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Inklusion – Gemeinsamer Unterricht für alle. - NDS-Verlag

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Kompetenzzentren in NRW <strong>–</strong> auf dem Weg zur <strong>Inklusion</strong>?<br />

Handlungsaufträge an die Landesregierung<br />

Die Unterzeichnung der UN-Konvention durch Bund und Länder hat auch in<br />

NRW den Druck auf die Schulpolitik deutlich erhöht. Gemäß § 24 der UN-Konvention<br />

darf behinderten Menschen der Zugang zu einer inklusiven Bildung in<br />

Grundschulen und weiterführenden Schulen aufgrund ihrer Behinderung nicht<br />

mehr verwehrt werden. Die berechtigte Frage, wie sich das Schulsystem, das<br />

auf der Basis des Auslesens beruht, zur <strong>Inklusion</strong> entwickeln soll, muss die Landesregierung<br />

nun beantworten.<br />

Für die NRW-Landesregierung heißt die<br />

Antwort: Ausbau der Kompetenzzentren <strong>für</strong><br />

sonderpädagogische Förderung. Ministerpräsident<br />

Rüttgers verkündete, das gerade angelaufene<br />

Pilotprojekt kurzfristig deutlich auszuweiten.<br />

Das Pilotprojekt hatte das Schulministerium<br />

erst vor einem Jahr mit 20 Kompetenzzentren<br />

an den Start gebracht. Nun soll das<br />

Projekt nach dem Willen des Ministerpräsidenten<br />

im Laufe des kommenden Schuljahres<br />

sukzessive 30 weitere Kompetenzzentren aufnehmen.<br />

Zu Beginn des Schuljahres 2010/11<br />

sollen sich dann insgesamt 50 Zentren im<br />

Projekt befinden.<br />

Kompetenzzentren als Zwischenschritt<br />

zur <strong>Inklusion</strong><br />

Mit dieser Initiative hat der Ministerpräsident<br />

dem Projekt eine klare Ausrichtung auf<br />

<strong>Inklusion</strong> gegeben, die beim Start so nicht erkennbar<br />

war. Dies deckt sich mit der Zielrichtung<br />

der GEW. Die GEW ist der Auffassung,<br />

dass Kompetenzzentren keine weitere Schulform<br />

neben den jetzigen Förderschulen sein<br />

können. Die Gründung von Kompetenzzentren<br />

kann überhaupt nur dann sinnvoll sein,<br />

wenn diese sich nicht als Selbstzweck, sondern<br />

als Zwischenschritt auf dem Weg zur <strong>Inklusion</strong><br />

verstehen. Dazu müssten sie sich<br />

selbst nach und nach zu „Schulen ohne<br />

Schüler“ und die allgemeinen Schulen zu inklusiven<br />

Schulen, die nicht mehr aussondern,<br />

weiterentwickeln.<br />

Handlungsauftrag<br />

<strong>für</strong> das Schulministerium<br />

Die Landesregierung hat jetzt zwei Handlungsschritte<br />

umzusetzen: Zum einen müssen<br />

die Kompetenzzentren die Zielrichtung der<br />

UN-Konvention mittragen, zum anderen müssen<br />

sie in die Lage versetzt werden, diesen<br />

Weg auch gehen zu können.<br />

Bisher ist der Auftrag eines Kompetenzzentrums<br />

im Schulgesetz sehr offen formuliert. Die<br />

Pilotschulen sind mit ganz unterschiedlichen<br />

Ausgangslagen und Motivationen in das Projekt<br />

eingestiegen. Sie verfügen über unterschiedliche<br />

Rahmenbedingungen. Dies ist ausdrücklich<br />

beabsichtigt, weil die damit einhergehenden<br />

verschiedenen Problemstellungen mit<br />

getestet und eine jeweilig passende Unterstützung<br />

entwickelt werden sollen.<br />

Das Ministerium wird per Schulgesetz ermächtigt,<br />

am Ende der dreijährigen Pilotphase<br />

die Voraussetzungen zur Errichtung und<br />

die Aufgaben im einzelnen durch Rechtsverordnung<br />

zu regeln. Spätestens dann muss der<br />

Wille der Landesregierung zur inklusiven Ausrichtung<br />

des Schulsystems deutlich formuliert<br />

werden.<br />

Probleme und Gelingensbedingungen<br />

Die Zielsetzungen des KSF müssen geschärft<br />

werden. Das Pilotprojekt muss stringent auf die<br />

UN-Konvention bezogen werden und die dort<br />

formulierten Menschenrechte in der Praxis umsetzen.<br />

Die Kolleginnen und Kollegen brauchen<br />

Ziel- und Rollenklarheit, damit die anstehenden<br />

Schulentwicklungsprozesse nicht in Frustration<br />

und Burnout enden.<br />

Es bedarf eines zentralen Angebots, das einen<br />

Informationsaustausch unter den verschiedenen<br />

KSF ermöglicht, zusätzlicher Fortbildungsmittel<br />

<strong>für</strong> eine prozessbegleitende<br />

Beratung und Fortbildung, die die Schulentwicklungsprozesse<br />

in den Pilotregionen unterstützen<br />

und einer wissenschaftlichen Begleitung<br />

und Auswertung des Pilotprojektes, um<br />

verlässliche Aussagen <strong>für</strong> eine Rechtsverordnung<br />

sicher zu stellen.<br />

Die Stellenzuweisung <strong>für</strong> die Prävention,<br />

die Beratung, die Vernetzung, <strong>für</strong> Schulentwicklung<br />

und die Höhe der Schulleitungspauschale<br />

ist unzureichend. Das führt zwangsläufig<br />

zu Mehrarbeit, Mehrbelastung und Ar-<br />

nds 8-2009<br />

Dr. Ilse Führer-Lehner Gerd Weidemann<br />

Bildungsreferentin FGA Sonder<br />

GEW NRW pädagogische<br />

Berufe<br />

17<br />

beitsverdichtung. Qualifizierte Schulentwicklung<br />

setzt mehr Arbeitszeit, mehr Stellen und<br />

mehr Personal zur Aufgabenerfüllung voraus.<br />

Im Kontext dieses Pilotprojekts ist die Frage<br />

neuer Arbeitszeitmodelle zweitrangig, da Arbeitsaufgaben<br />

und -inhalte noch gar nicht<br />

endgültig festgelegt sind. Zu Irritationen<br />

führen ungeklärte dienstrechtliche Fragen zu<br />

Themen wie Dienststellenzugehörigkeit,<br />

Dienstvorgesetzte, Leitung des KSF, Reisekosten<br />

oder zuständige Personalvertretung.<br />

Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse<br />

müssen transparent sein. Wenn Transparenz<br />

und die demokratische Beteiligung der Beschäftigten<br />

fehlen, ist die Akzeptanz der Beschäftigten<br />

<strong>für</strong> grundlegende Systemveränderung,<br />

wie sie nach der Ratifizierung der UN-<br />

Konvention geplant werden müssen, gefährdet.<br />

Dr. Ilse Führer-Lehner/Gerd Weidemann

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