Arbeitslosengeld II
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darüber informieren, Sie auf Ihre Rechte und Pflichten<br />
hinweisen und in einer Eingliederungsvereinbarung<br />
entsprechende Schritte mit Ihnen vereinbaren.<br />
Die Hinweise zu Sanktionen gelten in diesem Fall auch<br />
für Einladungen und Vermittlungsvorschläge, die Sie<br />
dann von der Berufsberatung erhalten.<br />
Die besondere Situation ausbildungsuchender, schulpflichtiger<br />
Jugendlicher wird dabei natürlich berücksichtigt<br />
(siehe auch » Merkblatt SGB <strong>II</strong> – Eingliederung<br />
in Arbeit » Kapitel 3.2).<br />
12.7 Sanktionen bei Sozialgeld<br />
Wenn Sie Sozialgeld beziehen, kann pflichtwidriges<br />
Ver halten ebenso sanktioniert werden wie beim Bezug<br />
von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> (siehe » Punkt 12.1).<br />
Wie werden Ansprüche gegen Dritte<br />
(vor allem auf Unterhalt, Arbeitsentgelt,<br />
Schadenersatz) behandelt?<br />
Haben Sie oder andere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft,<br />
welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />
erhalten, einen Anspruch gegen einen<br />
Dritten (hiermit sind nicht andere Leistungsträger gemeint),<br />
geht der Anspruch für die Zeit, für die das Jobcenter<br />
Leistungen gewährt hat, kraft Gesetzes auf das<br />
Jobcenter über.<br />
Ihr Jobcenter ist nun Inhaber dieses Anspruches, jedoch<br />
maximal nur bis zur Höhe der Leistung, die es Ihnen<br />
oder den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft<br />
zahlt oder gezahlt hat. Ein darüber liegender<br />
Forderungsanteil verbleibt Ihnen oder den anderen<br />
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