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Arbeitslosengeld II

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8<br />

8.9 Wann, wie und wie lange wird gezahlt?<br />

Die Grundsicherungsleistungen werden Ihnen monatlich<br />

im Voraus ausgezahlt. Dabei werden alle vollen<br />

Monate immer gleich mit 30 kalendertagen berechnet.<br />

Stehen Ihnen die Leistungen nicht für einen vollen Monat<br />

zu, wird für jeden Tag 1 / 30 der monatlichen Leistung<br />

gezahlt.<br />

Beispiele<br />

Anspruch für Februar mit 28 Tagen:<br />

Anspruchsbeginn<br />

Sie erhalten Leistungen für<br />

am 1. Februar 30 Tage = 30 / 30<br />

Anspruch endete am 17. Fe- Vom 17. bis 30. Tag haben<br />

bruar; Sie haben bereits für Sie keinen Anspruch und<br />

30 Tage Leistungen erhalten daher für 14 Tage zu viel<br />

erhalten = 14 / 30<br />

Anspruch für März mit 31 Tagen:<br />

Anspruch für März endet ab Sie haben im März nur für 30<br />

31. März Tage Leistungen erhalten; der<br />

Anspruch ändert sich nicht<br />

In der Regel steht Ihnen das überwiesene Geld einen<br />

kalendertag vor dem Anspruchsmonat zur Verfügung.<br />

Auf mögliche Verzögerungen auf dem Zahlungsweg<br />

(z. B. verspätete Gutschrift auf Ihrem konto oder verspätete<br />

Zustellung einer Zahlungsanweisung) hat Ihr<br />

Jobcenter keinen Einfluss.<br />

Über Ihren Antrag entscheidet allein Ihr zuständiges<br />

Jobcenter. Dieses veranlasst auch die Überweisungen<br />

an Sie und führt alle eingereichten Leistungsunterlagen.<br />

Wenden Sie sich daher bitte an Ihr Jobcenter,<br />

wenn Sie Fragen zur Überweisung haben oder Auskünfte<br />

zu Ihren Leistungsangelegenheiten wünschen.<br />

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