Arbeitslosengeld II
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Wie werden Ansprüche gegen Dritte (vor allem auf Unterhalt,<br />
Arbeitsentgelt, Schadenersatz) behandelt?<br />
Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft. Für die Vergangenheit<br />
wirkt der Übergang nur, wenn der Verpflichteten<br />
/ dem Verpflichteten die Erbringung von Leistungen<br />
angezeigt worden ist.<br />
Ein solcher Anspruch, den Sie oder andere Mitglieder der<br />
Bedarfsgemeinschaft haben, kann beispielsweise sein:<br />
• ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung<br />
oder<br />
• ein Pflichtteilsanspruch gegen Erben oder ein Rückforderungsanspruch<br />
aus einer Schenkung.<br />
Besonderheiten bei Unterhaltsansprüchen:<br />
Auch zivilrechtliche Unterhaltsansprüche können bis<br />
zur Höhe der erbrachten Leistungen auf die Träger der<br />
Grundsicherung für Arbeitsuchende übergehen, wenn<br />
sie nicht durch laufende monatliche Zahlung an Sie erfüllt<br />
werden.<br />
Dies sind insbesondere:<br />
• Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder,<br />
• Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder bis zum<br />
Abschluss einer Erstausbildung,<br />
• Unterhaltsansprüche bei Trennung (wenn Sie verheiratet<br />
sind oder Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen<br />
ist) oder Scheidung,<br />
• Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt<br />
(Betreuungsunterhalt).<br />
Das heißt für Sie: Unterhaltsansprüche kommen in<br />
Betracht, wenn Sie ein kind allein erziehen, sich von<br />
Ihrer Ehegattin / Ihres Ehegatten oder Lebenspartnerin<br />
/ Lebenspartner getrennt haben, Sie geschieden<br />
sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde.<br />
Unterhaltsansprüche können dann sowohl für Ihr Kind<br />
als auch für Sie selbst bestehen.<br />
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