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ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell

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Der Vater<br />

Ein Beispiel aus der Praxis<br />

Ist Ingenieur, hat netto 3.300,-€<br />

Bezieht das Kindergeld und zahlt<br />

davon der Mutter die Hälfte aus.<br />

Die Mutter erhält darüber hinaus<br />

kleinere Geldzuwendungen bei<br />

Bedarf.<br />

Er zahlt die Eigentumswohnung<br />

ab, den Hort für die Tochter, die<br />

Evolutionstherapie der Tochter,<br />

die Nahrungsergänzungsmittel<br />

für die Tochter, die<br />

entwicklungsverzögert ist, die<br />

Mediation mit der Mutter und<br />

trägt die Kosten für<br />

Schulmaterialien und Ausflüge.<br />

Die Mutter<br />

Ist aufgrund einer psychischen<br />

Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig<br />

und bezieht deshalb Hartz IV.<br />

Für die Tochter erhält sie Sozialgeld.<br />

Für Tage mit mehr als 12stündiger<br />

Betreuung den vollen Hartz IV Satz<br />

von 8,37€ (sie bilden eine temporäre<br />

Bedarfsgemeinschaft) und für Tage mit<br />

10stündiger Betreuung ¾ dieses<br />

Satzes.<br />

Dazu kommt die Hälfte des<br />

Kindergeldes, sowie allgemeine Kosten<br />

des Umgangs, also Fahrtkosten und<br />

Kosten für Bildung und Teilhabe.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>

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