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Arbeitslosengeld II

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Ihr Jobcenter hat auf die Auszahlungsgebühren keinen<br />

Einfluss.<br />

Beträge unter 10 Euro werden nicht ausgezahlt, sondern<br />

so lange angesammelt, bis der Betrag höher ist.<br />

Endet Ihr Leistungsbezug, wird auch ein Betrag unter<br />

10 Euro ausgezahlt, sofern er die Gebührengrenze von<br />

6,35 Euro (Mindestgebühr und pauschale Kosten) übersteigt.<br />

8.9.3 Bewilligungsdauer<br />

Die Grundsicherungsleistungen werden in der Regel<br />

für sechs Monate bewilligt. Dies gilt nicht, wenn<br />

bekannt ist, dass die Voraussetzungen schon vorher<br />

wegfallen. Sollten Sie über diesen Zeitraum hinaus<br />

hilfebedürftig sein, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag<br />

stellen, um weiterhin Grundsicherungsleistungen<br />

zu erhalten.<br />

8.10 Pfändung des Anspruchs auf Leistung<br />

Ihre Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />

sind in der Regel nicht pfändbar und<br />

können deshalb auch nicht übertragen oder gepfändet<br />

werden.<br />

Automatischen Pfändungsschutz auf Ihrem Girokonto<br />

erhalten Sie nur, wenn Sie dieses in ein sogenanntes<br />

Pfändungsschutzkonto (P-konto) umwandeln lassen.<br />

Auf diesem P-konto können bestimmte Freibeträge<br />

nicht gepfändet werden.<br />

Nähere Informationen zum P-konto erhalten Sie von<br />

Ihrer Bank.<br />

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