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Unsere Arbeit im Landtag

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Plenum<br />

Tagesordnung<br />

Untersuchungsausschuss<br />

Volksbegehren/-entscheid<br />

Das Plenum, oder anders die <strong>Landtag</strong>ssitzung, ist das Tüpfelchen auf dem „i“.<br />

Hier wird vor allem geredet. In der Regel monatlich kommen dazu alle Abgeordneten<br />

<strong>im</strong> größten Sitzungssaal des <strong>Landtag</strong>es, dem Plenarsaal, zusammen. Die<br />

Abgeordneten beraten dann zum Beispiel über neue Gesetze oder Anträge.<br />

Sitzungen <strong>im</strong> <strong>Landtag</strong>, also auch Plenarsitzungen, sind streng nach Uhrzeit und<br />

Themen geplant. Jedes Thema, jedes Gesetz, jeder Antrag bekommt einen eigenen<br />

Tagesordnungspunkt und eine feste Uhrzeit zugeteilt.<br />

Mit einem Untersuchungsausschuss kann das Parlament besondere Vorkommnisse<br />

untersuchen. Wenn Abgeordnete vermuten, dass es Ungere<strong>im</strong>theiten<br />

bei wichtigen Landesthemen gibt, können sie einen Untersuchungsausschuss<br />

beantragen. Damit muss aber mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des<br />

<strong>Landtag</strong>s einverstanden sein.<br />

Bei einem Volksentscheid geht es darum, dass das Volk unmittelbar selbst über<br />

eine best<strong>im</strong>mte politische Frage entscheidet. Bevor es zu einem Volksentscheid<br />

kommt, kann es das sogenannte Volksbegehren geben. Dabei fordert eine best<strong>im</strong>mte<br />

Anzahl an Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift, dass es zu einem<br />

Volksentscheid kommen soll.<br />

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