Arbeitslosengeld II
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Die Antragsbearbeitung –<br />
Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />
8.8 Abweichende Leistungen in Notfällen<br />
8.8.1 Darlehen bei besonderem Bedarf<br />
In besonderen Lebenslagen kann Ihnen ein Bedarf<br />
entstehen, der Ihren Lebensunterhalt gefährdet, den<br />
Sie aber nicht verhindern können. In einer solchen<br />
Notsituation kann eine Sachleistung oder Geldleistung<br />
als Darlehen erbracht werden.<br />
Ein solcher unabweisbarer Bedarf kann z. B. durch<br />
Verlust, Beschädigung oder Diebstahl einer Sache<br />
entstehen.<br />
Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Das geschieht<br />
in der Regel, indem monatlich 10 % des für Sie maßgeblichen<br />
Regelbedarfs weniger ausgezahlt werden<br />
(Aufrechnung).<br />
8.8.2 Sachleistungen als Regelbedarf<br />
Der Regelbedarf kann zum Teil oder auch ganz als<br />
Sachleistung (in Form von Gutscheinen) erbracht werden.<br />
Dies kann z. B. dann geschehen, wenn Sie die<br />
Geldleistung wiederholt zu schnell verbrauchen, weil<br />
Ihre Lebensführung in Bezug auf die Höhe der Leistung<br />
nicht angemessen ist und Sie zur Überbrückung<br />
ein zusätzliches Darlehen beantragen.<br />
Ein solches „unwirtschaftliches Verhalten“ liegt z. B.<br />
dann vor, wenn Sie die monatlichen Leistungen bereits<br />
kurz nach der Auszahlung verbraucht haben.<br />
8.8.3 Einmalige Leistungen<br />
Der monatliche Regelbedarf ist für Ihren laufenden Lebensunterhalt<br />
vorgesehen.<br />
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