Auszüge aus 28 Gutachten von Krematorien - HS Anlagenbau
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Aus „Leitfaden zum sicheren Umgang mit kohlenstoffhaltigen Adsorbentien in der Abgasreinigung<br />
Seite 14 <strong>von</strong> 56“ <strong>von</strong> Dr.-Ing. Wolfgang Esser-Schmittmann und Dr. Ralph Semmler<br />
( Jahr 2006 )<br />
• 2.2.2 Explosionsschutz<br />
• Explosionsschutzmaßnahmen sind generell nur dann zu berücksichtigen,<br />
wenn aufgrund der im Versuch ermittelten sicherheitstechnischen<br />
Kenndaten das jeweilige Adsorbens als explosionsfähig einzustufen ist.<br />
• Eine Explosionsfähigkeit des Adsorbens ist in der Regel dann gegeben,<br />
wenn folgenden Kriterien gleichzeitig zutreffen:<br />
• Körnung < 500 µm (Vorliegen als Staub) und Kohlenstoffanteil > 35 %<br />
(vgl. Bild 7; Ausnahme: nicht explosionsfähige Aktivkohlen, vgl. Kap.2.1)<br />
• Für als explosionsfähig einzustufende Adsorbentien sind gemäß<br />
Betriebssicherheitsverordnung /8/ auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung<br />
nach § 3 BetrSichV Schutzmaßnahmen im Rahmen des zu erstellenden<br />
Explosionsschutzdokumentes nach § 6 BetrSichV vorzusehen.<br />
• Grundsätzlich ist gemäß BGR 104 /9/, Explosionsschutz-Regeln, eine<br />
Unterscheidung in nachfolgende Schutzprinzipien vorzunehmen: …..