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<strong>Niederschrift</strong><br />

Gremium: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung<br />

Datum: Donnerstag, 3. März 2011<br />

Ort der Sitzung: Sitzungssaal, Rathaus Mittersill, 1. Stock<br />

Beginn der Sitzung: 19,00 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20,30 Uhr<br />

Anwesende: Gemeindevertretung<br />

Herr Bgm. Dr. Wolfgang Viertler<br />

Herr Vizebgm. Volker Kalcher<br />

Herr Vizebgm. Dipl.Ing. Gerald Rauch<br />

Frau StR Alexandra Lemberger<br />

Herr StR Herbert Scharler<br />

Frau StR Erika Heitzmann<br />

Herr StR Mag. Herwig Hölzl<br />

Herr StR Franz Schratl<br />

Frau StR Susanne Hirschbichler<br />

Herr GV Ing. Gerald Heerdegen<br />

Frau GV Helene Gassner<br />

Herr GV Mag. Martin Reichholf<br />

Herr GV Martin Neumaier<br />

Herr GV Dr. Peter Pozgainer<br />

Herr GV Johannes Holzer<br />

Frau GV Maria Egger<br />

Herr GV Max Schwarzenbacher<br />

Frau GV Sabine Haindl<br />

Herr GV Jakob Hirschbichler<br />

Herr GV Wendelin Elmer<br />

Herr GV Manfred Walcher<br />

Herr GV Andreas Lemberger<br />

Frau GV Astrid Walser<br />

Herr GV Kurt Feuersinger<br />

Nicht anwesend und entschuldigt sind:<br />

Herr GV Harald Lackner<br />

Verhandlungsgegenstände der heutigen Sitzung:<br />

Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

1. Angelobung von Herrn Thomas Ellmauer als neues Mitglied der Gemeindevertretung<br />

gem. § 20 (3) GdO anstelle des per 24.2.2011 ausgeschiedenen GV Ing. Gerald Heerdegen,<br />

Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

2. Anerkennung oder Richtigstellung des letzten Gemeindevertretungs-Sitzungsprotokolles<br />

vom 2.12.2010<br />

3. Fragestunde<br />

4. Änderungen der Ausschussbesetzungen, Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

5. Tourismusschule Bramberg, Abschluss einer Vereinbarung über die Weiterführung, Berichterstatter<br />

Bgm. Dr. Viertler<br />

6. Marktordnung, Änderung, Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

7. Flurbereinigung Rettenbach nach Verwirklichung des Hochwasserschutzprojektes, Berichterstatter<br />

Bgm. Dr. Viertler<br />

8. Abwasserentsorgungsanlage der Gemeinde, Restkanäle Sonnberg, Berichterstatter Vizebgm.<br />

DI Rauch<br />

9. Audit familienfreundliche Gemeinde, Bericht, Berichterstatterin StR Lemberger<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

10. Raumordnungsangelegenheiten, Berichterstatter GV Schwarzenbacher<br />

10.1. Martin Goller, geringfügige Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />

Oberhof (Sonderfläche Tourismus)<br />

10.2. Bruno und Anna Berger, Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe im Bereich<br />

der Mittelstation der Panoramabahn Kitzbüheler Alpen<br />

10.3. Bruno und Anna Berger, Freigabe des Aufschließungsgebietes im Bereich Mittelstation<br />

der Panoramabahn Kitzbüheler Alpen (Zweitwohnsitzgebiet/Aufschließungsgebiet (Wasser))<br />

10.4. Nationalparkzentrum Hohe Tauern, Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe<br />

10.5. Aufstellung eines Regionalprogramms Pinzgau, Beschlussfassung<br />

11. Finanzangelegenheiten<br />

11.1. Überprüfungsausschuss, Berichterstatter GV Mag. Reichholf<br />

(nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt)<br />

11.2. Jahresrechnung 2010, Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

11.3. Annakirche, Subvention<br />

12. Allfälliges<br />

12.1. Hundehaltung<br />

Herr Bürgermeister begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung zur heutigen Sitzung, stellt<br />

fest, dass die Einladung rechtzeitig im Einvernehmen mit den Fraktionen erfolgte, die Beschlussfähigkeit<br />

mit 24 Anwesenden gegeben ist und eröffnet die Sitzung.<br />

Über Vorschlag des GV Mag. Martin Reichholf ersucht Herr Bürgermeister die Tagesordnung wie<br />

folgt zu erweitern: Annakirche, Zuschuss zur Dachsanierung. Dieser Punkt soll unter Tagesordnungspunkt<br />

11.3 Finanzangelegenheiten behandelt werden.<br />

Beschluss:<br />

Die heutige Tagesordnung wird mit der beantragten Erweiterung einstimmig beschlossen.<br />

Pkt. 1. Angelobung von Herrn Thomas Ellmauer als neues Mitglied der Gemeindevertretung<br />

gem. § 20 (3) GdO anstelle des per 24.2.2011 ausgeschiedenen<br />

GV Ing. Gerald Heerdegen, Berichterstatter Bgm. Dr.<br />

Viertler<br />

Bgm. Dr. Viertler berichtet, dass Hr. GV Ing. Gerald Heerdegen mit Schreiben vom 16.2.2011<br />

sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung zurückgelegt hat.<br />

Von diesem Sachverhalt wurde die zustellungsbevollmächtigte Vertreterin der Liste VIERT gemäß<br />

§ 84 Abs. 2 der Salzburger Gemeindewahlordnung mit Schreiben vom 23.3.2009 verständigt.<br />

In der Kundmachung der Gemeindewahlbehörde vom 5. März 2009 Zl. 024-4/2009 EAP scheinen<br />

auf der Liste 3 folgende Ersatzgewählte auf:<br />

19 MAURER, DI Mag. Arthur Ersatzmitglied<br />

20 VORDEREGGER, Wilhelm Ersatzmitglied<br />

21 REITER, Christine Ersatzmitglied<br />

22 STALLNER, Ernst Ersatzmitglied<br />

23 GRATZ, Dr. Bernhard Ersatzmitglied<br />

24 SCHWARZENBACHER, Hannelore Ersatzmitglied<br />

25 HÖLZL, Brigitte Ersatzmitglied<br />

26 RONACHER, Anton Ersatzmitglied<br />

Seite 14


Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

27 VIERTLER, Mag. Gudrun Ersatzmitglied<br />

28 ENZINGER, Rudolf Hannes Ersatzmitglied<br />

29 BREITFUSS, Ilse Ersatzmitglied<br />

30 HÖRBIGER, Anton Ersatzmitglied<br />

31 STEGER, Anton Ersatzmitglied<br />

32 LEMBERGER, Franz Ersatzmitglied<br />

33 SCHARLER, Franz Ersatzmitglied<br />

34 FUCHS, Franz Ersatzmitglied<br />

35 ENZINGER, Herbert Ersatzmitglied<br />

36 ELLMAUER, Thomas Ersatzmitglied<br />

37 NEUMAIER, Berta Ersatzmitglied<br />

Bgm. Dr. Viertler berichtet, dass von den Ersatzgewählten Nr. 19 bis Nr. 35 Verzichtserklärungen<br />

vorliegen und somit ihre Berufung auf das frei werdende Mandat abgelehnt haben.<br />

Gemäß § 85 Abs. 2 Gemeindewahlordnung wurde daher Hr. Thomas Ellmauer vom Bürgermeister<br />

als Gemeindewahlleiter in die Gemeindevertretung berufen.<br />

Gemäß § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung nimmt Bgm. Dr. Viertler die Angelobung vor und leistet<br />

Hr. Ellmauer folgendes Gelöbnis in die Hand des Bürgermeisters:<br />

„Ich gelobe, die Gesetze des Bundes und des Landes Salzburg gewissenhaft zu beachten, meine<br />

Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht<br />

zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen zu fördern.“<br />

Somit ist Hr. Thomas Ellmauer in seiner Funktion als Gemeindevertreter angelobt.<br />

Pkt. 2. Anerkennung oder Richtigstellung des letzten Gemeindevertretungs-<br />

Sitzungsprotokolles vom 2.12.2010<br />

Herr StR Mag. Hölzl beantragt die Berichtigung des Protokolles vom 02.12.2010. Unter Punkt 10<br />

Allfälliges soll bei der Wortmeldung des GV Mag. Reichholf folgender Satz ergänzt werden:<br />

„Reichholf verweist insbesondere auf die uns bekannte Intervention des Bürgermeisters bei der<br />

Redaktion“.<br />

Herr Bürgermeister ersucht um Klärung dieses Punktes d.h. die Anhörung der Aufzeichnung. Die<br />

Anerkennung des Protokolles wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.<br />

Beschluss: Die Anerkennung des Protokolls vom 02.12.2010 wird auf die nächste Sitzung verschoben.<br />

Pkt. 3. Fragestunde<br />

Keine Anfragen!<br />

Pkt. 4. Änderungen der Ausschussbesetzungen, Berichterstatter Bgm. Dr.<br />

Viertler<br />

Bgm. Dr. Viertler berichtet, dass Hr. Ing. Gerald Heerdegen Mitglied im Ausschuss für Raumordnung<br />

und Landwirtschaft war.<br />

In diesen Ausschuss wird von Seiten der Liste VIERT somit Hr. Thomas Ellmauer nominiert.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Beschluss: GV Thomas Ellmauer wird mit 23 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme (GV Andreas<br />

Lemberger) in den Ausschuss für Raumordnung und Landwirtschaft berufen.<br />

Pkt. 5. Tourismusschule Bramberg, Abschluss einer Vereinbarung über die<br />

Weiterführung, Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

Bgm. Dr. Viertler berichtet, dass im Rahmen einer koordinierten Vorgangsweise des Landes<br />

Salzburg, der Wirtschaftskammer, des Schulvereins und der Erzdiözese ein Zukunftsmodell für<br />

die Weiterführung der Wirtschaftsschulen Bramberg ausgearbeitet wurde.<br />

Bis dato war die Erzdiözese Salzburg Schulerhalter der Wirtschaftsschulen Bramberg. Träger<br />

des Schulsachaufwandes war der Schulverein für wirtschaftlichen Unterricht Oberpinzgau. Dieser<br />

umfasst die Gemeinden von Krimml bis Niedernsill. In dieser Eigenschaft wurden neben dem<br />

Schulsachaufwand auch sämtliche Baumaßnahmen bzw. außerordentliche Aufwendungen bezahlt.<br />

Das neue Zukunftsmodell sieht nunmehr folgende Eckpunkte vor:<br />

1. Die Erzdiözese Salzburg überträgt die Schulerhalterschaft mit Beginn des Schuljahres<br />

2011/2012 an den „Verein Tourismusschulen Salzburg“ und errichtet dieser mit Beginn<br />

des Schuljahres 2011/2012 die Tourismusschulen Bramberg (Oberpinzgau).<br />

2. Die Tourismusschulen Salzburg verpflichten sich, die Schule im Sinne einer katholischen<br />

Privatschule zu führen<br />

3. Zur entsprechenden Umsetzung wird dem Verein Tourismusschulen Salzburg ein „Beirat<br />

für Schulentwicklung, pastorale und pädagogische Angelegenheiten“ beigegeben und<br />

eingerichtet.<br />

4. Der Schulverein für wirtschaftlichen Unterricht Oberpinzgau bleibt weiterhin bestehen und<br />

verpflichtet sich den bestehenden Generalmietvertrag der seinerzeit mit der Heimat Österreich<br />

hinsichtlich der Erweiterung des Schulgebäudes abgeschlossen wurde, aufrecht<br />

zu erhalten und die finanziellen Verpflichtungen auch weiter zu bedienen. Weiters verpflichtet<br />

sich der Schulverein für die teilweise Abgeltung des erwarteten Budgetdefizites in<br />

den ersten fünf Jahren dem Verein Tourismusschulen Salzburg einen jährlichen Betrag in<br />

der Höhe von 30% des jeweiligen jährlichen Abganges im Bereich der künftigen „Tourismusschulen<br />

Bramberg“ höchstens jedoch einen jährlichen Betrag von EUR 20.000,00.<br />

Diese Lösung schafft neben der gesicherten Zukunft für die Wirtschaftsschulen Bramberg (jetzt<br />

Tourismusschulen Bramberg) auch eine spürbare Entlastung für die Gemeinden des Schulvereines.<br />

So wird der weitere Ausbau der Tourismusschulen (Neuerrichtung von Klassenräumen, einer<br />

Küche und einer Turnhalle mit Gesamtbaukosten in der Höhe von netto EUR 3,8 Mio.) nunmehr<br />

durch das Land, den Bund und der Wirtschaftskammer finanziert. Die Gemeinden des<br />

Oberpinzgaues ersparen sich somit eine Beitragsleistung von einem Drittel dieser Summe sohin<br />

1,3 Mio. Auch hinsichtlich der Betriebskosten, welche bisher jährlich mit ca. 150.000 abgerechnet<br />

wurde greift nunmehr die oben erwähnte Deckelung mit EUR 20.000,00 und auch das nur in einer<br />

Dauer von 5 Jahren.<br />

Herr GV Johannes Holzer begrüßt die Tatsache, dass die Gemeinden in Zukunft einen geringeren<br />

Beitrag leisten müssen. Er möchte aber doch seine Bedenken hinsichtlich der von der Wirtschaftskammer<br />

angeführten Nachhaltigkeit im Bereich des Tourismus anmelden. Er ist der Meinung,<br />

dass das Ausbildungsangebot bisher besser war.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung genehmigt mit 23 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung<br />

(GV Johannes Holzer) die beiliegende Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Erzdiözese<br />

Salzburg, dem Schulverein für wirtschaftlichen Unterricht Oberpinzgau, der Wirtschaftskammer<br />

Salzburg, dem Verein Tourismusschulen Salzburg und den 9 Gemeinden des Schulvereines für<br />

wirtschaftlichen Unterricht hinsichtlich der Weiterführung der Wirtschaftsschulen Bramberg als<br />

Tourismusschulen Bramberg.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Pkt. 6. Marktordnung, Änderung, Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

Bgm. Dr. Viertler berichtet, dass die seit 1. August 2008 geltende Marktordnung in einigen wenigen<br />

Bereichen angepasst bzw. vereinfacht werden soll. Die Änderungen beruhen hauptsächlich<br />

auf Erfahrungen in der praktischen Abwicklung. Weiters sollen die Gelegenheitsmärkte detaillierter<br />

geregelt werden, da geplant ist für heuer auch einen wöchentlichen Frischemarkt abzuhalten.<br />

Schließlich soll die Regelung der Standplatzgebühr (Markttarifordnung) überarbeitet werden.<br />

Die Textgegenüberstellung liegt dem Amtsbericht bei.<br />

Sohin liegt folgende konsolidierte Fassung zur Beschlussfassung vor:<br />

MARKTORDNUNG<br />

der Stadtgemeinde Mittersill<br />

Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994,<br />

i.d.g.F., wird verordnet:<br />

1. Abschnitt<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

1. Diese Marktordnung regelt sämtliche Märkte sowie Grundzüge der Gelegenheitsmärkte (§<br />

286 Abs. 2 GewO 1994) im Bereich der Stadtgemeinde Mittersill; sie findet auf Viehmärkte<br />

keine Anwendung.<br />

2. Gemäß § 286 Abs. 1 GewO 1994 ist unter einem Markt eine Veranstaltung zu verstehen, bei<br />

der auf einem örtlich bestimmten Gebiet (Marktplatz) zu bestimmten Markttagen und Marktzeiten<br />

Waren feilgeboten und verkauft werden.<br />

3. Gemäß § 286 Abs. 2 GewO 1994 ist unter einem Gelegenheitsmarkt (Quasimarkt) eine<br />

marktähnliche Verkaufsveranstaltung zu verstehen, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen<br />

abgehalten wird. Ein Gelegenheitsmarkt darf nur auf Grund einer eigenen Bewilligung<br />

stattfinden.<br />

4. Gemäß § 286 Abs. 3 GewO 1994 sind marktähnliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen<br />

Land- und Forstwirte aus ihrer eigenen Produktion Erzeugnisse, wie sie von Land- oder<br />

Forstwirten in der Regel auf den Markt gebracht werden, feilbieten und verkaufen (Bauernmärkte),<br />

keine Märkte im Sinne der Gewerbeordnung.<br />

5. Gemäß § 286 Abs. 4 GewO 1994 sind marktähnliche Verkaufsveranstaltungen von kurzer<br />

Dauer, die in herkömmlicher Art und Weise zu wohltätigen Zwecken veranstaltet werden,<br />

keine Märkte im Sinne der Gewerbeordnung.<br />

6. Gemäß § 286 Abs. 5 GewO 1994 sind Messen und messeähnliche Veranstaltungen nicht als<br />

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung zu verstehen.<br />

2. Abschnitt<br />

Märkte<br />

§ 2<br />

Märkte<br />

Im Bereich der Stadtgemeinde Mittersill werden folgende Märkte abgehalten:<br />

a) Frühjahrsmarkt (Fastenmarkt)<br />

b) Herbstmarkt (Simon und Judas Markt)<br />

Seite 17


Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

§ 3<br />

Marktgebiet<br />

Für die im § 2 angeführten Märkte wird folgende räumliche Abgrenzung (Marktgebiet) festgelegt:<br />

Von der Kreuzung LB165/Hintergasse (Höhe Objekt Zeller Straße 1) bis zur Kreuzung<br />

LB165/Lebzeltergasse/Kirchgasse (Höhe Objekt Marktplatz 14), sowie den Marktplatz und die<br />

Rathausgasse bis zur Kreuzung Rathausgasse/Lendstraße (Höhe Objekt Lendstraße 11).<br />

Für das gesamte Marktgebiet gilt an den Markttagen Fahr- bzw. Halteverbot. Die Zufahrt und<br />

Abfahrt während der Marktzeit ist nur Einsatzfahrzeugen bzw. dem Arzt gestattet. Widerrechtlich<br />

abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.<br />

§ 4<br />

Markttermine und Marktzeiten<br />

Für die im § 2 angeführten Märkte werden folgende Markttage und Verkaufszeiten festgelegt:<br />

a) Frühjahrsmarkt (Fastenmarkt):<br />

jeweils am Mittwoch nach dem Aschermittwoch, von 07.00 bis 18.00 Uhr<br />

b) Herbstmarkt (Simon und Judas Markt):<br />

jeweils am 28. Oktober (wenn Sonntag am Tag vorher), von 07.00 bis 18.00 Uhr<br />

§ 5<br />

Gegenstände des Marktverkehrs<br />

Auf den im § 2 angeführten Märkten dürfen, sofern es sich nicht um Waren handelt, deren Feilhaltung<br />

auf Märkten auf Grund einer gemäß § 287 Abs. 2 und 3 der GewO 1994 erlassenen Verordnung<br />

verboten ist, als Marktgegenstände lediglich folgende Artikel feilgeboten und verkauft<br />

werden:<br />

Hauptgegenstände:<br />

Textilien, Kurz-, Strick- und Wirkwaren, Lederwaren, Spielwaren, Haus- und Küchengeräte,<br />

Schmuck, Dekorationsgegenstände, Lebensmittel, Speisen und Getränke, Reinigungsmittel,<br />

Bastel- und Geschenkartikel sowie CD’s und DVD’s.<br />

Nebengegenstände:<br />

Blumen, Haushalts- und Kosmetikartikel.<br />

Folgende Gegenstände sind vom Marktverkehr ausgeschlossen:<br />

Waffen, Munition, Sprengmittel, pyrotechnische Artikel, Pornowaren und -schriften, Gewaltvideos<br />

und –DVD’s, Grabsteine.<br />

3. Abschnitt<br />

Gelegenheitsmärkte<br />

§ 6<br />

Gelegenheitsmärkte<br />

Im Bereich der Stadtgemeinde Mittersill ist die Abhaltung von Gelegenheitsmärkten zu besonderen<br />

Anlässen vorgesehen. Als besondere Anlässe gelten unter anderem: Firmungen, Kirchweihfeste,<br />

Sportveranstaltungen, Advent-, Weihnachts- oder Ostermärkte, Firmenjubiläen, saisonal<br />

bedingte Märkte wie Frischemarkt usw. Diese Märkte sollen vor allem auch eine Belebung des<br />

Mittersiller Stadtzentrums bewirken.<br />

Seite 18


Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Bei Gelegenheitsmärkten müssen jedenfalls entsprechende Einrichtungen wie Verkaufsstände,<br />

Marktbuden etc. aufgebaut werden, damit das Erscheinungsbild auch wirklich geschaffen wird.<br />

Dazu ist auch die Teilnahme mehrerer Marktfahrer notwendig.<br />

Ein Gelegenheitsmarkt darf nur auf Grund einer eigenen Bewilligung stattfinden. In dieser Bewilligung<br />

werden das Marktgebiet, die Markttermine und Marktzeiten sowie die Gegenstände des<br />

Marktverkehrs festgelegt.<br />

4. Abschnitt<br />

Allgemeine Bestimmungen für Märkte und Gelegenheitsmärkte<br />

§ 7<br />

Marktbesucher (Verkäufer)<br />

1. Gemäß § 286 Abs. 1 GewO 1994 hat jedermann das Recht, auf Märkten Waren nach Maßgabe<br />

der von der Gemeinde hierfür durch Verordnung bestimmten Voraussetzungen feilzubieten<br />

und zu verkaufen.<br />

2. Waren, deren Verkauf an eine Gewerbeberechtigung gebunden ist, dürfen nur von Gewerbetreibenden<br />

mit einer diesbezüglichen Gewerbeberechtigung angeboten oder verkauft werden.<br />

Die Gewerbetreibenden haben den Original-Gewerbeschein und einen amtlichen Lichtbildausweis<br />

stets mitzuführen und auf Verlangen befugter Organe vorzuweisen.<br />

3. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, haben die gewerblichen Marktbesucher jeweils eine<br />

Kopie der Anmeldung zur Gebietskrankenkasse mitzuführen und auf Verlangen eines befugten<br />

Organs ebenfalls vorzuweisen. Die Mitarbeiter haben sich dabei jedenfalls auszuweisen.<br />

4. Die Stände der Marktfahrer sind mit der von einem Landesgremium herausgegebenen Marktfahrertafel<br />

entsprechend zu kennzeichnen. Alle anderen Marktbesucher haben sich mit Namen<br />

und Adresse gut leserlich zu kennzeichnen und diese Kennzeichnung während der Marktdauer<br />

in ordentlichem Zustand zu halten.<br />

5. Die Anmeldung zum Markt hat schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) und bis spätestens vier<br />

Wochen vor Marktbeginn zu erfolgen.<br />

6. Bei zweimaliger Nichtbenützung eines zugewiesenen Standplatzes besteht kein Recht auf<br />

zukünftige neuerliche Zuweisung eines Standplatzes.<br />

§ 8<br />

Marktbetrieb<br />

Auf dem Markt hat sich jedermann so zu verhalten, dass Ruhe und Ordnung nicht gestört werden.<br />

Insbesonders ist es verboten:<br />

1. überlaut und aufdringlich oder über Mikrofon bzw. Verstärkeranlagen die Waren anzubieten<br />

oder in schwebende Verkaufsverhandlungen durch Über- oder Unterbieten einzugreifen;<br />

2. unverhältnismäßig laut zu musizieren oder lärmende Musikautomaten, Lautsprecher udgl. in<br />

Betrieb zu halten;<br />

3. außerhalb des Standplatzes Kisten, Körbe oder andere Gegenstände unbefugt aufzuhängen;<br />

4. die Standplätze oder Markteinrichtungen widmungswidrig zu verwenden, zu beschädigen, eigenmächtig<br />

zu erweitern oder an Dritte weiterzugeben;<br />

5. Reklamematerial zu verteilen;<br />

6. Kunden durch Ansprechen oder aufdringliche Gesten außerhalb des Standplatzes zu werben.<br />

§ 9<br />

Marktstandplätze<br />

1. Die Standplätze werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt und von der Marktbehörde<br />

zugewiesen. Werden Märkte bzw. Gelegenheitsmärkte durch das Stadtmarketing (Mittersill<br />

plus) im Rahmen einer einheitlichen Organisation veranstaltet, obliegt die Zuweisung der<br />

Standplätze dem Stadtmarketing.<br />

2. Die Zuweisung der Standplätze an die Marktbesucher erfolgt nach Maßgabe des vorhandenen<br />

Raumangebotes und unter Berücksichtigung eventueller Vormerkungen. Die Zuweisung<br />

ist nicht übertragbar.<br />

3. Die Waren dürfen nur von den zugeteilten Standplätzen aus verkauft werden.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

4. Die Aufstellung der Marktfahrzeuge und -stände auf den zugewiesenen Plätzen darf erst am<br />

Markttag frühestens zwei Stunden vor Beginn der Marktzeit erfolgen. Nach Ende der Marktzeit<br />

sind die Standplätze binnen zwei Stunden zu räumen und zu reinigen.<br />

5. Das eigenmächtige Beziehen und Benützen bestehender Plätze ist verboten.<br />

6. Einem Marktbesucher ist höchstens ein Standplatz bis zu einer Länge von 20 Metern und<br />

einer Tiefe von 3 Metern zuzuweisen. Als Mindestausmaß für die Festsetzung einer Standplatzgebühr<br />

gilt eine Länge von einem Meter.<br />

7. Wird ein vorgemerkter und zugewiesener Standplatz nicht spätestens bei Marktbeginn bezogen,<br />

so erlischt die Vormerkung und der Standplatz kann einem anderen Bewerber zugewiesen<br />

werden.<br />

8. Feste oder andere Veranstaltungen, die an den Marktterminen abgehalten werden, dürfen<br />

nicht zu einer Einschränkung des für Standplätze vorgesehenen Marktgebietes führen.<br />

9. Für Spezialisten ist eine sogenannte Zuhörerzone zum zugewiesenen Standplatz hinzuzurechnen,<br />

um einen störungsfreien Marktverlauf zu gewährleisten. Das gleiche gilt für<br />

solche Marktbesucher, die Tonträger (Kassetten, Schallplatten usw.) auf Märkten anbieten.<br />

Für Marktbesucher, die Tonträger anbieten und präsentieren, wird eine höchst zulässige<br />

Lautstärke von 60 dB(A) vorgeschrieben (Zimmerlautstärke).<br />

10. Die zugewiesenen Standplätze können jederzeit durch die Marktbehörde mit sofortiger Wirksamkeit<br />

entzogen werden, insbesondere wenn:<br />

a. wiederholte Verstöße gegen die Marktordnung vorliegen;<br />

b. die Marktgebühr nicht fristgerecht bezahlt wird;<br />

c. der Standplatz eigenmächtig einem anderen Marktbesucher überlassen wird;<br />

d. die zugewiesene Standplatzfläche überschritten wird;<br />

e. eigenmächtig leer stehende Plätze benützt werden;<br />

f. Weisungen der Marktaufsichtsorgane nicht befolgt werden;<br />

g. aufgrund der Bestimmungen der Gewerbeordnung in der Person des Marktbesuchers<br />

Ausschließungsgründe eintreten.<br />

§ 10<br />

Markttarifordnung<br />

Für die Standplätze bzw. die Benützung der Markteinrichtungen sind von den Marktbesuchern<br />

privatrechtliche Entgelte zu entrichten.<br />

Die Markttarife werden wie folgt festgelegt:<br />

Standplatzgebühr: EUR 3,00 pro Laufmeter und einem Markttag<br />

EUR 5,00 pro Laufmeter für 2 Markttage<br />

EUR 7,00 pro Laufmeter für 3 Markttage<br />

EUR 10,00 pro Laufmeter für 4 bis 7 Tage<br />

EUR 15,00 pro Laufmeter für 8 bis 21 Tage<br />

EUR 30,00 pro Laufmeter ab 22 Tagen<br />

Leihgebühr Marktstand EUR 20,00 pro Tag<br />

Pauschalgebühr für untergeordnete, kleine Märkte (zB. Antikflohmarkt): EUR 10,00 pro Tag<br />

Anfallende Strom-, Wasser-, Kanal- und Müllgebühren sowie sonstige Aufwendungen werden<br />

nach dem tatsächlichen Verbrauch bzw. Anfall extra verrechnet.<br />

In begründeten Einzelfällen kann auch ein höheres oder geringeres Entgelt festlegt werden (zB.<br />

größerer organisatorischer Aufwand, Märkte überörtlichem Ausmaßes, usw.) bzw. kann auf die<br />

Einhebung eines privatrechtlichen Entgeltes verzichtet werden (wie beispielsweise bei der Durchführung<br />

von Märkten durch das Stadtmarketing z.B. Adventmarkt, Frischemarkt etc.).<br />

Seite 20


Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

§ 11<br />

Marktbehörde und Marktaufsicht<br />

1. Marktbehörde im Sinne dieser Marktordnung ist der Bürgermeister. Ihm stehen die gesetzlichen<br />

Rechte und Pflichten der Marktaufsicht zu. Die Marktbehörde übt die Marktaufsicht und<br />

Marktpolizei durch die Marktaufsichtsorgane aus und regelt durch sie den Marktverkehr.<br />

2. Unter Marktaufsichtsorganen sind die vom Bürgermeister beauftragten Organe bzw. Bediensteten<br />

zu verstehen. Die Kontrollbefugnisse von behördlichen Organen, die zur Vollziehung der<br />

in der Präambel angeführten Gesetze berufen sind, werden hierdurch nicht berührt.<br />

3. Den Anordnungen der Marktaufsichtsorgane ist Folge zu leisten.<br />

4. Den Marktaufsichtsorganen obliegt insbesonders:<br />

a) Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf den Märkten zu treffen.<br />

b) Verstöße gegen die Marktordnung, sowie gegen sonstige, beim Marktverkehr zu beachtende<br />

Vorschriften (Gewerbeordnung, Lebensmittelgesetz, Naturschutzgesetz, Maß- und<br />

Eichgesetz, Tierschutzgesetz usw.) den zuständigen Behörden anzuzeigen.<br />

c) Streitigkeiten tunlichst beizulegen.<br />

5. Die Marktbesucher sind den Aufsichtsorganen gegenüber zur Ausweisleistung hinsichtlich<br />

einer allenfalls erforderlichen Gewerbeberechtigung und hinsichtlich ihrer Identität verpflichtet.<br />

§ 12<br />

Warenbehandlung<br />

1. Die auf dem Markt feilgebotenen Lebensmittel müssen den gesetzlichen Vorschriften und der<br />

angegebenen Bezeichnung entsprechen. Lebensmittel, die ohne weitere Zubereitung genossen<br />

werden können, dürfen von den Käufern vor dem Kauf nicht berührt werden.<br />

2. Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur auf Unterlagen ausgelegt werden, die sich mindestens<br />

50 cm über dem Erdboden befinden. In der warmen Jahreszeit sind genussfertige Lebensmittel<br />

vor Beschmutzung durch Insekten zu schützen. Backwaren und Zuckerwaren sollen nicht<br />

frei aufliegen, sondern sind gegen Staub und Schmutz sowie gegen Betasten durch Hüllen aus<br />

durchsichtigem Material (Cellophan, Nylon und dgl.) zu schützen.<br />

3. Die Hygienerichtlinien für Marktfahrzeuge und Marktstände (Anhang A) sind von den Marktbesuchern<br />

verbindlich zu beachten.<br />

§ 13<br />

Reinlichkeit im Allgemeinen<br />

Grundsätzlich ist auf den Märkten auf Reinlichkeit zu achten. Jede Verunreinigung der Marktstände,<br />

ihrer unmittelbaren Umgebung und des ganzen Marktgebietes ist zu unterlassen. Jeder<br />

Standinhaber hat für die Reinlichkeit in der halben Breite der an seinen Stand angrenzenden<br />

Verkehrswege zu sorgen. Seitens der Gemeinde ist für eine im Marktbereich gelegene allgemein<br />

zugängliche Toilettenanlage vorzusorgen (öffentliches WC).<br />

§ 14<br />

Hygiene der Marktbesucher und ihres Personals<br />

Die Marktbesucher und ihre Hilfskräfte müssen von ansteckenden oder Ekel erregenden Krankheiten<br />

frei sein und haben auf Reinlichkeit ihrer Person zu achten.<br />

§ 15<br />

Verweisung vom Markt<br />

1. Personen, welche die Ordnung stören, Unfug treiben oder den Anordnungen behördlicher Organe<br />

nicht Folge leisten, können durch die Marktaufsicht vom Markt gewiesen werden.<br />

2. Eine Ausschließung vom Marktbesuch für mehrere Markttage oder für immer kann die Marktbehörde<br />

aus wichtigen Gründen durch Bescheid aussprechen.<br />

§ 16<br />

Unzulässige Veranstaltungen<br />

Das Aufstellen von Spielautomaten, der Verkauf von Waren im Wege von Glücksspielen, zirkusähnliche<br />

Vorführungen, Tierschauen und dgl. sind im Marktgebiet nicht zugelassen.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

§ 17<br />

Strafbestimmung<br />

Übertretungen von Bestimmungen dieser Marktordnung werden - soweit sie nicht nach dem<br />

Strafgesetz oder nach anderen Vorschriften zu ahnden sind - von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bestraft.<br />

§ 18<br />

Rechtswirksamkeit und Anwendungsbereich<br />

Die Marktordnung tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Marktordnung<br />

außer Kraft.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vorstehende Marktordnung.<br />

Pkt. 7. Flurbereinigung Rettenbach nach Verwirklichung des Hochwasserschutzprojektes,<br />

Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

Bgm. Dr. Viertler berichtet, dass die im Zuge des Baues des Hochwasserschutzdammes besprochene<br />

und beschlossene Flurbereinigung, welche durch die Abänderung der wasserrechtlichen<br />

Bewilligung (Verlegung der Rettenbachstraße und Erweiterung des Gewerbegebietes) erforderlich<br />

wurde, nunmehr auch entsprechend abgewickelt bzw. vollzogen werden muss.<br />

Bei dieser Flurbereinigung geht es auch um die Vereinbarung, welche zwischen dem Bundeswasserbau,<br />

der Gemeinde Mittersill und der Fam. Berger abgeschlossen wurde.<br />

Die Durchführung gegenständlicher Flurbereinigung übernimmt die Agrarbehörde Salzburg. Die<br />

detaillierte Flächenstatistik liegt dem Amtsbericht bei.<br />

Insbesondere geht es um folgende Punkte:<br />

1. Verlegung der Rettenbachstraße durch das Gewerbegebiet West<br />

2. Verschmälerung der alten Rettenbachstraße bis zur Kreuzung mit der neuen Straße und<br />

flächengleicher Tausch zwischen Mathias Blaickner, Fam. Berger und der Gemeinde Mittersill<br />

mit einer kleinen Restfläche von 155 m² für die Gemeinde Mittersill<br />

3. Verbreiterung der Rettenbachstraße im Bereich Alois Innerhofer und grundstücksgleicher<br />

Tausch zwischen Innerhofer und Berger<br />

4. Ausweisung eines Gewässerschutzstreifens im Bereich des Bürgerkanals mit Fam. Berger<br />

bzw. Fam. Hartl bzw. flächengleicher Tausch zwischen Berger und Hartl<br />

5. Flächengleicher Tausch mit Herbert Wieser hinsichtlich der Zufahrt zum Bürgerkanal<br />

6. Bereinigung einzelner Restgrundstücke zwischen Matthias Blaickner und Herbert Wieser<br />

bzw. Fam. Berger und der Gemeinde Mittersill.<br />

Auf Basis der Vereinbarung, welche zwischen der Gemeinde Mittersill, dem Bundeswasserbau<br />

und der Fam. Berger abgeschlossen wurde, besteht weiters eine Verpflichtung (vorbehaltlich des<br />

entsprechenden Widmungsverfahrens) zur Umlegung jener Widmungsfläche, welche im Zuge<br />

der Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes rückgewidmet wurde. Es handelt sich dabei um<br />

eine Fläche im Ausmaß von ca. 12.740 m². Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Fläche<br />

anschließend an einen 70 m Schutzstreifen auf einer Länge von ca. 140 m ausgewiesen wurde.<br />

Durch den neuen Gefahrenzonenplan kommt diese vorgesehene Fläche allerdings im Bereich<br />

der rot-gelben Gefahrenzone (wesentlicher Rückhaltebereich) zu liegen. Ein Kompromiss mit der<br />

Wasserwirtschaft konnte nicht gefunden werden. Um dennoch eine Lösung zu ermöglichen wird<br />

nunmehr vorgeschlagen, die Widmungsfläche außerhalb des Gefahrenbereiches zu situieren<br />

und auf ca. 4 ha auszuweiten. Dies ausdrücklich vorbehaltlich des entsprechenden behördlichen<br />

Widmungsverfahrens und einer Klärung der Verfügbarkeit der Flächen (d.h. tatsächliche Verwertung<br />

und Preis der Flächen).<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Herr StR Mag. Hölzl erkundigt sich, ob es für die vorgesehenen 4 ha Gewerbegebiet irgendwelche<br />

Vorkehrungen gibt, dass die Verfügbarkeit für die Gemeinde in preislicher Hinsicht gewährleistet<br />

ist. Herr Bürgermeister antwortet darauf, dass es diese zurzeit noch nicht gibt, bei der Erstellung<br />

des Flächenwidmungsplanes aber Berücksichtigung finden wird.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Flurbereinigung in der oben beschrieben<br />

Weise bzw. wie in den beiliegenden Grundstücksgegenüberstellungen des ZT DI Witte dargestellt.<br />

Der Vorgangsweise hinsichtlich der Neusituierung der Rückwidmungsfläche des Gewerbegebietes<br />

inklusive einer Ausweitung auf ca. 4 ha entsprechend dem beiliegenden Lageplan wird<br />

vorbehaltlich des Widmungsverfahrens zugestimmt.<br />

Pkt. 8. Abwasserentsorgungsanlage der Gemeinde, Restkanäle Sonnberg,<br />

Berichterstatter Vizebgm. DI Rauch<br />

Vizebgm. Rauch berichtet, dass die Gemeinde Mittersill mittlerweile fast zur Gänze kanalisiert ist.<br />

Lediglich einzelne Bereiche am Mittersiller Sonnberg sind noch nicht an das gemeindeeigene<br />

Kanalsystem angeschlossen.<br />

Maßgebliches Beurteilungskriterium für einen Anschluss stellt die sogenannte „gelbe Line“ dar.<br />

Innerhalb dieser gelben Line besteht Anschlusspflicht, außerhalb ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

durchzuführen.<br />

Die nunmehr anzuschließenden Bereiche werden unter dem Bauabschnitt „Restkanäle Sonnberg“<br />

zusammengefasst und stehen nunmehr zu Planung an. Dabei handelt es sich im Wesentlichen<br />

um folgende Siedlungen:<br />

Weißenstein<br />

Loferstein<br />

Mayrhofen<br />

Paß Thurn (Stallberg, Bach, Mühlbauer, Unterstein)<br />

Jochbergthurn<br />

Burk (Güterweg Burk)<br />

Die genauen Verhältnisse sind dem beiliegenden Lageplan bzw. Objektlisten zu entnehmen.<br />

Die Gesamtkosten betragen für die angeführten Maßnahmen ca. 1,5 Mio. €.<br />

Herr StR Franz Schratl deponiert an diese Stelle den Wunsch, dass die nach unten führenden<br />

Wasserleitungen so geplant werden, dass nicht wieder zusätzliche Pumpen eingebaut werden<br />

müssen.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Planung und Ausschreibung des<br />

Bauabschnittes „Restkanäle Sonnberg“ durch das Büro ISF, Schüffl – Forsthuber samt deren<br />

Beauftragung. Die administraive Abwicklung der Planung wird dem Infrastrukturausschuss zugwiesen.<br />

Pkt. 9. Audit familienfreundliche Gemeinde, Bericht, Berichterstatterin StR<br />

Lemberger<br />

StR Lemberger berichtet, dass der Gemeinde Mittersill nunmehr offiziell das Zertifikat „familienfreundliche<br />

Gemeinde“ verliehen wurde. Es handelt sich dabei um das Grundzertifikat, welches<br />

nach einem externen Begutachtungsprozess verliehen wird. Dieses Grundzertifikat bedeutet,<br />

dass die vorgeschlagenen bzw. beschlossenen Maßnahmen geeignet sind, unsere Gemeinde<br />

als „familienfreundliche Gemeinde“ zu bezeichnen.<br />

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Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:<br />

1. Geschenke für neue Erdenbürger<br />

2. Kinderbetreuungskonzept<br />

3. Rucksackprojekt<br />

4. Jugendforum<br />

5. Sommerkino<br />

6. Lernende Region<br />

7. Musikalisches Angebot für Senioren<br />

8. Behinderung und Jugend<br />

Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Jetzt startet der Umsetzungsprozess für welchen ein Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen ist. Danach<br />

erfolgt eine Evaluation und ein Soll/Ist – Vergleich und bei positiver Beurteilung wird das<br />

Vollzertifikat verliehen.<br />

Herr GV Schwarzenbacher möchte all denjenigen danken und zur Verleihung dieser Auszeichnung<br />

gratulieren, die mit diesem Projekt beschäftigt waren.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt diesen Bericht einstimmig zur Kenntnis.<br />

Pkt. 10. Raumordnungsangelegenheiten, Berichterstatter GV Schwarzenbacher<br />

Pkt. 10.1. Martin Goller, geringfügige Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich Oberhof (Sonderfläche Tourismus)<br />

Herr GV. Schwarzenbacher berichtet:<br />

Im Bereich Spielbichl ist beim Oberhof-Gut eine Sonderfläche – Jugendherberge ausgewiesen.<br />

Herr Martin Goller hat kürzlich den Hof übernommen und beabsichtigt, den Jugendherbergebetrieb<br />

aufzulassen und anstelle des selben Ferienappartements zu errichten. Er beantragt nunmehr<br />

die Änderung der Sonderflächenbezeichnung in Richtung einer allgemeinen touristischen<br />

Nutzung. Grundsätzlich ist die Entwicklung von bestehenden Betrieben, vor allem mit touristischer<br />

Ausrichtung, ein großes Anliegen der Stadtgemeinde Mittersill. Durch die beantragte Umwidmung<br />

soll die bestehende Sonderflächenwidmung hinsichtlich des Nutzungszweckes von<br />

„Jugendherberge“ in „Tourismusbetrieb“ abgeändert werden. Durch diese Änderung erfolgt keine<br />

grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Nutzung, welche ebenfalls in eine touristische Nutzung<br />

gegangen ist. Die Umwidmung bewirkt auch keine neue Inanspruchnahme von Flächen. Der<br />

einzige Unterschied im Vergleich zur bisherigen Nutzung ist im Bereich des Verkehrs zu erwarten.<br />

Während bei der Nutzung als Jugendherberge die Anreise der Gäste hauptsächlich mit Bussen<br />

erfolgte, wird dies in Zukunft mehr auf das individuelle Verkehrsmittel verlagert. Es wird sich<br />

aber auch hier keine größere Veränderung ergeben. Die Anforderung an den Standort hinsichtlich<br />

der Infrastruktureinrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) wird sich ebenfalls<br />

grundsätzlich nicht ändern.<br />

Das Gutachten unseres Ortsplaners DI Günther Poppinger stellt zusammenfassend fest, dass<br />

die Änderung des Flächenwidmungsplanes aus der Sicht der Ortsplanung positiv beurteilt werden<br />

kann.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Die beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung wurde gemäß § 69 i.V.m. § 67 Abs. 5 ROG<br />

2009 in der Zeit vom 25.01. bis 22.02.2011 kundgemacht. Innerhalb der Kundmachungsfrist wurden<br />

keine schriftlichen Einwendungen vorgebracht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden<br />

die Anrainer im Bereich des Oberhof-Gutes sowie der Obmann des Interessentenweges Oberhof-Unterhof<br />

(Franz Egger) mit Schreiben vom 24.01.2011 über die geplante Flächenwidmungsplanänderung<br />

informiert und hatten Gelegenheit, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen. Es erfolgte<br />

eine Einsichtnahme. Einwendungen wurden nicht vorgebracht.<br />

Der Änderungsentwurf wurde am 25.01.2011 an alle Nachbargemeinden sowie den Regionalverband<br />

Oberpinzgau übermittelt. Schriftliche Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.<br />

Der Raumordnungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig eine positive Beschlussfassung.<br />

Beschluss: Über Antrag des Herrn GV Schwarzenbacher wird die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich Oberhof (Widmungsänderung „Sonderfläche/Jugendherberge“<br />

in „Sonderfläche/Tourismusbetrieb“) entsprechend dem Änderungsentwurf unseres Ortsplaners<br />

DI Günther Poppinger, GZl. 15/1101, einstimmig beschlossen.<br />

Pkt. 10.2. Bruno und Anna Berger, Aufstellung eines Bebauungsplanes der<br />

Grundstufe im Bereich der Mittelstation der Panoramabahn Kitzbüheler<br />

Alpen<br />

Herr GV. Schwarzenbacher berichtet:<br />

Familie Bruno und Anna Berger beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe<br />

für den Bereich der Mittelstation „Panoramabahn Kitzbüheler Alpen“. Die beabsichtigte Aufstellung<br />

wurde in der Zeit vom 11.11.2010 bis 09.12.2010 gemäß § 71 Abs. 2 ROG 2009 kundgemacht.<br />

Innerhalb der Kundmachungsfrist wurden keine schrifltichen Anregungen vorgebracht.<br />

Durch unseren Ortsplaner DI Poppinger wurde ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Als Festlegung<br />

im Bebauungsplan wurde die Zahl der möglichen Zweitwohnungen mit max. 12 begrenzt.<br />

Dieser wurde in der Zeit vom 25.01.2011 bis 22.02.2011 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Da<br />

ein Teilbereich des Planungsgebietes im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Mittersill als<br />

„Zweitwohngebiet/Aufschließungsgebiet (Wasser)“ ausgewiesen ist, wurde der Bebauungsplanentwurf<br />

samt Erläuterungsbericht gemäß § 70 ROG 2009 am 25.01.2011 dem Amt der Salzburger<br />

Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt. Mit Schreiben vom<br />

24.02.2011 wurde uns mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan kein Einwand besteht. Die<br />

Unterlagen betreffend die Wasserversorgung wurden ebenfalls überprüft. Gegen die Freigabe<br />

des Aufschließungsgebietes besteht kein Einwand.<br />

Der Raumordnungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig den Bebauungsplan der Grundstufe<br />

für den Bereich der Mittelstation Panoramabahn Kitzbüheler Alpen, verfasst von unserem<br />

Ortsplaner DI Günther Poppinger (Datum: 06.12.2010, GZl. 15/1010), zu beschließen.<br />

Beschluss: Über Antrag des Herrn GV Schwarzenbacher wird der vorliegende Bebauungsplan<br />

der Grundstufe vom 06.12.2010, GZl. 15/1010, verfasst vom Ortsplaner DI Günther Poppinger<br />

für den Bereich der Mittelstation der Panoramabahn (Teilfläche der GP. 1166/2, KG Paßthurn),<br />

einstimmig beschlossen.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Pkt. 10.3. Bruno und Anna Berger, Freigabe des Aufschließungsgebietes im<br />

Bereich Mittelstation der Panoramabahn Kitzbüheler Alpen (Zweitwohnsitzgebiet/Aufschließungsgebiet<br />

(Wasser))<br />

Herr GV. Schwarzenbacher berichtet:<br />

Im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Mittersill ist ein ca. 1300 m² großes Grundstück<br />

(Teilstück aus GN. 1166/2, KG Paßthurn) als Zweitwohngebiet/Aufschließungsgebiet (Wasser)<br />

ausgewiesen. Diese Widmung erfolgte im Herbst 2006, es fehlte damals der Nachweis über die<br />

Wasserversorgung. Mit Schreiben vom 02.11.2010 teilte Familie Berger schriftlich mit, dass<br />

nunmehr mit den Österreichischen Bundesforsten, Forstbetrieb Mittersill, eine Vereinbarung betreffend<br />

die Wasserversorgung abgeschlossen wurde. Eine Kopie des Wasserbezugsvertrages,<br />

welcher auf Dauer des konsensgemäßen Bestandes Gültigkeit hat, wurde vorgelegt. Weiters<br />

wurden eine Trinkwasseranalyse, Aufzeichnungen über die Wassermessungen sowie eine Wasserbedarfsberechnung<br />

übermittelt. Da somit das Aufschließungshemmnis „Wasser“ entfällt, soll<br />

nunmehr die Freigabe des Aufschließungsgebietes erfolgen. Sämtliche sonstigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />

sind am Bauplatz vorhanden.<br />

Der Raumordnungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Freigabe des Aufschließungsgebietes<br />

im Bereich der Mittelstation der Panoramabahn Kitzbüheler Alpen (Teilstück aus GN.<br />

1166/2, KG Paßthurn), zu beschließen.<br />

Der für die Freigabe des Aufschließungsgebietes erforderliche Bebauungsplan der Grundstufe<br />

wurde unter Punkt 10.2. beschlossen.<br />

Beschluss: Über Antrag des Herrn GV Schwarzenbacher wird die Freigabe des Aufschließungsgebietes<br />

(Zweitwohngebiet/Aufschließungsgebiet (Wasser), im Bereich der Mittelstation<br />

der Panoramabahn Kitzbüheler Alpen (Teilstück aus GN. 1166/2, KG Paßthurn) einstimmig beschlossen.<br />

Pkt. 10.4. Nationalparkzentrum Hohe Tauern, Änderung des Bebauungsplanes<br />

der Grundstufe<br />

Herr GV. Schwarzenbacher berichtet:<br />

Der Bebauungsplan für das Nationalparkzentrum wurde auf Basis des seinerzeitigen Wettbewerbssiegerprojektes<br />

im Jahr 2005 erstellt und kurzzeitig später auf Grund geänderter Verkehrserschließungsbedingungen<br />

auch das erste Mal abgeändert. Wie aus der Bestandsaufnahme<br />

des Bebauungsplanes hervorgeht, lag der Bauplatz damals auf Basis einer Stellungnahme<br />

der Fachabteilung Wasserwirtschaft im Abflussraum des 100jährigen Hochwassers.<br />

Es wurde für die Realisierung des Projektes auch die Vorgabe der Freihaltung einer Hochwassermulde<br />

gemacht. Zu diesem Zwecke wurde am Nordrand des Planungsgebietes eine, nur für<br />

das Erdgeschoß gültige Baugrenzlinie fixiert, die gemäß seinerzeitigem Erläuterungsbericht die<br />

Aufgabe hat, die für den Hochwasserabfluss erforderlichen Zone freizuhalten.<br />

Das Nationalparkzentrum hat sich besuchermäßig äußerst gut entwickelt, weshalb der Anbau für<br />

ein Panoramakino geplant ist. Auf Grund der nutzungsmäßigen Gegebenheiten gibt es nicht viele<br />

Standortalternativen für die Realisierung. Als sinnvoll wurde jene Fläche, die seinerzeit für den<br />

Hochwasserabfluss freigehalten wurde, gesehen.<br />

Da auf Grund der zwischenzeitlich realisierten Hochwasserschutzmaßnahmen das Freihalten<br />

dieser Abflussmulde nicht mehr erforderlich ist, soll zwecks Ermöglichung der Projektsrealisierung<br />

diese erdgeschoßige Baugrenzlinie aus dem Bebauungsplan gestrichen werden.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Gemäß § 63 i.V.m. § 71 Abs. 1 und 2 - ROG 2009, wurde die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes<br />

in der Zeit vom 01. Dezember bis 29. Dezember 2010 kundgemacht. Innerhalb<br />

der Kundmachungsfrist wurden keine Anregungen vorgebracht. Inzwischen wurde der Änderungsentwurf<br />

„Bebauungsplan der Grundstufe, NPZ – zweite Änderung“ durch unseren Ortsplaner<br />

DI Poppinger erstellt. Die Kundmachung gemäß § 71 Abs. 3 ROG 2009 erfolgte in der Zeit<br />

vom 24.01. bis 21.02.2011. Innerhalb der Kundmachungsfrist wurden keine Einwendungen vorgebracht.<br />

Der Raumordnungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes<br />

der Grundstufe entsprechend dem vorliegenden Entwurf unseres Ortsplaners DI Poppinger,<br />

vom 14.01.2011, Zl. 15/0505b (zweite Änderung), vorzunehmen.<br />

Herr Vizebgm. DI Rauch fragt an, ob die angrenzenden Grundeigentümer betreffend des Erweiterungsbaues<br />

informiert wurden. Herr Bürgermeister antwortet darauf, dass mit der Familie<br />

Schmiedl eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde und generell eine gute Gesprächsbasis<br />

mit den Betroffenen besteht. Auf die Frage von Herrn Vizebgm. DI Rauch ob es zu diesem<br />

Projekt bereits eine Einreichplanung gibt, verneint Herr Bürgermeister und erklärt, dass Herr<br />

Mag. Wörister den Auftrag erhalten hat, die Konzeption zu machen und diese in der Folge der<br />

Gemeindevertretung und im kommenden Winter der Öffentlichkeit präsentieren soll.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe<br />

für den Bereich Nationalparkzentrum entsprechend dem vorliegenden Entwurf unseres<br />

Ortsplaners DI Poppinger, vom 14.01.2011, Zl. 15/0505b (zweite Änderung).<br />

Pkt. 10.5. Aufstellung eines Regionalprogramms Pinzgau, Beschlussfassung<br />

Herr GV. Schwarzenbacher berichtet:<br />

Regionalprogramm Pinzgau nach § 11 Abs. 4 ROG 2009<br />

Die erforderlichen Verfahren für größere Projekte und Vorhaben erfordern immer mehr zeitliche<br />

und finanzielle Ressourcen. Wenn wir keine Gegenmaßnahmen ergreifen, sind wichtige, größere<br />

infrastrukturelle Projekte für kleinere Gemeinden und Unternehmen nicht mehr realisierbar (u.a.<br />

aus Kostengründen).<br />

Mit 1.1.2009 ist das 1973 beschlossene Regionalprogramm Pinzgau außer Kraft getreten, ein<br />

verbindliches Regionalprogramm besteht seit 1. Juni 2001 nur für das Untere Saalachtal.<br />

Nach zahlreichen Vorgesprächen mit Fachleuten und Abteilungen v. Amt d. Sbg. LR im Herbst<br />

2009 und zu Beginn 2010 wird von der Regionalkonferenz der Pinzgauer BürgermeisterInnen am<br />

24.3.2010 in Maria Alm einstimmig beschlossen, mit den Vorarbeiten für ein Regionalprogramm<br />

Pinzgau zu beginnen.<br />

Mit der Erarbeitung eines Regionalprogramm Pinzgau sollen Standorträume für Projekte von<br />

regionaler Bedeutung (Infrastrukturen, Verkehrsanbindungen, Wirtschaft, Tourismus, Schutzflächen)<br />

im gemeinsamen Miteinander, im Besonderen der vier Teilregionen Oberpinzgau, Unterpinzgau,<br />

Zentralraum und Unteres Saalachtal in Zusammenarbeit und mit finanzieller Unterstützung<br />

des Landes Salzburg erarbeitet werden. Für ca. 50- 60 Projekte soll eine strategische<br />

Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Seit der ROG Novelle im Jahr 2004 ist für Projektplanungen<br />

eine auf Gemeindeebene durchzuführende Strategische Umweltprüfung (SUP) notwendig.<br />

Diese kann allerdings entfallen, sofern für das Projekt bereits eine Umweltprüfung auf<br />

höherer Ebene stattgefunden hat. Das bedeutet, dass für Projekte die im Rahmen des verbindlichen<br />

Regionalprogramms geprüft wurden, eine nochmalige – allein von der Gemeinde und dem<br />

Projektbetreiber zu finanzierende Umweltprüfung – nicht mehr erforderlich ist.<br />

Seite 27


Ziele dieser Arbeiten für ein Regionalprogramm Pinzgau:<br />

• Einsparungspotentiale für die Gemeinden durch eine regionale SUP<br />

• Entscheidungsverlagerung auf die regionale Ebene<br />

• Reduzierung der Verfahrensanzahl<br />

• Rechtsverbindlichkeit<br />

Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Ein Regionalprogramm umfasst dabei keineswegs das gesamte Gemeindegebiet der jeweiligen<br />

Gemeinden, sondern nur jene einzelnen Standorträume, die gemeinsam festgelegte Vorhaben<br />

von regionaler Bedeutung betreffen. Der Planungsspielraum der Gemeinden in der lokalen Planung<br />

wird dadurch nicht berührt. Während bisher die Frage der regionalen Bedeutung von Projekten<br />

im Einzelfall vom Land geprüft wurde, wird durch das Regionalprogramm erreicht, dass<br />

die Region selbst in Zusammenarbeit mit dem Land festlegt, was von regionaler Relevanz ist. An<br />

diese Festlegung ist nicht nur die Gemeinde sondern auch das Land gebunden. Sollten sich<br />

Rahmenbedingungen ändern, ist eine Änderung des Programms möglich.<br />

2010 wurden auf einstimmigen Beschluss der Regionalkonferenz der Pinzgauer Bürgermeisterinnen<br />

und Bürgermeister (24.3.10 in Maria Alm) Projekte und Entwicklungen von regionaler<br />

Bedeutung in vier teilregionalen Workshops mit VerantwortungsträgerInnen der Gemeinden in<br />

Zusammenarbeit mit der Abt. 7 v. Amt d. Sbg. LR und unter fachkundiger Betreuung durch das<br />

Österreichische Institut für Raumplanung aktualisiert, erhoben, beraten und über 150 Projekte in<br />

einem ersten Schritt zusammengefasst.<br />

In der Regionalkonferenz der Pinzgauer BürgermeisterInnen am 19.10.2010 wurde der Abschlussbericht<br />

von Dr. Erich Dallhammer, ÖIR Wien präsentiert.<br />

In weiterer Folge wurde im Einvernehmen mit dem Amt d. Sbg. LR, Abt. 7 ein zweistufiges, EUweites<br />

Ausschreibungsverfahren vom Regionalmanagement im Auftrag der beiden Raumordnungsverbände<br />

RV- Oberpinzgau und RV- Pinzgau durchgeführt.<br />

In einem Hearing am 10.1.2011 im Amt d. Sbg. LR, Abt. 7 wurde von den Vertretern der beiden<br />

Raumordnungsverbände und der Abt. 7 der Bestbieter ermittelt, siehe Ermittlungsprotokoll vom<br />

10.01.2011 im Anhang.<br />

Ergebnis:<br />

Planergruppe Snizek + Partner, Dr. Paula und DI Emrich: Anbotpreis € 350.632,80.<br />

Raumplanungsexperte Dkfm. DDr. Richard Schmidjell wurde mit der Kontrolle der laufenden Arbeit<br />

betraut, insbesondere was die Vereinfachung späterer Umweltverfahren betrifft.<br />

Die Arbeiten für das Regionalprogramm Pinzgau beginnen vorbehaltlich der Förderzusage des<br />

Landes Salzburg (ca. 50%) Anfang Februar 2011 und sollen spätestens im Oktober 2012 abgeschlossen<br />

werden. Die Verordnung des Regionalprogramm Pinzgau erfolgt durch die Salzburger<br />

Landesregierung und ist für alle beteiligten Fachabteilungen vom Amt d. Sbg. LR verbindlich.<br />

Für das Jahr 2011 wurde auf einstimmigen Beschluss der Regionalkonferenz d. Pinzgauer BürgermeisterInnen<br />

ein Budget von insgesamt € 120.000,- veranschlagt. Die anteiligen Kosten der<br />

28 Pinzgauer Gemeinden in Höhe von € 60.000,- wurden nach dem Einwohnerschlüssel per<br />

Schreiben vom 29.10.2010 als Grundlage für die Budgetierung 2011 übermittelt.<br />

Der Raumordnungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

befasst und vertritt grundsätzlich die Meinung, dass dieses Regionalprogramm Pinzgau verwirklicht<br />

werden soll. Man erhofft sich dadurch Entscheidungsverlagerungen, Einsparungspotenziale<br />

und Kostenreduzierungen bei Raumordnungsverfahren. Es wurde einstimmig eine positive<br />

Beschlussfassung empfohlen.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Herr GV Mag. Reichholf möchte in einigen Punkten seine Bedenken deponieren:<br />

1.) Die Befürchtung, dass gewisse Projekte für kleinere Gemeinden nicht mehr realisierbar<br />

sind.<br />

2.) Welche Projekte sollen die angegebenen 50 bis 60 Projekte sein – wer legt diese fest,<br />

gibt es dazu einen Aufstellungsschlüssel, welches Gremium beschäftigt sich damit?<br />

3.) Gibt es einen Gesamtrahmenplan für den Bezirk, in dem die Projekte koordiniert werden?<br />

4.) Die Kosten sind mit ca. 360.000,-- € beziffert, die Planergruppe Snizek und Partner erhält<br />

350.632,80 €. Begnügt sich Raumplanungsexperte Dkfm. DDr. Schmidjell mit den verbleibenden<br />

9.370,-- € ?<br />

5.) Welche Entscheidungsverlagerung erhofft sich die Bürgermeisterkonferenz damit? Dass<br />

sich die Raumplaner darauf verlassen könne, dass die Probleme auf Bezirksebene gelöst<br />

werden oder wo soll die Entscheidung hin verlagert werden?<br />

Herr Bürgermeister erklärt abschließend, dass dieses Regionalprogramm von vielen Bürgermeistern<br />

gewünscht wird und eine Verwaltungsvereinfachung erzielt werden soll, um die größeren<br />

Projekte in den Bereichen (z.B. Verkehr, Thermen, Schmittenprojekt etc.) zügiger abzuhandeln.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung spricht sich, vorbehaltlich einer abschließenden Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung, für die Aufstellung des „Regionalsprogrammes Pinzgau“ aus. Die<br />

administrative Tätigkeit der Stadtgemeinde Mittersill soll über den Raumordnungsausschuss<br />

abgewickelt werden.<br />

Pkt. 11. Finanzangelegenheiten<br />

Pkt. 11.1. Überprüfungsausschuss, Berichterstatter GV Mag. Reichholf<br />

(nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt)<br />

Angelegenheiten des Überprüfungsausschusses werden gemäß § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung<br />

im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt. Die Mitglieder der Gemeindevertretung können<br />

gemäß § 14 Abs. 5 im Gemeindeamt in das Protokoll Einsicht nehmen.<br />

Pkt. 11.2. Jahresrechnung 2010, Berichterstatter Bgm. Dr. Viertler<br />

Bgm. Dr. Viertler berichtet:<br />

Aufgrund des Sparbudget und der erfreulichen Entwicklung der Kommunalsteuer und den Ertragsanteilen<br />

im zweiten Halbjahr konnte die Jahresrechnung erfolgreich abgeschlossen werden<br />

und die Mehreinnahmen für die laufenden Bauprojekte zu Gunsten von Darlehensaufnahmen<br />

verwendet werden! Gegenüber dem Voranschlag wurden Mehreinnahmen in der Höhe von ca.<br />

EUR 521.000 das sind 2,5%, erzielt. Die Mehreinnahmen wurden in gleicher Höhe für die Bauvorhaben<br />

im ao. Haushalt wieder ausgegeben. Die Mehreinnahmen ergeben sich bei der Kommunalsteuer,<br />

den Ertragsanteilen, Vermietung/Verpachtung, Pensionistenwohn-u.Pflegeheim<br />

usw.<br />

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Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Die angefallenen Mehr-bzw. Wenigerausgaben wurden in der Sitzung der Gemeindevertetung<br />

am 02.12.2010 genehmigt.<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen nach dem Soll € 21.228.004,81<br />

Ausgaben € 21.227.545,90<br />

Soll-Überschuss 2010 € 458,91<br />

Die wesentlichen Einnahmen<br />

Voranschlag Soll 2010 +/- %<br />

Grundsteuer A 11.100,00 10.772,18 - 2,95<br />

Grundsteuer B 450.000,00 446.587,14 - 0,76<br />

Kommunalsteuer 1.430.000,00 1.626.462,00 + 13,74<br />

Kommunalsteuer/Interk.Steuerausgl. 1.000,00 909,64 - 9,04<br />

Ortstaxe 180.000,00 182.059,93 + 1,14<br />

Getränkesteuer 0,00 -2,69<br />

Getränkesteuerausgleich 460.000,00 465.602,17 + 1,22<br />

Ertragsanteile 3.357.000,00 3.485.578,98 + 3,83<br />

Pensionistenwohnheim 2.462.200,00 2.624.608,99 + 6,60<br />

Krankenhaus-Personalaufwand 9.310.500,00 9.016.741,03 - 3,16<br />

Liegenschaftsverwaltung 80.700,00 110.368,77 + 36,76<br />

Wasser 196.100,00 181.880,89 - 7,25<br />

Kanal 1.153.700,00 1.136.390,13 - 1,50<br />

Müllabfuhr 398.800,00 423.109,56 + 6,10<br />

Schwerpunkte der Ausgaben<br />

Personalaufwand KH 9.310.500,00 9.016.741,03 - 3,16<br />

Personalaufwand Gde. 4.187.800,00 4.029.441,67 - 3,78<br />

Personalaufwand gesamt 13.498.300,00 13.046.182,70 - 3,35<br />

Schulen 1.324.400,00 1.225.684,10 - 7,45<br />

Kindergärten 379.000,00 388.495,10 + 2,51<br />

Tagesbetreuung und JUZ 87.200,00 94.442,82 + 8,31<br />

Sportförderung (SCM,<br />

Skipisten, Loipen usw.) 64.600,00 64.558,09 - 0,06<br />

Kultur 171.700,00 175.275,11 + 2,08<br />

Soziale Wohlfahrt 884.300,00 883.225,28 - 0,12<br />

Pensionistenwohnheim 2.539.300,00 2.633.886,15 + 3,72<br />

Krankenhaus 9.310.500,00 9.016.741,03 - 3,16<br />

SAKRAF 483.300,00 483.654,00 + 0,07<br />

Landwirtschaft 58.000,00 54.833,07 - 5,46<br />

Fremdenverkehr (direkt) 239.500,00 247.075,49 + 3,16<br />

Wirtschaftsförderung 226.700,00 238.156,66 + 5,05<br />

Liegenschaftsverwaltung 70.000,00 61.707,97 - 11,85<br />

Wasser 164.400,00 299.258,77 + 82,03<br />

Kanal 1.049.200,00 1.024.972,66 - 2,31<br />

Müll 379.000,00 350.164,11 - 7,61<br />

Freibad 109.000,00 107.523,56 - 1,35<br />

Hallenbad direkt 180.000,00 173.085,95 - 3,84<br />

Straßenbeleuchtung 86.000,00 83.317,80 - 3,12<br />

Instandhaltung Gemeindestraßen 175.800,00 162.730,08 - 7,43<br />

Park-,Gartenanlagen u.Parkplätze 92.900,00 78.167,23 - 15,86<br />

Bauhof 590.100,00 671.502,29 + 13,79<br />

Seite 30


Einige Gegenüberstellungen:<br />

Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Abgang<br />

Wasser 181.880,89 299.258,77 - 117.377,88<br />

Kanal 1.129.723,25 1.136.390,13 - 6.666,88<br />

Müllabfuhr 423.109,56 350.164,11 + 72.945,45<br />

Liegenschaftsverwaltung 110.368,77 61.707,97 + 48.660,80<br />

Volksschule und PL (inkl. Annuität) 59.554,60 268.647,98 - 209.093,38<br />

Hauptschule (inkl.Annuität) 286.002,90 789.171,19 - 503.168,29<br />

Kindergärten 127.240,91 343.077,26 - 215.836,35<br />

PWH (inkl. Annuität u.Zuführung) 2.624.608,99 2.633.886,15 - 9.277,16<br />

PWH nur Betrieb 2.607.180,38 2.548.869,78 + 58.310,60<br />

Freibad 40.879,22 107.523,56 - 66.644,34<br />

Krankenhaus Personalkosten 9.016.741,03 9.016.741,03<br />

Kosten Gesundheit:<br />

eigenes Krankenhaus -<br />

Leistung an SAKRAF 483.654,00<br />

Gesamtkosten 2010 somit 483.654,00<br />

Der Gesamtschuldenstand (Darlehen u. Leasing) betrug per 1.1.2010 13.199.160,28<br />

und verringerte sich bis zum 31.12.2010 auf 12.033.477,81<br />

das ist eine Verringerung um 8,83%<br />

Darlehensaufnahmen (Bauhof u.Straßenbau)) 850.000,00<br />

Darlehens- und Leasingtilgung 2010 2.015.682,47<br />

davon Sondertilgung PWH (Übernahme durch HÖ) 1.342.601,33<br />

Der Gesamtschuldenstand beträgt per 31.12.2010 rund 57 % des ordentlichen Haushaltes.<br />

Durch die Umgliederung von Wasser, Kanal und PWH in Betriebe mit marktbestimmter<br />

Tätigkeit beträgt derMaastricht Schuldenstand 4.148.721,93<br />

das sind rund 20 % des ordentlichen Haushaltes.<br />

Pro-Kopf-Verschuldung per 01.01.2010 2.434,37<br />

Pro-Kopf-Verschuldung per 31.12.2010 2.219,38<br />

Pro-Kopf-Verschuldung per 31.12.2010 (Maastricht) 765,16<br />

Die Rücklagen betragen mit Jahresende 2010 1.243.214,90<br />

Die Haftungen betragen mit Jahresende 2010 3.906.023,99<br />

Außerordentlicher Haushalt: (mit Abwicklung<br />

Vorj.) Einnahmen Ausgaben<br />

Hauptschule 15.524,24 15.524,24<br />

Straßenbau 397.088,23 397.088,23<br />

Bauhof 1.444.980,89 1.444.980,89<br />

Grundbesitz - -<br />

Pensionistenwohn-Pflegeheimheim 1.154.826,72 1.014.577,53<br />

Wasserbau 133.452,67 133.452,67<br />

Kanal Ortsnetz 94.098,51 20.462,04<br />

Summe ao. Haushalt 3.239.971,26 3.026.085,60<br />

Soll-Überschuss ao.Haushalt 213.885,66<br />

Seite 31


An den ao. Haushalt wurden insgesamt € 755.517,03 aus dem ordentlichen Haushalt zugeführt.<br />

Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Gesamtsumme 2010 Einnahmen Ausgaben<br />

Ordentlicher Haushalt 21.228.004,81 21.227.545,90<br />

Außerordentl. Haushalt 3.239.971,26 3.026.085,60<br />

24.467.976,07 24.253.631,50<br />

Gesamt Soll-Überschuss 2010 214.344,57<br />

Abschließend ergeht der Dank der Gemeindevertretung an alle, die zum Gelingen dieser positiven<br />

Jahresrechnung beigetragen haben.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Jahresrechnung 2010.<br />

Pkt. 11.3. Annakirche, Subvention<br />

Zur erweiterten Tagesordnung betreffend Zuschuss zur Renovierung Annakirche schlägt Herr<br />

Bürgermeister Dr. Viertler den im Vorfeld besprochenen Subventionsbetrag von € 15.000,00 vor.<br />

Der Wunsch seitens der evangelischen Kirche lag bei € 20.000,--. Die Auszahlung der Subvention<br />

soll in 2 Raten erfolgen und zwar € 7.500,00 im Jahr 2011 und derselbe Betrag nochmals im<br />

Jahr 2012. Die Frage von Herrn GV Schwarzenbacher nach der Gesamtinvestitionssumme wird<br />

von Herrn GV Mag. Reichholf mit ca. 70.000,00 bis 80.000,00 € beziffert.<br />

Beschluss: Der Zuschuss zur Sanierung der Annakirche in der Höhe von € 15.000,00 wird einstimmig<br />

beschlossen. Die Auszahlung wird auf die beiden Jahre 2011 und 2012 je zur Hälfte<br />

aufgeteilt.<br />

Pkt. 12. Allfälliges<br />

1. Herr Bürgermeister berichtet weiters, dass eine größere Erweiterung des Krankenhauses<br />

ernsthaft in Erwägung gezogen wird. Erste Gespräche haben diesbezüglich mit den Vertretern<br />

des Landes, des Krankenhauses, der Gemeinde und des Anrainers Huber Florian<br />

stattgefunden. Herr GV. Dr. Pozgainer bestätigt dieses Vorhaben, erklärt aber, dass es<br />

bis dato keine Information an die Belegschaft gegeben hat.<br />

2. Frau GV. Egger möchte die Gemeindevertretung samt Anhang zum Kinderfasching am<br />

Faschingsdienstag, dem 03.03.2011 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr am Stadtplatz<br />

einladen, den sie gemeinsam mit Mittersill Plus gestalten wird. Ebenfalls einladen möchte<br />

sie zum Vortrag über Demenz, der am 17.03.2011 in der Aula der Hauptschule stattfindet.<br />

3. Herr Vizebgm. Kalcher kündigt noch den Kabrarettabend mit Herbert Steinböck am<br />

25.03.2011 um 19:30 Uhr im Nationalparkzentrum an, in dem er sein Soloprogramm<br />

„Bonanza“ aufführen wird. Als Vertreter des Kulturreferates der Gemeinde bittet er dahingehend<br />

um entsprechende Werbung und Unterstützung.<br />

Seite 32


Pkt. 12.1. Hundehaltung<br />

Gemeindevertretung vom 3. März 2011<br />

Herr Bürgermeister berichtet, dass die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst hatte, die<br />

Hundehalteverordnung an das Land zu delegieren. Dieser wurde aber seitens des Landes dankend<br />

abgelehnt.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, dankt Herr Bürgermeister für die sachliche Mitarbeit<br />

und schließt um 20:30 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung.<br />

Schriftführer: Alfred Steger<br />

Seite 33

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