Flughafenhandbuch für den Flughafen München - Munich Airport
Flughafenhandbuch für den Flughafen München - Munich Airport
Flughafenhandbuch für den Flughafen München - Munich Airport
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />
m<br />
gemäß § 45a Luftverkehrszulassungordnung (LuftVZO) vom 22. Februar 2011<br />
Stand 20.02.2012<br />
I
Herausgeber des <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong>s:<br />
<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />
Postfach 23 17 55<br />
85326 <strong>München</strong>-<strong>Flughafen</strong><br />
<strong>München</strong>, <strong>den</strong> 01. Dezember 2011<br />
_______________________ ______________________<br />
Alexander Hoffmann Jörg Simon<br />
Leiter Verkehrsdienste/ Verkehrsleitung Verkehrsleitung<br />
<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />
Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> ist über die Internetseite der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH abrufbar,<br />
oder beziehbar über die Verkehrsleitung (verkehrsleitung@munich-airport.de).<br />
II
Verzeichnis der Nachträge<br />
Nr. Ausstellungsdatum Eintragungsdatum geändert von Änderung<br />
Korrekturen<br />
Nr. Ausstellungsdatum Eintragungsdatum geändert von Änderung<br />
1 19.11.2012 19.11.2012 si III 3.1.3<br />
III
Einführung<br />
Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> enthält die wesentlichen Informationen über Lage, Einrichtungen, Dienste, Ausstattung, operative Verfahren,<br />
Betriebsorganisation und Betriebsleitung sowie über das Sicherheitsmanagementsystem.<br />
Die notwendigen Inhalte sind im ICAO Dokument 9774 "Manual on Certification of Aerodromes", Appendix 1 "Particulars to be<br />
included in an Aerodrome Manual" beschrieben.<br />
Erläuterungen<br />
Allgemein:<br />
Dieses <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> besitzt keine Gültigkeit im Sinne einer Flugvorbereitung.<br />
Mitgeltende Unterlagen:<br />
Die nachfolgend aufgeführten Gesetze, Regelwerke, Normen etc. stellen keine abschließende Aufzählung dar. Wiedergegeben<br />
wer<strong>den</strong> nur einige der <strong>für</strong> diese Verfahrensanweisung wichtigsten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Referenzierungen:<br />
Diese beziehen sich auf die jeweils gültige Fassung.<br />
Wichtige Notrufnummern (24h)<br />
Polizei – Notruf 110<br />
Feuerwehr –Notruf 112 oder (intern) 089/ 975 112<br />
<strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst 112 oder (intern) 089/ 975 112<br />
Verkehrsleiter vom Dienst 111 oder 089/ 975 21420<br />
Sicherheitsdienst 113 oder (intern) 089/ 975 63110<br />
Terminaldienste 21365<br />
Verkehrszentrale 089/ 975 21132<br />
Meldung technischer Störungen 555<br />
Deutsche Flugsicherung (Tower) 089/ 9780 374<br />
Luftaufsichtsstelle 111 oder (intern) 089/ 975 21420<br />
IV
Abkürzungsverzeichnis<br />
ABEL Außenbeleuchtung<br />
ABN Aerodrome Beacon / <strong>Flughafen</strong>leuchtfeuer<br />
AC Apron Controller<br />
ACA Advisory Center for Aviation / Luftfahrtberatungszentrale<br />
ACFT Aircraft<br />
ACI <strong>Airport</strong>s Council International / Internationale Vereinigung von Verkehrsflughäfen<br />
ACL Altimeter Check Location / Höhenmesskontrollpunkt<br />
ACN Aircraft Classification Number / Luftfahrzeuglastklassifikationszahl<br />
AD Aerodrome / <strong>Flughafen</strong><br />
ADV Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen<br />
AIC Aeronautical Information Circular / Luftfahrtinformationsrundschreiben<br />
AIP Aeronautical Information Publication / Luftfahrthandbuch<br />
AIRAC<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung V<br />
gültig ab: 01.01.2012<br />
Aeronautical information regulation and control / System zur Regelung der Verbreitung von Luftfahrtinformationen<br />
AIS Aeronautical Information Service<br />
ALF Allgemeine Luftfahrt<br />
ALS Approach Lighting System / Anflug-Befeuerungssystem<br />
AMDT Amendment / Berichtigung<br />
APAPI Abbreviated Precision Approach Path Indicator / Vereinfachte Präzisions-Gleitwinkelbefeuerung<br />
APCH Approach / Anflug<br />
APH Approach Lighting High Intensity / Anflughochleistung<br />
APL Approach Lighting Low Intensity / Anflugniedrigleistung<br />
APTR Alternative Parallel Taxi Routing / Parallele Rollwegführung<br />
APU Auxiliary Power Unit / Außenstromaggregat<br />
ASDA Accelerate Stop Distance Available / Verfügbare Startabbruchstrecke<br />
ASMR Advanced Surface Movement Radar / Verbesserte Rollwegüberwachungsradaranlage<br />
ASPH Asphalt / Asphalt<br />
ATIS Automatic Terminal Information Service / Automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen<br />
AVF Feuerwehr<br />
AWB Air Waybill<br />
B Blue / Blau
BayFWG Bayerisches Feuerwehrgesetz<br />
BayKSG Bayerisches Katastrophenschutzgesetz<br />
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz<br />
BFU Bundesstelle <strong>für</strong> Flugunfalluntersuchung<br />
BGBI Bundesgesetzblatt<br />
BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
BMA Brandmeldeanlage<br />
BMV Bundesminister <strong>für</strong> Verkehr<br />
BMVBS Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
BS Betriebsstufe<br />
BStMWIVT Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />
BSV Basissystem Verkehr / AODB (<strong>Airport</strong> Operational Data Base)<br />
CAT Category / Betriebsstufe<br />
CCTV Closed-Circuit Television/ Fernsichtüberwachung<br />
COMIL Coordination Center for Military Airspace Utilisation<br />
CONC Concrete / Beton<br />
CWY Clearway / Freifläche<br />
DAVVL e.V. Deutscher Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr e.V.<br />
DB Deutsche Bahn<br />
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<br />
DGR Dangerous Goods Regulation<br />
DLH Deutsche Lufthansa AG<br />
EDDM 4-Letter-Code <strong>für</strong> <strong>München</strong><br />
ELA Elektronische Lautsprecheranlage<br />
ENR En-route / Streckeninformation<br />
EPIC Emergency Procedures Information Centre<br />
ETA Estimated Time of Arrival / voraussichtliche Ankunftszeit<br />
FBF Flugbetriebsflächen<br />
FBO <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung<br />
FMG <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />
FMZ <strong>Flughafen</strong>medizinisches Zentrum<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung VI<br />
gültig ab: 01.01.2012
FOD Foreign Object Damage<br />
FSBetrV Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung<br />
FüGK Führungsgruppe Katastrophenschutz<br />
G Green / Grün<br />
GA General Aviation / Allgemeine Luftfahrt<br />
GAST Gemeinsame Auskunftsstelle<br />
GAT General Aviation Terminal<br />
GEN General / Allgemeines<br />
GFA Gepäckförderanlage<br />
GSH Gepäcksortierhalle<br />
H24 Continuous day and night service / Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht<br />
HGB Hauptgebäude<br />
HOC Hub Operation Center<br />
IBN I<strong>den</strong>tification Beacon / Kennfeuer<br />
ICAO International Civil Aviation Organization<br />
IfSG Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen<br />
IGV Internationale Gesundheitsvorschriften<br />
ILS Instrument Landing System / Instrumentenlandesystem<br />
INS Inertial Navigation System / Trägheits-Navigationssystem<br />
INTST Intensity / Intensität<br />
K-Fall Katastrophenfall<br />
KM Kehrmaschine<br />
K-Schwelle Katastrophenschwelle<br />
LBA Luftfahrt-Bundesamt<br />
LDA Landing Distance Available / Verfügbare Landestrecke<br />
LDI Landing Direction Indicator / Landerichtungsanzeiger<br />
LfU Landesamt <strong>für</strong> Umweltschutz<br />
LFZ Luftfahrzeug<br />
LGT Light or Lighting / Feuer oder Befeuerung<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung VII<br />
gültig ab: 01.01.2012
LHI Lebensbedrohende hochkontagiöse Infektionskrankheiten<br />
LIH Light Intensity High / Hochleistungsbefeuerung<br />
LIL Light Intensity Low / Niederleistungsbefeuerung<br />
LRA Landratsamt<br />
LSG Landschaftsschutzgebiet<br />
LStVG Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />
LuftVO Luftverkehrs-Ordnung<br />
LuftVG Luftverkehrsgesetz<br />
LuftVZO Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />
LVG Luftverkehrsgesellschaft<br />
MCT Minimum Connecting Time / Garantierte Minimalumsteigezeit<br />
MEHT Minimum Eye-height Over Threshold / Mindestaugenhöhe über der Schwelle<br />
METAR Aviation Routine Weather Report / Planmäßige Flugwettermeldung<br />
MOR Meteorologische Sichtweite<br />
MOTNE<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung VIII<br />
gültig ab: 01.01.2012<br />
Meteorological Operational Telecommunications Network Europe / Europäisches Flugwetter-<br />
Fernmel<strong>den</strong>etz<br />
MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />
NfL Nachrichten <strong>für</strong> Luftfahrer<br />
NOTAM Notice to Airmen / Mitteilungen <strong>für</strong> Piloten<br />
NSG Naturschutzgebiet<br />
OCA (H) Obstacle Clearance Altitude (Height)<br />
ÖEL Örtlicher Einsatzleiter<br />
OrgLD Organisatorischer Einsatzleiter (Rettungsdienst)<br />
PAPI Precision Approach Path Indicator / Präzisions-Gleitwegbefeuerung<br />
PCN Pavement Classification Number / Tragfähigkeitszahl der Oberfläche<br />
PI Polizeiinspektion<br />
PPR Prior Permission Required / Vorherige Erlaubnis benötigt<br />
R Red / Rot<br />
RCL Runway centre line / SLB-Mittellinie
REH Pistenhochleistung<br />
REL Pistenniederleistung<br />
RESA Runway End Safety Area<br />
ROB Regierung von Oberbayern<br />
RSR Rote Seitenreihen<br />
RVR Runway Visual Range / Start- und Landebahnsichtweite<br />
RWE Pistenende<br />
SAR Search and Rescue / Such- und Rettungsdienst<br />
SB Servicebereich<br />
SFL Anflugblitz<br />
SFT Surface Friction Tester<br />
SGM Sicherheitsgesellschaft <strong>München</strong><br />
SLB Start- und Landebahn<br />
SMS Safety Management System / System <strong>für</strong> Sicherheitsmanagement<br />
SNOWTAM<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung IX<br />
gültig ab: 01.01.2012<br />
Special Winterly Conditions on the Movement Area (NOTAM) / Pistenzustandsbericht bei winterlichen Bedingungen<br />
SprengG Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe<br />
StrlSchV Verordnung über <strong>den</strong> Schutz vor Schä<strong>den</strong> durch ionisierende Strahlen<br />
SUP Supplement / Ergänzungen<br />
SWY Stopway / Stoppbahn<br />
TAF Aerodrome Forecast / <strong>Flughafen</strong>-Wettervorhersage<br />
TDZ Touchdown Zone / Aufsetzzone<br />
THR Threshold / Schwelle<br />
TODA Take-off Distance Available / Verfügbare Startstrecke<br />
TORA Take-off Run Available / Verfügbare Startlaufstrecke<br />
TVOR Terminal VOR / Platz-UKW-Drehfunkfeuer<br />
TWR Tower / DFS-Platzkontrolle<br />
TWY Taxiway / Rollweg<br />
TXC Taxiway Centreline / Rollwegmittellinie<br />
UDS Universal Display System
VBEL Vorfeldbeleuchtung<br />
VF Vorfeld<br />
VOR Very high frequency Omnidirectional Radio range / UKW-Drehfunkfeuer<br />
VRB Variable / Veränderlich<br />
VerkStatG Verkehrsstatistikgesetz<br />
VV Vertical Visibility/ Vertikalsicht<br />
VvD Verkehrsleiter vom Dienst<br />
W White / Weiß<br />
WGS World Geodetic System<br />
ZLT Zentralleittechnik<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung X<br />
gültig ab: 01.01.2012
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> gemäß § 45a Luftverkehrszulassungordnung (LuftVZO) vom 22.<br />
Februar 2011 ............................................................................................................................................................................ I<br />
Herausgeber des <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong>s: .................................................................................................................................... II<br />
Verzeichnis der Nachträge ...................................................................................................................................................... III<br />
Korrekturen ............................................................................................................................................................................ III<br />
Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................................................................. V<br />
Teil I: Allgemeines .................................................................................................................................................................... 1<br />
1.1 Absicht und Geltungsbereich .......................................................................................................................................... 1<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................................................... 1<br />
1.3 Bedingungen <strong>für</strong> die Benutzung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong>............................................................................................... 1<br />
1.4 Verfügbarkeit Flugberatungsdienst................................................................................................................................. 2<br />
1.5 Dokumentation der Flugbewegungen ............................................................................................................................. 3<br />
1.6 Pflichten des <strong>Flughafen</strong>betreibers .................................................................................................................................. 3<br />
Teil II: Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ................................................................................................................................. 4<br />
2.1 Genehmigung des <strong>Flughafen</strong>s......................................................................................................................................... 4<br />
2.2 Plan des gesamten <strong>Flughafen</strong>s........................................................................................................................................ 4<br />
2.3 Einzelheiten über <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>standort ....................................................................................................................... 5<br />
2.4 Bauschutzbereich und Baubeschränkungen .................................................................................................................... 5<br />
Teil III: Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch (AIP)...................................................................................... 6<br />
3.1 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> - Allgemeine Informationen ............................................................................................................ 6<br />
3.1.1 Allgemeine Angaben ............................................................................................................................................... 6<br />
3.1.2 Wetterveröffentlichungen ....................................................................................................................................... 8<br />
3.1.3 Flugbetriebsstoffe ................................................................................................................................................... 8<br />
3.1.4 Verfügbarer Hallenraum und Instandsetzungseinrichtungen .................................................................................... 8<br />
3.1.5 Jahreszeitlich bedingte Benutzbarkeit ...................................................................................................................... 8<br />
3.1.6 Örtliche Flugbeschränkungen ................................................................................................................................ 10<br />
3.1.6.1 Lärmschutz...................................................................................................................................................... 10<br />
3.1.6.2 Nachtflugbeschränkungen ............................................................................................................................... 10<br />
3.1.6.3 Koordinationspflicht ........................................................................................................................................ 10<br />
3.1.7 Verkehrsverbindungen ......................................................................................................................................... 11<br />
3.2 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>: Maße und zugehörige Informationen ........................................................................................... 12<br />
3.2.1 Abmessungen ....................................................................................................................................................... 12<br />
3.2.1.1 Start- und Landebahnen .................................................................................................................................. 12<br />
3.2.1.2 Rollbahnen ...................................................................................................................................................... 13<br />
3.2.1.3 Vorfelder......................................................................................................................................................... 14<br />
3.2.1.5 Optische Landehilfen ....................................................................................................................................... 14<br />
3.2.2 Flugzeugpositionierungssystem ............................................................................................................................. 15<br />
3.2.3 Beschilderungen, Markierungen und Signale.......................................................................................................... 15<br />
3.2.4 Befeuerung ........................................................................................................................................................... 16<br />
3.2.5 Positionen / Höhenangaben von Hindernissen in <strong>den</strong> An- und Abflugbereichen ...................................................... 17<br />
3.2.6 Lage und Höhe der Höhenmesserkontrollpunkte (ACL)........................................................................................... 17<br />
3.2.7 Luftfahrzeugbergung ............................................................................................................................................. 17<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung XI<br />
gültig ab: 01.01.2012
3.2.8 Rettungs- und Feuerlöschdienste........................................................................................................................... 18<br />
Teil IV: Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen ......................................................................................................... 19<br />
4.1 <strong>Flughafen</strong>-Berichtswesen ............................................................................................................................................. 19<br />
4.2 Zugang zu <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Fahrzeugverkehr ................................................................................ 19<br />
4.2.1 <strong>Flughafen</strong>sicherheit (Security) ............................................................................................................................... 19<br />
4.2.2 <strong>Flughafen</strong>zugangskontrollen .................................................................................................................................. 19<br />
4.2.3 <strong>Flughafen</strong>notfalldienst .......................................................................................................................................... 20<br />
4.3 <strong>Flughafen</strong>-Notfallplan .................................................................................................................................................. 21<br />
4.3.1 Pläne <strong>für</strong> die Abhandlung von Notfällen ................................................................................................................. 21<br />
4.3.1.1 Notfälle auf dem <strong>Flughafen</strong> und in der unmittelbaren Umgebung ..................................................................... 21<br />
4.3.1.2 Notfallübungen ............................................................................................................................................... 21<br />
4.3.1.3 Organisationen, Stellen und Personen mit Weisungsbefugnis ........................................................................... 21<br />
4.3.2 Alarmstern ............................................................................................................................................................ 21<br />
4.3.2.1 Alarmauslösung und Alarmdurchführung ......................................................................................................... 21<br />
4.3.3 Verhalten bei Todesfällen ...................................................................................................................................... 23<br />
4.3.4 Betreuung von Passagieren in außergewöhnlichen Situationen .............................................................................. 23<br />
4.3.5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................................... 24<br />
4.4 Rettungs- und Feuerlöschdienste ................................................................................................................................. 24<br />
4.4.1 Feuerwehr <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ............................................................................................................................. 24<br />
4.4.2 <strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst .............................................................................................................................. 24<br />
4.5 Kontrollen der <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Hindernisfreiflächen .......................................................................... 25<br />
4.6 Optische Hilfen und elektrische Systeme des <strong>Flughafen</strong>s ............................................................................................... 25<br />
4.7 Wartung / Instandhaltung der Bewegungsflächen......................................................................................................... 25<br />
4.8 Sicherheit bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten .......................................................................................................... 26<br />
4.9 Vorfeld-Management................................................................................................................................................... 26<br />
4.10 Vorfeld-Sicherheitsmanagement ................................................................................................................................ 28<br />
4.11 Kontrolle von Fahrzeugen (Airside) ............................................................................................................................. 28<br />
4.12 Triebwerksprobeläufe ................................................................................................................................................ 29<br />
4.13 Tierwelt-Gefahrenmanagement ................................................................................................................................. 30<br />
4.14 Kontrolle von Hindernissen ........................................................................................................................................ 31<br />
4.15 Entfernung bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge .......................................................................................................... 31<br />
4.16 Behandlung gefährlicher Güter ................................................................................................................................... 32<br />
4.17 Betrieb bei eingeschränkten Sichtverhältnissen .......................................................................................................... 33<br />
4.17.1 Vorgehensweise bei widrigen Sichtverhältnissen ................................................................................................. 33<br />
4.17.2 Rollführung bei eingeschränkter Sicht auf <strong>den</strong> Vorfeldern .................................................................................... 34<br />
4.18 Außergewöhnliche Wetterereignisse .......................................................................................................................... 35<br />
4.19 Winterdienst.............................................................................................................................................................. 36<br />
4.20 Sicherung der Radar- und Navigationsanlagen ............................................................................................................ 36<br />
Teil V: Das Safety Management System ................................................................................................................................. 37<br />
5.1 Safety Management System (SMS) ............................................................................................................................... 37<br />
5.2 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................................................ 37<br />
5.3 Struktur des SMS ......................................................................................................................................................... 37<br />
5.4 Sicherheitspolitik ......................................................................................................................................................... 38<br />
5.5 Organisation des SMS .................................................................................................................................................. 39<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung XII<br />
gültig ab: 01.01.2012
Teil VI: Organigramm der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ............................................................................................................ 39<br />
6.1 <strong>Flughafen</strong>management/ <strong>Flughafen</strong>verwaltung..............................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />
Teil VII: Link Verzeichnis ......................................................................................................................................................... 40<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung XIII<br />
gültig ab: 01.01.2012
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Allgemeines<br />
Teil I: Allgemeines<br />
1.1 Absicht und Geltungsbereich<br />
Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> enthält alle relevanten Informationen des <strong>Flughafen</strong>s, seiner Einrichtungen, Dienstleistungen und Ausrüstungen<br />
sowie Operationsprozesse, Verfahren, Organisations- und Managementstruktur inkl. dem "Safety Management System"<br />
(SMS) des <strong>Flughafen</strong>s.<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen<br />
Das <strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> dient als Gesamtdokumentation, die alle wichtigen Informationen über <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> enthält. Das<br />
Flugplatzhandbuch nach § 45a LuftVZO bzw. Aerodrome Manual nach ICAO (im folgen<strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>- Handbuch genannt) gilt<br />
als fundamentaler Bestandteil der „Zertifizierung“. Luftrechtliche Bestandteile des von der ICAO beschriebenen Zertifizierungsprozesses<br />
sind im deutschen Luftrecht wie unter<br />
§ 6 LuftVG und §§ 43, 45 und 47 LuftVZO als auch §§ 51-53 ausführlich dargelegt.<br />
1.3 Bedingungen <strong>für</strong> die Benutzung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong><br />
Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH unterliegt gem. § 45 Abs. 1 LuftVZO der allgemeinen Betriebspflicht <strong>für</strong> Flughäfen. Gem. § 45<br />
Abs. 1 S. 3 LuftVZO wurde sie jedoch mit Bescheid vom 18.11.1991 vom Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Verkehr<br />
von der Betriebspflicht <strong>für</strong> alle nach Sichtflugregeln an- und abfliegen<strong>den</strong> Flugzeuge sowie <strong>für</strong> alle Flugzeuge mit einer zulässigen<br />
Höchstabflugmasse bis 2.000 kg befreit.<br />
Die Benutzung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> ist <strong>für</strong> diese Luftfahrzeuge nur nach vorheriger Zustimmung (PPR) durch die <strong>Flughafen</strong><br />
<strong>München</strong> GmbH (FMG) gestattet.<br />
Von dieser Regelung sind ausgenommen:<br />
- Drehflügler;<br />
- Flüge von LFZ zur Hilfeleistung in Notfällen und Katastrophen;<br />
- Flüge von LFZ im Such-, Rettungs- und Polizeieinsatz;<br />
- Landungen von LFZ aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgrün<strong>den</strong>.<br />
Wer <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> mit Luftfahrzeugen benutzt, ihn betritt oder befährt, ist <strong>den</strong> Vorschriften der von der FMG aufgestellten<br />
<strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung (FBO) in ihrer jeweils gültigen Fassung und <strong>den</strong> zu ihrer Durchführung ergehen<strong>den</strong> Weisungen<br />
des <strong>Flughafen</strong>unternehmers unterworfen. Die Vorschriften dieser Benutzungsordnung und nach ihr erteilte Genehmigungen<br />
und/oder Erlaubnisse ersetzen nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und/oder Erlaubnisse.<br />
Soweit die Vorschriften und Weisungen Luftfahrzeughalter betreffen, gelten sie entsprechend <strong>für</strong> die Eigentümer der Luftfahrzeuge,<br />
sowie <strong>für</strong> Personen, die Luftfahrzeuge in Gebrauch haben, ohne Halter oder Eigentümer der Luftfahrzeuge zu sein, oder<br />
mit deren Abfertigung auf dem <strong>Flughafen</strong> beauftragt sind.<br />
Nach § 43 LuftVZO ist die FBO durch das Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />
zu genehmigen. Dieses veranlasst auch die Bekanntmachung.<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung 1<br />
gültig ab: 01.01.2012
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Allgemeines<br />
Sie ist über das Internet-Portal der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH öffentlich zugängig. Außerdem wird die FBO gemäß Verteilerschlüssel<br />
verteilt.<br />
1.4 Verfügbarkeit Flugberatungsdienst<br />
Der Flugberatungsdienst (AIS) wird entsprechend <strong>den</strong> Richtlinien und Empfehlungen der ICAO (Annex 11) durchgeführt und untersteht<br />
der DFS.<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verfügt über Self-Briefing-Bereiche die sich im Terminal "Allgemeine Luftfahrt" (GAT) befin<strong>den</strong>. Über<br />
diese Self-Briefing-Bereiche können Flugpläne über ein interaktives Terminal, aber auch per Telefax oder telefonisch aufgegeben<br />
und Flugberatungen angefordert wer<strong>den</strong>.<br />
Eine personell besetzte zentrale AIS-Dienststelle befindet sich am <strong>Flughafen</strong> Frankfurt. Diese ist über die folgen<strong>den</strong> Telefon-<br />
und Faxnummern täglich 24 Stun<strong>den</strong> zu erreichen:<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung 2<br />
gültig ab: 01.01.2012<br />
Tel: +49 69 78072 500<br />
01803 337 247<br />
Fax +49 69 78072 505<br />
01803 329 247
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Allgemeines<br />
1.5 Dokumentation der Flugbewegungen<br />
Das Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) regelt die Bereitstellung von Daten der Luftverkehrsgesellschaften an das Statistische<br />
Bundesamt. Anmeldestelle hierzu ist der <strong>Flughafen</strong>unternehmer. Die FMG verwendet diese Daten in Absprache mit dem Statistischen<br />
Bundesamt <strong>für</strong> die Erhebung von Beladungsdaten zu Verrechnungs- und Statistikzwecken an Stelle einer eigenen Flugbetriebsmeldung.<br />
Die Flugdaten wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> Bewegungsdaten des BSV-Systems (Basissystem Verkehr) abgeglichen und auf<br />
Vollständigkeit überprüft.<br />
Der <strong>Flughafen</strong>betreiber erachtet die unmittelbare Lieferung von Flugplan- und Flugbetriebsdaten sowie Passagier- und Ladedaten<br />
in Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 45 LuftVZO und der FBO zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen <strong>Flughafen</strong>betriebes<br />
<strong>für</strong> unerlässlich.<br />
Dem Verkehrsstatistikgesetz vom 17.12.1999 mit Änderung vom 20.02.2004 können weitere Informationen entnommen wer<strong>den</strong>.<br />
1.6 Pflichten des <strong>Flughafen</strong>betreibers<br />
Die rechtlichen Pflichten des Verkehrsflughafens <strong>München</strong> ergeben sich aus der luftrechtlichen Genehmigung vom 9.5.1974<br />
i.d.F. der Änderungsgenehmigung vom 23.3.2001 sowie dem Planfeststellungsbeschluss vom 8.7.1979 i.d.F. des<br />
97. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 05.05.2011 und <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß § 45<br />
LuftVZO hat der <strong>Flughafen</strong>unternehmer <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> in betriebssicherem Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben.<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung 3<br />
gültig ab: 01.01.2012
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />
Teil II: Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />
2.1 Genehmigung des <strong>Flughafen</strong>s<br />
Mit der Genehmigungsurkunde des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Verkehr vom 9. Mai 1974 i.d.F. der Änderungsgenehmigung<br />
vom 23. März 2001 sowie mit Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern<br />
vom 8. Juli 1979 i.d.F. des 73. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 13. September 2005 erhält der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />
die Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb eines Verkehrsflughafens mit der Bezeichnung "<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>".<br />
2.2 Plan des gesamten <strong>Flughafen</strong>s<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung 4<br />
gültig ab: 01.01.2012<br />
1 RWY 08L – 26R 5 Vorfeld 1 9 Frachtbereich<br />
2 RWY 08R – 26L 6 Vorfeld 2 10 Flugzeugwartung<br />
3 Terminal 1 7 Vorfeld 3 11 Hauptverwaltung<br />
4 Terminal 2 8 Allgemeine Luftfahrt 12 Besucherpark<br />
Karten und Angaben sind darüber hinaus dem Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP AD 2 EDDM 2-5) zu entnehmen, insbesondere<br />
bzgl.:<br />
- Start- und Landeanlagen<br />
- Rollbahnen<br />
- Vorfelder<br />
- Abfertigungspositionen<br />
- Windrichtungsanzeiger<br />
- <strong>Flughafen</strong>grenzen
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Angaben zum <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />
2.3 Einzelheiten über <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>standort<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> befindet sich etwa 28,5 km nordöstlich der Stadt <strong>München</strong>. Der <strong>Flughafen</strong> liegt direkt an der Autobahn<br />
A92 und wird laufend von <strong>den</strong> S-Bahnlinien S1 und S8 von <strong>München</strong> sowie durch Buslinien von <strong>München</strong>, Garching, Neufahrn/Eching,<br />
Freising, Hallbergmoos, Erding, Wasserburg, Taufkirchen, Markt Schwaben, Landshut, Augsburg und Ingolstadt<br />
angefahren.<br />
Im Zentrum Europas gelegen, kommt dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>, der von der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH betrieben wird, eine<br />
bedeutende Rolle zu. Von ihm aus wer<strong>den</strong> ca. 242 Ziele in rund 69 Ländern (Stand 2010) angeflogen.<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verfügt über 2 Terminals: Terminal 1 mit <strong>den</strong> Flugsteigen A, B, C, D, E und Terminal 2 mit <strong>den</strong> Flugsteigen<br />
G und H, die durch das MAC (<strong>Munich</strong> <strong>Airport</strong> Center) miteinander verbun<strong>den</strong> sind sowie über die Halle F.<br />
2.4 Bauschutzbereich und Baubeschränkungen<br />
Für <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wurde ein Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG eingerichtet und im Staatsanzeiger <strong>für</strong> das Land<br />
Bayern veröffentlicht.<br />
Entsprechende Pläne, in <strong>den</strong>en die Bauhöhenbeschränkungen vermerkt sind, wer<strong>den</strong> vom Fachbereich Luftverkehrsflächen und<br />
-anlagen, Servicebereich Technik, gepflegt sowie <strong>für</strong> die Ausarbeitung weiterer Arbeitsmaterialien herangezogen und sind dort<br />
einsehbar.<br />
Herausgeber: Verkehrsleitung 5<br />
gültig ab: 01.01.2012
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
Teil III: Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch (AIP)<br />
3.1 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> - Allgemeine Informationen<br />
Die verbindliche Beschreibung des <strong>Flughafen</strong>s ist <strong>den</strong> jeweils aktuellen Veröffentlichungen im "Luftfahrthandbuch Deutschland/AIP<br />
Germany", Teil AD 2 EDDM, zu entnehmen.<br />
3.1.1 Allgemeine Angaben<br />
Name des <strong>Flughafen</strong>s<br />
<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> "Franz-Josef-Strauß"<br />
3-Letter-Code: MUC<br />
4-Letter-Code: EDDM<br />
Name und Anschrift des <strong>Flughafen</strong>betreibers<br />
<strong>Flughafen</strong>betreiber: <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />
Postanschrift:<br />
ICAO-Klassifizierung<br />
4 F<br />
Lage des <strong>Flughafen</strong>s<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> befindet sich 28,5 km (15,4 NM) nordöstlich der Stadtmitte <strong>München</strong>s.<br />
Koordinaten des <strong>Flughafen</strong>bezugspunktes (WGS-84)<br />
Geografische Breite und Länge: N 48° 21' 13.62" E 011° 47' 09.91"<br />
Im Zentrum der Passagierabfertigung, ca. 85 m nördlich des Kontrollturms.<br />
<strong>Flughafen</strong>höhe / Elevation (Höhe über NN)<br />
<strong>Flughafen</strong>höhe: 1487 ft<br />
Postfach 23 17 55<br />
85326 <strong>München</strong><br />
Fernsprechsammel-Nummer: (089) 975-0 (Vermittlung)<br />
Durchwahl: (089) 975- und Nebenstellennummer<br />
Verkehrsleiter vom Dienst: (089) 975-111<br />
Missweisung<br />
Die örtliche Missweisung lautet MAG VAR/Annual change 2,0° E (2008,03).<br />
6
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
<strong>Flughafen</strong>bezugstemperatur<br />
Die <strong>Flughafen</strong>bezugstemperatur des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> beträgt 24°C.<br />
Betriebszeit des <strong>Flughafen</strong>s<br />
24 Stun<strong>den</strong><br />
Zulassung als Zoll- und Sanitätsflughafen<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist als Sanitäts- und Zollflughafen zugelassen.<br />
Höhe der Schwellen, Höhe der Pistenen<strong>den</strong> und jedes signifikanten Punktes, höchster Punkt der Aufsetzzone einer Präzisionsanflugpiste<br />
08L 26R 08R 26L<br />
THR 1467 ft THR 1449 ft THR 1486 ft THR 1470 ft<br />
Die jeweilige Höhe des Pistenendes ist der <strong>Flughafen</strong>hinderniskarte zu entnehmen.<br />
7
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
3.1.2 Wetterveröffentlichungen<br />
Die Wetterverhältnisse wer<strong>den</strong> wie folgt veröffentlicht:<br />
- Selfbriefing Platz: H24<br />
- Art der Vorhersage und Zeitintervall der Veröffentlichung: TREND 30 MIN<br />
- Verfügbare Karten und andere Informationen: SWC, W/T charts<br />
SIGMET, METAR/TAF en-route<br />
- Zusätzlich: Individuelle Wetterinformationen und -beratung (ACA South)<br />
Sonderregelungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Allwetterflugbetrieb sind im AIP AD 2 EDDM enthalten.<br />
3.1.3 Flugbetriebsstoffe<br />
Flugbetriebsstoffe und Öle/sonstige Betriebsmittel, stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung<br />
Treibstoffe und Öle in <strong>den</strong> vom Luftverkehr geforderten Spezifikationen sind vorhan<strong>den</strong>.<br />
Ferner sind Sauerstoff, Pressluft, Kohlenstoffdioxid, Stickstoff und hydraulische Öle verfügbar.<br />
Unternehmen, die Luftfahrzeuge mit Betriebsstoffen versorgen, müssen durch <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>unternehmer zugelassen sein.<br />
Tankvorrichtungen<br />
Hydrantenanlage <strong>für</strong> Turbotreibstoff JET A1:<br />
Kapazität bis 30.000 m 3 , max. 28.000 l/min<br />
3.1.4 Verfügbarer Hallenraum und Instandsetzungseinrichtungen<br />
Hallenraum <strong>für</strong> nicht stationierte Luftfahrzeuge<br />
Ein Hallenraum <strong>für</strong> nicht stationierte Luftfahrzeuge kann auf Anforderung bereitgestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Instandsetzungseinrichtungen<br />
Flugzeughallen mit <strong>für</strong> Wartung und Triebwerkswechsel notwendigen Einrichtungen sind vorhan<strong>den</strong>:<br />
3.1.5 Jahreszeitlich bedingte Benutzbarkeit<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist ganzjährig nutzbar.<br />
8
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
Schneeräumgeräte<br />
Schneepflüge, Schneeschleudern, Kehrmaschinen, Streugeräte, Kehrblasgeräte und Enteisungsfahrzeuge sind vorhan<strong>den</strong>.<br />
Einzelheiten über die Schneeräumgeräte wer<strong>den</strong> im saisonalen Schneeplan im AIP veröffentlicht. Die Verfahren, Prioritäten und<br />
der Einsatz von Gerät und Enteisungsmitteln sind im Winterdienst-Fachhandbuch beschrieben. Das Winterdienst-<br />
Fachhandbuch behandelt umfassend alle Vorkehrungen, die vom <strong>Flughafen</strong>unternehmer zur Sicherung des Verkehrs und Betriebs<br />
unter winterlichen Witterungsbedingungen zu treffen sind.<br />
9
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
3.1.6 Örtliche Flugbeschränkungen<br />
3.1.6.1 Lärmschutz<br />
Luftfahrzeugführer haben auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> und in seiner Nähe Lärmbelästigungen, die durch Triebwerke der Luftfahrzeuge<br />
verursacht wer<strong>den</strong>, auf das unvermeidbare Mindestmaß zu beschränken. Das gilt insbesondere <strong>für</strong> die Zeiten der<br />
Nachtflugbeschränkung. Die gelten<strong>den</strong> Regelungen sind der <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung (FBO) in ihrer jeweils gültigen Fassung<br />
und dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM zu entnehmen.<br />
Lärmschutzanlage<br />
Eine Lärmschutzanlage <strong>für</strong> Triebwerksprobeläufe ist im Bereich der Flugzeugwartung vorhan<strong>den</strong>.<br />
3.1.6.2 Nachtflugbeschränkungen<br />
Am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> bestehen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr örtliche Nachtflugbeschränkungen.<br />
Die von der Regierung von Oberbayern erlassenen Regelungen sind der <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung (FBO) in ihrer jeweils gültigen<br />
Fassung und dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM zu entnehmen.<br />
Ausgenommen von dieser Beschränkung sind<br />
- Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen sowie zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben<br />
- Landungen aus meteorologischen, technischen und sonstigen Flugsicherheitsgrün<strong>den</strong><br />
- Flüge, die das Bayer. Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie oder nach dessen näherer<br />
Bestimmung die Luftaufsichtsstelle am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> in begründeten Ausnahmefällen zugelassen hat,<br />
weil sie zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder aus sonstigen Grün<strong>den</strong> besonderen öffentlichen<br />
Interesses erforderlich sind<br />
3.1.6.3 Koordinationspflicht<br />
Starts und Landungen auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind im Rahmen der Betriebsgenehmigung nur zulässig nach vorheriger Zuteilung<br />
einer Start- und Landezeit durch <strong>den</strong> Flugplankoordinator der Bundesrepublik Deutschland (Koordinationspflicht). Flüge<br />
sind vor Einholung einer Flugberatung beim Flugplankoordinator anzumel<strong>den</strong>.<br />
Von der Koordinationspflicht ausgenommen sind Starts und Landungen von Luftfahrzeugen:<br />
– in Luftnotfällen und aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgrün<strong>den</strong><br />
– im Katastrophen-, medizinischen Hilfeleistungs- oder Polizeieinsatz<br />
10
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
3.1.7 Verkehrsverbindungen<br />
Öffentlicher Zubringerverkehr (Schiene)<br />
- S-Bahn Nahverkehrsnetz des Verkehrs- und Tarifverbundes <strong>München</strong> (S-Bahnlinien S1 und S8)<br />
- Anschlüsse an die Fernzüge der Deutschen Bahn am Münchner Hauptbahnhof, Ostbahnhof und in Pasing<br />
Omnibuslinien<br />
- Omnibus-Nahverkehrsverbindungen des Verkehrs- und Tarifverbundes <strong>München</strong><br />
- Private Omnibuslinien im Nah-, Fern- und Zubringerverkehr der LVG<br />
Sonstige<br />
- Hotel- und Charterbusse<br />
- Taxen, Mietwagen<br />
Zufahrt<br />
- Aus Richtung <strong>München</strong>/Nürnberg über die Anschlussstelle "<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>" (Nr. 6) der BAB A92 (<strong>München</strong>-<br />
Deggendorf)<br />
- aus Richtung Deggendorf über Anschlussstelle "Erding" (Nr. 9) der BAB A92<br />
11
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
3.2 <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>: Maße und zugehörige Informationen<br />
3.2.1 Abmessungen<br />
Diese können im einzelnen dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM entnommen wer<strong>den</strong>.<br />
3.2.1.1 Start- und Landebahnen<br />
Länge/Breite, Gefälle, Tragfähigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Hindernisfreiflächen der Pisten<br />
Start- und Landebahn 08L/26R 4.000 x 60 m<br />
Start- und Landebahn 08R/26L 4.000 x 60 m<br />
Gefälle der Pisten:<br />
Quergefälle Dachprofil<br />
Längsgefälle<br />
Tragfähigkeit/Oberflächenbeschaffenheit:<br />
08L/26R<br />
08R/26L<br />
Hindernisfreiflächen<br />
Abmessungen der Sicherheitsflächen (Start- und Landeflächen)<br />
Start-/Landebahn 08L/26R 4.120 x 300 m<br />
Start-/Landebahn 08R/26L 4.120 x 300 m<br />
Runway End Safety Areas (RESA)<br />
an allen Startbahnköpfen 240 x 300 m<br />
Länge und Profil der Freiflächen<br />
Start-/ Landebahn 08L/26R 60 m<br />
Start-/ Landebahn 08R/26L 60 m<br />
1,5%<br />
0,1 – 0,2%<br />
90/R/A/W/T Beton<br />
90/R/A/W/T Beton<br />
vorhan<strong>den</strong>, entsprechend <strong>den</strong> Bestimmungen des Annex<br />
14<br />
Die Profile der Freiflächen sind <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>hinderniskarten ICAO Typ A Charts zu entnehmen.<br />
Festgesetzte Strecken: TORA, TODA, ASDA, LDA (in Metern)<br />
TORA TODA ASDA LDA<br />
Piste 08L 4.000 4.060 4.000 4.000<br />
Piste 26R 4.000 4.060 4.000 4.000<br />
Piste 08R 4.000 4.060 4.000 4.000<br />
Piste 26L 4.000 4.060 4.000 4.000<br />
12
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
Für Intersection-Take-Offs gilt:<br />
RWY TWY TORA TODA ASDA<br />
08L A3 3800 3860 3800<br />
A4 2820 2880 2820<br />
A6 2200 2260 2200<br />
A7 2020 2080 2020<br />
26R A7 1710 1770 1710<br />
A10 2260 2320 2260<br />
A12 2780 2840 2780<br />
A13 3800 3860 3800<br />
08R B3 3800 3860 3800<br />
B4 2840 2900 2840<br />
B6 2220 2280 2220<br />
B9 1670 1730 1670<br />
26L B9 2020 2080 2020<br />
B10 2200 2260 2200<br />
B12 2820 2880 2820<br />
B13 3800 3860 3800<br />
Geographische Koordinaten der Schwelle(n)<br />
N 48 21 45.96<br />
N 48 20 26.41<br />
08L<br />
E 11 46 03.17<br />
08R<br />
E 11 45 03.65<br />
26R<br />
3.2.1.2 Rollbahnen<br />
N 48 22 00.79<br />
N 48 20 41.27<br />
26L<br />
E 11 49 16.22 E 11 48 16.61<br />
Länge, Breite und Oberflächenbeschaffenheit der Rollbahnen<br />
30 m CONC, PCN 90/R/A/W/T<br />
Für Länge und Lage der einzelnen Rollbahnen siehe Flugplatzrollkarte (AIP AD 2 EDDM).<br />
Lage, Bezeichnung und Geographische Koordinaten geeigneter Rollbahnmittellinienpunkte<br />
Diese sind dem Luftfahrthandbuch AD 2 EDDM mit dem integrierten Längen- und Breitengradnetz zu entnehmen.<br />
13
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
3.2.1.3 Vorfelder<br />
Oberflächenbeschaffenheit und Tragfähigkeit der Vorfelder und Luftfahrzeugabstellflächen<br />
CONC, PCN 90/R/A/W/T<br />
Vorfelder 1/2/6/9<br />
Vorfelder 7/8 ASPH, PCN 28/F/A/W/T<br />
Vorfeld 3 ASPH, PCN 70/F/A/W/T (ALF 10+11)<br />
Geographische Koordinaten jedes Luftfahrzeugabstellplatzes (INS Reference Points):<br />
Alle geographischen Koordinaten der Luftfahrzeugabstellplätze sind der Karte "Abstellplätze und INS-Bezugspunkte" im Luftfahrthandbuch<br />
AD 2 EDDM zu entnehmen.<br />
Angaben zu <strong>den</strong> Pisten ergeben sich aus <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>hinderniskarten ICAO Typ A der jeweiligen Piste.<br />
3.2.1.5 Optische Landehilfen<br />
Optische<br />
Landehilfen<br />
APCH light+ type INTST THR light colour INTST PAPI MEHT TDZ, light<br />
08L W LIH G LIH 3°<br />
54.95 ft<br />
26L W LIH G LIH 3°<br />
54.88 ft<br />
08R W LIH G LIH 3°<br />
52.78 ft<br />
26R W LIH G LIH 3°<br />
52.38 ft<br />
RWY centre line light<br />
spacing colour, INTST<br />
RWY edge light<br />
colour, INTST<br />
08L * 15 m spacing W LIH R LIH<br />
26R * 15 m spacing W LIH R LIH<br />
08R * 15 m spacing W LIH R LIH<br />
26L * 15 m spacing W LIH R LIH<br />
RWY end light<br />
colour, INTST<br />
Remarks: * Up to 3100m: W LIH; 3100 - 3700m: R/W LIH; 3700 - 4000m: R LIH + Sequence flash on all runways available.<br />
- Andere optische Leit- und Kontrollhilfen auf Rollbahnen und Vorfeldern:<br />
Wegweiser <strong>für</strong> das Rollen<br />
- Optische Einrollhilfen auf Positionen:<br />
Visuelle Andocksysteme, Einweiser<br />
- Notstrom:<br />
Netzersatzstromversorgung <strong>für</strong> Beleuchtung und Befeuerung vorhan<strong>den</strong><br />
- Optische Ortungshilfen:<br />
<strong>Flughafen</strong>leuchtfeuer auf dem DFS-Kontrollturm<br />
W LIH<br />
W LIH<br />
W LIH<br />
W LIH<br />
14
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
3.2.2 Flugzeugpositionierungssystem<br />
Am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind Flugzeugpositionierungssysteme vom Typ Safegate in Betrieb.<br />
3.2.3 Beschilderungen, Markierungen und Signale<br />
Beschilderungen, Markierungen und Signale wer<strong>den</strong> gem. ACI-Handbuch "Apron Markings and Signs" angewendet. Die am<br />
<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verwendeten Markierungen sind im Markierungshandbuch zusammengefasst.<br />
Es sind ausreichend Sicherheitsbeschilderungen, Signale und Markierungen angebracht, um <strong>den</strong> Luftfahrzeugführern und <strong>Flughafen</strong>mitarbeitern<br />
eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist mit folgen<strong>den</strong> Markierungen ausgestattet:<br />
– RWY Designation – Starter Strip Marking<br />
– RWY Holding Position – APTR<br />
– CAT I Holding Position – TWY Centre Line<br />
– CAT II/III Holding Position – Taxilane Line<br />
– RWY Center Line – Obstruction Marking<br />
– RWY Threshold Marking – Apron Marking<br />
– Aiming Point – Stand Marking<br />
– Touchdown Zone Marking – RWY Side strip marking<br />
– Aiming Points<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist mit folgen<strong>den</strong> Beschilderungen ausgestattet:<br />
– Ver- und Gebotszeichen – CAT I Haltepunkt<br />
– Hinweiszeichen – CATII/III Haltepunkt<br />
– TWY Edge Markers – Standplatzbeschilderung<br />
– Haltepunktbeschilderung – TORA Beschilderung<br />
– Intermediate Holding Points<br />
15
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
3.2.4 Befeuerung<br />
Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist mit folgen<strong>den</strong> Befeuerungseinrichtungen ausgestattet:<br />
– Precision Approach – RWY/TWY Stopbars<br />
– PAPI – TORA Sign Lighting<br />
– RWY Edge Light – Aeronautical beacon<br />
– RWY Centre Line – Vorfeld-Flutlicht<br />
– RWY Threshold – Windsack<br />
– RWY End I<strong>den</strong>tifier Lights – Signalscheinwerfer<br />
– Touchdown Zone Light – Hindernisbefeuerung<br />
– TWY Centre Line Lights – Visuelles Andocksystem<br />
– Emergency Lighting – RWY Guard Lights<br />
– APTR –<br />
Das <strong>Flughafen</strong>leuchtfeuer ist auf dem DFS-Kontrollturm platziert.<br />
16
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
Beleuchtungsstärke der Vorfeldbeleuchtung (VBEL)<br />
Vorfeld 1, Maintenance, Cargo Vorfeld 2 und R3<br />
terminalnah: 30 lx terminalnah: 20 lx<br />
terminalfern: 5 lx terminalfern: 5 lx<br />
3.2.5 Positionen / Höhenangaben von Hindernissen in <strong>den</strong> An- und Abflugbereichen<br />
Alle erforderlichen Höhenangaben im An-/Abflugbereich des <strong>Flughafen</strong>s sind <strong>den</strong> jeweiligen Flugplatzhinderniskarten, Bo<strong>den</strong>profilkarten<br />
<strong>für</strong> Präzisionsanflüge, Instrument Approach Charts und Standard Departure Charts im Luftfahrthandbuch zu entnehmen.<br />
3.2.6 Lage und Höhe der Höhenmesserkontrollpunkte (ACL)<br />
ACL Lage ACL Höhe<br />
Beginning RWY 08L 1467 ft<br />
Beginning RWY 26R 1449 ft<br />
Beginning RWY 08R 1486 ft<br />
Beginning RWY 26L 1470 ft<br />
3.2.7 Luftfahrzeugbergung<br />
Flugzeug-Bergungsplan<br />
Der Flugzeug-Bergungsplan regelt nach erfolgter Flugunfalluntersuchung und bei entsprechender Freigabe durch die BFU (Bundesstelle<br />
<strong>für</strong> Flugunfalluntersuchung) oder deren Beauftragte<br />
– die Enttankung verunfallter Luftfahrzeuge<br />
– die Bergung havarierter oder bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge<br />
<strong>Flughafen</strong>koordination: Verkehrsleitung (Tel: 111)<br />
Anforderung Bergegerät: <strong>Flughafen</strong>feuerwehr (Notruf: 112)<br />
17
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Einzelheiten zur Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch<br />
Luftfahrzeugbergungsgeräte<br />
Der Luftfahrzeughalter hat <strong>für</strong> die schnelle Entfernung eines bewegungsunfähigen LFZ von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen alle notwendigen<br />
Absprachen und Vorkehrungen zu treffen. Bleibt ein Luftfahrzeug auf dem <strong>Flughafen</strong> bewegungsunfähig liegen, so<br />
darf der <strong>Flughafen</strong>unternehmer es auch ohne besonderen Auftrag des Luftfahrzeughalters auf dessen Kosten von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen<br />
entfernen oder sachkundige Dritte mit der Entfernung beauftragen, soweit dies <strong>für</strong> die Abwicklung des Luftverkehrs<br />
notwendig ist. Der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> verfügt über Bergegerät bis einschließlich B737 und A320.<br />
Wenn erforderlich, sind <strong>für</strong> große Luftfahrzeugtypen Bergegeräte über <strong>den</strong> ADV-Bergepool am <strong>Flughafen</strong> Frankfurt/Main zu erhalten.<br />
3.2.8 Rettungs- und Feuerlöschdienste<br />
Flugzeugbrandschutz<br />
- Kategorie 10 verfügbar gem. ICAO Annex 14 Chapter 9.2 ff<br />
- Keine Beschäumung der SLB<br />
Den Rettungs- und Feuerlöschdiensten stehen Einsatzkräfte in der von der Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> die <strong>Flughafen</strong>feuerwehr geforderten<br />
Zahl zur Verfügung.<br />
Reichen die am <strong>Flughafen</strong> stationierten Kräfte nicht aus, können regional und überregional Einsatzkräfte entsprechend der<br />
Alarm- und Einsatzpläne hinzugezogen wer<strong>den</strong>.<br />
18
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
Teil IV: Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.1 <strong>Flughafen</strong>-Berichtswesen<br />
Der <strong>Flughafen</strong>betreiber hat nach § 45 LuftVZO <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> in betriebssicherem Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu<br />
betreiben. Beabsichtigte bauliche und betriebliche Erweiterungen und Änderungen hat die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH gem. §<br />
41 LuftVZO der Genehmigungsbehörde, dem BStMWIVT, rechtzeitig anzuzeigen. Veröffentlichungen in der AIP wer<strong>den</strong> durch<br />
das BStMWIVT veranlasst. Entsprechende AIP-Nachträge wer<strong>den</strong> bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) <strong>für</strong> die Veröffentlichung<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt initiiert.<br />
Für die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH obliegt die ordnungsgemäße Nachführung der luftrechtlich relevanten Veröffentlichungen in<br />
<strong>den</strong> Nachrichten <strong>für</strong> Luftfahrer (NfL) und dem Luftfahrthandbuch (AIP) in der Verantwortung der Abteilung Verkehrsdienste/<br />
Verkehrsleitung.<br />
4.2 Zugang zu <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Fahrzeugverkehr<br />
Die gesetzlichen Vorgaben <strong>für</strong> Objektschutz und <strong>Airport</strong> Security und die Einhaltung aller notwendigen Verkehrssicherungspflichten<br />
wer<strong>den</strong> durch interne Verfahrensanweisungen umgesetzt.<br />
Ziel dieser Verfahrensanweisungen ist es, die Sicherheit des <strong>Flughafen</strong>betriebes z.B. durch <strong>den</strong> Schutz vor rechtswidrigen Eingriffen<br />
zu gewährleisten. Hierzu kommen insbesondere Zugangsvereitelungsmaßnahmen, bauliche Maßnahmen und Einfriedungen<br />
in Betracht.<br />
Des weiteren sind hierdurch Zugangsberechtigungen <strong>für</strong> Personen, Fahrzeuge, Geräte und Tiere zum nicht allgemein zugänglichen<br />
Bereich des <strong>Flughafen</strong>geländes geregelt.<br />
Vorschriften zum Betreten und Befahren des <strong>Flughafen</strong>geländes fin<strong>den</strong> sich in der FBO und in <strong>den</strong> Verkehrsregeln <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
nichtöffentlichen Bereich des <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>.<br />
4.2.1 <strong>Flughafen</strong>sicherheit (Security)<br />
Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ist gemäß §8 LuftSiG zur umfassen<strong>den</strong> Sicherung des <strong>Flughafen</strong>betriebs verpflichtet und hat<br />
hier<strong>für</strong> sowohl bauliche als auch sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen vorzuhalten. Ferner sind Fracht, Postsendungen,<br />
aufgegebenes Gepäck und Versorgungsgüter sicher zu transportieren und zu lagern sowie Sicherheitsbereiche vor unberechtigtem<br />
Zutritt zu schützen.<br />
4.2.2 <strong>Flughafen</strong>zugangskontrollen<br />
Für detaillierte Angaben ist der Luftsicherheitsplan heranzuziehen.<br />
Die Zugangskontrolle am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wird durch die <strong>Flughafen</strong>sicherheit (Bereich Sicherheitswesen/Sicherheitsleitstelle)<br />
durchgeführt.<br />
19
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.2.3 <strong>Flughafen</strong>notfalldienst<br />
Die Leitstellen sind H24 besetzt.<br />
Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />
Polizei 110<br />
Verkehrsleitung 111<br />
Security (Sicherheitswesen) 113<br />
<strong>Airport</strong>-Notruf aus <strong>den</strong> öffentlichen Telefon- und Mobilfunknetzen am <strong>Flughafen</strong>: 089/ 975 - 112<br />
20
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.3 <strong>Flughafen</strong>-Notfallplan<br />
4.3.1 Pläne <strong>für</strong> die Abhandlung von Notfällen<br />
4.3.1.1 Notfälle auf dem <strong>Flughafen</strong> und in der unmittelbaren Umgebung<br />
Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH besitzt einen Notfallplan, in dem die Verfahrensweisen, Verantwortlichkeiten und Erreichbarkeiten<br />
bei Notfällen und Alarmereignissen <strong>für</strong><br />
- Luftfahrzeugnotmeldungen/ -unfällen<br />
- Widerrechtlichen Eingriffen in <strong>den</strong> Luftverkehr<br />
- Sonstige Alarmereignisse<br />
umfassend geregelt sind.<br />
Darüber hinaus gelten die Katastrophenschutzpläne der Landkreise Erding und Freising.<br />
4.3.1.2 Notfallübungen<br />
Im Rhythmus von zwei Jahren wer<strong>den</strong> Vollübungen, in unregelmäßigen Abstän<strong>den</strong> Teil- bzw. Stabsrahmenübungen gem. <strong>den</strong><br />
ICAO-Vorgaben durchgeführt.<br />
4.3.1.3 Organisationen, Stellen und Personen mit Weisungsbefugnis<br />
Entsprechende Verfahrensregelungen sind dem Notfallplan sowie <strong>den</strong> Handlungsanleitungen der Fachbereiche zu entnehmen.<br />
4.3.2 Alarmstern<br />
4.3.2.1 Alarmauslösung und Alarmdurchführung<br />
Die Alarmierung der Einsatz- und Rettungskräfte erfolgt bei allen Alarmstufen grundsätzlich über <strong>den</strong> "Alarmstern" (Alarmdurchsage).<br />
Soll ein Personenkreis im Terminalbereich in die Alarmierung einbezogen wer<strong>den</strong>, so kann auf die Elektronische<br />
Lautsprecheranlage (ELA) zurückgegriffen wer<strong>den</strong>.<br />
21
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
Folgende Dienststellen sind an <strong>den</strong> "Alarmstern" angeschlossen:<br />
– DFS – Kontrollturm<br />
– <strong>Flughafen</strong>feuerwehr<br />
– Verkehrsleitung<br />
– Vorfeldkontrolle<br />
– <strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst<br />
– Sicherheitsdienst<br />
– Polizei<br />
– Bundespolizei<br />
Entsprechend <strong>den</strong> vereinbarten Verfahren wer<strong>den</strong> im Alarmfall mit Hilfe des "Alarmsterns" Meldungen verbreitet.<br />
Ein Alternativverfahren gewährleistet die Sicherstellung der Kommunikation bei Ausfall des Systems „Alarmstern“.<br />
Einzelheiten zu Alarmen, deren Meldung und Abarbeitung sind dem Notfallplan zu entnehmen.<br />
22
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.3.3 Verhalten bei Todesfällen<br />
Todesfälle sind grundsätzlich dem Verkehrsleiter vom Dienst zu mel<strong>den</strong> (Tel. 111). Ereignet sich der Todesfall während eines<br />
Fluges, wird die Verkehrsleitung von der DFS unterrichtet. Die Verkehrsleitung verständigt die Einsatzzentrale der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr<br />
sowie die <strong>Flughafen</strong>polizei. Sind in Ausnahmefällen Benachrichtigungen über Funk erforderlich, so erfolgen sie mit<br />
dem Decknamen "Einsatz mit Patient Spezial".<br />
Sofern sich der Todesfall auf die Belange einer Luftverkehrsgesellschaft, der Vorfeldkontrolle, der Zentralen Verkehrssteuerung<br />
oder der Terminaldienste auswirkt, so sind diese zu verständigen.<br />
Für Absperrmaßnahmen ist der Sicherheitsdienst zu verständigen. Der diensthabende Arzt des <strong>Flughafen</strong>medizinischen Dienstes<br />
übernimmt die Leichenschau.<br />
Der Einsatzleiter der Polizei vor Ort entscheidet über die Freigabe der Leiche oder die Einschaltung der Kriminalpolizei. Die Polizei<br />
übernimmt die Feststellung der persönlichen Daten und Benachrichtigung der Angehörigen.<br />
Die Einzelheiten sind in einer Verfahrensanweisung geregelt.<br />
4.3.4 Betreuung von Passagieren in außergewöhnlichen Situationen<br />
Der <strong>Flughafen</strong> verpflichtet sich, Passagiere in außergewöhnlichen Situationen und bei bedeutsamen Verspätungen angemessen<br />
zu betreuen. In einer internen Verfahrensanweisung sind die folgen<strong>den</strong> Bedürfnisse der Reisen<strong>den</strong> geregelt:<br />
– Fortlaufende Veröffentlichung/Ansage von Informationen über die Verspätung<br />
– Bereitstellung einer angemessenen Anzahl von Sitzmöglichkeiten<br />
– Bereitstellung einer medizinischen Versorgung<br />
– Bereitstellung einer gastronomischen Versorgung<br />
Das Verfahren wird angewendet:<br />
– nach Streichung und bei außergewöhnlichen Verspätungen von Flügen<br />
– bei Massenanfall "gestrandeter" Passagieren durch z. B.<br />
– bei Sperrung der Start- und Landebahnen (Wetter, Winterdienst, techn. Probleme, etc.)<br />
– bei Streiks<br />
– bei einem Flugunfall<br />
– <strong>für</strong> Passagiere, <strong>den</strong>en eine Einreise nicht gestattet wird<br />
Die Entscheidung über die Betreuung von Passagieren durch <strong>den</strong> Terminaldienst erfolgt durch <strong>den</strong> Verkehrsleiter vom Dienst<br />
(VvD). Entscheidungen durch <strong>den</strong> VvD erfolgen immer in enger Abstimmung mit der zuständigen Luftverkehrsgesellschaft und<br />
dem Schichtleiter des Terminaldienstes. Zur Unterbringung der Passagiere können in Abhängigkeit von der Situation neben <strong>den</strong><br />
Terminalbereichen auch andere Gebäude/Hallen genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
23
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.3.5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Während der Bürozeiten wer<strong>den</strong> Anfragen von Presse- und Medienvertretern über Scha<strong>den</strong>sereignisse oder andere relevante<br />
Vorkommnisse vom Bereich Presse und Information angenommen und bearbeitet. Außerhalb der Bürozeiten ist ein Bereitschaftsdienst<br />
eingerichtet.<br />
4.4 Rettungs- und Feuerlöschdienste<br />
Alle Notfallmeldungen wer<strong>den</strong> der Feuerwehr-Einsatzzentrale gemeldet (Tel. 112). Durch die Feuerwehr-Einsatzzentrale wer<strong>den</strong><br />
entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung weitere Stellen alarmiert bzw. informiert. Von hier wer<strong>den</strong> Rettungsdienst<br />
und Verkehrsleitung alarmiert. Die Verkehrsleitung übernimmt die Benachrichtigung weiterer Dienste und Fachbereiche.<br />
4.4.1 Feuerwehr <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />
Die Feuerwehr am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wurde mit Bescheid des Landratsamtes Freising als Werkfeuerwehr anerkannt. Sie besteht<br />
aus <strong>den</strong> Feuerwachen Nord und Süd. Beide Feuerwachen verfügen über die vorgeschriebene Löschmittelmenge der Kategorie<br />
10, welche sich nach dem größten Luftfahrtzeuge richtet, das <strong>den</strong> Flugplatz normalerweise benutzt.<br />
Der Dienstbetrieb wird mit zwei Wachabteilungen im 24-h-Dienst durchgeführt.<br />
4.4.2 <strong>Flughafen</strong>medizinischer Dienst<br />
Der <strong>Flughafen</strong> ist ein designierter <strong>Flughafen</strong> im Sinne von § 8 Abs. 1 IGV.<br />
Durch <strong>den</strong> ärztlichen Dienst können folgende Aufgaben wahrgenommen wer<strong>den</strong>:<br />
- Allgemeine ärztliche Versorgung<br />
- Ärztliche Beurteilungen gemäß Infektionsschutzgesetz<br />
- <strong>Flughafen</strong>ärztlicher Dienst gemäß IGV<br />
- Erste Hilfe<br />
- Erstversorgung bei akuten lebensbedrohlichen inneren Erkrankungen (z. B. Herz und Kreislauf) und Unfäl-<br />
len von Fluggästen und Mitarbeitern<br />
- WHO Gelbfieber Impfstelle<br />
- Reisemedizinische Beratung<br />
- Betriebsärztlicher Dienst<br />
Bei der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr sind Mitarbeiter mit Sanitätsausbildung verfügbar.<br />
24
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.5 Kontrollen der <strong>Flughafen</strong>bewegungsflächen und Hindernisfreiflächen<br />
Die Bewegungs- / Freiflächen und Flächen im Sicherheitsbereich des <strong>Flughafen</strong>geländes sind in einem betriebssicheren Zustand<br />
zu halten. Je nach Art der Flächennutzung bestehen unterschiedliche Anforderungen an <strong>den</strong> Sicherheitsstandard der Bewegungs-<br />
/Freiflächen und Flächen im Sicherheitsbereich.<br />
Regelmäßige Kontrollfahrten gehören zum täglichen Betriebsablauf, wer<strong>den</strong> aber auch gezielt nach Sicherheitslandungen und<br />
Startabbrüchen, sowie auf Anforderung der DFS-Platzkontrollstelle oder nach entsprechender Meldung des Piloten durchgeführt.<br />
Ferner fin<strong>den</strong> Kontrollfahrten aufgrund von Eigenerkenntnissen bei ersichtlicher Notwendigkeit statt.<br />
Die Kontrollen von Start- und Landebahnen, Rollwegen und Freiflächen erfolgt nach Maßgabe der Verkehrsleitung. Die Kontrollen<br />
fin<strong>den</strong> im Regelfall täglich alle 4-5 Stun<strong>den</strong> statt. Im ersten Tageslicht und vor Beginn der Dämmerung erfolgt eine besonders<br />
intensive Kontrolle. Vorfelder und sonstige Flächen wer<strong>den</strong> im Regelfall ebenfalls fünfmal täglich einer Kontrolle unterzogen.<br />
Wer<strong>den</strong> Beeinträchtigungen der Betriebssicherheit oder Abweichungen vom Sollzustand vermutet oder festgestellt, unterrichten<br />
sich die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH und die DFS (Tower) unverzüglich gegenseitig und stimmen <strong>den</strong> zeitlichen Ablauf der<br />
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ab. Dabei sind Behinderungen oder Verzögerungen des Luftverkehrs<br />
möglichst zu vermei<strong>den</strong>.<br />
Die Durchführung der Kontrollen wird, nebst etwaiger Beanstandungen, im Tagesbericht der Verkehrsleitung dokumentiert.<br />
Eingeleitete Maßnahmen wer<strong>den</strong> ebenfalls im Tagesbericht vermerkt.<br />
Generell sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sicherheitsrelevante Mängel auf Bewegungs- und Freiflächen bzw. Flächen im<br />
Sicherheitsbereich unverzüglich zu mel<strong>den</strong>.<br />
4.6 Optische Hilfen und elektrische Systeme des <strong>Flughafen</strong>s<br />
Befeuerungseinrichtungen am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind technisch überwacht und wer<strong>den</strong> zweimal täglich durch Fachpersonal<br />
(Servicebereich Technik, Luftverkehrsflächen, Luftverkehrsanlagen) überprüft und mindestens einmal wöchentlich auf äußerliche<br />
Schä<strong>den</strong> kontrolliert. Der Zustand wird anschließend an die DFS-Platzkontrollstelle gemeldet (vgl. Betriebsabsprache DFS-<br />
FMG).<br />
Für sogenannte Notfallreparaturen existieren Rufbereitschaftslisten, um die Bearbeitung sofort oder so schnell wie möglich zu<br />
gewährleisten.<br />
4.7 Wartung / Instandhaltung der Bewegungsflächen<br />
Die <strong>für</strong> die Instandhaltung der befestigten Flächen (Vorfeld, Pisten, Rollbahnen) zuständigen Servicebereiche befolgen die Verfahren<br />
zur routinemäßigen Kontrolle der befestigten Flächen. Dabei wer<strong>den</strong> stets der bautechnische Zustand und die betriebliche<br />
Sicherheit geprüft und Ergebnisse dokumentiert.<br />
Durch diese Präventivkontrollen wird das Auftreten tatsächlicher Mängel auf ein absolutes Minimum reduziert.<br />
Sollten <strong>den</strong>noch Mängel festgestellt wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> diese dokumentiert, analysiert und an <strong>den</strong> im Service Level<br />
Agreement festgeschriebenen Servicebereich, z.B. Technik oder eine andere zuständige Stelle, weitergeleitet. Entsprechendes<br />
Fachpersonal begutachtet <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> nach Schwere und Lage, woraus sich die weiteren Maßnahmen ableiten.<br />
25
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.8 Sicherheit bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten<br />
Zur sicheren Durchführung von Bau- und Instandhaltungsarbeiten auf <strong>den</strong> Bewegungsflächen oder in der Umgebung, die in die<br />
Hindernisbeschränkungsflächen hineinragen, müssen diese rechtzeitig bei der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleiter vom<br />
Dienst) angemeldet wer<strong>den</strong>. Die zentrale Ablaufplanung der Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt durch die Verkehrsleitung.<br />
Die Verkehrsleitung hat die Betriebssicherheit zu gewährleisten und gestattet, wenn der Betrieb es zulässt, die Durchführung<br />
der Maßnahmen.<br />
Die Verkehrsleitung koordiniert zusammen mit der Deutschen Flugsicherung die Bauvorhaben im Bereich der Bewegungsflächen<br />
und legt die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Tätigkeiten fest (z. B. Arbeitszeit, Geräte). Je nach Bedarf wird bei der DFS die<br />
Veröffentlichung eines NOTAMs beantragt. Mitteilungen der Verkehrsleitung bzgl. Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen unterrichten<br />
alle Betroffenen über koordinierte Arbeiten auf der Bewegungsfläche (Vorfeld, Rollfeld) und enthalten neben zeitlichen<br />
und räumlichen Angaben die Beschreibung der betroffenen Anlagen und Einrichtungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen<br />
auf die Betriebsabwicklung.<br />
Im Falle von unvorhergesehenen Behinderungen des Flugbetriebes sind sofort der Wachleiter der Flugverkehrskontrolle und<br />
der Verkehrsleiter vom Dienst zu informieren.<br />
4.9 Vorfeld-Management<br />
Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Verkehrsleitung:<br />
- Alarmierung der Rettungsdienste bei Flug- und Verkehrsunfällen<br />
- Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Rollfelds sowie des Vorfelds<br />
- Durchführung von Betriebssicherheitskontrollen sowie Außerbetriebnahme nicht mehr funktionstüchtiger Teile der Flugbetriebsflächen<br />
sowie deren Wiederinbetriebnahme nach entsprechender Kontrolle und Instandsetzung<br />
- Veröffentlichung aktueller Betriebsbeschränkungen über ATIS, NOTAM oder SNOWTAM<br />
- Überwachung des rollen<strong>den</strong> und ruhen<strong>den</strong> Fahrzeugverkehrs<br />
- Herstellung der bo<strong>den</strong>seitigen Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Flugbetrieb unter CAT II/III-Wetterlagen.<br />
- Lotsen, Einweisen, Sichern und Abstellen von Flugzeugen, Hubschraubern und Flugzeugschleppvorgängen auf <strong>den</strong> Positionen<br />
- Lotsen von betriebsfremdem Fahrzeugverkehr auf dem Vorfeld und Rollfeld (in Zusammenarbeit mit dem DFS-Kontrollturm<br />
und der Vorfeldkontrolle)<br />
- Gewährleistung der Betriebssicherheit unmittelbar vor Einrollvorgängen auf die Positionen<br />
- Überwachung des rollen<strong>den</strong> und ruhen<strong>den</strong> Fahrzeugverkehrs<br />
26
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Verkehrsdienste:<br />
- Führung des Flugzeugrollverkehrs von der Grenze des Rollfelds über das Vorfeld zu <strong>den</strong> zugewiesenen Positionen und umgekehrt<br />
- Vergabe von Luftfahrzeugabstellpositionen, Passagierwarteräumen und Check-In-Schaltern<br />
Die Betriebsabsprache zwischen der DFS und FMG regelt - im Rahmen der Zuständigkeiten beider Parteien - die <strong>für</strong> die sichere,<br />
zügige und geordnete Abwicklung des Luftverkehrs auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> erforderliche Zusammenarbeit.<br />
In der Betriebsabsprache wird sowohl eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der bei<strong>den</strong> Beteiligten getroffen als auch der Umfang<br />
der Zusammenarbeit näher beschrieben. Ferner sind diverse Verfahren zur Abwicklung des Luftverkehrs beschrieben, Sonderregelungen<br />
festgehalten und entsprechende Pläne eingefügt.<br />
Das Abstellen der Luftfahrzeuge auf <strong>den</strong> zugewiesenen Standplätzen erfolgt entweder mit Hilfe eines visuellen Andocksystems<br />
oder durch die international gültigen Einwinkzeichen eines Einweisers.<br />
Es ist darauf zu achten, dass sich keinerlei Abfertigungsgeräte im Rollbereich befin<strong>den</strong> und das Einweisen unter Einhaltung der<br />
Vorschriften durchgeführt wer<strong>den</strong> kann.<br />
27
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.10 Vorfeld-Sicherheitsmanagement<br />
Die Betriebssicherheit auf <strong>den</strong> Vorfeldern, Abfertigungspositionen, Rollbahnen und Fahrstraßen wird mit Hilfe von Kontrollen<br />
erreicht, zu <strong>den</strong>en der Servicebereich Sicherheitswesen und die Verkehrsleitung befugt sind.<br />
Luftfahrzeuge dürfen nicht in Hallen oder anderen umschlossenen Räumen, sondern nur auf <strong>den</strong> vom <strong>Flughafen</strong>unternehmer<br />
zugewiesenen Plätzen be- oder enttankt wer<strong>den</strong>. Muss ein Luftfahrzeug aus zwingen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> ausnahmsweise in einem geschlossenen<br />
Raum be- oder enttankt wer<strong>den</strong>, so ist dies nur mit Genehmigung und besonderem Feuerschutz durch die <strong>Flughafen</strong>feuerwehr<br />
zulässig.<br />
Gem. Luftfahrt-Bundesamt ist die Betankung von LFZ mit Passagieren an Bord oder während des Ein- bzw. Aussteigens ohne<br />
Bereitstellung der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr in Löschweite am LFZ zulässig, wenn die aufgeführten Auflagen der JAR-OPS 1 (Joint<br />
Aviation Requirements Commercial Air Transportation [Aeroplane]) erfüllt sind.<br />
Die von der LVG zu treffen<strong>den</strong> Sicherheitsauflagen sind Bestandteil ihrer Bo<strong>den</strong>- oder Flugbetriebshandbücher. Über die Vorgaben<br />
der JAR-OPS 1 hinausgehende Festlegungen können enthalten sein.<br />
Sollte aus internen Sicherheitsauflagen der LVG die Feuerwehr in Löschweite erforderlich sein, so wird diese Feuerwehr-<br />
Serviceleistung dem Anforderer in Rechnung gestellt (gemäß FMG-Gebührenordnung).<br />
Bei der Feststellung von Unfällen mit Personen, Fahrzeugen oder Luftfahrzeugen im Vorfeld- und Rollfeldbereich ist die Verkehrsleitung<br />
unverzüglich zu verständigen mit der Maßgabe, die weitere Hilfeleistung durch Arzt, Feuerwehr, Polizei, <strong>Flughafen</strong>schutzdienst<br />
usw. zu veranlassen. Die Aufnahme von Unfallgeschehen, -ursachen und -schä<strong>den</strong> liegt im Aufgabenbereich<br />
des Servicebereichs Sicherheitswesen und der Verkehrsleitung. Die Unfallbeteiligten und –zeugen haben sich <strong>für</strong> die Unfallaufnahme<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Darüber hinaus gelten die Verkehrsregeln <strong>für</strong> <strong>den</strong> nichtöffentlichen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s und die FBO in der jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
4.11 Kontrolle von Fahrzeugen (Airside)<br />
Die Verkehrs- und Sicherheitsregeln sind <strong>für</strong> alle Benutzer beim Betreten und Befahren des nicht allgemein zugänglichen Bereichs<br />
des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> gemäß der <strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung verbindlich. Sofern in <strong>den</strong> Verkehrsregeln nicht anders<br />
bestimmt, haben die Benutzer die Straßenverkehrsordnung zu beachten.<br />
Der <strong>Flughafen</strong>unternehmer kann <strong>den</strong> Verkehr im nicht allgemein zugänglichen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s <strong>München</strong> aus betrieblichen<br />
Grün<strong>den</strong> beschränken oder sperren. Besondere Regelungen in Ausnahme- und Sonderfällen bleiben vorbehalten.<br />
Für die Überwachung des Personen und Fahrverkehrs im Sicherheitsbereich ist der Servicebereich Sicherheitswesen und die<br />
Verkehrsleitung zuständig.<br />
Sie sind befugt Kontrollen von Personen und Fahrzeugen durchzuführen sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung<br />
der Vorschriften und Regeln zu treffen.<br />
28
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
Den Anweisungen dieses Personenkreises sowie von Personen mit hoheitsrechtlichem Auftrag soweit diese im Rahmen ihrer<br />
hoheitlichen Tätigkeit handeln, ist Folge zu leisten. Im Sinne der Sicherheit ist jede Person angehalten Verstöße gegen die Verkehrs-<br />
und Sicherheitsregeln der Verkehrsleitung anzuzeigen.<br />
Die Verkehrsregeln sind der Broschüre "Verkehrsregeln <strong>für</strong> <strong>den</strong> nichtöffentlichen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s" der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong><br />
GmbH zu entnehmen.<br />
Auszugsweise hieraus:<br />
Die Höchstgeschwindigkeit im gesamten nichtöffentlichen Betriebsbereich ist grundsätzlich auf 30 km/h begrenzt.<br />
In der Sicherheitszone um abgestellte Luftfahrzeuge sowie in Gebäu<strong>den</strong> ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten (max. 6 km/h).<br />
- Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln im Betriebs- und Vorfeldbereich sind die Verkehrsleitung sowie der Servicebereich<br />
Sicherheitswesen befugt, Belehrungen und Verwarnungen auszusprechen<br />
- Bei Verstößen kann eine Fahrberechtigung vorläufig entzogen und/oder eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet<br />
wer<strong>den</strong><br />
- Im Falle schuldhafter Verstöße sind der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH die hierdurch entstan<strong>den</strong>en Verwaltungskosten vom<br />
Verursacher zu erstatten. Die Erhebung weitergehender Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche wird davon nicht berührt<br />
- Darüber hinaus behält sich die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH das Recht vor, entsprechend <strong>den</strong> Bestimmungen der FBO und der<br />
Ausweisordnung die Erlaubnis zum Betreten und Befahren des nichtöffentlichen Betriebsbereiches zu widerrufen<br />
- Dies gilt besonders bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsregeln<br />
4.12 Triebwerksprobeläufe<br />
Die Benutzung des Triebwerksprobelaufstandes ist stets vorab bei der Verkehrszentrale mit folgen<strong>den</strong> Angaben anzumel<strong>den</strong>:<br />
- Luftfahrzeugkennung<br />
- Zeitraum der Benutzung<br />
- Voraussichtlicher Schleppzeitpunkt<br />
- Geplante Positionsveränderung<br />
Die Verkehrszentrale genehmigt eine angemeldete Benutzung, sofern dem beabsichtigten Probebetrieb nichts entgegensteht.<br />
Bei Überschneidung von angemeldeten Benutzungszeiten richtet sich die Vergabe im Regelfall nach der Anmeldereihenfolge.<br />
Änderungen der genehmigten Benutzungszeit oder der Luftfahrzeugkennung wer<strong>den</strong> wie Neuanmeldungen behandelt.<br />
Erfolgt bis zum genehmigten Benutzungsbeginn keine Rollmeldung bei der Vorfeldkontrolle, so wird die Benutzungsgenehmigung<br />
gegenstandslos. Überschreitungen der Benutzungszeit sind rechtzeitig mit der Verkehrszentrale abzustimmen.<br />
Wer die Lärmschutzanlage benutzt, ist <strong>den</strong> Vorschriften der FBO und <strong>den</strong> zu ihrer Durchführung ergehen<strong>den</strong> Weisungen des<br />
<strong>Flughafen</strong>unternehmers unterworfen. Im Einzelfall sind auch weitergehende Anordnungen des <strong>Flughafen</strong>unternehmers zu<br />
befolgen.<br />
29
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.13 Tierwelt-Gefahrenmanagement<br />
Die Anwesenheit von Vögeln und Wildtieren auf und in der näheren Umgebung eines <strong>Flughafen</strong>s stellt eine ernsthafte Gefahr<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Luftverkehr dar.<br />
Die Geschäftsleitung hat nach <strong>den</strong> BMV-Richtlinien einen Vogelschlagbeauftragten bestellt.<br />
Der Vogelschlagbeauftragte ist federführend verantwortlich <strong>für</strong> die Koordination, Durchführung und Überwachung aller Maßnahmen<br />
zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr. Seine Tätigkeit richtet sich nach <strong>den</strong> Empfehlungen der ADV. Der<br />
Vogelschlagbeauftragte führt eine kontinuierliche Dokumentation über alle verfügbaren Beobachtungen, die eingegangenen<br />
Meldungen und die geplanten, eingeleiteten oder durchgeführten Maßnahmen.<br />
Ihm obliegt der Kontakt zum DAVVL e.V., <strong>den</strong> Planungsträgern, der Luftfahrtbehörde, DFS und zu <strong>den</strong> zuständigen Naturschutzbehör<strong>den</strong>.<br />
Im übrigen bestimmt sich die Tätigkeit nach der jeweils von der Geschäftsleitung erlassenen Dienstanweisung.<br />
Die Verkehrsleitung achtet im Rahmen ihrer Kontrollfahrten auf Veränderungen der Biotopverhältnisse und des Vogelaufkommens.<br />
Bei unmittelbarer Gefährdung des Luftverkehrs führt die Verkehrsleitung entsprechende Maßnahmen durch. Alle<br />
Beobachtungen und Maßnahmen wer<strong>den</strong> dokumentiert. Todfunde wer<strong>den</strong> entsorgt und ebenfalls dokumentiert.<br />
Zur Vermeidung von Vogelschlägen am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> wer<strong>den</strong> u.a. folgende aktive Maßnahmen ergriffen:<br />
- Vergrämen der Tiere vom Platz mittels pyroakustischer Maßnahmen und mittels scharfem Schuss<br />
- Ausschluss von Wildtieren durch Zäune und andere Mittel<br />
- Entfernung der Tiere vom Platz<br />
- gezielte Jagdeinsätze<br />
- Ornithologische Bestandserhebungen nach der "Punkt-Stopp-Methode" im wöchentlichen Turnus<br />
- Beobachtung von Mäusedichten und ggf. Einleitung von Maßnahmen in vom Vogelschlagbeauftragten festgelegten Bereichen<br />
In besonderen Fällen, z. B. bei Gefahr im Verzug durch Auftreten größerer Schwärme, führen die hiermit beauftragten Dienste<br />
(Wildlifecontrol/ Verkehrsleitung) eine unverzügliche Vergrämung durch <strong>den</strong> Einsatz technischer Mittel durch. Der Einsatz<br />
von akustischen Vergrämungsmaßnahmen wird <strong>den</strong> Sicherheitsorganen und der DFS angezeigt.<br />
Die Zuständigkeit der DFS <strong>für</strong> die Auslösung von Sofortmaßnahmen wird hierdurch nicht berührt.<br />
Darüber hinaus kommen passive Maßnahmen im Rahmen des Habitatmanagements zur Anwendung.<br />
30
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.14 Kontrolle von Hindernissen<br />
Es wer<strong>den</strong> regelmäßig durch die DFS Vermessungen beauftragt, um die Hindernisfreiheit der An- und Abflugflächen sicherzustellen.<br />
Die Verkehrsleitung ist <strong>für</strong> die Einhaltung der Vorgaben zur Hindernisfreiheit innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches verantwortlich.<br />
Hierzu zählen Luftfahrthindernisse, die zeitlich begrenzt auftreten und Störungen des Flugbetriebs sowie eine<br />
Gefährdung der Hindernisfreiflächen verursachen (z.B. verunfallte Luftfahrzeuge, Kräne, Baufahrzeuge, Beleuchtungsmasten).<br />
Notwendige Maßnahmen, die aus dem Auftreten von Hindernissen resultieren wer<strong>den</strong> zwischen der Verkehrsleitung und<br />
der DFS abgestimmt. Regelungen hierzu fin<strong>den</strong> sich in der Betriebsabsprache FMG-DFS.<br />
4.15 Entfernung bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge<br />
Gemäß <strong>den</strong> Festlegungen des Notfallplanes erfolgt die Bergung des Luftfahrzeuges nachdem die ggf. erforderlichen Rettungsmaßnahmen<br />
geleistet wur<strong>den</strong>. Eine Gefährdung von Personen durch und während der Bergung muss weitest möglich<br />
ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />
Für die Bergung bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge ist grundsätzlich die Luftverkehrsgesellschaft zuständig, die das Luftfahrzeug<br />
betreibt. Die <strong>Flughafen</strong>feuerwehr stellt auf Anforderung entsprechendes Personal <strong>für</strong> die Bergung des bewegungsunfähigen<br />
Luftfahrzeugs zur Verfügung. Eine Liste zusätzlicher allgemeiner Geräte und Materialien liegt der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr/Technischen<br />
Einsatzleitung vor. Zusätzlich kann auf das Bergegerät des ADV-Bergepools zugegriffen wer<strong>den</strong>.<br />
Die Bergung setzt grundsätzlich <strong>den</strong> Abschluss eines schriftlichen Vertrages voraus.<br />
Der Vertrag ist vom Luftfahrzeugführer oder einem Vertreter der Luftverkehrsgesellschaft zu unterzeichnen.<br />
Die FMG ist als <strong>Flughafen</strong>betreiber gemäß §45 LuftVZO verpflichtet <strong>den</strong> <strong>Flughafen</strong> in betriebssicherem Zustand zu halten<br />
und ordnungsgemäß zu betreiben, d. h. nötigenfalls auch da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass das Start- und Landebahnsystem von<br />
bewegungsunfähigen Luftfahrzeugen geräumt wird.<br />
Bleibt ein Luftfahrzeug bewegungsunfähig liegen, so darf der <strong>Flughafen</strong>unternehmer es auch ohne besonderen Auftrag des<br />
Luftfahrzeughalters auf dessen Kosten von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen entfernen, soweit dies <strong>für</strong> die Abwicklung des Luftverkehrs<br />
notwendig ist.<br />
Für Schä<strong>den</strong> haftet der <strong>Flughafen</strong>unternehmer nur, wenn er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das gleiche<br />
gilt, wenn der Luftfahrzeughalter ihn beauftragt hat, ein bewegungsunfähiges Luftfahrzeug von <strong>den</strong> Flugbetriebsflächen zu<br />
entfernen oder bei der Entfernung mitzuwirken.<br />
Bleibt ein Luftfahrzeug bewegungsunfähig liegen und entsteht dem <strong>Flughafen</strong>unternehmer dadurch ein Vermögensscha<strong>den</strong>,<br />
so kann er von dem Luftfahrzeughalter Ersatz verlangen, es sei <strong>den</strong>n, dass diesen kein Verschul<strong>den</strong> oder nur leichte<br />
Fahrlässigkeit trifft.<br />
31
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.16 Behandlung gefährlicher Güter<br />
Ladeeinheiten mit Gefahrgut müssen mit einem rot / weiß schraffierten Wiegezettel und der Angabe der auf dieser Einheit<br />
verla<strong>den</strong>en Gefahrgüter ausgezeichnet sein.<br />
Gefährliche Güter dürfen nur gem. nationaler und internationaler gesetzlicher Vorgaben <strong>für</strong> <strong>den</strong> Luft- und Straßenverkehr<br />
abgefertigt wer<strong>den</strong>. Die mit der Abfertigung beauftragten Personen müssen in <strong>den</strong> Gefahrgutbestimmungen unterwiesen<br />
sein. Im Luftverkehr sind Gefahrgutschulungen im 24-Monats-Rhythmus zu wiederholen. Ein Nachweis der Grund- und<br />
Wiederholungsschulungen ist zu erbringen.<br />
Die Lagerung gefährlicher Güter wird nur in hier<strong>für</strong> zugelassenen Räumlichkeiten vorgenommen. Die vorherige Zustimmung<br />
der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr ist erforderlich. Wer<strong>den</strong> bestimmte Mengen überschritten, ist eine formelle Genehmigung über<br />
die zuständigen Behör<strong>den</strong> zu veranlassen.<br />
Wird bei der Be-/ Entladung beschädigtes Gefahrgut entdeckt oder wer<strong>den</strong> Gefahrstoffe freigesetzt, ist sofort die Feuerwehr<br />
(Tel. 112) und die Verkehrsleitung (Tel. 111) zu alarmieren. Der Gefahrenbereich ist abzusichern.<br />
Die Feuerwehr-Einsatzzentrale veranlasst Maßnahmen nach Alarm- und Ausrückeordnung der <strong>Flughafen</strong>feuerwehr. Der Gefahrenbereich<br />
wird von der Feuerwehr festgelegt und abgesperrt.<br />
Die Verkehrsleitung benachrichtigt die betroffene Luftverkehrsgesellschaft/ Spedition/ Handlingspartner und die Polizei am<br />
<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>. Diese veranlasst, abhängig von der Art des Vorfalls und dem Grad der Gefährdung, die Einschaltung<br />
des Landesamts <strong>für</strong> Umweltschutz (LfU) und anderer Behör<strong>den</strong>.<br />
32
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.17 Betrieb bei eingeschränkten Sichtverhältnissen<br />
4.17.1 Vorgehensweise bei widrigen Sichtverhältnissen<br />
Am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> ist der Deutsche Wetterdienst (DWD), dessen Sensoren und Systeme <strong>den</strong> technischen Mindestanforderungen<br />
gem. empfohlenen Standards der ICAO entsprechen, die meteorologische Fachkompetenz.<br />
Die DFS übermittelt und veröffentlicht über ATIS bzw. im direkten Funksprechverkehr mit <strong>den</strong> Luftfahrzeugführern folgende<br />
Wetterdaten:<br />
- Windrichtung, -geschwindigkeit und zugehörige Extremwerte<br />
- Bo<strong>den</strong>sicht und gegenwärtiges Wetter<br />
- Runway-Sichtweite (RVR)<br />
- Bewölkungsangaben <strong>für</strong> Landungen<br />
- Luftdruckwerte<br />
- zusätzliche Angaben über fluggefähr<strong>den</strong>de Wetterphänomene<br />
- Pistenzustandswerte und sonstige Flugbetriebsinformationen, wie Verfügbarkeit ILS<br />
Zur Ermittlung der Pistensichtweite verwendet der Deutsche Wetterdienst Transmissiometer. An jeder SLB befin<strong>den</strong> sich 4<br />
Transmissiometer, A – D im Nor<strong>den</strong> und E – H im Sü<strong>den</strong>.<br />
Die RVR wird in Metern angegeben. Für die Verbreitung (AIP GEN 3.5-9A, 4.2 Pistensichtweite [RVR]) gilt folgende Stufeneinteilung:<br />
RVR 25 m bis 400 m in Stufen von 25 m<br />
RVR über 400 m bis 800 m in Stufen von 50 m<br />
RVR über 800 m bis 1500 m in Stufen von 100 m<br />
Das Verfahren <strong>für</strong> Allwetterflugbetrieb tritt bei RVR 1000 m und Wolkenuntergrenze (Ceiling) 300 ft oder weniger in Kraft.<br />
Die Anforderung zur Bereitstellung der bo<strong>den</strong>seitigen Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe II (CAT<br />
II/III) erfolgt durch <strong>den</strong> Tower bei einer Landebahnsicht (Transmissiometermessung) von RVR 600 m und/oder einer Vertikalsicht<br />
(VV) von weniger als 300 ft mit sinkender Ten<strong>den</strong>z.<br />
Die Betriebsstufe III wird bei einer Horizontalsicht von RVR 325 m und einer Vertikalsicht von weniger als 100 ft mit dem<br />
Trend zur Verschlechterung vom DFS-Tower angefordert. Die Verkehrsleitung ist dann aufgefordert, die bo<strong>den</strong>seitigen Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Allwetterflugbetrieb herzustellen.<br />
33
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
Bei Betriebsstufe CAT II/III dürfen alle Fahrten im Bahnsystem nur nach Freigabe der DFS über Funk erfolgen. Die ständige<br />
Hörbereitschaft ist sicherzustellen. Bei Funkausfall ist der SLB-Bereich unverzüglich zu verlassen und der Verkehrsleitung<br />
Meldung darüber zu erstatten.<br />
Es ist sicherzustellen, dass ILS-Schutzzonen und der Sicherheitsbereich der Bahn frei von Fahrzeugen, Geräten und Personen<br />
sind.<br />
Die Verkehrsleitung aktiviert <strong>den</strong> Sondertext<br />
"CAT II/III low visibility procedures active, do not cross red stop bars"<br />
im Monitor-Anzeige-System (UDS).<br />
Fahrten und Tätigkeiten im Bahnensystem sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.<br />
Aktivierte Stoppbarren dürfen nicht überquert wer<strong>den</strong>. Bei Ausfall von Stoppbarren muss sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass die<br />
SLB auf andere Weise vor nicht genehmigtem Befahren geschützt wird.<br />
Bei widrigen Sichtverhältnissen gilt weiterhin folgende Vorgehensweise:<br />
Die DFS (Wachleiter Tower) zeigt der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleitung) über das CAT II/III-Anzeigesystem die beabsichtigte<br />
Bereitstellung der Betriebsstufe II/III sowie deren Beendigung an. Die <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleitung)<br />
stellt sicher, dass die notwendigen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Aufnahme des Flugbetriebes nach Betriebsstufe II/III gegeben<br />
sind, bzw. teilt der DFS (Tower) mit, falls die Voraussetzungen nicht gegeben sind.<br />
Die DFS (Wachleiter Tower) teilt der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (Verkehrsleitung) darüber hinaus zusätzlich mit, wenn der<br />
Flugbetrieb nach Betriebsstufe II/III tatsächlich aufgenommen bzw. beendet wird.<br />
Spätestens bei Aufnahme der Betriebsstufe II (RVR < 600 m) schaltet die DFS (Tower) die Haltebalken sowie die Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />
in ihrem Zuständigkeitsbereich ein.<br />
4.17.2 Rollführung bei eingeschränkter Sicht auf <strong>den</strong> Vorfeldern<br />
Zusätzlich zu <strong>den</strong> eingeschränkten Sichtverhältnissen, die sich durch die entsprechen<strong>den</strong> Wetterlagen ergeben, kann es aus<br />
<strong>den</strong> Kontrollkanzeln der Vorfeldkontrollen, bedingt durch deren Höhe über Bo<strong>den</strong>niveau zu unterschiedlichen Sichtweiten<br />
auf <strong>den</strong> Vorfeldern kommen.<br />
Die Betriebssicht auf <strong>den</strong> Vorfeldern wird durch die Verkehrsleitung, nach Anforderung durch <strong>den</strong> Schichtleiter der Vorfeldkontrolle,<br />
ermittelt.<br />
Die Betriebssicht wird in 3 Stufen unterteilt:<br />
- Betriebssichtstufe I: Sicht zum Vorfeld auch während der Nachtzeit<br />
- Betriebssichtstufe II: Keine Sicht zum Vorfeld, Betriebssicht >300m<br />
- Betriebssichtstufe III: Keine Sicht zum Vorfeld, Betriebssicht
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.18 Außergewöhnliche Wetterereignisse<br />
Maßnahmen durch die Verkehrsleitung<br />
- Wetterwarnung über Bündelfunk übermitteln<br />
- Wetterwarnung über Faxverteiler versen<strong>den</strong><br />
- Wetterwarnung über Monitoranzeigesystem (UDS) Fußzeile veröffentlichen<br />
- Durchsage auf Bo<strong>den</strong>funk, wenn Windstärken 40 KT überschreiten<br />
- Meldung an Fluggesellschaften und Abfertigungsdienste<br />
- Verstärkte Kontrollen der Flugbetriebsflächen<br />
Sicherungsmaßnahmen bei Starkwind<br />
- Starkwindabsicherung von Luftfahrzeugen veranlassen<br />
- "Nose-into-the-Wind" - Abstellung (> 20 KT) von Regionaljets und Turboprops veranlassen (insbesondere auf <strong>den</strong><br />
westlichen Flugbetriebsflächen)<br />
- Sicherung von Abfertigungsgerät und ULD (möglichst Hallenunterstellung)<br />
- ggf. Empfehlung zur Sicherheitsbetankung an LVG ( Windstärke über 50 KT)<br />
- Türen und Ladeluken von Luftfahrzeugen verschließen<br />
- zeitweilige Abfertigungseinstellung bei ständigen Win<strong>den</strong> über 50 KT<br />
- keine Bereitstellung einer zweiten Servicetreppe<br />
- Abzug von Fluggasttreppen und Fluggastbrücken<br />
- Abfertigungsgerät darf nur unmittelbar während des Abfertigungsvorganges an das Luftfahrzeug angeschlossen sein<br />
- Kehrbereitschaft alarmieren<br />
Sicherungsmaßnahmen bei Gewitter<br />
- Einstellung der Luftfahrzeugabfertigung einschließlich Betankung.<br />
Sicherungsmaßnahmen bei Hagel<br />
- Bereitstellung zusätzlicher Unterstellmöglichkeiten <strong>für</strong> Luftfahrzeuge (Halle 4, LSH, Halle 10);<br />
- Sommerbereitschaft Winterdienst alarmieren.<br />
35
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Betriebsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
4.19 Winterdienst<br />
Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt in Übereinstimmung mit dem im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) veröffentlichten<br />
"Ständigen Schneeplan", ergänzt durch <strong>den</strong> jeweils vor Beginn des Winters in <strong>den</strong> Nachrichten <strong>für</strong> Luftfahrer<br />
(NfL) bekannt gemachten "Saisonalen Schneeplan".<br />
Der Umfang und der zeitliche Ablauf erforderlicher Winterdienstmaßnahmen, die sich im Zuständigkeitsbereich der DFS befin<strong>den</strong>,<br />
wer<strong>den</strong> zwischen DFS-Tower und FMG-Verkehrsleitung abgestimmt.<br />
Die Rufbereitschaftspläne der im Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter treten zum 1. November in Kraft und gelten bis<br />
zum 30. April des Folgejahres. Die Einsatzkräfte halten das SLB-System, die Rollbahnen, das Vorfeld und die sonstigen Flächen<br />
schnee- und eisfrei.<br />
Art und Umfang der Maßnahmen sind ausführlich im Winterdiensthandbuch beschrieben. Diesem kann auch die Priorität<br />
der zu behandeln<strong>den</strong> Flächen entnommen wer<strong>den</strong>.<br />
4.20 Sicherung der Radar- und Navigationsanlagen<br />
Die Radar- und Navigationsanlagen am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> sind Eigentum der DFS und wer<strong>den</strong> auch von ihr betrieben. Verfahren<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Anlagen und zur einwandfreien Funktionstüchtigkeit sind sichergestellt und wer<strong>den</strong> in Absprache<br />
mit dem FMG und ihren Abteilungen vollzogen.<br />
36
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Das Safety Management System<br />
Teil V: Das Safety Management System<br />
5.1 Safety Management System (SMS)<br />
Das SMS ist ein unternehmensübergreifendes System, welches zur Vernetzung der Safetyaufgaben durch unterschiedliche<br />
Maßnahmenträger wahrgenommen wird. Das Safety Management System der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ist <strong>für</strong> alle am<br />
<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> tätigen Unternehmen, Behör<strong>den</strong> und Institutionen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufgaben zur Gewährleistung<br />
der Flugbetriebssicherheit wahrnehmen, verpflichtend und in der FBO geregelt.<br />
Ziel des SMS ist die Gewährleistung eines, möglichst über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen<strong>den</strong>,<br />
höchstmöglichen Standard der Flugbetriebssicherheit am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong>.<br />
Erkenntnisse über das Zustandekommen von Unfällen, Safetyempfehlungen und internationale "best practices" bil<strong>den</strong> die<br />
Grundlage des SMS.<br />
5.2 Rechtliche Grundlagen<br />
Gemäß <strong>den</strong> Vorschriften des ICAO Annex 14 und § 45 b LuftVZO ist der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> zur Aufrechterhaltung seiner<br />
Betriebsgenehmigung verpflichtet, ein Safety Management System einzurichten, zu betreiben, fortzuentwickeln und die<br />
damit verbun<strong>den</strong>en Maßnahmen zu dokumentieren.<br />
5.3 Struktur des SMS<br />
Die Struktur des SMS am <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> baut auf <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Elementen auf:<br />
1. Safetyleitlinien des Unternehmens;<br />
2. Safety Manager;<br />
3. Safetyausschüsse (Safety Committees);<br />
4. Dokumentation der Prozesse und Zuordnung von Verantwortlichkeiten;<br />
5. Gefahreni<strong>den</strong>tifikation und Risikomanagement;<br />
6. Berichtswesen zu safetyrelevanten Vorkommnissen;<br />
7. Untersuchung safetyrelevanter Vorkommnisse;<br />
8. Interne Auditierung;<br />
9. Anpassen der Verfahren bei Änderungen (Change Management);<br />
10. Safetyunterweisung aller Beschäftigten;<br />
11. Festlegung von Safetyvorgaben;<br />
12. Mitwirkung bei Notfallprozessen;<br />
37
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Das Safety Management System<br />
13. Fortlaufende Überwachung der Wirksamkeit des SMS;<br />
5.4 Safetypolitik<br />
Die firmeneinheitliche Safetypolitik beschreibt Safetyziele des Unternehmens, die mit Hilfe des Safety Management Systems<br />
erreicht wer<strong>den</strong> sollen. Die Metho<strong>den</strong> und Prozesse, die das Unternehmen zur Erreichung der Ziele verwendet, wer<strong>den</strong><br />
in <strong>den</strong> Safetyleitlinien des Unternehmens verdeutlicht.<br />
Die Safetyleitlinien des Unternehmens beinhalten u. a. folgende Grundsätze:<br />
- Die Gewährleistung und Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes auf der Grundlage nationaler<br />
und internationaler Richtlinien und "best practices" als Unternehmensgrundsatz.<br />
- Orientierung an <strong>den</strong> höchsten internationalen Safetystandards (ICAO). Gesetzlich verbindliche Vorschriften sind als<br />
Mindestvoraussetzung anzusehen.<br />
- Durch aktive Mitarbeit in internationalen Fachgremien, an der Weiterentwicklung internationaler Standards und Verfahrensweisen<br />
zur Erhöhung der Sicherheit des Gesamtsystems Luftverkehr mitzuwirken.<br />
- Die Vermeidung von Gefahren <strong>für</strong> <strong>den</strong> Luftverkehr bzw. einer Gefährdung <strong>für</strong> die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
durch <strong>den</strong> Luftverkehr sowie der Schutz der gesundheitlichen Unversehrtheit von Mitarbeitern des <strong>Flughafen</strong>betreibers<br />
bzw. seiner Partner und Passagiere wird vorrangig vor dem Erreichen wirtschaftlicher, flugbetrieblicher Zielstellungen<br />
des Umweltschutzes verfolgt.<br />
- Die Verpflichtung zur systematischen und vorausschauen<strong>den</strong> Weiterentwicklung der Safetystandards auf der Grundlage<br />
von Erkenntnissen zu ursächlichen und begünstigen<strong>den</strong> Faktoren von Unfällen und Zwischenfällen.<br />
- Grundprinzip allen unternehmerischen Handelns ist es, Gefahren <strong>für</strong> <strong>den</strong> Betrieb von Luftfahrzeugen bzw. vom Flugbetrieb<br />
ausgehende Gefahren auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.<br />
- Das Safety Management System soll eine, von Mitarbeitern des <strong>Flughafen</strong>betreibers und seiner Partner (Dienstleister),<br />
gemeinsam gelebte Safetykultur schaffen.<br />
- Die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zur wirkungsvollen Umsetzung der erklärten Safetypolitik des Unternehmens.<br />
- Die Verbindlichkeit der Safetypolitik der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH auch <strong>für</strong> Unterauftragnehmer und aller am <strong>Flughafen</strong><br />
tätigen Unternehmen.<br />
38
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Das Safety Management System<br />
5.5 Organisation des SMS<br />
Das Safety Management System (SMS) der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH ist im SMS-Handbuch detailliert beschrieben.<br />
Der Beauftragte <strong>für</strong> das Safety Management System ist unter der Rufnummer +49 89 975 21450 oder unter der Email Adresse<br />
safety@munich-airport.de zu erreichen.<br />
.<br />
Teil VI: Organigramm der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH<br />
6.1 <strong>Flughafen</strong>management/ <strong>Flughafen</strong>verwaltung<br />
Ein Organigramm der FMG kann bei Bedarf angefordert wer<strong>den</strong>.<br />
39
<strong><strong>Flughafen</strong>handbuch</strong> Link Verzeichnis<br />
Teil VII: Link Verzeichnis<br />
<strong>Flughafen</strong>benutzungsordnung<br />
SMS Handbuch<br />
LuftVZO<br />
Winterdienst Richtlinie<br />
40