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Ausmisten am Jahresanfang

QM-Handbuch, Dokumentation, Archiv: Am Jahresanfang ist Sichten und Ausmisten angesagt

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Ausgabe 4/16 • KW 5<br />

onkret<br />

G48738<br />

pdl.k <strong>am</strong>bulant<br />

Der praxisnahe Informationsdienst für die Leitung von <strong>am</strong>bulanten Pflegediensten<br />

Pflege bleibt eine<br />

Dauer-Baustelle<br />

Lie b e Les erin ,<br />

lieber Leser,<br />

bestimmt sind auch<br />

Sie schon dabei, sich einen Plan zu<br />

machen, was Sie in diesem Jahr alles<br />

erledigen müssen, d<strong>am</strong>it Sie die Änderungen,<br />

die sich 2017 aus dem Pflegestärkungsgesetz<br />

II ergeben, in Ihrem<br />

Pflegedienst umsetzen können. Das ist<br />

gut, denn somit stellen Sie noch in diesem<br />

Jahr die Weichen für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg Ihres Pflegedienstes.<br />

Doch kaum haben Sie sich an das<br />

Pflegestärkungsgesetz II gewöhnt,<br />

müssen Sie sich schon mit dem Pflegestärkungsgesetz<br />

III befassen, denn der<br />

Reformeifer der großen Koalition in<br />

Berlin findet kein Ende – zumindest<br />

nicht, was unsere Pflegebranche betrifft.<br />

Im Frühjahr 2016 soll der 3. Teil<br />

des Pflegestärkungsgesetzes folgen.<br />

Ziel der Aktivitäten rund um das Pflegestärkungsgesetz<br />

III ist es, dass die<br />

Pflege zu den Landkreisen und Gemeinden<br />

zurückkehrt. Konkret heißt<br />

das, dass die Kommunen wieder stärker<br />

in die Pflege eingebunden werden. Wir<br />

werden Sie auf dem Laufenden halten,<br />

wie es mit dem Pflegestärkungsgesetz<br />

III weitergeht.<br />

Mit den besten Wünschen<br />

Ihre<br />

Annett Urban<br />

Chefredakteurin pdl.konkret <strong>am</strong>bulant<br />

Dieser Info-Dienst<br />

wird herausgegeben<br />

vom PPM PRO Pflege<br />

Management Verlag<br />

Besuchen Sie unseren Exklusivbereich<br />

im Internet unter:<br />

www.ppm-online.org/pdl<br />

NEWS<br />

4 neue Infokarten unterstützen Sie<br />

bei der Kundenberatung<br />

Wenn Ihre Kunden beispielsweise<br />

unter Harn- oder Stuhlinkontinenz<br />

leiden oder aus<br />

anderen Gründen Hilfsmittel für ein einfacheres<br />

Leben benötigen, sind diese<br />

sehr dankbar, wenn Sie von Ihnen zur<br />

optimalen Hilfsmittelversorgung beraten<br />

werden. Bei einigen Pflegeproblemen<br />

sind Sie, beispielsweise auf Grundlage<br />

des Expertenstandards, auch<br />

verpflichtet Ihre Kunden zu beraten.<br />

Doch manchmal ist es gar nicht so einfach,<br />

an gutes Informationsmaterial zu<br />

kommen. Daher ist es sehr erfreulich,<br />

dass der Bundesverband Medizintechnologie<br />

(BVMed) 4 neue Infokarten zum<br />

Thema „Hilfsmittelversorgung für Patienten“<br />

herausgegeben hat, die Sie für<br />

Ihre Kundenberatung ganz hervorragend<br />

nutzen können.<br />

Infokarten für Ihre Beratungsarbeit<br />

Folgende 4 Informationskarten zur<br />

Hilfsmittelversorgung können Sie sich<br />

für Ihre Kundenberatung kostenlos herunterladen:<br />

1. Stomaversorgung (Stuhl- oder Harnableitung)<br />

In dieser Ausgabe:<br />

2. Ableitende Kontinenzversorgung<br />

3. Intermittierender Katheterismus<br />

4. Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung<br />

Verordnung von Verbandmitteln<br />

Bei der Verordnung von Verbandmitteln<br />

kommt es manchmal zu Problemen –<br />

dann etwa, wenn ein Arzt der Ansicht<br />

ist, dass bestimmte Verbandmittel nicht<br />

verordnungsfähig sind. D<strong>am</strong>it Sie stets<br />

auf dem neuesten Stand sind, können<br />

Sie die 4. oben genannte Infokarte der<br />

BVMed zum Thema nutzen. Darauf finden<br />

Sie aktuelle Informationen zu den<br />

gesetzlichen Grundlagen und Hinweise<br />

für die Erstattung und Verordnung von<br />

Verbandmitteln sowie deren Definition.<br />

Hier können Sie sich die Infokarten<br />

kostenlos herunterladen<br />

Die Infokarten können Sie nicht nur Ihren<br />

Pflegekunden übergeben, sondern<br />

auch für Ihre eigene Arbeit nutzen. Alle<br />

genannten aktuell veröffentlichten<br />

Infokarten der BVMed können Sie sich<br />

unter www.bvmed.de (Publikationen –<br />

Infokarten) kostenlos herunterladen. •<br />

Medizin & Pflege: „Was genau ist Sterbehilfe und was bedeutet<br />

die jetzige rechtliche Lage für uns als Pflegkräfte?“. . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3<br />

Kunden & Angehörige: Fahrservice für Kunden: Lassen Sie sich<br />

zunächst mit diesem Musterbrief von strengen Auflagen befreien . . . . . Seite 4<br />

Qualitätssicherung: Expertenstandard „Chronische Wunden“: Nutzen<br />

Sie dieses Muster für Ihre eigene Verfahrensanweisung. . . . . . . . . . . . . . Seite 5<br />

Mitarbeiterführung: Sichtbare Piercings dürfen (und sollten!)<br />

Sie verbieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6<br />

Organisation & Management: QM-Handbuch, Dokumentation,<br />

Archiv: Am <strong>Jahresanfang</strong> ist Sichten und <strong>Ausmisten</strong> angesagt . . . . . . . . Seite 7<br />

Alles, was Recht ist: Die große Übersicht: Diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />

gelten für Ihre Pflege- und Geschäftsunterlagen . . . . Seite 8<br />

www.ppm-online.org pdl.konkret <strong>am</strong>bulant 4/16 • 4. Februar 2016 1


Geht Ihnen das auch so? Zu Beginn<br />

des Jahres wird das Archiv aufgeräumt<br />

und in diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />

fragen Sie sich immer wieder<br />

aufs Neue, ob es wirklich erforderlich ist,<br />

derart viele Dokumente aufzubewahren.<br />

Wir zeigen Ihnen in dieser Ausgabe, wie<br />

Sie es vermeiden können, in Dokumenten<br />

zu versinken.<br />

So können Sie mit dem Aufräumen<br />

und Sichten beginnen<br />

Wenn Sie nun planen, Übersicht über die<br />

in Ihrem Pflegedienst vorliegenden Dokumente<br />

zu bekommen, sollten Sie sich<br />

von allen Mitarbeitern alle Dokumente<br />

– egal, ob in Papier oder digital – vorlegen<br />

lassen. Sie werden sich wundern, was<br />

alles in Ihrem Pflegedienst in den unterschiedlichsten<br />

Versionen im Umlauf ist.<br />

Schauen Sie unbedingt auch in allen<br />

Schränken, auf Pinnwänden, in Regalen<br />

etc. nach, ob sich weitere Formulare finden<br />

lassen. Die nun ges<strong>am</strong>melten Formulare<br />

sollten Sie den einzelnen Ebenen<br />

zuordnen und prüfen, ob sie tatsächlich<br />

erforderlich sind. Leitfragen hierbei sind:<br />

1. Ist das Dokument aktuell?<br />

2. Gibt es eine vertragliche oder gesetzliche<br />

Grundlage für das Dokument?<br />

3. Ist das Dokument wichtig für Ihre<br />

Kunden, z. B. weil es Abläufe regelt<br />

oder Muster für den Kostenvoranschlag<br />

ist?<br />

4. Benötigen Ihre Mitarbeiter das Dokument,<br />

z. B. Dienstanweisung oder<br />

Checkliste für die Dienstwagennutzung?<br />

5. Muss das Dokument überarbeitet<br />

werden?<br />

6. Existiert eine andere Version des<br />

Dokumentes? (Es sollte immer nur<br />

eine gültige Version geben!)<br />

Räumen Sie auch Ihr Archiv auf<br />

Wenn Sie nun alle in Ihrem Pflegedienst<br />

kursierenden Formulare genau geprüft<br />

und auf den aktuellen Stand gebracht<br />

haben, können Sie Ihren Schwung nutzen<br />

und gleich auch Ihr Archiv aufräumen.<br />

Doch Achtung: Sie müssen vielfältige<br />

rechtliche Grundlagen beachten.<br />

Diese finden sich in unterschiedlichen<br />

Gesetzes- und Vertragstexten. Am weitesten<br />

verbreitet und bekannt sind die<br />

Aufbewahrungsfristen für Dokumente<br />

und Daten nach Handels- und Steuerrecht.<br />

Daneben gibt es aber auch branchen-<br />

oder anwendungsspezifische Aufbewahrungspflichten<br />

für Dokumente.<br />

Für Sie sind insbesondere Ihre Verträge<br />

mit den Kranken- und Pflegekassen zu<br />

beachten. Bevor Sie Dokumente wegwerfen,<br />

sollten Sie daher unbedingt prüfen,<br />

was Sie mit den Kranken- und Pflegekassen<br />

zu diesem Thema vertraglich<br />

vereinbart haben.<br />

Uneinheitliche Aufbewahrungsfristen<br />

stiften Verwirrung<br />

Am Anfang eines Jahres nehme ich mir<br />

stets vor, meine Unterlagen auszusortieren,<br />

d<strong>am</strong>it ich endlich wieder Ordnung<br />

in meinem Büro habe. Wenn ich mir<br />

dann einen Überblick über alle Unterlagen<br />

verschafft habe und diese zugeordnet<br />

habe, bin ich verunsichert, wie lange<br />

ich einzelne Unterlagen aufbewahren<br />

muss, weil die Aufbewahrungsfristen so<br />

uneinheitlich sind.<br />

pdl. konkret<br />

<strong>am</strong>bulant<br />

ORGANISATION & MANAGEMENT<br />

QM-Handbuch, Dokumentation, Archiv: Am <strong>Jahresanfang</strong><br />

ist Sichten und <strong>Ausmisten</strong> angesagt<br />

Tipp: Erstellen Sie eine Liste mit<br />

Dokumenten aus Ihrem Pflegedienst,<br />

die Sie überarbeiten müssen. Diese<br />

können Sie je nach Dringlichkeit<br />

dann von Ihrem Qualitätszirkel aktualisieren<br />

lassen.<br />

Die Aufbewahrungsfristen betragen in<br />

der Regel zwischen 3 und 10 Jahren. Auf<br />

der sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie<br />

alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahren,<br />

aber nicht jeder Pflegedienst hat die<br />

Möglichkeit und den Platz dazu. Daher<br />

finden Sie auf Seite 8 eine große Übersicht,<br />

in der Sie die wichtigsten gesetzlichen<br />

Aufbewahrungsfristen für Ihre<br />

Pflege- und Geschäftsunterlagen finden.<br />

Beachten Sie, dass diese Übersicht nicht<br />

abschließend ist und Sie etwaige für Ihren<br />

Pflegedienst individuelle Regelungen<br />

beachten müssen.<br />

Vorsicht: Sonderfall<br />

Pflegedokumentation<br />

Denn nach Ablauf dieser Frist können<br />

sich die Krankenkassen und Sie sich auf<br />

die Verjährung der gegenseitigen Ansprüche<br />

aus den Abrechnungen berufen.<br />

Deshalb müssen Schriftstücke nach dem<br />

Heim- und Datenschutzgesetz nicht länger<br />

als 5 Jahre aufbewahrt werden. Dennoch<br />

sollten Sie diese für Ihre eigene<br />

Beweissicherung länger aufbewahren.<br />

Begehung eines Pflegefehlers<br />

Die Pflegedokumentation dient dem Patienten<br />

als Beweiserleichterung, falls<br />

dieser vor Gericht gegen den Pflegedienst<br />

oder einzelne Pflegekräfte klagt.<br />

Die Möglichkeit zu klagen besteht im<br />

schlimmsten Fall bis zu 30 Jahre nach<br />

Verursachung eine Pflegefehlers.<br />

Umkehr der Beweislast<br />

zu Ihren Ungunsten<br />

Wenn die Dokumentation nicht mehr<br />

auffindbar oder lückenhaft ist, kann dies<br />

ggf. zur Umkehr der Beweislast führen.<br />

Fortsetzung auf Seite 8<br />

Impressum<br />

pdl.konkret <strong>am</strong>bulant für die Leitung von <strong>am</strong>bulanten Pflegediensten<br />

erscheint 14-täglich im<br />

Verlag PRO PflegeManagement<br />

Einfach • Qualität • sichern<br />

Theodor-Heuss-Str. 2– 4, 53177 Bonn<br />

Tel.: 02 28 / 9 55 01 30, Fax: 02 28 / 3 69 61 03<br />

Internet: www.pdl-konkret.de,<br />

E-Mail: info@vnr.de<br />

Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten gegen Nachweis 25%<br />

Rabatt. pdl.konkret <strong>am</strong>bulant ist steuerlich immer voll absetzbar, wenn<br />

bezahlt (BFH X R6 / 85).<br />

Chefredaktion:<br />

Herausgeberin:<br />

Produktmanagement:<br />

Beratende Fachkräfte:<br />

Layout / Satz:<br />

Druck:<br />

Annett Urban, Norderstedt<br />

Kathrin Righi, Bonn<br />

Katharina Kräbber, Bonn<br />

Anke-Petra Kasimir, Qualitätsberaterin,<br />

H<strong>am</strong>burg; RA Christian Schuler, H<strong>am</strong>burg<br />

Holger Hellendahl, Neuss<br />

ADN Druck, Battenberg/Eder<br />

© 2016 by Verlag PRO PflegeManagement, ein Unternehmensbereich der<br />

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, HRB 8165, Vorstand:<br />

Helmut Graf, Guido Ems<br />

pdl.konkret <strong>am</strong>bulant ist unabhängig. Alle Informationen wurden mit<br />

Sorgfalt ermittelt und überprüft. Es kann jedoch keine Gewähr übernommen<br />

werden, eine Haftung ist ausgeschlossen. Vervielfältigungen jeder<br />

Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet! Alle<br />

Rechte vorbehalten. ISSN: 1438-1443. Umwelthinweis: Das Papier dieser<br />

Ausgabe ist 100 % chlorfrei gebleicht.<br />

www.ppm-online.org pdl.konkret <strong>am</strong>bulant 4/16 • 4. Februar 2016 7


pdl. konkret<br />

<strong>am</strong>bulant<br />

Fortsetzung von Seite 7<br />

Das bedeutet: Der Patient muss nicht<br />

beweisen, dass Sie schuldhaft einen<br />

Pflegefehler begangen haben und dieser<br />

bei ihm einen Schaden verursacht hat.<br />

Vielmehr müssen Sie dann beweisen,<br />

dass Sie den Patienten ordnungsgemäß<br />

aufgeklärt und gepflegt haben. Dies ist<br />

ohne die Dokumentation naturgemäß<br />

kaum möglich.<br />

Geringes Risiko, dafür<br />

hohe Lagerungskosten<br />

In der Praxis jedoch ist das Risiko, nach<br />

10 oder mehr Jahren verklagt zu werden,<br />

sehr gering. Dem stehen reale Kosten für<br />

eine 30-jährige Lagerung von Dokumenten<br />

gegenüber, wie etwa die Anmietung<br />

hinreichend großer Kellerräume.<br />

Zudem müssen die Dokumente bei jedem<br />

Umzug transportiert und sortiert<br />

werden. Eine – freilich aufwendige – Alternative<br />

wäre die Digitalisierung der<br />

Dokumente.<br />

Folglich sollte im Regelfall eine 10-jährige<br />

Archivierung der Pflegedokumentation<br />

ausreichen. Wenn es allerdings<br />

bei der Pflege zu Komplikationen gekommen<br />

ist, die auf einen Pflegefehler<br />

hindeuten könnten, sollten die betreffenden<br />

Unterlagen gesondert in einem<br />

Ordner 30 Jahre aufbewahrt werden.<br />

Ablauf und Ende der Aufbewahrungsfrist<br />

Grundsätzlich endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist<br />

immer erst mit Ablauf<br />

des Kalenderjahres, in dem das jeweilige<br />

Dokument erstellt worden ist, d. h. 2016<br />

können Sie archivierte Dokumente entsorgen,<br />

die aus dem Jahr 2005 oder früher<br />

st<strong>am</strong>men. Ganz wichtig: Nur abgeschlossene<br />

Vorgänge dürfen vernichtet<br />

werden.<br />

In den nächsten Ausgaben:<br />

◗ Qualitätssicherung: Warum Sie<br />

mit einem Qualitätszirkel die<br />

Qualität steigern können<br />

◗ Alles, was Recht ist: Welche Betreuungs-<br />

und Entlastungsleistungen<br />

Sie jetzt planen sollten<br />

◗ Pflege & Medizin: Das sind die<br />

10 häufigsten Erkrankungen im<br />

Alter<br />

Die große Übersicht: Diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />

gelten für Ihre Pflege- und Geschäftsunterlagen<br />

Aufbewahrungsdauer<br />

3 Jahre<br />

5 Jahre<br />

6 Jahre<br />

10 Jahre<br />

Dokument<br />

◗ Abmahnungen<br />

◗ Arbeitsverträge<br />

◗ Besprechungsprotokolle<br />

◗ Fortbildungsnachweise<br />

◗ Gesprächs- und Telefonnotizen<br />

◗ Patientenpflegedokumentation (SGB XI) – beachten Sie<br />

unbedingt Ihre Verträge mit den Krankenkassen!<br />

◗ Mitarbeiterakten einschl. Arbeitsvertrag<br />

◗ Patientenpflegedokumentation (SGB V) – beachten Sie unbedingt<br />

Ihre Verträge mit den Krankenkassen!<br />

◗ Dienst- und Tourenpläne<br />

◗ Aktenvermerke<br />

◗ Bankbürgschaften<br />

◗ Beschwerdemanagement<br />

◗ Darlehensunterlagen<br />

◗ Fahrtkostenerstattungsunterlagen<br />

◗ Finanzberichte<br />

◗ Geschäftsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften)<br />

◗ Geschenknachweise<br />

◗ Kalkulationsunterlagen<br />

◗ Kreditunterlagen (nach Ablauf des Kreditvertrages)<br />

◗ Lohnbelege<br />

◗ Mahnungen und Mahnbescheide<br />

◗ Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages)<br />

◗ Pflegeverträge<br />

◗ Schadensunterlagen<br />

◗ Schriftverkehr mit Kranken- und Pflegekassen<br />

◗ Telefonkostennachweise (soweit nicht Buchungsbelege)<br />

◗ Versicherungspolicen<br />

◗ Abrechnungsunterlagen mit den Kranken- und Pflegekassen<br />

◗ Ausgangs- und Eingangsrechnungen / Bankbelege /<br />

Buchungsbelege / Quittungen<br />

◗ Bilanzen / Bilanzunterlagen<br />

◗ Betriebskostenabrechnung<br />

◗ Fahrtenbücher<br />

◗ Geschäftsberichte<br />

◗ Gehaltsabrechnungen, -listen<br />

◗ Jahresabschlüsse / Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(Jahresrechnung)<br />

◗ Handelsbücher<br />

◗ Handzeichenliste<br />

◗ Kassenberichte / Kassenbücher und -blätter<br />

◗ Kontoauszüge<br />

◗ Kopien von Verordnung HKP<br />

◗ Lieferscheine<br />

◗ Lohnsteueranmeldung<br />

◗ Nachweise „Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI“<br />

◗ Nachweis über qualitätssichernde Maßnahmen,<br />

z. B. Fortbildungspläne, alte Versionen von Dokumenten<br />

aus dem Qualitätsmanagement-Handbuch<br />

◗ Reisekostenabrechnungen<br />

◗ Schweigepflichterklärungen<br />

◗ Rechnungen<br />

◗ Spendenbescheinigungen, Steuererklärungen und<br />

-unterlagen<br />

◗ Vermögensverzeichnis<br />

•<br />

8 pdl.konkret <strong>am</strong>bulant 4/16 • 4. Februar 2016 www.ppm-online.org

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