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HypZert-Jahrestagung 2008 - Spezielle Fragen der - HypZert GmbH

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<strong>HypZert</strong>-<strong>Jahrestagung</strong> <strong>2008</strong><br />

- <strong>Spezielle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong><br />

Beleihungswertermittlung –<br />

Frankfurt 21. Oktober <strong>2008</strong><br />

Dipl.-Kaufm.<br />

Wolfgang Crimmann<br />

CIS <strong>HypZert</strong> (F) (R)<br />

22.10.<strong>2008</strong> ©Wolfgang Crimmann<br />

1


Oktober 08<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Diplom-Kaufmann (FH)<br />

Wolfgang Crimmann<br />

CIS <strong>HypZert</strong> (F)(R)<br />

I & C berät Unternehmen <strong>der</strong> Finanzwirtschaft auch in Kooperation mit Partnern.<br />

Konzepte und Instrumente für:<br />

� Risikoanalyse von Portfolios,<br />

� Monitoring nach KWG und MaRisk,<br />

� Kreditvergabeprozesse mit Schwerpunkt Immobiliensicherheit,<br />

� Ratingsysteme,<br />

� Datenqualität und Reporting<br />

� Vorbereitung und Durchführung von Portfoliotransaktionen und Pfandbriefrefinanzierung<br />

� AVM (Automated Valuation Models)<br />

� Outsourcing gemäß den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> BaFin.<br />

Gutachten:<br />

- Überprüfung von Wertgutachten<br />

- Gutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke insbeson<strong>der</strong>e für Portfolios<br />

Einbindung in die DGHYP AG<br />

<strong>HypZert</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

- vdp Bewertungsausschuss<br />

- Leiter des AK Methodik vdp<br />

- BVR Arbeitskreise Bewertung<br />

- Mitglied des Aufsichtsrates <strong>der</strong> VRWert Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH (Tochtergesellschaft <strong>der</strong> DGHYP)<br />

- Begleitung <strong>der</strong> DGHYP zu den o. a. Beratungsschwerpunkten<br />

- Prüfungsausschuss<br />

Dozententätigkeit<br />

- in diversen Akademien <strong>der</strong> Finanzwirtschaft<br />

©Wolfgang Crimmann 2


Inhalte<br />

� Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� geklärte <strong>Fragen</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Bemessung des Kapitalisierungszinses zur Ermittlung des Barwertes einer<br />

Belastung in Abteilung II des Grundbuches<br />

� Erbbaurecht<br />

� Baulasten<br />

� An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Stand <strong>der</strong> Diskussion zur Methodik<br />

� Unabhängigkeit des Gutachters<br />

� Objektbesichtigung<br />

� Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Behandlung von Leerständen<br />

� Monitoring<br />

� Automatisierte Bewertung<br />

� Ausblick<br />

©Wolfgang Crimmann 3


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

� 10 geklärte <strong>Fragen</strong>:<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

Alle Antworten wurden in <strong>der</strong> vdp Schriftenreihe Band 33 „Der Beleihungswert“ berücksichtigt.<br />

1. Vergleichswertverfahren § 4 Abs. 2 BelWertV (8.2.3, S. 92)<br />

2. Bauschäden § 4 Abs. 5 BelWertV (8.2.6, S. 95)<br />

3. Ertragswertverfahren § 10 Abs. 2 BelWertV (8.4.1.3, Nr. 6 i. V. m. Nr. 4 S. 120 und 121)<br />

4. Bürohäuser, Geschäftshäuser etc. § 12 Abs. 4 BelWertV, Anlage 2 und 3 zur BelWertV<br />

BaFin: Gemeint sind die Nutzungsarten, die in einem Objekt unterschiedlich sein können.<br />

5. Abrisskosten § 13 Abs. 1 und 2 BelWertV (8.4.1.6, S. 132 bis 134)<br />

6. Bodenwert mehr als die Hälfte des Ertragswertes § 13 Abs. 3 BelWertV (S. 134)<br />

7. Sachwertverfahren § 16 BelWertV Rechenweg (8.4.2.3, S. 138)<br />

8. Sonstige wertbeeinflussende Umstände § 18 BelWertV (8.4.2.5, S. 140)<br />

9. Wie konkret müssen ausländische Gutachten für Beleihungen im Ausland nach § 25 BelWertV)<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> BelWertV erfüllen (§§ 5, 6 und 7 BelWertV)?<br />

(8.5.2.1, S.158)<br />

10. § 16 Abs. 2 PfandBG Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen…<br />

(3.3.1, S. 38)<br />

Wolfgang Crimmann 4


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Bemessung des Kapitalisierungszinses zur Ermittlung des Barwertes einer<br />

Belastung in Abteilung II des Grundbuches<br />

� Erbbaurecht<br />

� Baulasten<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

©Wolfgang Crimmann 5


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Bemessung des Kapitalisierungszinses zur Ermittlung des Barwertes einer<br />

Belastung in Abteilung II des Grundbuches<br />

� Grundsatz bei <strong>der</strong> Marktwertermittlung ist:<br />

Der Liegenschaftszins wird für die Kapitalisierung einer Rentenlast herangezogen.<br />

� Ist <strong>der</strong> Liegenschaftszins immer <strong>der</strong> geeignete Zins?<br />

� Bei guten Objekten werden die Reallasten höher bewertet,<br />

während die Reallasten für schlechtere Objekte niedriger bewertet werden.<br />

� So for<strong>der</strong>t die BaFin einen maximalen Kapitalisierungssatz von 5 % und eine<br />

Orientierung am langfristigen Kapitalmarktzins<br />

� Vdp schlägt aus Gründen <strong>der</strong> vereinfachten Handhabung vor, den<br />

Liegenschaftszins zu verwenden aber auf maximal 5 % zu begrenzen. Das<br />

Ergebnis aus den Gesprächen ist noch offen.<br />

� Bei dieser Fragestellung steht eher die gängige Praxis <strong>der</strong> Gerichte im Vor<strong>der</strong>grund<br />

als die Qualität einer Immobilie.<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

©Wolfgang Crimmann 6


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Bemessung des Kapitalisierungszinses zur Ermittlung des Barwertes einer<br />

Belastung in Abteilung II des Grundbuches<br />

� Erbbaurecht<br />

� Baulasten<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

©Wolfgang Crimmann 7


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

� Erbbaurecht<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Im Band 33 <strong>der</strong> Schriftenreihe „Der Beleihungswert“ wird das sog. Münchner<br />

Verfahren beschrieben.<br />

� Dieses Verfahren akzeptiert die BaFin als eine Möglichkeit für die Ermittlung des<br />

Beleihungswertes bei Erbbaurechten. Ein vereinfachtes Verfahren ist nach<br />

BelWertV allerdings nicht zulässig.<br />

� Die BaFin merkt für die Kapitalisierung des Erbbauzinses an, dass hierfür die<br />

gleiche Thematik wie für an<strong>der</strong>e Reallasten Gültigkeit hat und for<strong>der</strong>t einen<br />

maximalen Kapitalisierungszins von 5 % wie oben dargestellt.<br />

� Die BaFin for<strong>der</strong>t darüber hinaus Klarstellungen zu den Themen:<br />

� Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Baulichkeiten bei Ablauf des<br />

Erbbaurechtes –schuldrechtliche Vereinbarungen dürfen nicht berücksichtigt werden-.<br />

� Begründeter, differenzierter Ansatz des Abschlages für sonstige aus dem<br />

Erbbaurechtsvertrag bestehende Einschränkungen gegenüber Volleigentum. Hierfür sei<br />

eine Orientierung an den neuen Marktanpassungen aus <strong>der</strong> WertR 2006 erfor<strong>der</strong>lich.<br />

� Die BaFin wird in Kürze (nach ihrer Zeitrechnung) hierzu Vorschläge zur<br />

Diskussion stellen.<br />

©Wolfgang Crimmann 8


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Bemessung des Kapitalisierungszinses zur Ermittlung des Barwertes einer<br />

Belastung in Abteilung II des Grundbuches<br />

� Erbbaurecht<br />

� Baulasten<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

©Wolfgang Crimmann 9


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

� Baulasten<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Wie ist <strong>der</strong> aktuelle Stand <strong>der</strong> Diskussion mit <strong>der</strong> BaFin zur Einsichtnahme in das<br />

Baulastenverzeichnis?<br />

� BaFin stellt fest:<br />

Grundsätzlich ist in das Baulastenverzeichnis Einsicht zu nehmen.<br />

� Inhalt <strong>der</strong> Diskussion ist:<br />

� <strong>der</strong> mögliche Verzicht auf die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis in<br />

bestimmten Fällen,<br />

� Qualität <strong>der</strong> Einsichtnahme (schriftlicher Auszug bis telefonische Auskunft) je nach<br />

Fallgestaltung<br />

©Wolfgang Crimmann 10


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

� Baulasten<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Die Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich rechtliche Verpflichtung, die<br />

den Grundstückseigentümer zu einem sein Grundstück betreffenden Tun,<br />

Dulden o<strong>der</strong> Überlassen verpflichtet, das sich nicht bereits aus dem öffentlichen<br />

Baurecht ergibt.<br />

� Eine Baulast ist außer in Bayern und in Brandenburg ein Bestandteil <strong>der</strong><br />

öffentlich rechtlichen Rechtsordnung (gesetzlich in Landesbauordnungen<br />

geregelt).<br />

Die Baulast stellt keinen Rechtsgrund für die Nutzung des Grundstücks dar und<br />

somit keinesfalls für eine unentgeltliche Nutzung.<br />

� Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bewirkt zum Beispiel die<br />

Übernahme einer Baulast zugunsten eines an<strong>der</strong>en Grundstücks nur eine<br />

öffentlich rechtliche Verpflichtung gegenüber <strong>der</strong> Baubehörde. Sie verpflichtet<br />

den belasteten Eigentümer nicht, die Nutzung auch tatsächlich zu dulden, und<br />

<strong>der</strong> begünstigte Eigentümer hat keinen Nutzungsanspruch<br />

z. B. aus einer Baulast für Stellplätze.<br />

©Wolfgang Crimmann 11


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

� Baulasten:<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Methodische Einordnung in:<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Das Grundstück begünstigende Baulast (kurz begünstigende Baulast)<br />

� Das Grundstück belastende Baulast (kurz belastende Baulast)<br />

� Die begünstigende Baulast<br />

� Aus Sicht des zu beleihenden o<strong>der</strong> zu bewertenden Grundstücks ist die Baulast zu<br />

dessen Gunsten bestellt .<br />

� Durch diese Baulast soll ein Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück ermöglicht<br />

werden (Zufahrt, Grenzabstandübernahme, Übernahme von Stellplätzen).<br />

� Diese Baulast verpflichtet den belasteten Eigentümer nicht , die Nutzung auch<br />

tatsächlich zu dulden und so hat <strong>der</strong> begünstigte Eigentümer auch keinen unmittelbar<br />

durchsetzbaren Nutzungsanspruch (so auch <strong>der</strong> BGH).<br />

©Wolfgang Crimmann 12


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Baulasten: Vorgehensweise bei einer das Beleihungsobjekt begünstigenden<br />

Baulast<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Diese Baulast unterstützt die Umsetzung <strong>der</strong> Bebaubarkeit des begünstigten<br />

Grundstücks. Damit erfährt das begünstigte Grundstück u. U. eine Wertsteigerung.<br />

� Wegen <strong>der</strong> Problematik <strong>der</strong> Durchsetzbarkeit <strong>der</strong> Baulast für die tatsächliche Nutzung<br />

des Begünstigten (z. B. Stellplätze für den Supermarkt o<strong>der</strong> gar Zufahrt), ist eine<br />

privatrechtliche Vereinbarung über die Nutzung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

� Eine solche Vereinbarung kann nur auf Basis grundbuchlicher Absicherung z. B. durch<br />

eine Grunddienstbarkeit wertmäßig Berücksichtigung finden.<br />

� Es ist empfehlenswert, diese auch als Aktiv- o<strong>der</strong> Herrschvermerk im<br />

Bestandsverzeichnis des begünstigten/herrschenden Grundbuches einzutragen.<br />

©Wolfgang Crimmann 13


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

� Baulasten<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Das Grundstück belastende Baulast<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Aus Sicht des zu beleihenden o<strong>der</strong> zu bewertenden Grundstücks ist die Baulast zu<br />

dessen Lasten zugunsten eines Dritten bestellt.<br />

� Aus den Ausführungen zu <strong>der</strong> begünstigenden Baulast und dem grundsätzlichen<br />

Mangel <strong>der</strong> Durchsetzbarkeit <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzung durch den Begünstigten,<br />

könnte man sagen, dass eine belastende Baulast auch keine wertmin<strong>der</strong>nde<br />

Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Bewertung dieses Grundstücks erfor<strong>der</strong>t, sofern die Nutzung<br />

nicht durch eine Grunddienstbarkeit gesichert ist.<br />

� grundsätzlich richtig, aber nicht in jedem Fall<br />

©Wolfgang Crimmann<br />

14


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Baulasten: Vorgehensweise bei einer das Grundstück belastenden Baulast<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Bei einer Baulast für Stellplätze auf einem bebauten Grundstück, <strong>der</strong>en Nutzung nicht<br />

grundbuchlich gesichert ist, ist eine wertmäßige Berücksichtigung auf dem belasteten<br />

Grundstück nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

� Für die Berücksichtigung einer das Grundstück belastenden Baulast ist allerdings sehr<br />

entscheidend:<br />

� ob das Grundstück bebaut ist o<strong>der</strong> nicht,<br />

� ob Bauland- und o<strong>der</strong> Baurechtsreserven bewertet werden<br />

� Bei einem bebauten Grundstück, für das keine Bewertung einer Baurechtsreserve o<strong>der</strong><br />

Baulandreserve erfolgt, kann man in den meisten Fällen von keiner Beeinträchtigung<br />

einer Baulast für den Wert des Grundstücks ausgehen.<br />

� Bei einem unbebauten Grundstück muss man allerdings genau die Situation für die<br />

künftige Bebaubarkeit einschätzen können und mögliche Baulasten als Einschränkung<br />

für das Maß und die Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung prüfen.<br />

©Wolfgang Crimmann 15


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Baulasten: Fazit<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Für fertiggestellte Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und evtl.<br />

landwirtschaftlich genutzte Objekte könnte demnach eine Einsicht in das<br />

Baulastenverzeichnis nur noch zur reinen Formsache werden.<br />

Vorausgesetzt, es handelt sich um eine genehmigte Bebauung.<br />

� Zu dieser Thematik wird <strong>der</strong>zeit mit <strong>der</strong> BaFin gesprochen.<br />

©Wolfgang Crimmann 16


Aktueller Stand zu Auslegungsfragen mit <strong>der</strong> BaFin<br />

� Baulasten: Weitere Vorgehensweise:<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

Nach Diskussion mit <strong>der</strong> BaFin wurde <strong>der</strong> vdp gebeten, eine Ausarbeitung<br />

anzufertigen die:<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� den Grundsatz <strong>der</strong> Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vorwegstellt,<br />

� klare Alternativen zur Einsichtnahme im schriftlichen Verfahren aufzeigt<br />

(dokumentiertes Telefonat, Baugenehmigung, Negativerklärung etc.),<br />

� Fallgruppen konkretisiert, bei denen nach Einschätzung des Bewerters auf eine<br />

Einsichtnahme verzichtet werden kann (wie fertiggestellte Einfamilienhäuser,<br />

Eigentumswohnungen und evtl. landwirtschaftlich genutzte Objekte)<br />

©Wolfgang Crimmann 17


An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Stand <strong>der</strong> Diskussion<br />

� Unabhängigkeit des Gutachters<br />

� Objektbesichtigung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

©Wolfgang Crimmann 18


An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Stand <strong>der</strong> Diskussion zur Methodik<br />

Zur Erinnerung:<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

Der an<strong>der</strong>s ermittelte nachhaltig erzielbare Wert kann im Rahmen <strong>der</strong><br />

Eigenkapitalunterlegung Verwendung finden.<br />

Historie zur Allgemeinverbindlichkeit <strong>der</strong> BelWertV<br />

� Das KWG verweist in den §§ 20 a Abs. 5 und 6 sowie in § 21 Abs. 3 Nr. 1 auf das<br />

Pfandbriefgesetz § 16 Abs. 1 und 2.<br />

� Aufgrund des fehlenden Verweises auf den §16 Abs. 4 PfandBG wird die<br />

Allgemeinverbindlichkeit vom Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz verneint<br />

(Rechtsförmlichkeitsprüfung).<br />

� Hieraus resultierten in <strong>der</strong> SolvV mit Gültigkeit für die GroMiKV die Vorschriften zum<br />

an<strong>der</strong>s ermittelten nachhaltig erzielbaren Wert, <strong>der</strong> an Stelle des Beleihungswertes<br />

nach BelWertV ermittelt werden darf.<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

©Wolfgang Crimmann 19


An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Stand <strong>der</strong> Diskussion zur Methodik<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Im Fachgremium Kredit wird seit ca. einem Jahr die Frage <strong>der</strong> Methodik zur<br />

Ermittlung dieses Wertes diskutiert.<br />

� Grundsatz ist:<br />

Die bisherigen Rundschreiben und Vorschriften zur Auslegung des HBG für die<br />

Banken, die die BelWertV nicht anwenden, besitzen weiterhin Gültigkeit.<br />

� Wie geht es weiter?<br />

� Nach Aussagen <strong>der</strong> BaFin im FG Kredit werden in den nächsten „Jahren“ Stück für<br />

Stück die bestehenden Rundschreiben und Anweisungen auf die neuen<br />

Rechtsvorschriften angepasst und Auslegungsfragen präzisiert.<br />

� Zwei Themen wurden bereits in Angriff genommen:<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Unabhängigkeit des Gutachters<br />

� Objektbesichtigung<br />

©Wolfgang Crimmann 20


An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Stand <strong>der</strong> Diskussion<br />

� Unabhängigkeit des Gutachters<br />

� Objektbesichtigung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

©Wolfgang Crimmann 21


An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Unabhängigkeit des Gutachters<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Im Dezember <strong>2008</strong> wird abschließend ein Papier zur Unabhängigkeit des<br />

Gutachters im FG Kredit besprochen, welches nach heutigem Stand <strong>der</strong><br />

Diskussion die Verbindlichkeit des § 7 <strong>der</strong> BelWertV auch in Verbindung mit § 24<br />

BelWertV für den an<strong>der</strong>s ermittelten nachhaltig erzielbaren Wert fixiert.<br />

� Wenn dieses so verabschiedet wird, verlieren die Inhalte aus den<br />

Verlautbarungen zur Unabhängigkeit <strong>der</strong> Gutachter vom 7. 9. 1999 und 17. 4.<br />

2000 ihre Gültigkeit.<br />

� Auch das Schreiben zur Kleindarlehensgrenze vom 22. Juni 1999 wird dann für<br />

den Bereich <strong>der</strong> SolvV entfallen und durch die Ausführungen des § 24 BelWertV<br />

ersetzt.<br />

� Daraus würde wie<strong>der</strong>um folgen, dass für alle Banken auch die<br />

Kleindarlehensgrenze nach § 24 BelWertV in Höhe von 400 T€ Gültigkeit hätte.<br />

Wir werden sehen, was die Sitzung am 17. 12. 08 hierzu ergibt.<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

©Wolfgang Crimmann 22


An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Stand <strong>der</strong> Diskussion<br />

� Unabhängigkeit des Gutachters<br />

� Objektbesichtigung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

©Wolfgang Crimmann 23


An<strong>der</strong>s ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert<br />

� Objektbesichtigung:<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Im Zuge <strong>der</strong> Behandlung des an<strong>der</strong>s ermittelten Wertes wird ebenso die Frage<br />

<strong>der</strong> Objektbesichtigung diskutiert.<br />

� Die Diskussion erfolgt nach Ausführungen <strong>der</strong> BaFin auch im Hinblick auf<br />

Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für die Zwecke <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> aufsichtlichen<br />

Eigenkapitalanfor<strong>der</strong>ungen<br />

� Der Stand <strong>der</strong> Diskussion ist geprägt durch einen Entwurf einer Verlautbarung<br />

<strong>der</strong> BaFin, <strong>der</strong> von den Mitglie<strong>der</strong>n des FG Kredit diskutiert werden soll und die<br />

Anregungen hierzu bis zum 17. 12. 08 vorzulegen sind.<br />

©Wolfgang Crimmann 24


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Behandlung von Leerständen<br />

� Monitoring<br />

� Automatisierte Bewertung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

©Wolfgang Crimmann 25


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Behandlung von Leerständen in <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Unterscheidung nach <strong>der</strong> Art des Leerstandes<br />

� vorübergehen<strong>der</strong> Leerstand<br />

� länger anhalten<strong>der</strong> Leerstand<br />

� struktureller Leerstand<br />

©Wolfgang Crimmann 26


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Behandlung von Leerständen in <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung<br />

� Grundsätze bei <strong>der</strong> Bewertung von Objekten mit Leerständen<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Die gesamten Wohn- und Nutzflächen sind zu berücksichtigen, denn:<br />

� Leerstandsflächen verursachen auch BWK insbeson<strong>der</strong>e Betriebskosten,<br />

� Prüfung, ob Mietflächen zu einem reduzierten Ansatz vermietet werden<br />

können (was bei strukturellem Leerstand überflüssig ist), ist <strong>der</strong> nächste<br />

Schritt<br />

� für die oben aufgeführten Arten von Leerständen eignet sich das<br />

Mietausfallwagnis im Sinne von § 11 Abs. 5 BelWertV nicht,<br />

� Nachteile, die u. a. Mitverursacher von Leerständen sind, erfor<strong>der</strong>n eine<br />

Berücksichtigung im Kapitalisierungs-/ Liegenschaftszins wie z. B. aus <strong>der</strong><br />

Lage, Gebäudeart, Bauweise, Konzeption o<strong>der</strong> auch Berücksichtigung in<br />

an<strong>der</strong>er Form wie für Bauschäden und Baumängel.<br />

� Ist bei länger anhaltendem o<strong>der</strong> strukturellem Leerstand die wirtschaftliche<br />

RND stark verkürzt, findet u. U. § 13 Abs. 2 BelWertV Anwendung.<br />

©Wolfgang Crimmann 27


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Behandlung von Leerständen in <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� vorübergehen<strong>der</strong> Leerstand<br />

� In einem funktionierenden Teilmarkt ist Neuvermietung und Wie<strong>der</strong>vermietung noch in<br />

einem üblichen Zeitraum möglich. Das Mietausfallwagnis deckt die Ertragsmin<strong>der</strong>ung<br />

bis zur Vermietung nicht ab<br />

� Ursachen<br />

� Zeitlich begrenzte Maßnahmen am Objekt o<strong>der</strong> im Umfeld<br />

� Anlaufphasen im Zuge <strong>der</strong> Vermarktung<br />

� Mieterwechsel<br />

� Maßnahmen bei <strong>der</strong> Wertermittlung<br />

� Ermittlung des Beleihungswertes des vollvermieteten Objektes unter Berücksichtigung<br />

aller Flächen zu nachhaltigen Mieten<br />

� Der Beleihungswert im Ist-Zustand (analog Zustandswert) wird durch die Barwerte <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>erträge bis zu einer geschätzten Vermietung (Miet- und Nebenkostenausfall)<br />

plus Vermarktungs- und ggf. Restfertigstellungskosten o<strong>der</strong> sonstiger Aufwand gekürzt.<br />

©Wolfgang Crimmann 28


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Behandlung von Leerständen in <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Länger anhalten<strong>der</strong> Leerstand<br />

� In einem schwachen Markt ist eine Anschlussvermietung nur mit verlängertem<br />

Vermarktungszeitraum (über dem Zeitraum bei vorübergehenden Leerstand hinaus)<br />

aber dennoch grundsätzlich möglich.<br />

� Ursachen<br />

� Schwacher Markt und ggf. zusätzliche Ursachen im Objekt o<strong>der</strong> Umfeld begründet<br />

� Maßnahmen bei <strong>der</strong> Wertermittlung<br />

� Ermittlung des Beleihungswertes des vollvermieteten Objektes unter Berücksichtigung<br />

aller Flächen zu nachhaltigen Mieten (beson<strong>der</strong>s kritische Prüfung <strong>der</strong> nachhaltigen<br />

Mietansätze)<br />

� Der Beleihungswert im Ist-Zustand (analog Zustandswert) wird durch die Barwerte <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>erträge bis zu einer geschätzten Vermietung (Miet- und Nebenkostenausfall)<br />

plus Vermarktungs- und ggf. Restfertigstellungskosten o<strong>der</strong> sonstiger Aufwand gekürzt,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Aufwand für Nutzungsän<strong>der</strong>ungen wird ggf. zusätzlich berücksichtigt.<br />

©Wolfgang Crimmann 29


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Behandlung von Leerständen in <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Struktureller Leerstand<br />

� In einem schwachen Markt in absehbarer Zeit und auch längerfristig keine Vermietung<br />

realistisch (BaFin sieht bereits nach 2 Jahren Leerstand einen strukturellen Leerstand)<br />

� Ursachen<br />

� Schwacher Markt, Flächen aufgrund Lage, Art und Zustand nicht bedarfsgerecht<br />

� Maßnahmen bei <strong>der</strong> Wertermittlung<br />

� Die Leerstandsflächen werden ohne Mietansatz berücksichtigt.<br />

� Siehe zum Thema Leerstand auch „Der Beleihungswert“ S. 122 ff „7. Die<br />

Behandlung von Leerständen“ und S. 127 „Akutes Mietausfallwagnis“<br />

©Wolfgang Crimmann 30


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Behandlung von Leerständen<br />

� Monitoring<br />

� Automatisierte Bewertung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

©Wolfgang Crimmann 31


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Monitoring nach § 20 a Abs. 6 KWG<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Der Wert einer Immobilie muss in regelmäßigen Abständen überwacht werden.<br />

� Jedes Jahr bei Gewerbeimmobilien<br />

� Alle drei Jahre bei Wohnimmobilien<br />

� Häufiger, wenn <strong>der</strong> Markt für die belastete Immobilie starken Wertschwankungen<br />

ausgesetzt ist.<br />

� Statistische Verfahren können verwandt werden, um diejenigen Immobilien zu bestimmen:<br />

� die einer Neubewertung bedürfen<br />

� und um den Wert <strong>der</strong> belasteten Immobilie zu überwachen<br />

� Wenn Beleihungswert: müssen die Grundlagen <strong>der</strong> Wertermittlung überwacht werden.<br />

� Ein unabhängiger Sachverständiger muss die Bewertung <strong>der</strong> belasteten Immobilie<br />

überprüfen, wenn Informationen vorliegen, dass <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Immobilie gegenüber dem<br />

allgemeinen Marktwert für vergleichbare Immobilien wesentlich gesunken sein könnte.<br />

� Die Bewertung <strong>der</strong> belasteten Immobilie ist durch einen unabhängigen Sachverständigen zu<br />

überprüfen, wenn die For<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> belasteten Immobilie 3 Mio. € o<strong>der</strong> 5 %<br />

des haftenden Eigenkapitals übersteigt.<br />

� Ergibt die Überprüfung des Wertes die Notwendigkeit eines Wertabschlages, so muss dieser<br />

entsprechend vorgenommen werden.<br />

� Darüber hinaus existieren Überwachungsvorschriften auch nach § 26 BelWertV<br />

Wolfgang Crimmann 32


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Monitoring<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Aktueller Stand:<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� BaFin hat die Systematik des statistischen Verfahrens für Wohnen<br />

-Marktschwankungskonzept Wohnen des ZKA- zwischenzeitlich akzeptiert, wünscht<br />

jedoch weitere , detaillierte Erläuterungen zur Systematik.<br />

� Das Marktschwankungskonzept Gewerbe gemäß <strong>der</strong> bisherigen Vorgehensweise ist<br />

akzeptiert und wird bereits verwendet.<br />

� BaFin schreibt hierzu:<br />

� Werden allgemeine Marktwertverluste von mehr als 10 % für Gewerbeimmobilien und<br />

mehr als 20 % für Wohnimmobilien innerhalb eines Zeitraumes von bis zu drei Jahren<br />

gemessen, so sind die Immobilien dieses Marktes neu zu bewerten.<br />

©Wolfgang Crimmann 33


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Monitoring<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Neu bewerten heißt:<br />

Eine sach- und fachkundige Person, die nicht mit <strong>der</strong> Kreditbearbeitung befasst<br />

ist, überprüft, ob die ursprünglichen Einschätzungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />

und die übrigen Annahmen über den betreffenden Markt, auf denen die<br />

Gutachten beruhen, weiterhin Gültigkeit haben<br />

� Sollten die seinerzeitigen Annahmen und Ergebnisse (bezogen auf die jeweilige<br />

frühere Wertermittlungsanweisung/-richtlinie) nicht mehr zutreffen, so ist <strong>der</strong><br />

Wert <strong>der</strong> belasteten Immobilien nach den heutigen Vorschriften neu zu ermitteln.<br />

� Alternativ kann für Wohnimmobilien die Neubewertung mittels einer auf Basis<br />

dieser Marktwertän<strong>der</strong>ungen pauschalen Abwertung erfolgen, sofern das<br />

verwendete Marktschwankungskonzept im Hinblick auf das Portfolio <strong>der</strong> Bank<br />

geeignet ist. Damit werden alle Wohnimmobilien, die einer Neubewertung nach §<br />

20 a Abs. 6 Satz 4 KWG bedürfen, pauschal abgewertet.<br />

©Wolfgang Crimmann 34


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Monitoring<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Voraussetzung für die Verwendung <strong>der</strong> Marktschwankungskonzepte des ZKA:<br />

� Marktschwankungskonzepte sind mehr o<strong>der</strong> weniger grobe Instrumente für die<br />

Messung von Volatilitäten<br />

� Die Ergebnisse stellen überwiegend eine erste Indikation für die allgemeinen<br />

Geschehnisse am beobachteten Marktsegment zur Verfügung<br />

� Die Ergebnisse können Instituten helfen, die Immobilien zu identifizieren, die einer<br />

Neubewertung bedürfen<br />

� Die Verwendung eines Marktschwankungskonzeptes entbindet ein Institut nicht, von<br />

<strong>der</strong> individuellen Pflicht, das institutseigene Portfolio beliehener Immobilien<br />

eigenverantwortlich zu beobachten und wahrgenommene Risiken zu steuern.<br />

� Das jeweilige Institut muss mit Blick auf die Struktur des eigenen Portfolios<br />

sicherstellen, dass die aggregierten Daten des Konzeptes geeignet sind,<br />

Marktschwankungen in geeigneter Weise zu beobachten.<br />

©Wolfgang Crimmann 35


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Monitoring<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Neben <strong>der</strong> Messung von Marktschwankungen müssen weitere Ereignisse erfasst<br />

werden:<br />

� Ereignisse, die von <strong>der</strong> allgemeinen Marktentwicklung nicht erfasst werden wie :<br />

� Hochwasser,<br />

� regionale Immobilienkrisen,<br />

� Naturkatastrophen allgemein,<br />

� spezifische kreditnehmerbezogene o<strong>der</strong> vertragsbezogene Ereignisse<br />

� Zur Identifizierung bedarf es interner Leitlinien mit<br />

� Festlegung <strong>der</strong> Anlässe,<br />

� Festlegung <strong>der</strong> Prozesse,<br />

die eine anlassbezogene Überprüfung gewährleisten.<br />

©Wolfgang Crimmann 36


Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Behandlung von Leerständen<br />

� Monitoring<br />

� Automatisierte Bewertung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

©Wolfgang Crimmann 37


Weitere Fachfragen zur Beleihungswertermittlung<br />

� Automatisierte Bewertung<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Kosten- und Margendruck aber auch zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen wie Monitoring<br />

erfor<strong>der</strong>n Standardisierung und Automatisierung von Bewertungsverfahren im<br />

Mengengeschäft für Neu- und Bestandsgeschäft.<br />

� Die BaFin steht Automatisierungsverfahren offen und gleichzeitig kritisch<br />

gegenüber.<br />

� Als Grundsatz for<strong>der</strong>t die BaFin auf Anfrage des vdp in einem Schreiben von<br />

April <strong>2008</strong>:<br />

� Automatisierungsmodelle müssen vor allem <strong>der</strong> Unterstützung des Gutachters o<strong>der</strong><br />

Schätzers dienen,<br />

� eigenverantwortlicher Umgang des Gutachters (§§ 6 und 7 BelWertV) bzw.<br />

Wertermittlers (§ 24 BelWertV) mit den gelieferten Daten ist erfor<strong>der</strong>lich ebenso wie,<br />

� plausibilisieren <strong>der</strong> Daten, ggf. korrigieren und für das Ergebnis <strong>der</strong><br />

Beleihungswertermittlung verantwortlich zeichnen.<br />

©Wolfgang Crimmann 38


Ausblick<br />

I&C Immobilienanalyse & Consulting<br />

� Themen in Bearbeitung in Arbeitskreisen und dem Bewertungsausschuss<br />

des vdp:<br />

22.10.<strong>2008</strong><br />

� Auswirkungen <strong>der</strong> EnEV und an<strong>der</strong>e energiebezogene Maßnahmen auf die<br />

Beleihungswertermittlung<br />

� Berücksichtigung von Steuern bei <strong>der</strong> Wertermittlung<br />

� Möglicher Anpassungsbedarf <strong>der</strong> BelWertV aus neuen Vorschriften und<br />

Gesetzen wie z. B. WertV?<br />

� Län<strong>der</strong>berichte für ausländische Bewertungen<br />

©Wolfgang Crimmann 39

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