Arbeitslosengeld II
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Die Antragsbearbeitung –<br />
Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />
8.9.1 Kostenfreie Überweisung auf ein Konto<br />
Die Leistungen zur Grundsicherung erhalten Sie kostenfrei,<br />
wenn Sie die Geldleistungen auf ein europäisches<br />
konto überweisen lassen. Sie müssen dazu nicht<br />
selbst kontoinhaberin / kontoinhaber sein. Geben Sie jedoch<br />
ein konto an, über das Sie für Ihren individuellen<br />
Anspruch nicht verfügen können, gilt der Anspruch<br />
trotzdem als erfüllt. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie<br />
zumindest Mitinhaberin / Mitinhaber des kontos sind.<br />
8.9.2 Zahlung, wenn Sie kein Konto haben<br />
Haben Sie kein konto, wird Ihnen eine „Zahlungsanweisung<br />
zur Verrechnung“ (Scheck) zugeleitet.<br />
Diesen Scheck können Sie sich (oder eine von Ihnen<br />
beauftragte Person) bei jeder Auszahlungsstelle der<br />
Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar<br />
auszahlen lassen. Dadurch entstehen Ihnen jedoch<br />
pauschal Kosten von 2,85 Euro, die Ihnen direkt von<br />
der zustehenden Leistung abgezogen werden.<br />
Die Kosten werden nicht abgezogen, wenn Sie<br />
nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung eines<br />
Kontos ohne eigenes Verschulden bei einem<br />
Geldinstitut nicht möglich ist.<br />
Von der Auszahlungsstelle werden bei einer Barauszahlung<br />
zusätzlich Auszahlungsgebühren einbehalten.<br />
Zahlungsbetrag<br />
Gebühr<br />
bis 50 € 3,50 €<br />
über 50 € bis 250 € 4,00 €<br />
über 250 € bis 500 € 5,00 €<br />
über 500 € bis 1.000 € 6,00 €<br />
über 1.000 Euro bis 1.500 Euro 7,50 €<br />
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