Arbeitslosengeld II
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Abschließende Hinweise<br />
und Tipps im Alltag<br />
15<br />
Nachweis gegenüber anderen Behörden<br />
und Einrichtungen<br />
Dass Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
beziehen, können Sie mit dem Bewilligungsbescheid<br />
Ihres Jobcenters und dem Nachweis über die<br />
zuletzt an Sie überwiesene Leistung (z. B. anhand des<br />
kontoauszugs) belegen.<br />
Sie erhalten jährlich, bzw. nach dem Ende des Leistungsbezuges,<br />
von Ihrem Jobcenter einen Leistungsnachweis.<br />
Darin sind die Zeiten eingetragen, in denen<br />
Sie Leistungen bezogen haben.<br />
Bitte bewahren Sie diese Dokumente gut auf!<br />
HINWEIS<br />
Einen Nachweis über den Bezug von Leistungen<br />
können Sie z. B. nutzen, um eine Befreiung vom<br />
Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice von ARD,<br />
ZDF und Deutschlandradio zu beantragen. Zusammen<br />
mit Ihrem Bewilligungsbescheid wird automatisch<br />
eine Bescheinigung zur Vorlage beim<br />
Beitragsservice versandt.<br />
Stellen Sie den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag<br />
so schnell wie möglich. Bei einer verspäteten<br />
Antragstellung entstehen Ihnen Nachteile,<br />
da die Befreiung dann erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt erfolgen kann.<br />
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