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ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell

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Möglichkeiten eine gemeinsame<br />

Betreuung nach der Trennung<br />

einzuführen:<br />

Wenn die Eltern sich einig sind: Betreuungsvertrag<br />

abschließen und bei Jugendamt, Schule, Vereinen<br />

hinterlegen.<br />

Wenn keine Einigkeit besteht:<br />

– Das Jugendamt informieren und um Hilfe bitten<br />

– Erziehungsberatungsstelle aufsuchen (kostenlos)<br />

– Mediation beginnen mit dem Ziel: Elternvereinbarung<br />

Wenn keine Streit bzw. Umgangsausschluss besteht:<br />

– Antrag auf Umgang beim Amtsgericht stellen<br />

– Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen<br />

– Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>

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