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Inklusion – Gemeinsamer Unterricht für alle. - NDS-Verlag

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Tarifstreit ErzieherInnen und SozialpädagogInnen beendet<br />

Kompromiss nach zähem Ringen<br />

Im Tarifstreit um einen besseren Gesundheitsschutz<br />

und eine neue Eingruppierung<br />

im Sozial- und Erziehungsdienst,<br />

gelang es Gewerkschaften<br />

und Arbeitgebern, einen Kompromiss<br />

zu finden. Nach wochenlangem<br />

zähem Ringen konnte am 26. Juli<br />

2009 eine Einigung erzielt werden.<br />

Wenn Ende August Mitgliederbefragung<br />

und Urabstimmung zur Streikbeendigung<br />

erfolgreich verlaufen, werden<br />

ver.di und GEW den ausgehandelten<br />

Tarifvertrag unterzeichnen.<br />

Die Arbeitgeber hatten sich weiter auf die<br />

Forderungen von GEW und ver.di zu bewegt<br />

und so einen Kompromiss ermöglicht. Im<br />

Kern umfasst die Einigung nun eine neue<br />

Entgeltordnung mit neuen Entgeltgruppen<br />

<strong>für</strong> die Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes:<br />

Es gelang, die Vergütungen auf das<br />

Niveau des alten BAT und z.T. auch deutlich<br />

darüber zu bringen. Viele Ungerechtigkeiten<br />

konnten beseitigt werden und der Berufstand<br />

erhielt eine verdiente deutliche Aufwertung.<br />

Neue Entgelttabelle<br />

Die allgemeine Entgelttabelle des TV-ÖD,<br />

die bisher <strong>für</strong> die Beschäftigten des Sozialund<br />

Erziehungsdienstes angewandt wurde,<br />

wird ersetzt durch eine eigene neue Tabelle<br />

mit insgesamt 16 Entgeltgruppen (S3 bis<br />

S18); vgl. Grafik unten.<br />

Ein/e neu eingestellte/r Erzieher/in erhielt<br />

bislang 2.130 Euro brutto (EG 6, Stufe 2,<br />

TV-ÖD), jetzt bekommt sie/er 2.240 Euro (EG<br />

S6, Stufe 2) <strong>–</strong> ein Zuwachs von 110 Euro.<br />

Nach vier Jahren erhält sie/er anstelle von<br />

2.240 Euro (EG S6, Stufe 2) künftig 2.400 Euro<br />

(EG S6, Stufe 3). Ein/e Erzieher/in mit 18<br />

Jahren Berufserfahrung erhält nun 2.864 Euro<br />

(EG S6, Stufe 6), das sind 390 Euro mehr, als<br />

sie/er früher nach 20 Jahren erhalten hätte.<br />

Besonders hart umkämpft war die zukünftige<br />

Eingruppierung im Bereich der Sozialarbeit. Neu<br />

eingestellte Sozialarbeiter/innen werden nicht<br />

mehr in EG 9 (Eingangsstufe 2.237,38 Euro) eingruppiert<br />

sondern in die neue Entgeltgruppe<br />

S11. Sie erhalten in Stufe 1 dann 2.300 Euro, in<br />

Stufe 6 kommen sie künftig auf 3.450 Euro<br />

(statt bisher 3.423,37 Euro).<br />

Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz<br />

Auch der geforderte Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz,<br />

dessen Regelungen weit<br />

über den gesetzlichen Schutz hinaus gehen,<br />

wurde vereinbart. Es erhält z.B. jede/r Beschäftigte<br />

einen eigenen Anspruch auf eine<br />

Gefährdungsanalyse. Eine Gesundheitskommission<br />

wird u.a. die hieraus entstehenden Beschwerden<br />

eingreifen.<br />

Besonderheiten<br />

Alle Beschäftigten werden gemäß der neuen<br />

Tarifvorschrift in die neue Entgelttabelle „übergeleitet”.<br />

Die noch nach dem Überleitungstarif-<br />

Die neue Entgelttabelle <strong>für</strong> den Sozial- und Erziehungsdienst mit Beispielen <strong>für</strong> Berufszuordnung<br />

nds-8-2009<br />

23<br />

vertrag TVÜ-VKA laufenden Bewährungs-, Fallgruppen-<br />

und Tätigkeitsaufstiege sowie laufende<br />

Bewährungs- oder Tätigkeitszeiten <strong>für</strong> eine<br />

Vergütungsgruppenzulage entf<strong>alle</strong>n ab dem<br />

1.11.2009 mit der Überführung der Beschäftigten<br />

in die neue Entgelttabelle.<br />

Fazit<br />

Der erzielte Kompromiss ist ein respektables<br />

Ergebnis nach den heftigen Auseinandersetzungen<br />

und großem persönlichen Einsatz<br />

vieler Kolleginnen und Kollegen. Es waren<br />

die massivsten Erzieher-Streiks in der Geschichte<br />

der Bundesrepublik. In NRW, ganz<br />

besonders in Köln und im Bonner Raum, wurde<br />

„hart am Limit” gekämpft. Die kollegiale<br />

Solidarität und der Mut und Einsatz vieler<br />

Kolleginnen waren beeindruckend.<br />

Die neue Entgeltstruktur gilt bis zum 31. Dezember<br />

2014. Für die Beschäftigten bei den Kirchen<br />

und Wohlfahrtsverbänden hat der Tarifabschluss<br />

nur dann unmittelbare Wirkung, wenn<br />

arbeitsvertraglich die automatische Übernahme<br />

des BAT bzw. TVöD vereinbart wurde. Anderenfalls<br />

muss über die Anpassung der Entgeltstrukturen<br />

und der Gehälter verhandelt werden. Die<br />

Konkurrenz um qualifiziertes Personal wird<br />

größer. Nur wer tariflich abgesicherte Gehälter<br />

zahlt, ist auf der sicheren Seite.<br />

Ute Lorenz/Berthold Paschert<br />

Ute Lorenz<br />

Referentin <strong>für</strong> Angestellten-/<br />

Beamtenrecht und<br />

Mitbestimmung GEW NRW<br />

Berthold Paschert<br />

Referent <strong>für</strong> sozialpädagogische<br />

Berufe GEW NRW

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