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Arbeitslosengeld II

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9<br />

Wie wirken sich Einkommen und Vermögen aus?<br />

9.2 Welche Beträge können vom Einkommen abgezogen<br />

werden?<br />

Anhand des von Ihnen angegebenen Einkommens ermittelt<br />

Ihr Jobcenter die hiervon abzuziehenden Freibeträge<br />

und errechnet so Ihr anzurechnendes Einkommen.<br />

Je nach Einkommensart und Einkommenshöhe werden<br />

verschiedene Freibeträge und Ausgaben bei der<br />

Einkommensanrechnung beachtet.<br />

Vom Einkommen abzuziehende Beträge und Freibeträge<br />

sind unter anderem:<br />

• die darauf entfallenden Steuern,<br />

• Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,<br />

• gesetzlich vorgeschriebene und angemessene<br />

private Versicherungen,<br />

• nach Einkommenssteuergesetz geförderte Beiträge<br />

zur Altersvorsorge,<br />

• Werbungskosten (z. B. Fahrkosten, doppelte Haushaltsführung),<br />

• Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten,<br />

• Freibeträge bei Erwerbstätigkeit.<br />

ZusAmmenFAssunG<br />

Die Ermittlung der Absetzbeträge bei der Einkommensberechnung<br />

erfolgt immer individuell.<br />

Ihr Freibetrag bei erwerbstätigkeit:<br />

Wenn Sie aus einer Erwerbstätigkeit Einkommen erzielen,<br />

wird dieses grundsätzlich auf die Grundsicherungsleistungen<br />

angerechnet.<br />

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