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ISUV Kinderrechte Info zum Wechselmodell

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Pro Jahr werden in Deutschland derzeit<br />

150 000 Kinder<br />

zu Scheidungskindern<br />

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Im Folgenden werde ich zunächst einmal die Reihenfolge<br />

der derzeitigen gesetzgeberischen Vorgaben aufzählen,<br />

die letztlich zu einem Totalverlust eines Elternteiles führen<br />

können.<br />

● Dieser Elternteil wird dann <strong>zum</strong><br />

„Umgangsberechtigten mit Unterhaltspflicht “<br />

oder gar <strong>zum</strong><br />

„Unterhaltsverpflichteten mit Umgangsausschluss“<br />

Diese Reihenfolge, die eine Spirale des Entfremdens<br />

darstellt kann jederzeit unterbrochen werden.<br />

Ob sie das wird, liegt an uns Eltern und zwar an jedem<br />

Elternteil.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Kindeswohl = Elternwohl =<br />

Gemeinwohl<br />

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Wenn es unseren Kindern gut geht, sind wir<br />

zufrieden und leistungsfähiger<br />

Je weniger wir auf staatliche Hilfe zur Lösung<br />

unseres Elternkonfliktes bauen, desto mehr<br />

können wir selbst bestimmen, wie wir künftig<br />

getrennt zusammenleben wollen<br />

Wenn wir Eltern mit dem neuen Lebensmodell<br />

zufrieden sind, gibt es keinen Grund für Klagen<br />

vor dem Gericht und damit entlasten wir die<br />

Staatskasse und letztlich uns selbst.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Die Liste:<br />

(1)Verpflichtung der Eltern, sich zu einigen (§ 1627 Satz 2 BGB)<br />

(2)Einschaltung des Familiengerichts und Förderung des<br />

Einvernehmens (§ 156 FamFG)<br />

(3)Zustandekommen eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§<br />

156 Abs. 2 FamFG)<br />

(4)Gerichtliche Regelung des Umgangs durch<br />

Umgangsanordnung (§1684 Abs. 1 BGB)<br />

(5)Durchführung eines Vermittlungsverfahrens ($ 165 FamFG)<br />

(6)Befristete Anordnung einer Umgangspflegschaft im Sinne von §<br />

1684 Abs. 3 BGB<br />

(7)Gerichtlich angeordneter begleiteter Umgang (§ 1684 Abs. 4<br />

Satz 3 BGB)<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


(7)Gerichtlich angeordneter begleiteter Umgang (§ 1684 Abs. 4<br />

Satz 3 BGB)<br />

(8)Teilweiser Sorgerechtsentzug und Anordnung einer<br />

Ergänzungspflegschaft mit dem Aufgabenkreis Regelung des<br />

Umgangs durch das Familiengericht (§§ 1666 Abs. 4 Satz 3, 1909<br />

BGB – Umgangspfleger nach einer Kindeswohlgefährdung wie z.B:<br />

der Verweigerung des Umganges mit dem anderen Elternteil)<br />

(9)Teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch das<br />

Familiengericht (§§ 1666 Abs. 3 Nr. 6, 1631 Abs 1, 1909 BGB)<br />

(10)Kurzer Umgangsausschluss durch das Familiengericht (§ 1684<br />

Abs. 4 Satz 1; z.B. einige Wochen oder Monate)<br />

(11)Umgangsausschluss für längere Zeit oder auf Dauer durch das<br />

Familiengericht (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB – Jahre oder<br />

dauerhaft)<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Gemeinsame Betreuung bei<br />

gemeinsamen Sorgerecht<br />

getrennt lebender Eltern<br />

Auch bekannt unter den Begriffen:<br />

<strong>Wechselmodell</strong><br />

Paritätsmodell<br />

Doppelresidenz<br />

Pendelmodell<br />

Nestmodell<br />

(hier wechseln die Eltern jeweils in die Wohnung der Kinder und wieder zurück in ihre<br />

eigene)


Was Kinder brauchen<br />

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Eine vertrauensvolle Bindung an Vater und<br />

Mutter<br />

Emotionale Geborgenheit, Liebe, Zuwendung<br />

Zuwendung und soziale Akzeptanz<br />

Soziale Integration in das Lebensumfeld beider<br />

Eltern (es gibt keinen Besuchseltern)<br />

Klare Identifizierung: Das Zuhause von Papa ist<br />

auch mein Zuhause, das Zuhause von Mama<br />

ist auch mein Zuhause<br />

Eltern, die sie gemeinsam leiten


Symptome beim Kind<br />

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Die Ursache für das verminderte Wohlbefinden eines Kindes liegt<br />

nicht in der Scheidung an sich, sondern im Verhalten der Eltern nach<br />

der Trennung.<br />

Nicht die Trennung an sich, vielmehr deren Auswirkungen sind es,<br />

die das Kind in seinem Wohlbefinden und in seiner Entwicklung<br />

beeinträchtigen.<br />

Wie sich das veränderte Wohlbefinden des Kindes nach der<br />

Scheidung auswirkt ist sowohl vom Alter des Kindes als auch vor<br />

allem individuellen Dispositionen abhängig.<br />

Ein vermindertes Wohlbefinden des Kindes kann sich zeigen durch:<br />

– Emotionale Verunsicherung, Verhaltensauffälligkeiten<br />

– Entwicklungsverzögerungen, Leistungsverminderung<br />

– Psychosomatische Störungen, häufige Erkrankungen<br />

– Ablehnung des getrennt lebenden Elternteils (PAS)<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Wie viele verschiedene Zuhause verträgt ein<br />

Kind?<br />

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Prinzipiell gilt: ein Kind ist dort zu Hause, wo seine Eltern sind.<br />

Bei einer paritätischen Regelung der Betreuung wechseln<br />

Kinder weniger häufig, als beim Besuchsmodell.<br />

Kinder kommen mit jeder Art von <strong>Wechselmodell</strong> zurecht, wenn<br />

die Eltern keine für sie erkennbaren Konflikte miteinander<br />

haben.<br />

Kinder kommen gut mit den einzelnen Erziehungsstilen ihrer<br />

Eltern und den unterschiedlichen Wohnsituationen zurecht,<br />

wenn sie überall die Möglichkeit haben, einen Freundeskreis<br />

aufzubauen, ihre Schulfreunde zu kontaktieren und erleben,<br />

dass sich der jeweils betreuende Elternteil um sie kümmert,<br />

sich für sie interessiert und Zeit in das Zusammenleben<br />

investiert.


Welche Betreuung braucht ein Kind?<br />

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Bei einer idealen Betreuung hat ein Kind jederzeit Zugang zu<br />

einer Bezugsperson, im besten Fall zu einem der beiden Eltern.<br />

Betreuung in der KITA oder bei einer Tagesmutter ist prima.<br />

Elterliche Betreuung ist weitaus besser.<br />

Eine Mutter, die ausschließlich betreut, wird dadurch oft:<br />

– überfordert<br />

– aus der Gesellschaft aufgeschlossen<br />

– finanziell schlechter gestellt, als wenn sie arbeiten würde<br />

Ein Vater, der nur am Wochenende betreut, wird dadurch oft:<br />

– Aus dem schulischen Alltag der Kinder ausgeschlossen<br />

– Zum Freizeitbespaßer degradiert<br />

– Finanziell ausgenommen, weil er für die Betreuung durch die<br />

Mutter bezahlt<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Wie gelungene Erziehung aussieht:<br />

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Die Grundlage einer gelungenen Erziehung ist eine<br />

vertrauensvolle Bindung an Mutter und Vater.<br />

Ein Kind, das sich emotional aufgehoben fühlt, ist <strong>zum</strong>eist<br />

unproblematisch, weil es die Zuwendung der Eltern nicht<br />

gefährden will.<br />

Kinder kommen gut mit unterschiedlichen Erziehungsstilen aus.<br />

Eltern sollten ihren Kindern vorleben, dass sie den anderen<br />

Elternteil in dieser Rolle akzeptieren, ihm vertrauen und sich mit<br />

ihm absprechen.<br />

Wenn Eltern Meinungsverschiedenheiten haben, dürfen diese<br />

niemals vor dem Kind ausgetragen werden und wenn nicht<br />

anders möglich mit Hilfe von Fachleuten beigelegt werden.<br />

Erzieherischer Kontrollverlust und überdimensionales<br />

Verwöhnen sind meist Folgen eines Rosenkrieges zu Lasten<br />

des Kindes. ©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Kann es den Kindern gut gehen, wenn<br />

ihre Eltern streiten?<br />

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Die oft erlebte existenzielle Krise von Eltern nach der<br />

Scheidung soll den Kindern zuliebe möglichst bald bewältigt<br />

werden.<br />

Wenn Kinder ihre Eltern nur als streitend erleben, können sie<br />

selbst keine Streitkultur entwickeln und werden dadurch oft <strong>zum</strong><br />

Außenseiter, <strong>zum</strong> Aggressor oder <strong>zum</strong> Opfer in Schule und<br />

Peer-Group<br />

Wenn es den Eltern durch den Streit schlecht geht, können sie<br />

die Bedürfnisse der Kinder oft nicht mehr wahrnehmen oder<br />

nicht mehr befriedigen.<br />

Kinder leben heute unter starkem schulischen Leistungsdruck,<br />

das erfordert einen gesunden Geist, einen fiten Körper, eine<br />

heile Seele.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Was können Eltern tun, um zu gemeinsamer<br />

Elternschaft zurückzufinden?<br />

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Sich Unterstützung holen bei:<br />

– Verwandten und Bekannten für sich selbst und die<br />

Betreuung der Kinder (Anteilnahme, Zeit und Geld)<br />

– Tipps und <strong>Info</strong>s durch Elternverbände, Literatur,<br />

Erziehungsberatung, Kurse wie „Kind im Blick“<br />

– Professionellen Begleitern wie:<br />

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Mediatoren<br />

Einzeltherapeuten<br />

Familientherapeuten<br />

Gruppentherapeuten<br />

Gruppen von Betroffenen<br />

Eltern-Kind-Kuren oder -Freizeiten


Die Doppelresidenz in der Praxis<br />

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Oft vorgebrachte Nachteile:<br />

Vorteile:<br />

– Teure Lebenshaltung durch die Notwendigkeit zweier<br />

großer Wohnungen, doppelter Kleidung, Spielsachen,<br />

Sportgeräten<br />

– Lange Fahrtzeiten zur Schule bei weiter entfernten<br />

Wohnorten<br />

– Viele Absprachen mit dem anderen Elternteil<br />

– Kein Streit mehr um Kleidung, Geschenke, Lebensstil<br />

– Gemeinsame Elternverantwortung gegenüber der<br />

Schule<br />

– Absprachen können klar über Dritte oder per mail<br />

getroffen werden.<br />

– Auch praktikabel bei großem Einkommensgefälle


Der Vater<br />

Ein Beispiel aus der Praxis<br />

Ist Ingenieur, hat netto 3.300,-€<br />

Bezieht das Kindergeld und zahlt<br />

davon der Mutter die Hälfte aus.<br />

Die Mutter erhält darüber hinaus<br />

kleinere Geldzuwendungen bei<br />

Bedarf.<br />

Er zahlt die Eigentumswohnung<br />

ab, den Hort für die Tochter, die<br />

Evolutionstherapie der Tochter,<br />

die Nahrungsergänzungsmittel<br />

für die Tochter, die<br />

entwicklungsverzögert ist, die<br />

Mediation mit der Mutter und<br />

trägt die Kosten für<br />

Schulmaterialien und Ausflüge.<br />

Die Mutter<br />

Ist aufgrund einer psychischen<br />

Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig<br />

und bezieht deshalb Hartz IV.<br />

Für die Tochter erhält sie Sozialgeld.<br />

Für Tage mit mehr als 12stündiger<br />

Betreuung den vollen Hartz IV Satz<br />

von 8,37€ (sie bilden eine temporäre<br />

Bedarfsgemeinschaft) und für Tage mit<br />

10stündiger Betreuung ¾ dieses<br />

Satzes.<br />

Dazu kommt die Hälfte des<br />

Kindergeldes, sowie allgemeine Kosten<br />

des Umgangs, also Fahrtkosten und<br />

Kosten für Bildung und Teilhabe.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Das Kind<br />

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Wird während der Schulzeit hälftig von beiden Eltern<br />

betreut, der Wechsel findet unter der Woche statt.<br />

Wird in den Ferien mehr durch die Mutter betreut, was<br />

durch das Sozialgeld ausgeglichen wird.<br />

Hat keine deutlich spürbaren Einschränkungen im<br />

Lebensstil bei der Mutter.<br />

Wird aus den Differenzen der Eltern herausgehalten, weil<br />

beide dies in der Mediation klären.<br />

Profitiert von der Abzahlung der Eigentumswohnung, die<br />

ihm einmal gehören wird.<br />

Hat beide Eltern zur Verfügung, auch die psychisch<br />

erkrankte Mutter.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


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Möglichkeiten eine gemeinsame<br />

Betreuung nach der Trennung<br />

einzuführen:<br />

Wenn die Eltern sich einig sind: Betreuungsvertrag<br />

abschließen und bei Jugendamt, Schule, Vereinen<br />

hinterlegen.<br />

Wenn keine Einigkeit besteht:<br />

– Das Jugendamt informieren und um Hilfe bitten<br />

– Erziehungsberatungsstelle aufsuchen (kostenlos)<br />

– Mediation beginnen mit dem Ziel: Elternvereinbarung<br />

Wenn keine Streit bzw. Umgangsausschluss besteht:<br />

– Antrag auf Umgang beim Amtsgericht stellen<br />

– Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen<br />

– Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Wege der Einigung bei Hochstrittigkeit<br />

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Im Schlichtungsverfahren einen Vergleich schließen, selbst der<br />

schlechteste Vergleich ist besser als ein richterlicher Beschluss!<br />

Den Vergleich zeitlich begrenzen, mit Vorschau und<br />

Folgetermin und Ordnungsmittel bewehrt versehen.<br />

Eventuell Verfahrensbeistand und Umgangspflegschaft<br />

Begleiteten Umgang wahrnehmen. Ja, das ist eine<br />

Bescheidung der elterlichen Rechte. Aber es ist auch die beste<br />

Chance aufzuzeigen, wie gut und wichtig das Verhältnis <strong>zum</strong><br />

Kind ist. Hieraus erfolgt eine Empfehlung der Fachleute.<br />

Begleitete Übergaben wahrnehmen, das entspannt die<br />

Situation.<br />

Hinführung <strong>zum</strong> Regelumgang, der dann sofort paritätisch sein<br />

kann.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Was tun, wenn das Kind im<br />

Loyalitätskonflikt steckt?<br />

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Den Konflikt des Kindes benennen und den am Verfahren<br />

Beteiligten aufzeigen.<br />

Lösungen anbieten:<br />

– Für das Kind: Kindercoaching, Scheidungs-Peer-Group<br />

– Für die Eltern: Mediation, Kurse, Familientherapie<br />

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Behutsame Annäherung des Kindes an den Elternteil, der<br />

abgelehnt wird. Das ist oftmals ein sehr langwieriger Vorgang,<br />

der sich aber in jedem Fall lohnt.<br />

Sich selbst aus der Konfliktsituation herauslösen durch Kurse,<br />

Gruppen (Mein Kind lebt beim Vater oder bei der Mutter),<br />

Familienaufstellung mit Lösung, sich in das Thema einlesen,<br />

neue Lebensweise annehmen und auf eine gute Basis stellen.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


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Das Kind in Gedanken bei sich tragen. Mit dem Kind in<br />

Gedanken häufig und dann immer positive kommunizieren.<br />

Rituale des Kontaktes einführen. Auch schon dann, wenn der<br />

Kontakt nicht oder nur in Begleitung stattfinden kann.<br />

Seine eigene Trennungsgeschichte für das Kind und sich selbst<br />

aufschreiben.<br />

Kontakte zu früheren Bekannten oder Familienmitgliedern<br />

aufrecht erhalten.<br />

Die Beziehung <strong>zum</strong> anderen Elternteil klären. Auch wenn dieser<br />

nicht zur Klärung mit beiträgt. Wichtig ist, dass man sich selbst<br />

darüber klar ist. Dass man mit dem anderen Elternteil immer<br />

eine gemeinsame Beziehung als Eltern des gemeinsamen<br />

Kindes leben muss.<br />

Den Hass, die Verachtung, die Angst gegen bzw. vor dem<br />

anderen Elternteil abbauen.<br />

Den anderen Elternteil nicht mit Schimpfnamen bedenken.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>


Sich selbst immer wieder sagen:<br />

Niemand kann mich verletzen, wenn ich das<br />

nicht will.<br />

Keiner kann mir meine Liebe zu meinem Kind<br />

nehmen.<br />

Mein Kind liebt mich und wird eines Tages<br />

wieder bei mir sein.<br />

Ich will immer für mein Kind da sein, ihm<br />

Vorbild sein und verfügbar sein, wann immer<br />

es mich braucht.<br />

©Sabine Rupp, Arbeitskreis <strong>Kinderrechte</strong> im <strong>ISUV</strong>

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