Arbeitslosengeld II
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1 <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> –<br />
Das Wichtigste auf einen Blick<br />
Was bedeutet „Grundsicherung für<br />
Arbeitsuchende“?<br />
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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem<br />
SGB <strong>II</strong> unterstützt Sie mit:<br />
• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und<br />
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.<br />
Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt<br />
und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln<br />
und eigenen kräften bestreiten können.<br />
Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung<br />
die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung<br />
des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese<br />
Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine<br />
eigenen Mittel zur Verfügung haben.<br />
<strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> können alle erwerbsfähigen<br />
Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind;<br />
Personen, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt<br />
sind, können Sozialgeld erhalten.<br />
Bei der Berechnung der Leistungen wird eine einzelne<br />
erwerbsfähige Person oder eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft<br />
betrachtet. Leben mehrere Personen im<br />
gleichen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden<br />
sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft<br />
behandelt (siehe auch » Kapitel 8.3) .<br />
Als Bezieher von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> haben Sie und<br />
die mit zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen<br />
alle Möglichkeiten zur Minderung bzw. Beendigung<br />
der Hilfebedürftigkeit zu nutzen.<br />
Die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
werden aus Steuermitteln finanziert, nicht aus<br />
der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Leistung