Unsere Arbeit im Landtag

christian.lange
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09.02.2016 Aufrufe

Wie entsteht ein Gesetz? Gesetze sind – einfach gesagt – Regeln. Sie bestimmen, was wir dürfen und was nicht. Ganz gleich, ob im Stras senverkehr oder bei der Frage, wie lange wir zur Schule gehen. Da sich unser Zusammenleben ständig verändert, müssen Gesetze immer wieder angepasst oder neu erarbeitet werden. Auch bei der Gesetzgebung ist man an ein Gesetz gebunden: an das Grundgesetz. Es kann also nicht einfach jeder Mensch nach seinen Wünschen Gesetze erlassen. Dafür gibt es feste Regeln. Bevor der erste Entwurf für ein neues Gesetz – der 18 Gesetzentwurf – von Politikern diskutiert wird, sind bereits viele Menschen daran beteiligt: Medien, Wissenschaft oder Vereine und Verbände. Oft nach dem Bekanntwerden und schon vor der „Ersten Lesung“ – so nennt man die Vorstellung des neuen Gesetzentwurfs im Landtag – wird darüber diskutiert. Von der Idee bis zum fertigen Gesetz dauert es dann oft ein Jahr. Manchmal auch viel länger – je nachdem wie schnell sich alle Beteiligten einig sind. Selten werden Entwürfe einfach nur „durchgewunken”. Vielmehr verlässt selten ein Gesetz den Landtag so, wie es vorgestellt worden ist. Welche Gesetze werden im Land verabschiedet? Im Grundgesetz ist klar geregelt, was der Bund und was die Länder entscheiden dürfen. Vor allem Themen wie „Schule“, „Hochschule“, „Polizei“, „Bau- oder Gemeindewesen“ sind reine Ländersache. Geht es zum Beispiel um das Anbringen von Rauchmeldern, ist das im Baurecht geregelt – damit sind die Landes politiker zuständig.

Wer darf einen entwurf vorlegen? Was passiert in der „Ersten Lesung“? Es gibt drei Möglichkeiten, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen: durch eine Landtagsfraktion, eine Gruppe von mindestens sieben Abgeordneten oder – wie in den meisten Fällen – durch die Landesregierung. Zurück zu unserem Beispiel der „Rauchmelderpflicht“: Dieser Entwurf kam von der Landesregierung. Das Kabinett – also alle Ministerinnen und Minister in der Regierung Nordrhein- Westfalens – haben dafür eine neue Passage vorgeschlagen. Diese sollte in die bestehende Landesbau ordnung eingefügt werden. Das Gesetz ist bisher tatsächlich nur ein Entwurf – und über diesen wird jetzt beraten. In der sogenannten „Ersten Lesung“ diskutieren die Abgeordneten im Plenarsaal, dem größten Raum des Landtages, ganz grundsätzlich über die Idee, dass alle Vermieter und Hausbesitzer nun Rauchmelder in ihren Wohnungen anbringen sollen. Um auch alle wissenschaftlichen und fachlichen Aspekte zu beachten, entscheidet der Landtag nun, welcher Ausschuss sich weiter mit dem Entwurf beschäftigen wird. Die Rauchmelderpflicht müssen zwei Ausschüsse weiter bearbeiten. Maßgeblich zuständig – auch federführend genannt – ist der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Hier wird nämlich das Baurecht beraten. Außerdem geht der Entwurf an den Innenausschuss. 19

Wer darf einen<br />

entwurf vorlegen?<br />

Was passiert in der<br />

„Ersten Lesung“?<br />

Es gibt drei Möglichkeiten, einen<br />

Gesetzentwurf in den <strong>Landtag</strong> einzubringen:<br />

durch eine <strong>Landtag</strong>sfraktion,<br />

eine Gruppe von mindestens<br />

sieben Abgeordneten oder – wie in<br />

den meisten Fällen – durch die<br />

Landesregierung. Zurück<br />

zu unserem Beispiel der<br />

„Rauchmelderpflicht“:<br />

Dieser Entwurf kam<br />

von der Landesregierung.<br />

Das<br />

Kabinett – also<br />

alle Ministerinnen<br />

und Minister<br />

in der Regierung<br />

Nordrhein-<br />

Westfalens – haben<br />

dafür eine neue Passage<br />

vorgeschlagen. Diese sollte in<br />

die bestehende Landesbau ordnung<br />

eingefügt werden.<br />

Das Gesetz ist bisher tatsächlich nur<br />

ein Entwurf – und über diesen wird<br />

jetzt beraten. In der sogenannten<br />

„Ersten Lesung“ diskutieren die<br />

Abgeordneten <strong>im</strong> Plenarsaal, dem<br />

größten Raum des <strong>Landtag</strong>es, ganz<br />

grundsätzlich über die Idee, dass alle<br />

Vermieter und Hausbesitzer nun<br />

Rauchmelder in ihren Wohnungen<br />

anbringen sollen. Um auch alle wissenschaftlichen<br />

und fachlichen Aspekte<br />

zu beachten, entscheidet der<br />

<strong>Landtag</strong> nun, welcher Ausschuss sich<br />

weiter mit dem Entwurf beschäftigen<br />

wird. Die Rauchmelderpflicht<br />

müssen zwei Ausschüsse weiter<br />

bearbeiten. Maßgeblich zuständig<br />

– auch federführend genannt – ist<br />

der Ausschuss für Bauen, Wohnen,<br />

Stadtentwicklung und Verkehr. Hier<br />

wird nämlich das Baurecht beraten.<br />

Außerdem geht der Entwurf an den<br />

Innenausschuss.<br />

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