Emissionsmessungen an 27-BImSchV-Anlagen - HS Anlagenbau
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Dipl. Ing. Horst Feistel<br />
In einigen Bundesländern ist es Pflicht, Emissionsdaten<br />
automatisiert zur Behörde zu übertragen. Dies erfolgt mit<br />
Hilfe der durch den Bundesländerausschuss für Emissionen<br />
definierten EFÜ(Emissionsfernübertragung). Hierbei werden<br />
nach Tageswechsel die Daten des verg<strong>an</strong>genen Tages<br />
automatisch <strong>an</strong> die Behörde übetragen.<br />
Weiterhin erfolgt eine Spont<strong>an</strong>übertragung <strong>an</strong> die Behörde<br />
bei Auftreten von Grenzwertverletzungen.