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Ermittlung des Beleihungswertes nach BelWertV auf der Grundlage ...

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o Kapitalisierungszinssatz und<br />

o Restnutzungsdauer.<br />

Ausgangspunkt für die lan<strong>des</strong>spezifische Betrachtung dieser Parameter sind – wie in<br />

Deutschland – die Marktusancen <strong>des</strong> jeweiligen Lan<strong>des</strong> und die jeweilige nationale<br />

Methodik, insbeson<strong>der</strong>e marktübliche Mietvertragsstandards und die <strong>nach</strong>haltigen aus dem<br />

Markt abgeleiteten Kapitalisierungszinsen.<br />

Die von Land zu Land unterschiedlichen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B.<br />

Bewirtschaftungskosten, sind bei <strong>der</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>des</strong> <strong>Beleihungswertes</strong> <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundlage</strong><br />

lan<strong>des</strong>spezifischer Gepflogenheiten individuell zu berücksichtigen. Sie können<br />

grundsätzlich nicht automatisch von einem Land <strong>auf</strong> das an<strong>der</strong>e übertragen werden. Je<br />

<strong>nach</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>spezifischen Bewertungsmethodik bei<br />

Marktwertermittlungen kann es für die Beleihungswertermittlung erfor<strong>der</strong>lich sein, die im<br />

Einzelfall zugrunde gelegten Min<strong>des</strong>tansätze für Bewirtschaftungskosten und<br />

Kapitalisierungszinsen anzupassen. Dabei muss aber <strong>der</strong> methodische Zusammenhang <strong>des</strong><br />

jeweiligen lan<strong>des</strong>spezifischen Bewertungssystems gewahrt bleiben. Wertbestimmende<br />

Faktoren dürfen nicht doppelt berücksichtigt werden. Beispielhaft sei hier das<br />

Mietausfallrisiko genannt, das in einigen Län<strong>der</strong>n bei den Bewirtschaftungskosten, in<br />

an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Rendite und somit implizit im Kapitalisierungszins berücksichtigt<br />

wird. Insbeson<strong>der</strong>e im letzteren Fall ist dar<strong>auf</strong> zu achten, dass ein Ansatz <strong>des</strong><br />

Mietausfallrisikos in den Bewirtschaftungskosten ohne Anpassung <strong>des</strong><br />

Kapitalisierungszinses zu einer doppelten Berücksichtigung führen würde.<br />

Grundsätzlich gilt, dass auch innerhalb eines lan<strong>des</strong>typischen Bewertungsverfahrens alle<br />

Teilaspekte, insbeson<strong>der</strong>e die <strong>nach</strong>vollziehbaren Ansätze für Mieten, Bewirtschaftungskosten<br />

und Kapitalisierungszinssätze einzeln zu beurteilen sind, um die inhaltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

und Sicherheitsstandards <strong>des</strong> <strong>Beleihungswertes</strong> <strong>nach</strong> <strong>BelWertV</strong> einzuhalten. Als<br />

Basis für diese <strong>nach</strong>vollziehbaren, <strong>nach</strong>haltigen Ansätze dienen in <strong>der</strong> Regel Marktdaten.<br />

Der Ertragswert kann sowohl in <strong>der</strong> Methode <strong>des</strong> gesplitteten Verfahrens mit<br />

Restnutzungsdauern für die Gebäude und entsprechendem aus dem Liegenschaftszins<br />

abgeleiteten Kapitalisierungszinsen, wie auch mit <strong>der</strong> einfachen Kapitalisierungsmethode<br />

(kalkulatorische Restnutzungsdauer 100 Jahre) unter Berücksichtigung einer<br />

entsprechenden Abschreibung ermittelt werden (§ 25 Abs. 4 <strong>BelWertV</strong>).<br />

In jedem Fall ist es erfor<strong>der</strong>lich, entsprechende Erfahrungswerte über längere Zeiträume<br />

für die jeweilige Berechnungsmethode vorliegen zu haben, die eine sorgfältige <strong>Ermittlung</strong><br />

<strong>der</strong> Ausgangsparameter - insbeson<strong>der</strong>e unter Nachhaltigkeitsaspekten - ermöglichen.<br />

Sachwertverfahren<br />

Bauwert<br />

Die Parameter, die eine <strong>Ermittlung</strong> <strong>des</strong> Sachwertes für die Zwecke <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung<br />

zulassen, müssen beim externen Sachverständigen oft separat be<strong>auf</strong>tragt werden,<br />

da sie häufig nicht in den lan<strong>des</strong>typischen Marktwertgutachten enthalten sind. Sofern<br />

in dem jeweiligen Land Baukostentabellen vorhanden sind, lassen sich die angemessenen<br />

Herstellungskosten für ein Gebäude <strong>auf</strong> <strong>der</strong>en Basis ermitteln. Zusätzlich sind die Baunebenkosten<br />

und die Anteile für die Außenanlagen darzustellen. Entsprechend § 17 sind die<br />

baulichen Anlagen (inkl. Außenanlagen) um die Alterswertmin<strong>der</strong>ung zu reduzieren.<br />

Des Weiteren ist ein Sicherheitsabschlag <strong>auf</strong> den Herstellungswert in Höhe von min<strong>des</strong>tens<br />

10% gemäß § 16 Abs. 2 <strong>BelWertV</strong> zu berücksichtigen.<br />

Je <strong>nach</strong> län<strong>der</strong>spezifischen Beson<strong>der</strong>heiten sind weitere allgemeine o<strong>der</strong> objektspezifische<br />

Kosten, z.B. für Infrastrukturmaßnahmen und Steuern, zu berücksichtigen.<br />

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