Arbeitslosengeld II
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Ihr Jobcenter hat auf die Auszahlungsgebühren keinen<br />
Einfluss.<br />
Beträge unter 10 Euro werden nicht ausgezahlt, sondern<br />
so lange angesammelt, bis der Betrag höher ist.<br />
Endet Ihr Leistungsbezug, wird auch ein Betrag unter<br />
10 Euro ausgezahlt, sofern er die Gebührengrenze von<br />
6,35 Euro (Mindestgebühr und pauschale Kosten) übersteigt.<br />
8.9.3 Bewilligungsdauer<br />
Die Grundsicherungsleistungen werden in der Regel<br />
für sechs Monate bewilligt. Dies gilt nicht, wenn<br />
bekannt ist, dass die Voraussetzungen schon vorher<br />
wegfallen. Sollten Sie über diesen Zeitraum hinaus<br />
hilfebedürftig sein, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag<br />
stellen, um weiterhin Grundsicherungsleistungen<br />
zu erhalten.<br />
8.10 Pfändung des Anspruchs auf Leistung<br />
Ihre Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />
sind in der Regel nicht pfändbar und<br />
können deshalb auch nicht übertragen oder gepfändet<br />
werden.<br />
Automatischen Pfändungsschutz auf Ihrem Girokonto<br />
erhalten Sie nur, wenn Sie dieses in ein sogenanntes<br />
Pfändungsschutzkonto (P-konto) umwandeln lassen.<br />
Auf diesem P-konto können bestimmte Freibeträge<br />
nicht gepfändet werden.<br />
Nähere Informationen zum P-konto erhalten Sie von<br />
Ihrer Bank.<br />
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