ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell
ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell
ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell
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Pro Jahr werden in Deutschland derzeit<br />
150 000 Kinder<br />
zu Scheidungskindern<br />
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Im Folgenden werde ich zunächst einmal die Reihenfolge<br />
der derzeitigen gesetzgeberischen Vorgaben aufzählen,<br />
die letztlich zu einem Totalverlust eines Elternteiles führen<br />
können.<br />
● Dieser Elternteil wird dann <strong>zum</strong><br />
„Umgangsberechtigten mit Unterhaltspflicht “<br />
oder gar <strong>zum</strong><br />
„Unterhaltsverpflichteten mit Umgangsausschluss“<br />
Diese Reihenfolge, die eine Spirale des Entfremdens<br />
darstellt kann jederzeit unterbrochen werden.<br />
Ob sie das wird, liegt an uns Eltern und zwar an jedem<br />
Elternteil.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Kindeswohl = Elternwohl =<br />
Gemeinwohl<br />
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Wenn es unseren Kindern gut geht, sind wir<br />
zufrieden und leistungsfähiger<br />
Je weniger wir auf staatliche Hilfe zur Lösung<br />
unseres Elternkonfliktes bauen, desto mehr<br />
können wir selbst bestimmen, wie wir künftig<br />
getrennt zusammenleben wollen<br />
Wenn wir Eltern mit dem neuen Lebensmodell<br />
zufrieden sind, gibt es keinen Grund für Klagen<br />
vor dem Gericht und damit entlasten wir die<br />
Staatskasse und letztlich uns selbst.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Die Liste:<br />
(1)Verpflichtung der Eltern, sich zu einigen (§ 1627 Satz 2 BGB)<br />
(2)Einschaltung des Familiengerichts und Förderung des<br />
Einvernehmens (§ 156 FamFG)<br />
(3)Zustandekommen eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§<br />
156 Abs. 2 FamFG)<br />
(4)Gerichtliche Regelung des Umgangs durch<br />
Umgangsanordnung (§1684 Abs. 1 BGB)<br />
(5)Durchführung eines Vermittlungsverfahrens ($ 165 FamFG)<br />
(6)Befristete Anordnung einer Umgangspflegschaft im Sinne von §<br />
1684 Abs. 3 BGB<br />
(7)Gerichtlich angeordneter begleiteter Umgang (§ 1684 Abs. 4<br />
Satz 3 BGB)<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
(7)Gerichtlich angeordneter begleiteter Umgang (§ 1684 Abs. 4<br />
Satz 3 BGB)<br />
(8)Teilweiser Sorgerechtsentzug und Anordnung einer<br />
Ergänzungspflegschaft mit dem Aufgabenkreis Regelung des<br />
Umgangs durch das Familiengericht (§§ 1666 Abs. 4 Satz 3, 1909<br />
BGB – Umgangspfleger nach einer Kindeswohlgefährdung wie z.B:<br />
der Verweigerung des Umganges mit dem anderen Elternteil)<br />
(9)Teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch das<br />
Familiengericht (§§ 1666 Abs. 3 Nr. 6, 1631 Abs 1, 1909 BGB)<br />
(10)Kurzer Umgangsausschluss durch das Familiengericht (§ 1684<br />
Abs. 4 Satz 1; z.B. einige Wochen oder Monate)<br />
(11)Umgangsausschluss für längere Zeit oder auf Dauer durch das<br />
Familiengericht (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB – Jahre oder<br />
dauerhaft)<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Gemeinsame Betreuung bei<br />
gemeinsamen Sorgerecht<br />
getrennt lebender Eltern<br />
Auch bekannt unter den Begriffen:<br />
<strong>Wechselmodell</strong><br />
Paritätsmodell<br />
Doppelresidenz<br />
Pendelmodell<br />
Nestmodell<br />
(hier wechseln die Eltern jeweils in die Wohnung der Kinder und wieder zurück in ihre<br />
eigene)
Was Kinder brauchen<br />
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Eine vertrauensvolle Bindung an Vater und<br />
Mutter<br />
Emotionale Geborgenheit, Liebe, Zuwendung<br />
Zuwendung und soziale Akzeptanz<br />
Soziale Integration in das Lebensumfeld beider<br />
Eltern (es gibt keinen Besuchseltern)<br />
Klare Identifizierung: Das Zuhause von Papa ist<br />
auch mein Zuhause, das Zuhause von Mama<br />
ist auch mein Zuhause<br />
Eltern, die sie gemeinsam leiten
Symptome beim Kind<br />
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Die Ursache für das verminderte Wohlbefinden eines Kindes liegt<br />
nicht in der Scheidung an sich, sondern im Verhalten der Eltern nach<br />
der Trennung.<br />
Nicht die Trennung an sich, vielmehr deren Auswirkungen sind es,<br />
die das Kind in seinem Wohlbefinden und in seiner Entwicklung<br />
beeinträchtigen.<br />
Wie sich das veränderte Wohlbefinden des Kindes nach der<br />
Scheidung auswirkt ist sowohl vom Alter des Kindes als auch vor<br />
allem individuellen Dispositionen abhängig.<br />
Ein vermindertes Wohlbefinden des Kindes kann sich zeigen durch:<br />
– Emotionale Verunsicherung, Verhaltensauffälligkeiten<br />
– Entwicklungsverzögerungen, Leistungsverminderung<br />
– Psychosomatische Störungen, häufige Erkrankungen<br />
– Ablehnung des getrennt lebenden Elternteils (PAS)<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Wie viele verschiedene Zuhause verträgt ein<br />
Kind?<br />
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Prinzipiell gilt: ein Kind ist dort zu Hause, wo seine Eltern sind.<br />
Bei einer paritätischen Regelung der Betreuung wechseln<br />
Kinder weniger häufig, als beim Besuchsmodell.<br />
Kinder kommen mit jeder Art von <strong>Wechselmodell</strong> zurecht, wenn<br />
die Eltern keine für sie erkennbaren Konflikte miteinander<br />
haben.<br />
Kinder kommen gut mit den einzelnen Erziehungsstilen ihrer<br />
Eltern und den unterschiedlichen Wohnsituationen zurecht,<br />
wenn sie überall die Möglichkeit haben, einen Freundeskreis<br />
aufzubauen, ihre Schulfreunde zu kontaktieren und erleben,<br />
dass sich der jeweils betreuende Elternteil um sie kümmert,<br />
sich für sie interessiert und Zeit in das Zusammenleben<br />
investiert.
Welche Betreuung braucht ein Kind?<br />
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Bei einer idealen Betreuung hat ein Kind jederzeit Zugang zu<br />
einer Bezugsperson, im besten Fall zu einem der beiden Eltern.<br />
Betreuung in der KITA oder bei einer Tagesmutter ist prima.<br />
Elterliche Betreuung ist weitaus besser.<br />
Eine Mutter, die ausschließlich betreut, wird dadurch oft:<br />
– überfordert<br />
– aus der Gesellschaft aufgeschlossen<br />
– finanziell schlechter gestellt, als wenn sie arbeiten würde<br />
Ein Vater, der nur am Wochenende betreut, wird dadurch oft:<br />
– Aus dem schulischen Alltag der Kinder ausgeschlossen<br />
– Zum Freizeitbespaßer degradiert<br />
– Finanziell ausgenommen, weil er für die Betreuung durch die<br />
Mutter bezahlt<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Wie gelungene Erziehung aussieht:<br />
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Die Grundlage einer gelungenen Erziehung ist eine<br />
vertrauensvolle Bindung an Mutter und Vater.<br />
Ein Kind, das sich emotional aufgehoben fühlt, ist <strong>zum</strong>eist<br />
unproblematisch, weil es die Zuwendung der Eltern nicht<br />
gefährden will.<br />
Kinder kommen gut mit unterschiedlichen Erziehungsstilen aus.<br />
Eltern sollten ihren Kindern vorleben, dass sie den anderen<br />
Elternteil in dieser Rolle akzeptieren, ihm vertrauen und sich mit<br />
ihm absprechen.<br />
Wenn Eltern Meinungsverschiedenheiten haben, dürfen diese<br />
niemals vor dem Kind ausgetragen werden und wenn nicht<br />
anders möglich mit Hilfe von Fachleuten beigelegt werden.<br />
Erzieherischer Kontrollverlust und überdimensionales<br />
Verwöhnen sind meist Folgen eines Rosenkrieges zu Lasten<br />
des Kindes. ©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Kann es den Kindern gut gehen, wenn<br />
ihre Eltern streiten?<br />
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Die oft erlebte existenzielle Krise von Eltern nach der<br />
Scheidung soll den Kindern zuliebe möglichst bald bewältigt<br />
werden.<br />
Wenn Kinder ihre Eltern nur als streitend erleben, können sie<br />
selbst keine Streitkultur entwickeln und werden dadurch oft <strong>zum</strong><br />
Außenseiter, <strong>zum</strong> Aggressor oder <strong>zum</strong> Opfer in Schule und<br />
Peer-Group<br />
Wenn es den Eltern durch den Streit schlecht geht, können sie<br />
die Bedürfnisse der Kinder oft nicht mehr wahrnehmen oder<br />
nicht mehr befriedigen.<br />
Kinder leben heute unter starkem schulischen Leistungsdruck,<br />
das erfordert einen gesunden Geist, einen fiten Körper, eine<br />
heile Seele.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Was können Eltern tun, um zu gemeinsamer<br />
Elternschaft zurückzufinden?<br />
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Sich Unterstützung holen bei:<br />
– Verwandten und Bekannten für sich selbst und die<br />
Betreuung der Kinder (Anteilnahme, Zeit und Geld)<br />
– Tipps und <strong>Info</strong>s durch Elternverbände, Literatur,<br />
Erziehungsberatung, Kurse wie „Kind im Blick“<br />
– Professionellen Begleitern wie:<br />
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Mediatoren<br />
Einzeltherapeuten<br />
Familientherapeuten<br />
Gruppentherapeuten<br />
Gruppen von Betroffenen<br />
Eltern-Kind-Kuren oder -Freizeiten
Die Doppelresidenz in der Praxis<br />
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Oft vorgebrachte Nachteile:<br />
Vorteile:<br />
– Teure Lebenshaltung durch die Notwendigkeit zweier<br />
großer Wohnungen, doppelter Kleidung, Spielsachen,<br />
Sportgeräten<br />
– Lange Fahrtzeiten zur Schule bei weiter entfernten<br />
Wohnorten<br />
– Viele Absprachen mit dem anderen Elternteil<br />
– Kein Streit mehr um Kleidung, Geschenke, Lebensstil<br />
– Gemeinsame Elternverantwortung gegenüber der<br />
Schule<br />
– Absprachen können klar über Dritte oder per mail<br />
getroffen werden.<br />
– Auch praktikabel bei großem Einkommensgefälle
Der Vater<br />
Ein Beispiel aus der Praxis<br />
Ist Ingenieur, hat netto 3.300,-€<br />
Bezieht das Kindergeld und zahlt<br />
davon der Mutter die Hälfte aus.<br />
Die Mutter erhält darüber hinaus<br />
kleinere Geldzuwendungen bei<br />
Bedarf.<br />
Er zahlt die Eigentumswohnung<br />
ab, den Hort für die Tochter, die<br />
Evolutionstherapie der Tochter,<br />
die Nahrungsergänzungsmittel<br />
für die Tochter, die<br />
entwicklungsverzögert ist, die<br />
Mediation mit der Mutter und<br />
trägt die Kosten für<br />
Schulmaterialien und Ausflüge.<br />
Die Mutter<br />
Ist aufgrund einer psychischen<br />
Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig<br />
und bezieht deshalb Hartz IV.<br />
Für die Tochter erhält sie Sozialgeld.<br />
Für Tage mit mehr als 12stündiger<br />
Betreuung den vollen Hartz IV Satz<br />
von 8,37€ (sie bilden eine temporäre<br />
Bedarfsgemeinschaft) und für Tage mit<br />
10stündiger Betreuung ¾ dieses<br />
Satzes.<br />
Dazu kommt die Hälfte des<br />
Kindergeldes, sowie allgemeine Kosten<br />
des Umgangs, also Fahrtkosten und<br />
Kosten für Bildung und Teilhabe.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Das Kind<br />
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Wird während der Schulzeit hälftig von beiden Eltern<br />
betreut, der Wechsel findet unter der Woche statt.<br />
Wird in den Ferien mehr durch die Mutter betreut, was<br />
durch das Sozialgeld ausgeglichen wird.<br />
Hat keine deutlich spürbaren Einschränkungen im<br />
Lebensstil bei der Mutter.<br />
Wird aus den Differenzen der Eltern herausgehalten, weil<br />
beide dies in der Mediation klären.<br />
Profitiert von der Abzahlung der Eigentumswohnung, die<br />
ihm einmal gehören wird.<br />
Hat beide Eltern zur Verfügung, auch die psychisch<br />
erkrankte Mutter.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
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Möglichkeiten eine gemeinsame<br />
Betreuung nach der Trennung<br />
einzuführen:<br />
Wenn die Eltern sich einig sind: Betreuungsvertrag<br />
abschließen und bei Jugendamt, Schule, Vereinen<br />
hinterlegen.<br />
Wenn keine Einigkeit besteht:<br />
– Das Jugendamt informieren und um Hilfe bitten<br />
– Erziehungsberatungsstelle aufsuchen (kostenlos)<br />
– Mediation beginnen mit dem Ziel: Elternvereinbarung<br />
Wenn keine Streit bzw. Umgangsausschluss besteht:<br />
– Antrag auf Umgang beim Amtsgericht stellen<br />
– Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen<br />
– Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Wege der Einigung bei Hochstrittigkeit<br />
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Im Schlichtungsverfahren einen Vergleich schließen, selbst der<br />
schlechteste Vergleich ist besser als ein richterlicher Beschluss!<br />
Den Vergleich zeitlich begrenzen, mit Vorschau und<br />
Folgetermin und Ordnungsmittel bewehrt versehen.<br />
Eventuell Verfahrensbeistand und Umgangspflegschaft<br />
Begleiteten Umgang wahrnehmen. Ja, das ist eine<br />
Bescheidung der elterlichen Rechte. Aber es ist auch die beste<br />
Chance aufzuzeigen, wie gut und wichtig das Verhältnis <strong>zum</strong><br />
Kind ist. Hieraus erfolgt eine Empfehlung der Fachleute.<br />
Begleitete Übergaben wahrnehmen, das entspannt die<br />
Situation.<br />
Hinführung <strong>zum</strong> Regelumgang, der dann sofort paritätisch sein<br />
kann.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Was tun, wenn das Kind im<br />
Loyalitätskonflikt steckt?<br />
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Den Konflikt des Kindes benennen und den am Verfahren<br />
Beteiligten aufzeigen.<br />
Lösungen anbieten:<br />
– Für das Kind: Kindercoaching, Scheidungs-Peer-Group<br />
– Für die Eltern: Mediation, Kurse, Familientherapie<br />
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Behutsame Annäherung des Kindes an den Elternteil, der<br />
abgelehnt wird. Das ist oftmals ein sehr langwieriger Vorgang,<br />
der sich aber in jedem Fall lohnt.<br />
Sich selbst aus der Konfliktsituation herauslösen durch Kurse,<br />
Gruppen (Mein Kind lebt beim Vater oder bei der Mutter),<br />
Familienaufstellung mit Lösung, sich in das Thema einlesen,<br />
neue Lebensweise annehmen und auf eine gute Basis stellen.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
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Das Kind in Gedanken bei sich tragen. Mit dem Kind in<br />
Gedanken häufig und dann immer positive kommunizieren.<br />
Rituale des Kontaktes einführen. Auch schon dann, wenn der<br />
Kontakt nicht oder nur in Begleitung stattfinden kann.<br />
Seine eigene Trennungsgeschichte für das Kind und sich selbst<br />
aufschreiben.<br />
Kontakte zu früheren Bekannten oder Familienmitgliedern<br />
aufrecht erhalten.<br />
Die Beziehung <strong>zum</strong> anderen Elternteil klären. Auch wenn dieser<br />
nicht zur Klärung mit beiträgt. Wichtig ist, dass man sich selbst<br />
darüber klar ist. Dass man mit dem anderen Elternteil immer<br />
eine gemeinsame Beziehung als Eltern des gemeinsamen<br />
Kindes leben muss.<br />
Den Hass, die Verachtung, die Angst gegen bzw. vor dem<br />
anderen Elternteil abbauen.<br />
Den anderen Elternteil nicht mit Schimpfnamen bedenken.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>
Sich selbst immer wieder sagen:<br />
Niemand kann mich verletzen, wenn ich das<br />
nicht will.<br />
Keiner kann mir meine Liebe zu meinem Kind<br />
nehmen.<br />
Mein Kind liebt mich und wird eines Tages<br />
wieder bei mir sein.<br />
Ich will immer für mein Kind da sein, ihm<br />
Vorbild sein und verfügbar sein, wann immer<br />
es mich braucht.<br />
©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>