ifo Jahresbericht 2007 - CESifo
ifo Jahresbericht 2007 - CESifo
ifo Jahresbericht 2007 - CESifo
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
fühlten sich Arbeitnehmer gleichzeitig gestärkt bei der<br />
Durchsetzung ihrer Arbeitszeitwünsche. Obgleich die<br />
Beschäftigungseffekte darauf hinweisen, dass Betriebe<br />
in der Regel bereits vor Einführung des TzBfG bestrebt<br />
waren,Teilzeitwünschen von Arbeitnehmern entgegenzukommen,<br />
unterstützt das TzBfG Arbeitnehmer/<br />
innen offensichtlich darin, ihre Arbeitszeitwünsche<br />
vorzutragen. Die Einstellungschancen von Frauen im<br />
Vergleich zu Männern verschlechterten sich mit<br />
Einführung des TzBfG nicht.<br />
Übertragbarkeit risikoabhängiger<br />
Alterungsrückstellungen in der privaten<br />
Krankenversicherung<br />
V. Meier, M. Werding für die Union Krankenversicherung,<br />
November 2006 bis September <strong>2007</strong>,<br />
Veröffentlichung in: <strong>ifo</strong> Forschungsberichte Bd. 38, <strong>ifo</strong><br />
Institut für Wirtschaftsforschung, München, <strong>2007</strong>.<br />
Das Problem der Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen<br />
in der deutschen privaten Krankenversicherung<br />
(PKV) wird seit vielen Jahren intensiv<br />
diskutiert. In Versicherungsverträgen nach geltendem<br />
Recht werden für Versicherte in jungen Jahren<br />
Alterungsrückstellungen aufgebaut, um ihre<br />
Versicherungsprämien im Alter zu senken. Nach<br />
bisheriger Rechtslage verfallen bei einem Wechsel des<br />
Versicherers alle Ansprüche des Versicherten auf die<br />
bis dahin im Kollektiv gemeinsam aufgebauten<br />
Alterungsrückstellungen. Daher ist ein Versichererwechsel<br />
selbst für überdurchschnittlich gesunde<br />
Menschen bereits nach einigen Jahren Versicherungslaufzeit<br />
nur unter erheblichen finanziellen Verlusten<br />
möglich. Erreicht wird mit dieser Regelung allerdings,<br />
dass die Versicherer ihre von der Gesetzeslage her<br />
vorgesehene Zusage eines Verzichts auf eine<br />
Prämienerhöhung bei einer Verschlechterung des<br />
individuellen Gesundheitszustands auch dann<br />
wirksam erfüllen können, wenn sich die Risikostruktur<br />
im Versichertenkollektiv durch Abgänge guter Risiken<br />
verschlechtert.<br />
Die Gesundheitsreform <strong>2007</strong> sieht eine Übertragbarkeit<br />
der Alterungsrückstellung im Rahmen eines<br />
Basistarifs vor, der dem Leistungsumfang der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.<br />
Es besteht die begründete Befürchtung, dass die<br />
Regelungen beim Versicherer- und Vertragswechsel in<br />
einer Weise genutzt werden, die Prämienerhöhungen<br />
für kranke Versicherte beim alten Versicherer nach sich<br />
ziehen. Der Grund liegt darin, dass die mitzugebenden<br />
Teile der Alterungsrückstellung an gesunde Personen,<br />
die ihren Versicherer wechseln, systematisch zu<br />
hoch ausfallen. Der neue Risikostrukturausgleich in der<br />
PKV behebt dieses Problem nicht, da er nicht alle<br />
betroffenen Tarife erfasst.<br />
Vor diesem Hintergrund wird ein System zur Übertragung<br />
risikospezifischer Alterungsrückstellungen<br />
entwickelt. Dieses soll den Versichererwechsel soweit<br />
als möglich erleichtern, vermeidet gleichzeitig aber eine<br />
Schädigung des abgebenden Versichertenkollektivs.<br />
Die Grundidee basiert auf einer Zerlegung der<br />
gesamten Alterungsrückstellung in einen Prämienversicherungsanteil<br />
und einen Rentenversicherungsanteil.<br />
Der Kapitalstock der Prämienversicherung dient<br />
der Subventionierung der Prämien von Versicherten,<br />
die zu chronisch Kranken geworden sind. Der<br />
Rentenversicherungsanteil ist dagegen als Sparbeitrag<br />
zu bewerten, der für alle Versicherten der Prämienverringerung<br />
im Alter dient.<br />
Für Versicherte, deren allgemeiner Gesundheitszustand<br />
sich während der Vertragslaufzeit nicht verschlechtert<br />
hat, wird beim Wechsel des Krankenversicherers<br />
ausschließlich der Rentenversicherungsanteil der<br />
Alterungsrückstellung übertragen. Simulationen mit<br />
realistischen Daten zeigen, dass der Rentenversicherungsanteil<br />
der Alterungsrückstellung – bei<br />
Männern wie bei Frauen in nahezu gleicher Weise –<br />
mit zunehmendem Alter zurückgeht. Dies liegt daran,<br />
dass im Zeitablauf ein immer größer werdender Anteil<br />
des anfänglich gesunden Kollektivs chronisch krank<br />
wird und Leistungen aus dem Kapitalstock der<br />
Prämienversicherung erhält. Ferner ist bei gegebenem<br />
Wechselalter ein späteres Eintrittsalter in den<br />
ursprünglichen Vertrag stets mit einem niedrigeren<br />
Anteil der übertragungsfähigen Alterungsrückstellung<br />
verbunden. Dies ist die Folge eines weniger stark<br />
ausgeprägten Sparprozesses und daher eines<br />
geringeren Gewichts der Rentenversicherung in<br />
der gesamten Alterungsrückstellung.<br />
Sozialpolitik und Arbeitsmärkte<br />
Zerlegung der<br />
Altersrückstellung in<br />
Prämien- und Rentenanteil<br />
27 <strong>ifo</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong>