Unsere Arbeit im Landtag

christian.lange
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09.02.2016 Aufrufe

Welche Rolle spielen die Arbeitskreise? Viel Beratungsarbeit leisten bereits die Arbeitskreise, die vor den Ausschüssen tagen. In den Arbeitskreisen sitzen nur die zuständigen Mitglieder einer Fraktion. Das heißt mit unserem Beispiel beschäftigt sich zunächst eine Gruppe von Abgeordneten der SPD, die sich mit den Themen Rauchmelder und Bauverordnung auskennt. Ihre gemeinsam abgestimmte Meinung zum Gesetzentwurf vertreten sie dann – nach der Abstimmung mit der gesamten SPD-Fraktion – im zuständigen Ausschuss. was passiert in den Ausschüssen? Die Ausschüsse sind eine Art „Mini- Parlament“. Hier sitzen die Fachleute aller Fraktionen zusammen, diskutieren und streiten über die Vor- und Nachteile des Gesetzentwurfs. Die Ausschüsse können auch Expertinnen und Experten oder Akteure sowie Beteiligte anhören und nach ihrer Meinung zum Gesetz befragen. Beim Thema „Rauchmelderpflicht“ waren beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Baukammern, der Hauseigentümer, des Mieterbundes und der Feuerwehren eingeladen. Maßgeblich zuständig ist der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Dieser legt dem Landtag nach all dem vorgetragenen und eingebrachten Fachwissen einen Bericht vor und empfiehlt dem Parlament, das Gesetz in dieser oder in einer geänderten Form anzunehmen oder abzulehnen. Der nun geänderte Gesetzentwurf geht in die „Zweite Lesung“. Im Entwurf für unser Beispiel steht: „Es wird beschlossen, dass der Eigentümer der Wohnung für Anschaffung und Montage des Rauchmelders verantwortlich ist. Der Mieter hingegen soll die Kosten für die Wartung, also zum Beispiel den Austausch der Batterien übernehmen.“ 20

Warum gibt es eine „Zweite Lesung“? Eine „Dritte Lesung“ ist vorgesehen, wenn die Abgeordneten Gesetze zur Verfassung oder zum Haushalt erlassen. Möglich ist diese aber auch bei allen anderen Gesetzesvorhaben. Und zwar, wenn eine Fraktion oder ein Viertel aller Abgeordneten weiteren Diskussionsbedarf haben. Zum zweiten Mal sprechen nun die Abgeordneten aller Fraktionen im Plenarsaal über das Gesetz. Auf der Grundlage des Ausschussberichts beraten sie erneut. Dabei nehmen sie kein Blatt vor den Mund. In der „Zweiten Lesung“ erfolgt die endgültige Abstimmung über das Gesetz. Für die Pflicht von Rauchmeldern stimmten die Fraktionen der SPD, der Grünen, der FDP und der Piraten. Nur die CDU-Fraktion enthielt sich. Wofür braucht man die „Dritte Lesung“? Wann tritt das Gesetz in Kraft? Bis das Gesetz gültig ist, sind noch einige Schritte zu tun. Zunächst schickt die Landtagspräsidentin Carina Gödecke das vom Landtag verabschiedete Gesetz der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zu. Sie muss es nun ausfertigen oder einfacher: Sie vergewissert sich, dass alles rechtssicher entstanden ist und unterschreibt es danach. Nun wird es im sogenannten Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Erst nach dieser Verkündung tritt es zum festgelegten Tag in Kraft. Was heiSSt eigentlich Rauchmelderpflicht? Das im April 2014 in Kraft getretene Gesetz legt fest, dass in sämtlichen Neubauten Rauchmelder installiert werden müssen. Für bereits bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis 2016. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden. 21

Welche Rolle spielen<br />

die <strong>Arbeit</strong>skreise?<br />

Viel Beratungsarbeit leisten bereits<br />

die <strong>Arbeit</strong>skreise, die vor den<br />

Ausschüssen tagen. In den <strong>Arbeit</strong>skreisen<br />

sitzen nur die zuständigen<br />

Mitglieder einer Fraktion. Das heißt<br />

mit unserem Beispiel beschäftigt<br />

sich zunächst eine Gruppe von<br />

Abgeordneten der SPD, die sich<br />

mit den Themen Rauchmelder<br />

und Bauverordnung auskennt. Ihre<br />

gemeinsam abgest<strong>im</strong>mte Meinung<br />

zum Gesetzentwurf vertreten sie<br />

dann – nach der Abst<strong>im</strong>mung mit<br />

der gesamten SPD-Fraktion – <strong>im</strong><br />

zuständigen Ausschuss.<br />

was passiert in<br />

den Ausschüssen?<br />

Die Ausschüsse sind eine Art „Mini-<br />

Parlament“. Hier sitzen die Fachleute<br />

aller Fraktionen zusammen,<br />

diskutieren und streiten über die<br />

Vor- und Nachteile des Gesetzentwurfs.<br />

Die Ausschüsse können auch<br />

Expertinnen und Experten oder<br />

Akteure sowie Beteiligte<br />

anhören und nach<br />

ihrer Meinung<br />

zum Gesetz<br />

befragen. Be<strong>im</strong> Thema „Rauchmelderpflicht“<br />

waren beispielsweise<br />

Vertreterinnen und Vertreter der<br />

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,<br />

der Baukammern, der Hauseigentümer,<br />

des Mieterbundes und<br />

der Feuerwehren eingeladen.<br />

Maßgeblich zuständig ist der Ausschuss<br />

für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung<br />

und Verkehr. Dieser<br />

legt dem <strong>Landtag</strong> nach all dem<br />

vorgetragenen und eingebrachten<br />

Fachwissen einen Bericht vor und<br />

empfiehlt dem Parlament, das<br />

Gesetz in dieser oder in einer geänderten<br />

Form anzunehmen oder<br />

abzulehnen. Der nun geänderte<br />

Gesetzentwurf geht in die „Zweite<br />

Lesung“. Im Entwurf für unser<br />

Beispiel steht: „Es wird beschlossen,<br />

dass der Eigentümer der Wohnung<br />

für Anschaffung und Montage des<br />

Rauchmelders verantwortlich ist.<br />

Der Mieter hingegen soll die Kosten<br />

für die Wartung, also zum Beispiel<br />

den Austausch der Batterien übernehmen.“<br />

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