Ausmisten am Jahresanfang
QM-Handbuch, Dokumentation, Archiv: Am Jahresanfang ist Sichten und Ausmisten angesagt
QM-Handbuch, Dokumentation, Archiv: Am Jahresanfang ist Sichten und Ausmisten angesagt
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Ausgabe 4/16 • KW 5<br />
onkret<br />
G48738<br />
pdl.k <strong>am</strong>bulant<br />
Der praxisnahe Informationsdienst für die Leitung von <strong>am</strong>bulanten Pflegediensten<br />
Pflege bleibt eine<br />
Dauer-Baustelle<br />
Lie b e Les erin ,<br />
lieber Leser,<br />
bestimmt sind auch<br />
Sie schon dabei, sich einen Plan zu<br />
machen, was Sie in diesem Jahr alles<br />
erledigen müssen, d<strong>am</strong>it Sie die Änderungen,<br />
die sich 2017 aus dem Pflegestärkungsgesetz<br />
II ergeben, in Ihrem<br />
Pflegedienst umsetzen können. Das ist<br />
gut, denn somit stellen Sie noch in diesem<br />
Jahr die Weichen für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg Ihres Pflegedienstes.<br />
Doch kaum haben Sie sich an das<br />
Pflegestärkungsgesetz II gewöhnt,<br />
müssen Sie sich schon mit dem Pflegestärkungsgesetz<br />
III befassen, denn der<br />
Reformeifer der großen Koalition in<br />
Berlin findet kein Ende – zumindest<br />
nicht, was unsere Pflegebranche betrifft.<br />
Im Frühjahr 2016 soll der 3. Teil<br />
des Pflegestärkungsgesetzes folgen.<br />
Ziel der Aktivitäten rund um das Pflegestärkungsgesetz<br />
III ist es, dass die<br />
Pflege zu den Landkreisen und Gemeinden<br />
zurückkehrt. Konkret heißt<br />
das, dass die Kommunen wieder stärker<br />
in die Pflege eingebunden werden. Wir<br />
werden Sie auf dem Laufenden halten,<br />
wie es mit dem Pflegestärkungsgesetz<br />
III weitergeht.<br />
Mit den besten Wünschen<br />
Ihre<br />
Annett Urban<br />
Chefredakteurin pdl.konkret <strong>am</strong>bulant<br />
Dieser Info-Dienst<br />
wird herausgegeben<br />
vom PPM PRO Pflege<br />
Management Verlag<br />
Besuchen Sie unseren Exklusivbereich<br />
im Internet unter:<br />
www.ppm-online.org/pdl<br />
NEWS<br />
4 neue Infokarten unterstützen Sie<br />
bei der Kundenberatung<br />
Wenn Ihre Kunden beispielsweise<br />
unter Harn- oder Stuhlinkontinenz<br />
leiden oder aus<br />
anderen Gründen Hilfsmittel für ein einfacheres<br />
Leben benötigen, sind diese<br />
sehr dankbar, wenn Sie von Ihnen zur<br />
optimalen Hilfsmittelversorgung beraten<br />
werden. Bei einigen Pflegeproblemen<br />
sind Sie, beispielsweise auf Grundlage<br />
des Expertenstandards, auch<br />
verpflichtet Ihre Kunden zu beraten.<br />
Doch manchmal ist es gar nicht so einfach,<br />
an gutes Informationsmaterial zu<br />
kommen. Daher ist es sehr erfreulich,<br />
dass der Bundesverband Medizintechnologie<br />
(BVMed) 4 neue Infokarten zum<br />
Thema „Hilfsmittelversorgung für Patienten“<br />
herausgegeben hat, die Sie für<br />
Ihre Kundenberatung ganz hervorragend<br />
nutzen können.<br />
Infokarten für Ihre Beratungsarbeit<br />
Folgende 4 Informationskarten zur<br />
Hilfsmittelversorgung können Sie sich<br />
für Ihre Kundenberatung kostenlos herunterladen:<br />
1. Stomaversorgung (Stuhl- oder Harnableitung)<br />
In dieser Ausgabe:<br />
2. Ableitende Kontinenzversorgung<br />
3. Intermittierender Katheterismus<br />
4. Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung<br />
Verordnung von Verbandmitteln<br />
Bei der Verordnung von Verbandmitteln<br />
kommt es manchmal zu Problemen –<br />
dann etwa, wenn ein Arzt der Ansicht<br />
ist, dass bestimmte Verbandmittel nicht<br />
verordnungsfähig sind. D<strong>am</strong>it Sie stets<br />
auf dem neuesten Stand sind, können<br />
Sie die 4. oben genannte Infokarte der<br />
BVMed zum Thema nutzen. Darauf finden<br />
Sie aktuelle Informationen zu den<br />
gesetzlichen Grundlagen und Hinweise<br />
für die Erstattung und Verordnung von<br />
Verbandmitteln sowie deren Definition.<br />
Hier können Sie sich die Infokarten<br />
kostenlos herunterladen<br />
Die Infokarten können Sie nicht nur Ihren<br />
Pflegekunden übergeben, sondern<br />
auch für Ihre eigene Arbeit nutzen. Alle<br />
genannten aktuell veröffentlichten<br />
Infokarten der BVMed können Sie sich<br />
unter www.bvmed.de (Publikationen –<br />
Infokarten) kostenlos herunterladen. •<br />
Medizin & Pflege: „Was genau ist Sterbehilfe und was bedeutet<br />
die jetzige rechtliche Lage für uns als Pflegkräfte?“. . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3<br />
Kunden & Angehörige: Fahrservice für Kunden: Lassen Sie sich<br />
zunächst mit diesem Musterbrief von strengen Auflagen befreien . . . . . Seite 4<br />
Qualitätssicherung: Expertenstandard „Chronische Wunden“: Nutzen<br />
Sie dieses Muster für Ihre eigene Verfahrensanweisung. . . . . . . . . . . . . . Seite 5<br />
Mitarbeiterführung: Sichtbare Piercings dürfen (und sollten!)<br />
Sie verbieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6<br />
Organisation & Management: QM-Handbuch, Dokumentation,<br />
Archiv: Am <strong>Jahresanfang</strong> ist Sichten und <strong>Ausmisten</strong> angesagt . . . . . . . . Seite 7<br />
Alles, was Recht ist: Die große Übersicht: Diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />
gelten für Ihre Pflege- und Geschäftsunterlagen . . . . Seite 8<br />
www.ppm-online.org pdl.konkret <strong>am</strong>bulant 4/16 • 4. Februar 2016 1
Geht Ihnen das auch so? Zu Beginn<br />
des Jahres wird das Archiv aufgeräumt<br />
und in diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
fragen Sie sich immer wieder<br />
aufs Neue, ob es wirklich erforderlich ist,<br />
derart viele Dokumente aufzubewahren.<br />
Wir zeigen Ihnen in dieser Ausgabe, wie<br />
Sie es vermeiden können, in Dokumenten<br />
zu versinken.<br />
So können Sie mit dem Aufräumen<br />
und Sichten beginnen<br />
Wenn Sie nun planen, Übersicht über die<br />
in Ihrem Pflegedienst vorliegenden Dokumente<br />
zu bekommen, sollten Sie sich<br />
von allen Mitarbeitern alle Dokumente<br />
– egal, ob in Papier oder digital – vorlegen<br />
lassen. Sie werden sich wundern, was<br />
alles in Ihrem Pflegedienst in den unterschiedlichsten<br />
Versionen im Umlauf ist.<br />
Schauen Sie unbedingt auch in allen<br />
Schränken, auf Pinnwänden, in Regalen<br />
etc. nach, ob sich weitere Formulare finden<br />
lassen. Die nun ges<strong>am</strong>melten Formulare<br />
sollten Sie den einzelnen Ebenen<br />
zuordnen und prüfen, ob sie tatsächlich<br />
erforderlich sind. Leitfragen hierbei sind:<br />
1. Ist das Dokument aktuell?<br />
2. Gibt es eine vertragliche oder gesetzliche<br />
Grundlage für das Dokument?<br />
3. Ist das Dokument wichtig für Ihre<br />
Kunden, z. B. weil es Abläufe regelt<br />
oder Muster für den Kostenvoranschlag<br />
ist?<br />
4. Benötigen Ihre Mitarbeiter das Dokument,<br />
z. B. Dienstanweisung oder<br />
Checkliste für die Dienstwagennutzung?<br />
5. Muss das Dokument überarbeitet<br />
werden?<br />
6. Existiert eine andere Version des<br />
Dokumentes? (Es sollte immer nur<br />
eine gültige Version geben!)<br />
Räumen Sie auch Ihr Archiv auf<br />
Wenn Sie nun alle in Ihrem Pflegedienst<br />
kursierenden Formulare genau geprüft<br />
und auf den aktuellen Stand gebracht<br />
haben, können Sie Ihren Schwung nutzen<br />
und gleich auch Ihr Archiv aufräumen.<br />
Doch Achtung: Sie müssen vielfältige<br />
rechtliche Grundlagen beachten.<br />
Diese finden sich in unterschiedlichen<br />
Gesetzes- und Vertragstexten. Am weitesten<br />
verbreitet und bekannt sind die<br />
Aufbewahrungsfristen für Dokumente<br />
und Daten nach Handels- und Steuerrecht.<br />
Daneben gibt es aber auch branchen-<br />
oder anwendungsspezifische Aufbewahrungspflichten<br />
für Dokumente.<br />
Für Sie sind insbesondere Ihre Verträge<br />
mit den Kranken- und Pflegekassen zu<br />
beachten. Bevor Sie Dokumente wegwerfen,<br />
sollten Sie daher unbedingt prüfen,<br />
was Sie mit den Kranken- und Pflegekassen<br />
zu diesem Thema vertraglich<br />
vereinbart haben.<br />
Uneinheitliche Aufbewahrungsfristen<br />
stiften Verwirrung<br />
Am Anfang eines Jahres nehme ich mir<br />
stets vor, meine Unterlagen auszusortieren,<br />
d<strong>am</strong>it ich endlich wieder Ordnung<br />
in meinem Büro habe. Wenn ich mir<br />
dann einen Überblick über alle Unterlagen<br />
verschafft habe und diese zugeordnet<br />
habe, bin ich verunsichert, wie lange<br />
ich einzelne Unterlagen aufbewahren<br />
muss, weil die Aufbewahrungsfristen so<br />
uneinheitlich sind.<br />
pdl. konkret<br />
<strong>am</strong>bulant<br />
ORGANISATION & MANAGEMENT<br />
QM-Handbuch, Dokumentation, Archiv: Am <strong>Jahresanfang</strong><br />
ist Sichten und <strong>Ausmisten</strong> angesagt<br />
Tipp: Erstellen Sie eine Liste mit<br />
Dokumenten aus Ihrem Pflegedienst,<br />
die Sie überarbeiten müssen. Diese<br />
können Sie je nach Dringlichkeit<br />
dann von Ihrem Qualitätszirkel aktualisieren<br />
lassen.<br />
Die Aufbewahrungsfristen betragen in<br />
der Regel zwischen 3 und 10 Jahren. Auf<br />
der sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie<br />
alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahren,<br />
aber nicht jeder Pflegedienst hat die<br />
Möglichkeit und den Platz dazu. Daher<br />
finden Sie auf Seite 8 eine große Übersicht,<br />
in der Sie die wichtigsten gesetzlichen<br />
Aufbewahrungsfristen für Ihre<br />
Pflege- und Geschäftsunterlagen finden.<br />
Beachten Sie, dass diese Übersicht nicht<br />
abschließend ist und Sie etwaige für Ihren<br />
Pflegedienst individuelle Regelungen<br />
beachten müssen.<br />
Vorsicht: Sonderfall<br />
Pflegedokumentation<br />
Denn nach Ablauf dieser Frist können<br />
sich die Krankenkassen und Sie sich auf<br />
die Verjährung der gegenseitigen Ansprüche<br />
aus den Abrechnungen berufen.<br />
Deshalb müssen Schriftstücke nach dem<br />
Heim- und Datenschutzgesetz nicht länger<br />
als 5 Jahre aufbewahrt werden. Dennoch<br />
sollten Sie diese für Ihre eigene<br />
Beweissicherung länger aufbewahren.<br />
Begehung eines Pflegefehlers<br />
Die Pflegedokumentation dient dem Patienten<br />
als Beweiserleichterung, falls<br />
dieser vor Gericht gegen den Pflegedienst<br />
oder einzelne Pflegekräfte klagt.<br />
Die Möglichkeit zu klagen besteht im<br />
schlimmsten Fall bis zu 30 Jahre nach<br />
Verursachung eine Pflegefehlers.<br />
Umkehr der Beweislast<br />
zu Ihren Ungunsten<br />
Wenn die Dokumentation nicht mehr<br />
auffindbar oder lückenhaft ist, kann dies<br />
ggf. zur Umkehr der Beweislast führen.<br />
Fortsetzung auf Seite 8<br />
Impressum<br />
pdl.konkret <strong>am</strong>bulant für die Leitung von <strong>am</strong>bulanten Pflegediensten<br />
erscheint 14-täglich im<br />
Verlag PRO PflegeManagement<br />
Einfach • Qualität • sichern<br />
Theodor-Heuss-Str. 2– 4, 53177 Bonn<br />
Tel.: 02 28 / 9 55 01 30, Fax: 02 28 / 3 69 61 03<br />
Internet: www.pdl-konkret.de,<br />
E-Mail: info@vnr.de<br />
Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten gegen Nachweis 25%<br />
Rabatt. pdl.konkret <strong>am</strong>bulant ist steuerlich immer voll absetzbar, wenn<br />
bezahlt (BFH X R6 / 85).<br />
Chefredaktion:<br />
Herausgeberin:<br />
Produktmanagement:<br />
Beratende Fachkräfte:<br />
Layout / Satz:<br />
Druck:<br />
Annett Urban, Norderstedt<br />
Kathrin Righi, Bonn<br />
Katharina Kräbber, Bonn<br />
Anke-Petra Kasimir, Qualitätsberaterin,<br />
H<strong>am</strong>burg; RA Christian Schuler, H<strong>am</strong>burg<br />
Holger Hellendahl, Neuss<br />
ADN Druck, Battenberg/Eder<br />
© 2016 by Verlag PRO PflegeManagement, ein Unternehmensbereich der<br />
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, HRB 8165, Vorstand:<br />
Helmut Graf, Guido Ems<br />
pdl.konkret <strong>am</strong>bulant ist unabhängig. Alle Informationen wurden mit<br />
Sorgfalt ermittelt und überprüft. Es kann jedoch keine Gewähr übernommen<br />
werden, eine Haftung ist ausgeschlossen. Vervielfältigungen jeder<br />
Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet! Alle<br />
Rechte vorbehalten. ISSN: 1438-1443. Umwelthinweis: Das Papier dieser<br />
Ausgabe ist 100 % chlorfrei gebleicht.<br />
www.ppm-online.org pdl.konkret <strong>am</strong>bulant 4/16 • 4. Februar 2016 7
pdl. konkret<br />
<strong>am</strong>bulant<br />
Fortsetzung von Seite 7<br />
Das bedeutet: Der Patient muss nicht<br />
beweisen, dass Sie schuldhaft einen<br />
Pflegefehler begangen haben und dieser<br />
bei ihm einen Schaden verursacht hat.<br />
Vielmehr müssen Sie dann beweisen,<br />
dass Sie den Patienten ordnungsgemäß<br />
aufgeklärt und gepflegt haben. Dies ist<br />
ohne die Dokumentation naturgemäß<br />
kaum möglich.<br />
Geringes Risiko, dafür<br />
hohe Lagerungskosten<br />
In der Praxis jedoch ist das Risiko, nach<br />
10 oder mehr Jahren verklagt zu werden,<br />
sehr gering. Dem stehen reale Kosten für<br />
eine 30-jährige Lagerung von Dokumenten<br />
gegenüber, wie etwa die Anmietung<br />
hinreichend großer Kellerräume.<br />
Zudem müssen die Dokumente bei jedem<br />
Umzug transportiert und sortiert<br />
werden. Eine – freilich aufwendige – Alternative<br />
wäre die Digitalisierung der<br />
Dokumente.<br />
Folglich sollte im Regelfall eine 10-jährige<br />
Archivierung der Pflegedokumentation<br />
ausreichen. Wenn es allerdings<br />
bei der Pflege zu Komplikationen gekommen<br />
ist, die auf einen Pflegefehler<br />
hindeuten könnten, sollten die betreffenden<br />
Unterlagen gesondert in einem<br />
Ordner 30 Jahre aufbewahrt werden.<br />
Ablauf und Ende der Aufbewahrungsfrist<br />
Grundsätzlich endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist<br />
immer erst mit Ablauf<br />
des Kalenderjahres, in dem das jeweilige<br />
Dokument erstellt worden ist, d. h. 2016<br />
können Sie archivierte Dokumente entsorgen,<br />
die aus dem Jahr 2005 oder früher<br />
st<strong>am</strong>men. Ganz wichtig: Nur abgeschlossene<br />
Vorgänge dürfen vernichtet<br />
werden.<br />
In den nächsten Ausgaben:<br />
◗ Qualitätssicherung: Warum Sie<br />
mit einem Qualitätszirkel die<br />
Qualität steigern können<br />
◗ Alles, was Recht ist: Welche Betreuungs-<br />
und Entlastungsleistungen<br />
Sie jetzt planen sollten<br />
◗ Pflege & Medizin: Das sind die<br />
10 häufigsten Erkrankungen im<br />
Alter<br />
Die große Übersicht: Diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />
gelten für Ihre Pflege- und Geschäftsunterlagen<br />
Aufbewahrungsdauer<br />
3 Jahre<br />
5 Jahre<br />
6 Jahre<br />
10 Jahre<br />
Dokument<br />
◗ Abmahnungen<br />
◗ Arbeitsverträge<br />
◗ Besprechungsprotokolle<br />
◗ Fortbildungsnachweise<br />
◗ Gesprächs- und Telefonnotizen<br />
◗ Patientenpflegedokumentation (SGB XI) – beachten Sie<br />
unbedingt Ihre Verträge mit den Krankenkassen!<br />
◗ Mitarbeiterakten einschl. Arbeitsvertrag<br />
◗ Patientenpflegedokumentation (SGB V) – beachten Sie unbedingt<br />
Ihre Verträge mit den Krankenkassen!<br />
◗ Dienst- und Tourenpläne<br />
◗ Aktenvermerke<br />
◗ Bankbürgschaften<br />
◗ Beschwerdemanagement<br />
◗ Darlehensunterlagen<br />
◗ Fahrtkostenerstattungsunterlagen<br />
◗ Finanzberichte<br />
◗ Geschäftsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften)<br />
◗ Geschenknachweise<br />
◗ Kalkulationsunterlagen<br />
◗ Kreditunterlagen (nach Ablauf des Kreditvertrages)<br />
◗ Lohnbelege<br />
◗ Mahnungen und Mahnbescheide<br />
◗ Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages)<br />
◗ Pflegeverträge<br />
◗ Schadensunterlagen<br />
◗ Schriftverkehr mit Kranken- und Pflegekassen<br />
◗ Telefonkostennachweise (soweit nicht Buchungsbelege)<br />
◗ Versicherungspolicen<br />
◗ Abrechnungsunterlagen mit den Kranken- und Pflegekassen<br />
◗ Ausgangs- und Eingangsrechnungen / Bankbelege /<br />
Buchungsbelege / Quittungen<br />
◗ Bilanzen / Bilanzunterlagen<br />
◗ Betriebskostenabrechnung<br />
◗ Fahrtenbücher<br />
◗ Geschäftsberichte<br />
◗ Gehaltsabrechnungen, -listen<br />
◗ Jahresabschlüsse / Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(Jahresrechnung)<br />
◗ Handelsbücher<br />
◗ Handzeichenliste<br />
◗ Kassenberichte / Kassenbücher und -blätter<br />
◗ Kontoauszüge<br />
◗ Kopien von Verordnung HKP<br />
◗ Lieferscheine<br />
◗ Lohnsteueranmeldung<br />
◗ Nachweise „Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI“<br />
◗ Nachweis über qualitätssichernde Maßnahmen,<br />
z. B. Fortbildungspläne, alte Versionen von Dokumenten<br />
aus dem Qualitätsmanagement-Handbuch<br />
◗ Reisekostenabrechnungen<br />
◗ Schweigepflichterklärungen<br />
◗ Rechnungen<br />
◗ Spendenbescheinigungen, Steuererklärungen und<br />
-unterlagen<br />
◗ Vermögensverzeichnis<br />
•<br />
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