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Asyl- und Flüchtlingspolitik in NRW

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WEITERE MASSNAHMEN DES LANDES <strong>NRW</strong>:<br />

Eckpunktepapier zur Aufnahme <strong>und</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Landese<strong>in</strong>richtungen<br />

wird erstellt<br />

Task Force: zur Kontrolle der Landese<strong>in</strong>richtungen<br />

e<strong>in</strong>gerichtete regel mäßige Überprüfungen<br />

<strong>in</strong> allen Landese<strong>in</strong>richtungen<br />

Zu den bestehenden Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

(EAE) <strong>in</strong> Bielefeld <strong>und</strong> Dortm<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d 2015 neue<br />

EAE <strong>in</strong> Unna <strong>und</strong> im Kreis Siegen-Wittgenste<strong>in</strong><br />

(Burbach <strong>und</strong> Bad Berleburg) dazugekommen.<br />

Weitere E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Essen <strong>und</strong> Mönchengladbach<br />

Rhe<strong>in</strong>dahlen sollen zum Jahreswechsel<br />

beziehungsweise spätestens bis<br />

Mitte 2016 <strong>in</strong> Betrieb gehen. Weitere Zentrale<br />

Unterbr<strong>in</strong>gungse<strong>in</strong>richtungen (ZUE) werden<br />

2015 beispielsweise <strong>in</strong> Bad Laashe, Bonn-Ermekeilkasenere,<br />

Euskirchen, Kall, Möhnesee, Sankt<br />

August<strong>in</strong>, Weeze, Wegberg <strong>und</strong> Wuppertal e<strong>in</strong>gerichtet<br />

(Erweiterung auf bis zu 72.000 Plätze).<br />

Schaffung von Wohnraum über das Wohnraumförderungsprogramm<br />

Erweiterung der Zuständigkeiten für Flüchtl<strong>in</strong>gsunterbr<strong>in</strong>gung<br />

auf fünf Bezirksregierungen<br />

Festschreibung von Standards für die <strong>in</strong> den<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsunterkünften e<strong>in</strong>gesetzten Sicherheitsunternehmen,<br />

Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

des Sicherheitspersonals, Durchführung<br />

regelmäßiger Kontrollen<br />

Fortentwicklung der Qualitätsstandards für<br />

die Flüchtl<strong>in</strong>gsunterkünfte im Dialog mit den<br />

Betreuungsorganisationen<br />

Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht<br />

zur Erleichterung der Unterbr<strong>in</strong>gung von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

vom 26. November 2014<br />

Erlass der Landesregierung vom 6. August 2015<br />

zur Ausschöpfung des rechtlich möglichen<br />

Rahmens des Vergaberechts: d. h. dass Leistungen,<br />

die der Unterbr<strong>in</strong>gung, Sicherheit, Versorgung<br />

<strong>und</strong> Betreuung von Flüchtl<strong>in</strong>gen dienen,<br />

bis zu 5,186 Millionen Euro für Bauaufträge <strong>und</strong><br />

207.000 Euro für Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen,<br />

freihändig vergeben werden können.<br />

Appell an Handwerk <strong>und</strong> Industrie, geeignete<br />

Ausbildungskont<strong>in</strong>gente bereitzustellen<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>es Konzepts für dezentrales<br />

Beschwerdemanagement geme<strong>in</strong>sam mit den<br />

Nicht-Regierungsorganisationen<br />

Förderung niedrigschwelliger Angebote im<br />

Elementarbereich <strong>in</strong> enger Abstimmung mit<br />

Kommunen <strong>und</strong> freien Trägern<br />

Abschluss e<strong>in</strong>er Rahmenvere<strong>in</strong>barung mit den<br />

Krankenkassen als Voraussetzung für die optionale<br />

E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Ges<strong>und</strong>heitskarte für<br />

<strong>Asyl</strong>suchende durch die Kommunen<br />

Memorandum von Landesregierung <strong>und</strong><br />

Hochschulen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> vom 8. Dezember 2014<br />

zur Unterstützung studierwilliger Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Seit 2014 verbilligte, ab 2015 mietz<strong>in</strong>sfreie<br />

Überlassung von Gr<strong>und</strong>stücken für die Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

von Flüchtl<strong>in</strong>gen an Kommunen durch<br />

den Bau- <strong>und</strong> Liegenschaftsbetrieb <strong>NRW</strong>

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