt die Benachrichtigung weiterer Dienste und Fachbereiche.<br />

4.4.1 Feuerwehr <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />

Die Feuerwehr am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wurde mit Bescheid des Landratsamtes Freising als Werkfeuerwehr anerkannt. Sie besteht<br />

aus <strong>den</strong> Feuerwachen Nord und Süd. Beide Feuerwachen verfügen über die vorgeschriebene Löschmittelmenge der Kategorie<br />

10, welche sich nach dem größten Luftfahrtzeuge richtet, das <strong>den</strong> Flugplatz normalerweise benutzt.<br />

Der Dienstbetrieb wird mit zwei Wachabteilungen im 24-h-Dienst durchgeführt.<br />

4.4.2 <strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst<br />

Der <strong>Flughafen</strong> ist ein designierter <strong>Flughafen</strong> im Sinne von § 8 Abs. 1 IGV.<br />

Durch <strong>den</strong> ärztlichen Dienst können folgende Aufgaben wahrgenommen wer<strong>den</strong>:<br />

- Allgemeine ärztliche Versorgung<br />

- Ärztliche Beurteilungen gemäß Infektionsschutzgesetz<br />

- <strong>Flughafen</strong>ärztlicher Dienst gemäß IGV<br />

- Erste Hilfe<br />

- Erstversorgung bei akuten lebensbedrohlichen inneren Erkrankungen (z. B. Herz und Kreislauf) und Unfäl-<br />

len von Fluggästen und Mitarbeitern<br />

- WHO Gelbfieber Impfstelle<br />

- Reisemedizinische Beratung<br />

- Betriebsärztlicher Dienst<br />

Bei der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr sind Mitarbeiter mit Sanitätsausbildung verfügbar.<br />

24


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.5 Kontrollen der <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Hindernisfreiflächen<br />

Die Bewegungs- / Freiflächen und Flächen im Sicherheitsbereich des <strong>Flughafen</strong>geländes sind in einem betriebssicheren Zustand<br />

zu halten. Je nach Art der Flächennutzung bestehen unterschiedliche Anforderungen an <strong>den</strong> Sicherheitsstandard der Bewegungs-<br />

/Freiflächen und Flächen im Sicherheitsbereich.<br />

Regelmäßige Kontrollfahrten gehören zum täglichen Betriebsablauf, wer<strong>den</strong> aber auch gezielt nach Sicherheitslandungen und<br />

Startabbrüchen, sowie auf Anforderung der DFS-Platzkontrollstelle oder nach entsprechender Meldung des Piloten durchgeführt.<br />

Ferner fin<strong>den</strong> Kontrollfahrten aufgrund von Eigenerkenntnissen bei ersichtlicher Notwendigkeit statt.<br />

Die Kontrollen von Start- und Landebahnen, Rollwegen und Freiflächen erfolgt nach Maßgabe der Verkehrsleitung. Die Kontrollen<br />

fin<strong>den</strong> im Regelfall täglich alle 4-5 Stun<strong>den</strong> statt. Im ersten Tageslicht und vor Beginn der Dämmerung erfolgt eine besonders<br />

intensive Kontrolle. Vorfelder und sonstige Flächen wer<strong>den</strong> im Regelfall ebenfalls fünfmal täglich einer Kontrolle unterzogen.<br />

Wer<strong>den</strong> Beeinträchtigungen der Betriebssicherheit oder Abweichungen vom Sollzustand vermutet oder festgestellt, unterrichten<br />

sich die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH und die DFS (Tower) unverzüglich gegenseitig und stimmen <strong>den</strong> zeitlichen Ablauf der<br />

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ab. Dabei sind Behinderungen oder Verzögerungen des Luftverkehrs<br />

möglichst zu vermei<strong>den</strong>.<br />

Die Durchführung der Kontrollen wird, nebst etwaiger Beanstandungen, im Tagesbericht der Verkehrsleitung dokumentiert.<br />

Eingeleitete Maßnahmen wer<strong>den</strong> ebenfalls im Tagesbericht vermerkt.<br />

Generell sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sicherheitsrelevante Mängel auf Bewegungs- und Freiflächen bzw. Flächen im<br />

Sicherheitsbereich unverzüglich zu mel<strong>den</strong>.<br />

4.6 Optische Hilfen und elektrische Systeme des <strong>Flughafen</strong>s<br />

Befeuerungseinrichtungen am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind technisch überwacht und wer<strong>den</strong> zweimal täglich durch Fachpersonal<br />

(Servicebereich Technik, Luftverkehrsflächen, Luftverkehrsanlagen) überprüft und mindestens einmal wöchentlich auf äußerliche<br />

Schä<strong>den</strong> kontrolliert. Der Zustand wird anschließend an die DFS-Platzkontrollstelle gemeldet (vgl. Betriebsabsprache DFS-<br />

FMG).<br />

Für sogenannte Notfallreparaturen existieren Rufbereitschaftslisten, um die Bearbeitung sofort oder so schnell wie möglich zu<br />

gewährleisten.<br />

4.7 Wartung / Instandhaltung der Bewegungsflächen<br />

Die <strong>für</strong> die Instandhaltung der befestigten Flächen (Vorfeld, Pisten, Rollbahnen) zuständigen Servicebereiche befolgen die Verfahren<br />

zur routinemäßigen Kontrolle der befestigten Flächen. Dabei wer<strong>den</strong> stets der bautechnische Zustand und die betriebliche<br />

Sicherheit geprüft und Ergebnisse dokumentiert.<br />

Durch diese Präventivkontrollen wird das Auftreten tatsächlicher Mängel auf ein absolutes Minimum reduziert.<br />

Sollten <strong>den</strong>noch Mängel festgestellt wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> diese dokumentiert, analysiert und an <strong>den</strong> im Service Level<br />

Agreement festgeschriebenen Servicebereich, z.B. Technik oder eine andere zuständige Stelle, weitergeleitet. Entsprechendes<br />

Fachpersonal begutachtet <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> nach Schwere und Lage, woraus sich die weiteren Maßnahmen ableiten.<br />

25


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.8 Sicherheit bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten<br />

Zur sicheren Durchführung von Bau- und Instandhaltungsarbeiten auf <strong>den</strong> Bewegungsflächen oder in der Umgebung, die in die<br />

Hindernisbeschränkungsflächen hineinragen, müssen diese rechtzeitig bei der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleiter vom<br />

Dienst) angemeldet wer<strong>den</strong>. Die zentrale Ablaufplanung der Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt durch die Verkehrsleitung.<br />

Die Verkehrsleitung hat die Betriebssicherheit zu gewährleisten und gestattet, wenn der Betrieb es zulässt, die Durchführung<br />

der Maßnahmen.<br />

Die Verkehrsleitung koordiniert zusammen mit der Deutschen Flugsicherung die Bauvorhaben im Bereich der Bewegungsflächen<br />

und legt die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Tätigkeiten fest (z. B. Arbeitszeit, Geräte). Je nach Bedarf wird bei der DFS die<br />

Veröffentlichung eines NOTAMs beantragt. Mitteilungen der Verkehrsleitung bzgl. Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen unterrichten<br />

alle Betroffenen über koordinierte Arbeiten auf der Bewegungsfläche (Vorfeld, Rollfeld) und enthalten neben zeitlichen<br />

und räumlichen Angaben die Beschreibung der betroffenen Anlagen und Einrichtungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen<br />

auf die Betriebsabwicklung.<br />

Im Falle von unvorhergesehenen Behinderungen des Flugbetriebes sind sofort der Wachleiter der Flugverkehrskontrolle und<br />

der Verkehrsleiter vom Dienst zu informieren.<br />

4.9 Vorfeld-Management<br />

Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Verkehrsleitung:<br />

- Alarmierung der Rettungsdienste bei Flug- und Verkehrsunfällen<br />

- Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Rollfelds sowie des Vorfelds<br />

- Durchführung von Betriebssicherheitskontrollen sowie Außerbetriebnahme nicht mehr funktionstüchtiger Teile der Flugbetriebsflächen<br />

sowie deren Wiederinbetriebnahme nach entsprechender Kontrolle und Instandsetzung<br />

- Veröffentlichung aktueller Betriebsbeschränkungen über ATIS, NOTAM oder SNOWTAM<br />

- Überwachung des rollen<strong>den</strong> und ruhen<strong>den</strong> Fahrzeugverkehrs<br />

- Herstellung der bo<strong>den</strong>seitigen Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Flugbetrieb unter CAT II/III-Wetterlagen.<br />

- Lotsen, Einweisen, Sichern und Abstellen von Flugzeugen, Hubschraubern und Flugzeugschleppvorgängen auf <strong>den</strong> Positionen<br />

- Lotsen von betriebsfremdem Fahrzeugverkehr auf dem Vorfeld und Rollfeld (in Zusammenarbeit mit dem DFS-Kontrollturm<br />

und der Vorfeldkontrolle)<br />

- Gewährleistung der Betriebssicherheit unmittelbar vor Einrollvorgängen auf die Positionen<br />

- Überwachung des rollen<strong>den</strong> und ruhen<strong>den</strong> Fahrzeugverkehrs<br />

26


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Verkehrsdienste:<br />

- Führung des Flugzeugrollverkehrs von der Grenze des Rollfelds über das Vorfeld zu <strong>den</strong> zugewiesenen Positionen und umgekehrt<br />

- Vergabe von Luftfahrzeugabstellpositionen, Passagierwarteräumen und Check-In-Schaltern<br />

Die Betriebsabsprache zwischen der DFS und FMG regelt - im Rahmen der Zuständigkeiten beider Parteien - die <strong>für</strong> die sichere,<br />

zügige und geordnete Abwicklung des Luftverkehrs auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> erforderliche Zusammenarbeit.<br />

In der Betriebsabsprache wird sowohl eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der bei<strong>den</strong> Beteiligten getroffen als auch der Umfang<br />

der Zusammenarbeit näher beschrieben. Ferner sind diverse Verfahren zur Abwicklung des Luftverkehrs beschrieben, Sonderregelungen<br />

festgehalten und entsprechende Pläne eingefügt.<br />

Das Abstellen der Luftfahrzeuge auf <strong>den</strong> zugewiesenen Standplätzen erfolgt entweder mit Hilfe eines visuellen Andocksystems<br />

oder durch die international gültigen Einwinkzeichen eines Einweisers.<br />

Es ist darauf zu achten, dass sich keinerlei Abfertigungsgeräte im Rollbereich befin<strong>den</strong> und das Einweisen unter Einhaltung der<br />

Vorschriften durchgeführt wer<strong>den</strong> kann.<br />

27


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.10 Vorfeld-Sicherheitsmanagement<br />

Die Betriebssicherheit auf <strong>den</strong> Vorfeldern, Abfertigungspositionen, Rollbahnen und Fahrstraßen wird mit Hilfe von Kontrollen<br />

erreicht, zu <strong>den</strong>en der Servicebereich Sicherheitswesen und die Verkehrsleitung befugt sind.<br />

Luftfahrzeuge dürfen nicht in Hallen oder anderen umschlossenen Räumen, sondern nur auf <strong>den</strong> vom <strong>Flughafen</strong>unternehmer<br />

zugewiesenen Plätzen be- oder enttankt wer<strong>den</strong>. Muss ein Luftfahrzeug aus zwingen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> ausnahmsweise in einem geschlossenen<br />

Raum be- oder enttankt wer<strong>den</strong>, so ist dies nur mit Genehmigung und besonderem Feuerschutz durch die <strong>Flughafen</strong>feuerwehr<br />

zulässig.<br />

Gem. Luftfahrt-Bundesamt ist die Betankung von LFZ mit Passagieren an Bord oder während des Ein- bzw. Aussteigens ohne<br />

Bereitstellung der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr in Löschweite am LFZ zulässig, wenn die aufgeführten Auflagen der JAR-OPS 1 (Joint<br />

Aviation Requirements Commercial Air Transportation [Aeroplane]) erfüllt sind.<br />

Die von der LVG zu treffen<strong>den</strong> Sicherheitsauflagen sind Bestandteil ihrer Bo<strong>den</strong>- oder Flugbetriebshandbücher. Über die Vorgaben<br />

der JAR-OPS 1 hinausgehende Festlegungen können enthalten sein.<br />

Sollte aus internen Sicherheitsauflagen der LVG die Feuerwehr in Löschweite erforderlich sein, so wird diese Feuerwehr-<br />

Serviceleistung dem Anforderer in Rechnung gestellt (gemäß FMG-Gebührenordnung).<br />

Bei der Feststellung von Unfällen mit Personen, Fahrzeugen oder Luftfahrzeugen im Vorfeld- und Rollfeldbereich ist die Verkehrsleitung<br />

unverzüglich zu verständigen mit der Maßgabe, die weitere Hilfeleistung durch Arzt, Feuerwehr, Polizei, <strong>Flughafen</strong>schutzdienst<br />

usw. zu veranlassen. Die Aufnahme von Unfallgeschehen, -ursachen und -schä<strong>den</strong> liegt im Aufgabenbereich<br />

des Servicebereichs Sicherheitswesen und der Verkehrsleitung. Die Unfallbeteiligten und –zeugen haben sich <strong>für</strong> die Unfallaufnahme<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Darüber hinaus gelten die Verkehrsregeln <strong>für</strong> <strong>den</strong> nichtöffentlichen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s und die FBO in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

4.11 Kontrolle von Fahrzeugen (Airside)<br />

Die Verkehrs- und Sicherheitsregeln sind <strong>für</strong> alle Benutzer beim Betreten und Befahren des nicht allgemein zugänglichen Bereichs<br />

des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> gemäß der <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung verbindlich. Sofern in <strong>den</strong> Verkehrsregeln nicht anders<br />

bestimmt, haben die Benutzer die Straßenverkehrsordnung zu beachten.<br />

Der <strong>Flughafen</strong>unternehmer kann <strong>den</strong> Verkehr im nicht allgemein zugänglichen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> aus betrieblichen<br />

Grün<strong>den</strong> beschränken oder sperren. Besondere Regelungen in Ausnahme- und Sonderfällen bleiben vorbehalten.<br />

Für die Überwachung des Personen und Fahrverkehrs im Sicherheitsbereich ist der Servicebereich Sicherheitswesen und die<br />

Verkehrsleitung zuständig.<br />

Sie sind befugt Kontrollen von Personen und Fahrzeugen durchzuführen sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung<br />

der Vorschriften und Regeln zu treffen.<br />

28


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

Den Anweisungen dieses Personenkreises sowie von Personen mit hoheitsrechtlichem Auftrag soweit diese im Rahmen ihrer<br />

hoheitlichen Tätigkeit handeln, ist Folge zu leisten. Im Sinne der Sicherheit ist jede Person angehalten Verstöße gegen die Verkehrs-<br />

und Sicherheitsregeln der Verkehrsleitung anzuzeigen.<br />

Die Verkehrsregeln sind der Broschüre "Verkehrsregeln <strong>für</strong> <strong>den</strong> nichtöffentlichen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s" der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />

GmbH zu entnehmen.<br />

Auszugsweise hieraus:<br />

Die Höchstgeschwindigkeit im gesamten nichtöffentlichen Betriebsbereich ist grundsätzlich auf 30 km/h begrenzt.<br />

In der Sicherheitszone um abgestellte Luftfahrzeuge sowie in Gebäu<strong>den</strong> ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten (max. 6 km/h).<br />

- Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln im Betriebs- und Vorfeldbereich sind die Verkehrsleitung sowie der Servicebereich<br />

Sicherheitswesen befugt, Belehrungen und Verwarnungen auszusprechen<br />

- Bei Verstößen kann eine Fahrberechtigung vorläufig entzogen und/oder eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet<br />

wer<strong>den</strong><br />

- Im Falle schuldhafter Verstöße sind der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH die hierdurch entstan<strong>den</strong>en Verwaltungskosten vom<br />

Verursacher zu erstatten. Die Erhebung weitergehender Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche wird davon nicht berührt<br />

- Darüber hinaus behält sich die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH das Recht vor, entsprechend <strong>den</strong> Bestimmungen der FBO und der<br />

Ausweisordnung die Erlaubnis zum Betreten und Befahren des nichtöffentlichen Betriebsbereiches zu widerrufen<br />

- Dies gilt besonders bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsregeln<br />

4.12 Triebwerksprobeläufe<br />

Die Benutzung des Triebwerksprobelaufstandes ist stets vorab bei der Verkehrszentrale mit folgen<strong>den</strong> Angaben anzumel<strong>den</strong>:<br />

- Luftfahrzeugkennung<br />

- Zeitraum der Benutzung<br />

- Voraussichtlicher Schleppzeitpunkt<br />

- Geplante Positionsveränderung<br />

Die Verkehrszentrale genehmigt eine angemeldete Benutzung, sofern dem beabsichtigten Probebetrieb nichts entgegensteht.<br />

Bei Überschneidung von angemeldeten Benutzungszeiten richtet sich die Vergabe im Regelfall nach der Anmeldereihenfolge.<br />

Änderungen der genehmigten Benutzungszeit oder der Luftfahrzeugkennung wer<strong>den</strong> wie Neuanmeldungen behandelt.<br />

Erfolgt bis zum genehmigten Benutzungsbeginn keine Rollmeldung bei der Vorfeldkontrolle, so wird die Benutzungsgenehmigung<br />

gegenstandslos. Überschreitungen der Benutzungszeit sind rechtzeitig mit der Verkehrszentrale abzustimmen.<br />

Wer die Lärmschutzanlage benutzt, ist <strong>den</strong> Vorschriften der FBO und <strong>den</strong> zu ihrer Durchführung ergehen<strong>den</strong> Weisungen des<br />

<strong>Flughafen</strong>unternehmers unterworfen. Im Einzelfall sind auch weitergehende Anordnungen des <strong>Flughafen</strong>unternehmers zu<br />

befolgen.<br />

29


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.13 Tierwelt-Gefahrenmanagement<br />

Die Anwesenheit von Vögeln und Wildtieren auf und in der näheren Umgebung eines <strong>Flughafen</strong>s stellt eine ernsthafte Gefahr<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Luftverkehr dar.<br />

Die Geschäftsleitung hat nach <strong>den</strong> BMV-Richtlinien einen Vogelschlagbeauftragten bestellt.<br />

Der Vogelschlagbeauftragte ist federführend verantwortlich <strong>für</strong> die Koordination, Durchführung und Überwachung aller Maßnahmen<br />

zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr. Seine Tätigkeit richtet sich nach <strong>den</strong> Empfehlungen der ADV. Der<br />

Vogelschlagbeauftragte führt eine kontinuierliche Dokumentation über alle verfügbaren Beobachtungen, die eingegangenen<br />

Meldungen und die geplanten, eingeleiteten oder durchgeführten Maßnahmen.<br />

Ihm obliegt der Kontakt zum DAVVL e.V., <strong>den</strong> Planungsträgern, der Luftfahrtbehörde, DFS und zu <strong>den</strong> zuständigen Naturschutzbehör<strong>den</strong>.<br />

Im übrigen bestimmt sich die Tätigkeit nach der jeweils von der Geschäftsleitung erlassenen Dienstanweisung.<br />

Die Verkehrsleitung achtet im Rahmen ihrer Kontrollfahrten auf Veränderungen der Biotopverhältnisse und des Vogelaufkommens.<br />

Bei unmittelbarer Gefährdung des Luftverkehrs führt die Verkehrsleitung entsprechende Maßnahmen durch. Alle<br />

Beobachtungen und Maßnahmen wer<strong>den</strong> dokumentiert. Todfunde wer<strong>den</strong> entsorgt und ebenfalls dokumentiert.<br />

Zur Vermeidung von Vogelschlägen am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wer<strong>den</strong> u.a. folgende aktive Maßnahmen ergriffen:<br />

- Vergrämen der Tiere vom Platz mittels pyroakustischer Maßnahmen und mittels scharfem Schuss<br />

- Ausschluss von Wildtieren durch Zäune und andere Mittel<br />

- Entfernung der Tiere vom Platz<br />

- gezielte Jagdeinsätze<br />

- Ornithologische Bestandserhebungen nach der "Punkt-Stopp-Methode" im wöchentlichen Turnus<br />

- Beobachtung von Mäusedichten und ggf. Einleitung von Maßnahmen in vom Vogelschlagbeauftragten festgelegten Bereichen<br />

In besonderen Fällen, z. B. bei Gefahr im Verzug durch Auftreten größerer Schwärme, führen die hiermit beauftragten Dienste<br />

(Wildlifecontrol/ Verkehrsleitung) eine unverzügliche Vergrämung durch <strong>den</strong> Einsatz technischer Mittel durch. Der Einsatz<br />

von akustischen Vergrämungsmaßnahmen wird <strong>den</strong> Sicherheitsorganen und der DFS angezeigt.<br />

Die Zuständigkeit der DFS <strong>für</strong> die Auslösung von Sofortmaßnahmen wird hierdurch nicht berührt.<br />

Darüber hinaus kommen passive Maßnahmen im Rahmen des Habitatmanagements zur Anwendung.<br />

30


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.14 Kontrolle von Hindernissen<br />

Es wer<strong>den</strong> regelmäßig durch die DFS Vermessungen beauftragt, um die Hindernisfreiheit der An- und Abflugflächen sicherzustellen.<br />

Die Verkehrsleitung ist <strong>für</strong> die Einhaltung der Vorgaben zur Hindernisfreiheit innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches verantwortlich.<br />

Hierzu zählen Luftfahrthindernisse, die zeitlich begrenzt auftreten und Störungen des Flugbetriebs sowie eine<br />

Gefährdung der Hindernisfreiflächen verursachen (z.B. verunfallte Luftfahrzeuge, Kräne, Baufahrzeuge, Beleuchtungsmasten).<br />

Notwendige Maßnahmen, die aus dem Auftreten von Hindernissen resultieren wer<strong>den</strong> zwischen der Verkehrsleitung und<br />

der DFS abgestimmt. Regelungen hierzu fin<strong>den</strong> sich in der Betriebsabsprache FMG-DFS.<br />

4.15 Entfernung bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge<br />

Gemäß <strong>den</strong> Festlegungen des Notfallplanes erfolgt die Bergung des Luftfahrzeuges nachdem die ggf. erforderlichen Rettungsmaßnahmen<br />

geleistet wur<strong>den</strong>. Eine Gefährdung von Personen durch und während der Bergung muss weitest möglich<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Für die Bergung bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge ist grundsätzlich die Luftverkehrsgesellschaft zuständig, die das Luftfahrzeug<br />

betreibt. Die <strong>Flughafen</strong>feuerwehr stellt auf Anforderung entsprechendes Personal <strong>für</strong> die Bergung des bewegungsunfähigen<br />

Luftfahrzeugs zur Verfügung. Eine Liste zusätzlicher allgemeiner Geräte und Materialien liegt der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr/Technischen<br />

Einsatzleitung vor. Zusätzlich kann auf das Bergegerät des ADV-Bergepools zugegriffen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Bergung setzt grundsätzlich <strong>den</strong> Abschluss eines schriftlichen Vertrages voraus.<br />

Der Vertrag ist vom Luftfahrzeugführer oder einem Vertreter der Luftverkehrsgesellschaft zu unterzeichnen.<br />

Die FMG ist als <strong>Flughafen</strong>betreiber gemäß §45 LuftVZO verpflichtet <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> in betriebssicherem Zustand zu halten<br />

und ordnungsgemäß zu betreiben, d. h. nötigenfalls auch da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass das Start- und Landebahnsystem von<br />

bewegungsunfähigen Luftfahrzeugen geräumt wird.<br />

Bleibt ein Luftfahrzeug bewegungsunfähig liegen, so darf der <strong>Flughafen</strong>unternehmer es auch ohne besonderen Auftrag des<br />

Luftfahrzeughalters auf dessen Kosten von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen entfernen, soweit dies <strong>für</strong> die Abwicklung des Luftverkehrs<br />

notwendig ist.<br />

Für Schä<strong>den</strong> haftet der <strong>Flughafen</strong>unternehmer nur, wenn er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das gleiche<br />

gilt, wenn der Luftfahrzeughalter ihn beauftragt hat, ein bewegungsunfähiges Luftfahrzeug von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen zu<br />

entfernen oder bei der Entfernung mitzuwirken.<br />

Bleibt ein Luftfahrzeug bewegungsunfähig liegen und entsteht dem <strong>Flughafen</strong>unternehmer dadurch ein Vermögensscha<strong>den</strong>,<br />

so kann er von dem Luftfahrzeughalter Ersatz verlangen, es sei <strong>den</strong>n, dass diesen kein Verschul<strong>den</strong> oder nur leichte<br />

Fahrlässigkeit trifft.<br />

31


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.16 Behandlung gefährlicher Güter<br />

Ladeeinheiten mit Gefahrgut müssen mit einem rot / weiß schraffierten Wiegezettel und der Angabe der auf dieser Einheit<br />

verla<strong>den</strong>en Gefahrgüter ausgezeichnet sein.<br />

Gefährliche Güter dürfen nur gem. nationaler und internationaler gesetzlicher Vorgaben <strong>für</strong> <strong>den</strong> Luft- und Straßenverkehr<br />

abgefertigt wer<strong>den</strong>. Die mit der Abfertigung beauftragten Personen müssen in <strong>den</strong> Gefahrgutbestimmungen unterwiesen<br />

sein. Im Luftverkehr sind Gefahrgutschulungen im 24-Monats-Rhythmus zu wiederholen. Ein Nachweis der Grund- und<br />

Wiederholungsschulungen ist zu erbringen.<br />

Die Lagerung gefährlicher Güter wird nur in hier<strong>für</strong> zugelassenen Räumlichkeiten vorgenommen. Die vorherige Zustimmung<br />

der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr ist erforderlich. Wer<strong>den</strong> bestimmte Mengen überschritten, ist eine formelle Genehmigung über<br />

die zuständigen Behör<strong>den</strong> zu veranlassen.<br />

Wird bei der Be-/ Entladung beschädigtes Gefahrgut entdeckt oder wer<strong>den</strong> Gefahrstoffe freigesetzt, ist sofort die Feuerwehr<br />

(Tel. 112) und die Verkehrsleitung (Tel. 111) zu alarmieren. Der Gefahrenbereich ist abzusichern.<br />

Die Feuerwehr-Einsatzzentrale veranlasst Maßnahmen nach Alarm- und Ausrückeordnung der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr. Der Gefahrenbereich<br />

wird von der Feuerwehr festgelegt und abgesperrt.<br />

Die Verkehrsleitung benachrichtigt die betroffene Luftverkehrsgesellschaft/ Spedition/ Handlingspartner und die Polizei am<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>. Diese veranlasst, abhängig von der Art des Vorfalls und dem Grad der Gefährdung, die Einschaltung<br />

des Landesamts <strong>für</strong> Umweltschutz (LfU) und anderer Behör<strong>den</strong>.<br />

32


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.17 Betrieb bei eingeschränkten Sichtverhältnissen<br />

4.17.1 Vorgehensweise bei widrigen Sichtverhältnissen<br />

Am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist der Deutsche Wetterdienst (DWD), dessen Sensoren und Systeme <strong>den</strong> technischen Mindestanforderungen<br />

gem. empfohlenen Standards der ICAO entsprechen, die meteorologische Fachkompetenz.<br />

Die DFS übermittelt und veröffentlicht über ATIS bzw. im direkten Funksprechverkehr mit <strong>den</strong> Luftfahrzeugführern folgende<br />

Wetterdaten:<br />

- Windrichtung, -geschwindigkeit und zugehörige Extremwerte<br />

- Bo<strong>den</strong>sicht und gegenwärtiges Wetter<br />

- Runway-Sichtweite (RVR)<br />

- Bewölkungsangaben <strong>für</strong> Landungen<br />

- Luftdruckwerte<br />

- zusätzliche Angaben über fluggefähr<strong>den</strong>de Wetterphänomene<br />

- Pistenzustandswerte und sonstige Flugbetriebsinformationen, wie Verfügbarkeit ILS<br />

Zur Ermittlung der Pistensichtweite verwendet der Deutsche Wetterdienst Transmissiometer. An jeder SLB befin<strong>den</strong> sich 4<br />

Transmissiometer, A – D im Nor<strong>den</strong> und E – H im Sü<strong>den</strong>.<br />

Die RVR wird in Metern angegeben. Für die Verbreitung (AIP GEN 3.5-9A, 4.2 Pistensichtweite [RVR]) gilt folgende Stufeneinteilung:<br />

RVR 25 m bis 400 m in Stufen von 25 m<br />

RVR über 400 m bis 800 m in Stufen von 50 m<br />

RVR über 800 m bis 1500 m in Stufen von 100 m<br />

Das Verfahren <strong>für</strong> Allwetterflugbetrieb tritt bei RVR 1000 m und Wolkenuntergrenze (Ceiling) 300 ft oder weniger in Kraft.<br />

Die Anforderung zur Bereitstellung der bo<strong>den</strong>seitigen Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe II (CAT<br />

II/III) erfolgt durch <strong>den</strong> Tower bei einer Landebahnsicht (Transmissiometermessung) von RVR 600 m und/oder einer Vertikalsicht<br />

(VV) von weniger als 300 ft mit sinkender Ten<strong>den</strong>z.<br />

Die Betriebsstufe III wird bei einer Horizontalsicht von RVR 325 m und einer Vertikalsicht von weniger als 100 ft mit dem<br />

Trend zur Verschlechterung vom DFS-Tower angefordert. Die Verkehrsleitung ist dann aufgefordert, die bo<strong>den</strong>seitigen Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Allwetterflugbetrieb herzustellen.<br />

33


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

Bei Betriebsstufe CAT II/III dürfen alle Fahrten im Bahnsystem nur nach Freigabe der DFS über Funk erfolgen. Die ständige<br />

Hörbereitschaft ist sicherzustellen. Bei Funkausfall ist der SLB-Bereich unverzüglich zu verlassen und der Verkehrsleitung<br />

Meldung darüber zu erstatten.<br />

Es ist sicherzustellen, dass ILS-Schutzzonen und der Sicherheitsbereich der Bahn frei von Fahrzeugen, Geräten und Personen<br />

sind.<br />

Die Verkehrsleitung aktiviert <strong>den</strong> Sondertext<br />

"CAT II/III low visibility procedures active, do not cross red stop bars"<br />

im Monitor-Anzeige-System (UDS).<br />

Fahrten und Tätigkeiten im Bahnensystem sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.<br />

Aktivierte Stoppbarren dürfen nicht überquert wer<strong>den</strong>. Bei Ausfall von Stoppbarren muss sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass die<br />

SLB auf andere Weise vor nicht genehmigtem Befahren geschützt wird.<br />

Bei widrigen Sichtverhältnissen gilt weiterhin folgende Vorgehensweise:<br />

Die DFS (Wachleiter Tower) zeigt der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleitung) über das CAT II/III-Anzeigesystem die beabsichtigte<br />

Bereitstellung der Betriebsstufe II/III sowie deren Beendigung an. Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleitung)<br />

stellt sicher, dass die notwendigen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Aufnahme des Flugbetriebes nach Betriebsstufe II/III gegeben<br />

sind, bzw. teilt der DFS (Tower) mit, falls die Voraussetzungen nicht gegeben sind.<br />

Die DFS (Wachleiter Tower) teilt der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleitung) darüber hinaus zusätzlich mit, wenn der<br />

Flugbetrieb nach Betriebsstufe II/III tatsächlich aufgenommen bzw. beendet wird.<br />

Spätestens bei Aufnahme der Betriebsstufe II (RVR < 600 m) schaltet die DFS (Tower) die Haltebalken sowie die Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />

in ihrem Zuständigkeitsbereich ein.<br />

4.17.2 Rollführung bei eingeschränkter Sicht auf <strong>den</strong> Vorfeldern<br />

Zusätzlich zu <strong>den</strong> eingeschränkten Sichtverhältnissen, die sich durch die entsprechen<strong>den</strong> Wetterlagen ergeben, kann es aus<br />

<strong>den</strong> Kontrollkanzeln der Vorfeldkontrollen, bedingt durch deren Höhe über Bo<strong>den</strong>niveau zu unterschiedlichen Sichtweiten<br />

auf <strong>den</strong> Vorfeldern kommen.<br />

Die Betriebssicht auf <strong>den</strong> Vorfeldern wird durch die Verkehrsleitung, nach Anforderung durch <strong>den</strong> Schichtleiter der Vorfeldkontrolle,<br />

ermittelt.<br />

Die Betriebssicht wird in 3 Stufen unterteilt:<br />

- Betriebssichtstufe I: Sicht zum Vorfeld auch während der Nachtzeit<br />

- Betriebssichtstufe II: Keine Sicht zum Vorfeld, Betriebssicht >300m<br />

- Betriebssichtstufe III: Keine Sicht zum Vorfeld, Betriebssicht


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.18 Außergewöhnliche Wetterereignisse<br />

Maßnahmen durch die Verkehrsleitung<br />

- Wetterwarnung über Bündelfunk übermitteln<br />

- Wetterwarnung über Faxverteiler versen<strong>den</strong><br />

- Wetterwarnung über Monitoranzeigesystem (UDS) Fußzeile veröffentlichen<br />

- Durchsage auf Bo<strong>den</strong>funk, wenn Windstärken 40 KT überschreiten<br />

- Meldung an Fluggesellschaften und Abfertigungsdienste<br />

- Verstärkte Kontrollen der Flugbetriebsflächen<br />

Sicherungsmaßnahmen bei Starkwind<br />

- Starkwindabsicherung von Luftfahrzeugen veranlassen<br />

- "Nose-into-the-Wind" - Abstellung (> 20 KT) von Regionaljets und Turboprops veranlassen (insbesondere auf <strong>den</strong><br />

westlichen Flugbetriebsflächen)<br />

- Sicherung von Abfertigungsgerät und ULD (möglichst Hallenunterstellung)<br />

- ggf. Empfehlung zur Sicherheitsbetankung an LVG ( Windstärke über 50 KT)<br />

- Türen und Ladeluken von Luftfahrzeugen verschließen<br />

- zeitweilige Abfertigungseinstellung bei ständigen Win<strong>den</strong> über 50 KT<br />

- keine Bereitstellung einer zweiten Servicetreppe<br />

- Abzug von Fluggasttreppen und Fluggastbrücken<br />

- Abfertigungsgerät darf nur unmittelbar während des Abfertigungsvorganges an das Luftfahrzeug angeschlossen sein<br />

- Kehrbereitschaft alarmieren<br />

Sicherungsmaßnahmen bei Gewitter<br />

- Einstellung der Luftfahrzeugabfertigung einschließlich Betankung.<br />

Sicherungsmaßnahmen bei Hagel<br />

- Bereitstellung zusätzlicher Unterstellmöglichkeiten <strong>für</strong> Luftfahrzeuge (Halle 4, LSH, Halle 10);<br />

- Sommerbereitschaft Winterdienst alarmieren.<br />

35


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

4.19 Winterdienst<br />

Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt in Übereinstimmung mit dem im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) veröffentlichten<br />

"Ständigen Schneeplan", ergänzt durch <strong>den</strong> jeweils vor Beginn des Winters in <strong>den</strong> Nachrichten <strong>für</strong> Luftfahrer<br />

(NfL) bekannt gemachten "Saisonalen Schneeplan".<br />

Der Umfang und der zeitliche Ablauf erforderlicher Winterdienstmaßnahmen, die sich im Zuständigkeitsbereich der DFS befin<strong>den</strong>,<br />

wer<strong>den</strong> zwischen DFS-Tower und FMG-Verkehrsleitung abgestimmt.<br />

Die Rufbereitschaftspläne der im Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter treten zum 1. November in Kraft und gelten bis<br />

zum 30. April des Folgejahres. Die Einsatzkräfte halten das SLB-System, die Rollbahnen, das Vorfeld und die sonstigen Flächen<br />

schnee- und eisfrei.<br />

Art und Umfang der Maßnahmen sind ausführlich im Winterdiensthandbuch beschrieben. Diesem kann auch die Priorität<br />

der zu behandeln<strong>den</strong> Flächen entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

4.20 Sicherung der Radar- und Navigationsanlagen<br />

Die Radar- und Navigationsanlagen am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind Eigentum der DFS und wer<strong>den</strong> auch von ihr betrieben. Verfahren<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Anlagen und zur einwandfreien Funktionstüchtigkeit sind sichergestellt und wer<strong>den</strong> in Absprache<br />

mit dem FMG und ihren Abteilungen vollzogen.<br />

36


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Das Safety Management System<br />

Teil V: Das Safety Management System<br />

5.1 Safety Management System (SMS)<br />

Das SMS ist ein unternehmensübergreifendes System, welches zur Vernetzung der Safetyaufgaben durch unterschiedliche<br />

Maßnahmenträger wahrgenommen wird. Das Safety Management System der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ist <strong>für</strong> alle am<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> tätigen Unternehmen, Behör<strong>den</strong> und Institutionen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufgaben zur Gewährleistung<br />

der Flugbetriebssicherheit wahrnehmen, verpflichtend und in der FBO geregelt.<br />

Ziel des SMS ist die Gewährleistung eines, möglichst über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen<strong>den</strong>,<br />

höchstmöglichen Standard der Flugbetriebssicherheit am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>.<br />

Erkenntnisse über das Zustandekommen von Unfällen, Safetyempfehlungen und internationale "best practices" bil<strong>den</strong> die<br />

Grundlage des SMS.<br />

5.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Gemäß <strong>den</strong> Vorschriften des ICAO Annex 14 und § 45 b LuftVZO ist der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> zur Aufrechterhaltung seiner<br />

Betriebsgenehmigung verpflichtet, ein Safety Management System einzurichten, zu betreiben, fortzuentwickeln und die<br />

damit verbun<strong>den</strong>en Maßnahmen zu dokumentieren.<br />

5.3 Struktur des SMS<br />

Die Struktur des SMS am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> baut auf <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Elementen auf:<br />

1. Safetyleitlinien des Unternehmens;<br />

2. Safety Manager;<br />

3. Safetyausschüsse (Safety Committees);<br />

4. Dokumentation der Prozesse und Zuordnung von Verantwortlichkeiten;<br />

5. Gefahreni<strong>den</strong>tifikation und Risikomanagement;<br />

6. Berichtswesen zu safetyrelevanten Vorkommnissen;<br />

7. Untersuchung safetyrelevanter Vorkommnisse;<br />

8. Interne Auditierung;<br />

9. Anpassen der Verfahren bei Änderungen (Change Management);<br />

10. Safetyunterweisung aller Beschäftigten;<br />

11. Festlegung von Safetyvorgaben;<br />

12. Mitwirkung bei Notfallprozessen;<br />

37


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Das Safety Management System<br />

13. Fortlaufende Überwachung der Wirksamkeit des SMS;<br />

5.4 Safetypolitik<br />

Die firmeneinheitliche Safetypolitik beschreibt Safetyziele des Unternehmens, die mit Hilfe des Safety Management Systems<br />

erreicht wer<strong>den</strong> sollen. Die Metho<strong>den</strong> und Prozesse, die das Unternehmen zur Erreichung der Ziele verwendet, wer<strong>den</strong><br />

in <strong>den</strong> Safetyleitlinien des Unternehmens verdeutlicht.<br />

Die Safetyleitlinien des Unternehmens beinhalten u. a. folgende Grundsätze:<br />

- Die Gewährleistung und Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes auf der Grundlage nationaler<br />

und internationaler Richtlinien und "best practices" als Unternehmensgrundsatz.<br />

- Orientierung an <strong>den</strong> höchsten internationalen Safetystandards (ICAO). Gesetzlich verbindliche Vorschriften sind als<br />

Mindestvoraussetzung anzusehen.<br />

- Durch aktive Mitarbeit in internationalen Fachgremien, an der Weiterentwicklung internationaler Standards und Verfahrensweisen<br />

zur Erhöhung der Sicherheit des Gesamtsystems Luftverkehr mitzuwirken.<br />

- Die Vermeidung von Gefahren <strong>für</strong> <strong>den</strong> Luftverkehr bzw. einer Gefährdung <strong>für</strong> die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

durch <strong>den</strong> Luftverkehr sowie der Schutz der gesundheitlichen Unversehrtheit von Mitarbeitern des <strong>Flughafen</strong>betreibers<br />

bzw. seiner Partner und Passagiere wird vorrangig vor dem Erreichen wirtschaftlicher, flugbetrieblicher Zielstellungen<br />

des Umweltschutzes verfolgt.<br />

- Die Verpflichtung zur systematischen und vorausschauen<strong>den</strong> Weiterentwicklung der Safetystandards auf der Grundlage<br />

von Erkenntnissen zu ursächlichen und begünstigen<strong>den</strong> Faktoren von Unfällen und Zwischenfällen.<br />

- Grundprinzip allen unternehmerischen Handelns ist es, Gefahren <strong>für</strong> <strong>den</strong> Betrieb von Luftfahrzeugen bzw. vom Flugbetrieb<br />

ausgehende Gefahren auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.<br />

- Das Safety Management System soll eine, von Mitarbeitern des <strong>Flughafen</strong>betreibers und seiner Partner (Dienstleister),<br />

gemeinsam gelebte Safetykultur schaffen.<br />

- Die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zur wirkungsvollen Umsetzung der erklärten Safetypolitik des Unternehmens.<br />

- Die Verbindlichkeit der Safetypolitik der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH auch <strong>für</strong> Unterauftragnehmer und aller am <strong>Flughafen</strong><br />

tätigen Unternehmen.<br />

38


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Das Safety Management System<br />

5.5 Organisation des SMS<br />

Das Safety Management System (SMS) der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ist im SMS-Handbuch detailliert beschrieben.<br />

Der Beauftragte <strong>für</strong> das Safety Management System ist unter der Rufnummer +49 89 975 21450 oder unter der Email Adresse<br />

safety@munich-airport.de zu erreichen.<br />

.<br />

Teil VI: Organigramm der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />

6.1 <strong>Flughafen</strong>management/ <strong>Flughafen</strong>verwaltung<br />

Ein Organigramm der FMG kann bei Bedarf angefordert wer<strong>den</strong>.<br />

39


<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Link Verzeichnis<br />

Teil VII: Link Verzeichnis<br />

<strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung<br />

SMS Handbuch<br />

LuftVZO<br />

Winterdienst Richtlinie<br />

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