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Arbeitslosengeld II

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9.7 Absehen von sofortiger Vermögensverwertung<br />

Wenn der sofortige Verbrauch oder die Verwertung<br />

von Vermögen, das eigentlich zu berücksichtigen wäre,<br />

nicht möglich ist oder der Verbrauch bzw. die Verwertung<br />

eine besondere Härte bedeuten würde, werden<br />

Leistungen als Darlehen erbracht.<br />

Das Darlehen kann davon abhängig gemacht werden,<br />

ob der Anspruch auf Rückzahlung dinglich (z. B. mit<br />

einer Hypothek) oder in anderer Weise gesichert wird.<br />

Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />

Leben werden bei kindern, Jugendlichen und<br />

jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert<br />

im sogenannten „Bildungspaket“ berücksichtigt.<br />

10.1 Welche Leistungen gibt es?<br />

• schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten<br />

Für Schülerinnen / Schüler und kinder, die eine<br />

kindertageseinrichtung besuchen, können die<br />

entstehenden Kosten für Ausflüge / Klassenfahrten<br />

übernommen werden.<br />

• Persönlicher Schulbedarf<br />

Schülerinnen / Schüler erhalten jährlich zum<br />

1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro<br />

für die Schulausstattung, sofern sie sich an<br />

diesen Stichtagen im Leistungsbezug befinden.<br />

• Angemessene Lernförderung<br />

Eine ergänzende angemessene Lernförderung<br />

kann gewährt werden, wenn die Schule den Bedarf<br />

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