Arbeitslosengeld II
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Wie wirken sich Einkommen und<br />
Vermögen aus?<br />
Nur hilfebedürftige Personen erhalten Grundsicherungsleistungen.<br />
Wer hilfebedürftig ist, wurde im » Kapitel<br />
8.1.2 beschrieben.<br />
Das Prinzip ist einfach: Sie müssen zuerst eigene Mittel<br />
einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Zu<br />
diesen Mitteln gehören Einkommen und Vermögen.<br />
Wenn Sie also Einkommen oder Vermögen haben,<br />
dann kann die Hilfebedürftigkeit vorübergehend, teilweise<br />
oder ganz entfallen, je nachdem, wie viel vom<br />
Einkommen und Vermögen anzurechnen ist.<br />
BITTE BEAcHTEN SIE<br />
Sie müssen Vermögen und Einkommen vollständig<br />
in den Antragsunterlagen angeben.<br />
Ob und wie viel davon zu berücksichtigen ist, entscheidet<br />
allein das Jobcenter nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften. Es ist berechtigt und verpflichtet,<br />
Ihre Angaben und die von weiteren Personen<br />
im Haushalt zu überprüfen.<br />
Fragen sie bei Zweifeln lieber nach.<br />
9.1 Was bedeutet „Einkommen“?<br />
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld<br />
oder Geldeswert, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt.<br />
Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft<br />
Ihre Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts<br />
bestimmt oder steuerpflichtig sind oder<br />
ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.<br />
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