Arbeitslosengeld II
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In beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft<br />
bei der krankenkasse wegen der Erhebung<br />
eines Zusatzbeitrages zu kündigen.<br />
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter<br />
oder an Ihre zuständige krankenkasse.<br />
Sanktionen<br />
12.1 Minderung und Wegfall des <strong>Arbeitslosengeld</strong>es<br />
<strong>II</strong> / Sozialgeldes<br />
Das Gesetz sieht bei pflichtwidrigem Verhalten unterschiedliche<br />
Folgen (Sanktionen) vor. Die Leistung<br />
kann danach gemindert werden oder ganz entfallen.<br />
AcHTUNG<br />
Als Folge eines pflichtwidrigen Verhaltens trotz Belehrung<br />
über die Rechtsfolgen oder deren kenntnis<br />
mindert sich Ihr <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> in einem ersten<br />
Schritt um 30 % des Ihnen zustehenden Regelbedarfs<br />
für die Dauer von drei Monaten.<br />
Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet,<br />
gelten für Sie andere Rechtsfolgen. (Siehe<br />
» Kapitel 12.5.)<br />
Beachten Sie die nachfolgenden Hinweise in Ihrem<br />
eigenen Interesse ganz besonders, um Nachteile<br />
von vornherein auszuschließen.<br />
Eine Pflichtverletzung liegt unter anderem vor, wenn<br />
Sie – trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen<br />
oder deren kenntnis:<br />
• sich weigern, Ihre in einer Eingliederungsvereinba-<br />
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