ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell

ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell

18.12.2015 Aufrufe

Kindeswohl = Elternwohl = Gemeinwohl ● ● ● Wenn es unseren Kindern gut geht, sind wir zufrieden und leistungsfähiger Je weniger wir auf staatliche Hilfe zur Lösung unseres Elternkonfliktes bauen, desto mehr können wir selbst bestimmen, wie wir künftig getrennt zusammenleben wollen Wenn wir Eltern mit dem neuen Lebensmodell zufrieden sind, gibt es keinen Grund für Klagen vor dem Gericht und damit entlasten wir die Staatskasse und letztlich uns selbst. ©Sabine Rupp, Arbeitskreis Kinderrechte im ISUV

Die Liste: (1)Verpflichtung der Eltern, sich zu einigen (§ 1627 Satz 2 BGB) (2)Einschaltung des Familiengerichts und Förderung des Einvernehmens (§ 156 FamFG) (3)Zustandekommen eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) (4)Gerichtliche Regelung des Umgangs durch Umgangsanordnung (§1684 Abs. 1 BGB) (5)Durchführung eines Vermittlungsverfahrens ($ 165 FamFG) (6)Befristete Anordnung einer Umgangspflegschaft im Sinne von § 1684 Abs. 3 BGB (7)Gerichtlich angeordneter begleiteter Umgang (§ 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB) ©Sabine Rupp, Arbeitskreis Kinderrechte im ISUV

Kindeswohl = Elternwohl =<br />

Gemeinwohl<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Wenn es unseren Kindern gut geht, sind wir<br />

zufrieden und leistungsfähiger<br />

Je weniger wir auf staatliche Hilfe zur Lösung<br />

unseres Elternkonfliktes bauen, desto mehr<br />

können wir selbst bestimmen, wie wir künftig<br />

getrennt zusammenleben wollen<br />

Wenn wir Eltern mit dem neuen Lebensmodell<br />

zufrieden sind, gibt es keinen Grund für Klagen<br />

vor dem Gericht und damit entlasten wir die<br />

Staatskasse und letztlich uns selbst.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!