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Auszüge aus 28 Gutachten von Krematorien - HS Anlagenbau

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Aus „Leitfaden zum sicheren Umgang mit kohlenstoffhaltigen Adsorbentien in der Abgasreinigung<br />

Seite 14 <strong>von</strong> 56“ <strong>von</strong> Dr.-Ing. Wolfgang Esser-Schmittmann und Dr. Ralph Semmler<br />

( Jahr 2006 )<br />

• 2.2.2 Explosionsschutz<br />

• Explosionsschutzmaßnahmen sind generell nur dann zu berücksichtigen,<br />

wenn aufgrund der im Versuch ermittelten sicherheitstechnischen<br />

Kenndaten das jeweilige Adsorbens als explosionsfähig einzustufen ist.<br />

• Eine Explosionsfähigkeit des Adsorbens ist in der Regel dann gegeben,<br />

wenn folgenden Kriterien gleichzeitig zutreffen:<br />

• Körnung < 500 µm (Vorliegen als Staub) und Kohlenstoffanteil > 35 %<br />

(vgl. Bild 7; Ausnahme: nicht explosionsfähige Aktivkohlen, vgl. Kap.2.1)<br />

• Für als explosionsfähig einzustufende Adsorbentien sind gemäß<br />

Betriebssicherheitsverordnung /8/ auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung<br />

nach § 3 BetrSichV Schutzmaßnahmen im Rahmen des zu erstellenden<br />

Explosionsschutzdokumentes nach § 6 BetrSichV vorzusehen.<br />

• Grundsätzlich ist gemäß BGR 104 /9/, Explosionsschutz-Regeln, eine<br />

Unterscheidung in nachfolgende Schutzprinzipien vorzunehmen: …..

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