Strukturierter Qualitätsbericht - Uniklinik Köln

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Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V für das Berichtsjahr 2007 B-31 Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin Rang OPS Bezeichnung Fallzahl 10 8-916 Schmerztherapie mit Einspritzen eines Betäubungsmittels an das unwillkürliche 12 Nervensystem (Sympathikus) 11 8-902 Narkose mit Gabe des Narkosemittels zuerst über die Vene, dann über die 11 Atemwege 12 8-91a Wiederbefüllung einer in den Körper eingesetzten Medikamentenpumpe zur 10 Schmerztherapie 13 8-913 Schmerztherapie mit Einbringen eines Betäubungsmittels an Hirnnerven außerhalb 8 des Gehirns 14 1-911 Erweiterte, mit Apparaten überwachte Untersuchung von Schmerzen mit der Möglichkeit der Gabe von Medikamenten sowie einheitlicher Erfolgskontrolle 15 1-910 Fachübergreifende Untersuchung von Schmerzen 16 8-911 Regionale Schmerztherapie durch Einbringen eines Betäubungsmittels in einen Spaltraum im Wirbelkanal (Subarachnoidalraum) Die Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin erbringt jährlich ca. 25.000 Narkoseleistungen. Die Narkoseleistungen umfassen Allgemeinanästhesien und sämtliche Formen von Regionalanästhesien. In der Schmerzambulanz der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin werden jährlich ca. 2.600 Patienten betreut. B-31.8 Ambulante Behandlungsmöglichkeiten Schmerzambulanz Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte § 116 SGB V Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Tumorschmerzen, durch Schmerzmedikamente, Nervenblockaden, Nervenstimulation, Akupunktur und Entspannungsverfahren Prämedikationsambulanz Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte § 116 SGB V Durchführung von Narkose- und Aufklärungsgesprächen, Beratung in anästhesiologischen Sachfragen, Präoperative Evaluation hinsichtlich des anästhesiologischen Risikoprofils B-31.9 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V Ambulante Operationen werden in dieser Fachabteilung nicht durchgeführt. B-31.10 Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft Eine Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft ist nicht vorhanden. B-31.11 Apparative Ausstattung Nr. Apparative Ausstattung AA07 Cell Saver (im Rahmen einer Bluttransfusion) AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG) 222 ≤ 5 ≤ 5 ≤ 5

Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V für das Berichtsjahr 2007 B-31 Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin Nr. Apparative Ausstattung AA12 Endoskop AA14 Geräte für Nierenersatzverfahren (Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse) Die Notfallverfügbarkeit ist für 24 Stunden am Tag sichergestellt. AA00 Echokardiographie-Gerät AA00 BIS Monitor Die Vorgaben für diesen Bericht sehen ausdrücklich nicht bei jedem Gerät die Angabe zur Notfallverfügbarkeit für 24 Stunden am Tag vor, daher kann aus der Nichtangabe nicht geschlossen werden, dass die Notfallverfügbarkeit nicht für 24 Stunden am Tag gegeben ist. B-31.12 Personelle Ausstattung B-31.12.1 Ärzte Anzahl Vollkräfte Ärzte insgesamt (außer Belegärzte) 65,3 Davon Fachärzte 34,0 Belegärzte (nach § 121 SGB V) 0 Facharztqualifikationen Nr. Facharztqualifikationen AQ01 Anästhesiologie Zusatzweiterbildungen Nr. Zusatzweiterbildungen ZF15 Intensivmedizin ZF42 Spezielle Schmerztherapie B-31.12.2 Pflegepersonal Anzahl Vollkräfte Pflegekräfte insgesamt 62 Davon examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (3 Jahre, ohne und mit Fachweiterbildung) 43 Davon examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (3 Jahre, mit entsprechender Fachweiterbildung) 19 B-31.12.3 Spezielles therapeutisches Personal Keine Angabe 223

<strong>Strukturierter</strong> <strong>Qualitätsbericht</strong> gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V für das Berichtsjahr 2007<br />

B-31 Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin<br />

Rang OPS Bezeichnung Fallzahl<br />

10 8-916 Schmerztherapie mit Einspritzen eines Betäubungsmittels an das unwillkürliche 12<br />

Nervensystem (Sympathikus)<br />

11 8-902 Narkose mit Gabe des Narkosemittels zuerst über die Vene, dann über die 11<br />

Atemwege<br />

12 8-91a Wiederbefüllung einer in den Körper eingesetzten Medikamentenpumpe zur 10<br />

Schmerztherapie<br />

13 8-913 Schmerztherapie mit Einbringen eines Betäubungsmittels an Hirnnerven außerhalb 8<br />

des Gehirns<br />

14 1-911 Erweiterte, mit Apparaten überwachte Untersuchung von Schmerzen mit der<br />

Möglichkeit der Gabe von Medikamenten sowie einheitlicher Erfolgskontrolle<br />

15 1-910 Fachübergreifende Untersuchung von Schmerzen<br />

16 8-911 Regionale Schmerztherapie durch Einbringen eines Betäubungsmittels in einen<br />

Spaltraum im Wirbelkanal (Subarachnoidalraum)<br />

Die Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin erbringt jährlich ca. 25.000<br />

Narkoseleistungen. Die Narkoseleistungen umfassen Allgemeinanästhesien und sämtliche<br />

Formen von Regionalanästhesien. In der Schmerzambulanz der Klinik für Anästhesiologie<br />

und Operative Intensivmedizin werden jährlich ca. 2.600 Patienten betreut.<br />

B-31.8 Ambulante Behandlungsmöglichkeiten<br />

Schmerzambulanz<br />

Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte § 116 SGB V<br />

Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände wie Kopfschmerzen,<br />

Rückenschmerzen, Tumorschmerzen, durch Schmerzmedikamente, Nervenblockaden,<br />

Nervenstimulation, Akupunktur und Entspannungsverfahren<br />

Prämedikationsambulanz<br />

Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte § 116 SGB V<br />

Durchführung von Narkose- und Aufklärungsgesprächen, Beratung in<br />

anästhesiologischen Sachfragen, Präoperative Evaluation hinsichtlich des<br />

anästhesiologischen Risikoprofils<br />

B-31.9 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V<br />

Ambulante Operationen werden in dieser Fachabteilung nicht durchgeführt.<br />

B-31.10 Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft<br />

Eine Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft ist nicht vorhanden.<br />

B-31.11 Apparative Ausstattung<br />

Nr. Apparative Ausstattung<br />

AA07 Cell Saver (im Rahmen einer Bluttransfusion)<br />

AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG)<br />

222<br />

≤ 5<br />

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