Arbeitslosengeld II
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10.3 Antragstellung<br />
Für alle Leistungen des Bildungspaketes (außer für<br />
den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes kind ein<br />
gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die<br />
Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren kindern<br />
in vollem Umfang zu Gute kommen.<br />
Die Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspaketes<br />
obliegt den kommunalen Trägern. Für <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>-<br />
Bezieher wird es in der Regel im Jobcenter umgesetzt.<br />
LINk<br />
Im Internet können Sie unter: » www.bildungspaket.bmas.de<br />
weitere Informationen finden.<br />
Soziale Sicherung<br />
11.1 Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Aufgrund des Bezuges von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> (nicht bei<br />
Darlehen oder des Bezuges von Sozialgeld) sind Sie<br />
grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen<br />
Kranken- und Pflegeversicherung.<br />
Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld werden<br />
nicht durch das Jobcenter in der gesetzlichen kranken-<br />
und Pflegeversicherung versichert. Hinsicht lich<br />
Ihres Versicherungsschutzes setzen Sie sich bitte<br />
selbständig mit Ihrer krankenkasse in Verbindung.<br />
In bestimmten Fällen kann Ihnen durch das Jobcenter<br />
ein Zuschuss zu Ihren Beiträgen zur kranken- und<br />
Pflegeversicherung gezahlt werden (siehe » Kapitel 11.4).<br />
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