Arbeitslosengeld II
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Soziale Sicherung<br />
Bei weiteren Fragen zum Thema Anrechnungszeiten<br />
wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rententräger.<br />
11.3.1 Meldung von Zeiten ohne Leistungsbezug<br />
an die Rentenversicherung<br />
Die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug<br />
kann unter bestimmten, im Rentenversicherungsrecht<br />
geregelten Voraussetzungen, als Anrechnungszeit berücksichtigt<br />
und durch das Jobcenter an den Rentenversicherungsträger<br />
gemeldet werden.<br />
Sind Sie arbeitslos und haben wegen fehlender Hilfebedürftigkeit<br />
keinen Anspruch auf <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>, melden<br />
Sie sich – sofern noch nicht geschehen – umgehend<br />
bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos.<br />
11.4 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen<br />
Trotz des Leistungsbezuges werden Sie nicht immer in<br />
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig<br />
sein oder können nicht familienversichert<br />
werden. Sind Sie entweder freiwillig gesetzlich oder<br />
privat versichert, wird unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen gezahlt.<br />
Fragen zur Fortsetzung einer privaten oder freiwillig<br />
gesetzlichen Kranken- / Pflegeversicherung während<br />
oder nach Beendigung des Leistungsbezuges richten<br />
Sie bitte an Ihre krankenversicherung. Ein Zuschuss<br />
zu Ihrer privaten oder freiwillig gesetzlichen Versicherung<br />
kann auch gezahlt werden, wenn Sie Sozialgeld<br />
beziehen. Ein Zuschuss zu den Rentenversicherungsbeiträgen<br />
kann seit 2011 nicht mehr gezahlt werden.<br />
tipp<br />
Im » Merkblatt Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen<br />
finden Sie weitere Informationen.<br />
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