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Arbeitslosengeld II

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8.7.2 Besonderheiten bei Umzug aus dem Haushalt<br />

der Eltern<br />

Wenn Sie unverheiratet sind, das 25. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben und bei den Eltern oder einem<br />

Elternteil ausziehen wollen, dann können Sie Miete<br />

und Heizkosten für die neue Unterkunft nur erhalten,<br />

wenn Sie zuvor eine sogenannte „Zusicherung“ Ihres<br />

bisherigen Jobcenters einholen. Bitte beantragen Sie<br />

die Zusicherung unter Angabe Ihrer Gründe für den<br />

geplanten Auszug schriftlich.<br />

Sie erhalten die Zusicherung, wenn:<br />

• schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben<br />

in der elterlichen Wohnung sprechen und dies<br />

nachgewiesen wird,<br />

• der Umzug in die neue Unterkunft zur Eingliederung<br />

in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder<br />

• nachweislich ein ähnlich schwerwiegender Grund<br />

vorliegt.<br />

Ziehen Sie ohne die erforderliche Zusicherung um, erhalten<br />

Sie einen geringeren monatlichen Regelbedarf<br />

(vgl. » Tabelle unter Punkt 8.5) und Bedarfe für Unterkunft<br />

und Heizung werden nicht erbracht.<br />

Auch Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung<br />

(vgl. » Kapitel 8.8.3) werden nicht übernommen.<br />

BITTE BEAcHTEN SIE<br />

Auch in diesem Fall müssen Sie die Zusicherung<br />

vor dem Abschluss des Vertrages über die neue<br />

Unterkunft einholen.<br />

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