Arbeitslosengeld II
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12.4 Keine Folgen bei wichtigem Grund<br />
Sanktionen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen<br />
Grund für Ihr Verhalten nachweisen können.<br />
Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn bei Abwägung<br />
Ihrer individuellen Interessen mit den Interessen<br />
der Allgemeinheit Ihre Interessen überwiegen.<br />
Sie müssen außerdem einen zumutbaren Versuch unternommen<br />
haben, den Grund zu beseitigen, zu vermeiden<br />
oder nachweisen, dass ein solcher Versuch<br />
erfolglos geblieben wäre. Ferner sind Sie nur verpflichtet<br />
eine zumutbare Arbeit anzunehmen bzw. auszuüben.<br />
Eine Arbeit ist nicht zumutbar, wenn z. B.:<br />
• das Ausüben einer Arbeit die Erziehung eines unter<br />
dreijährigen kindes gefährden würde,<br />
• die Pflege von Angehörigen nicht mit dem Ausüben<br />
einer Arbeit vereinbar ist und die Pflege nicht auf<br />
andere Weise sichergestellt werden kann oder<br />
• Sie zu bestimmten Arbeiten körperlich, geistig oder<br />
seelisch nicht in der Lage sind.<br />
12.5 strengere Folgen für Leistungsberechtigte<br />
unter 25 Jahren<br />
Wenn Sie zwischen 15 bis unter 25 Jahre alt sind, werden<br />
bei einer ersten Pflichtverletzung (Ausnahme Meldeversäumnisse)<br />
für die Dauer von drei Monaten nur<br />
noch die Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt;<br />
diese werden in der Regel direkt an Ihren Vermieter<br />
ausgezahlt.<br />
Bei einer wiederholten Pflichtverletzung werden auch<br />
die Kosten für Unterkunft und Heizung für die Dauer<br />
von drei Monaten nicht mehr übernommen und der<br />
Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegever-<br />
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