Unsere Arbeit im Landtag
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Plenum<br />
Tagesordnung<br />
Untersuchungsausschuss<br />
Volksbegehren/-entscheid<br />
Das Plenum, oder anders die <strong>Landtag</strong>ssitzung, ist das Tüpfelchen auf dem „i“.<br />
Hier wird vor allem geredet. In der Regel monatlich kommen dazu alle Abgeordneten<br />
<strong>im</strong> größten Sitzungssaal des <strong>Landtag</strong>es, dem Plenarsaal, zusammen. Die<br />
Abgeordneten beraten dann zum Beispiel über neue Gesetze oder Anträge.<br />
Sitzungen <strong>im</strong> <strong>Landtag</strong>, also auch Plenarsitzungen, sind streng nach Uhrzeit und<br />
Themen geplant. Jedes Thema, jedes Gesetz, jeder Antrag bekommt einen eigenen<br />
Tagesordnungspunkt und eine feste Uhrzeit zugeteilt.<br />
Mit einem Untersuchungsausschuss kann das Parlament besondere Vorkommnisse<br />
untersuchen. Wenn Abgeordnete vermuten, dass es Ungere<strong>im</strong>theiten<br />
bei wichtigen Landesthemen gibt, können sie einen Untersuchungsausschuss<br />
beantragen. Damit muss aber mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des<br />
<strong>Landtag</strong>s einverstanden sein.<br />
Bei einem Volksentscheid geht es darum, dass das Volk unmittelbar selbst über<br />
eine best<strong>im</strong>mte politische Frage entscheidet. Bevor es zu einem Volksentscheid<br />
kommt, kann es das sogenannte Volksbegehren geben. Dabei fordert eine best<strong>im</strong>mte<br />
Anzahl an Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift, dass es zu einem<br />
Volksentscheid kommen soll.<br />
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