Arbeitslosengeld II
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8.7.2 Besonderheiten bei Umzug aus dem Haushalt<br />
der Eltern<br />
Wenn Sie unverheiratet sind, das 25. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben und bei den Eltern oder einem<br />
Elternteil ausziehen wollen, dann können Sie Miete<br />
und Heizkosten für die neue Unterkunft nur erhalten,<br />
wenn Sie zuvor eine sogenannte „Zusicherung“ Ihres<br />
bisherigen Jobcenters einholen. Bitte beantragen Sie<br />
die Zusicherung unter Angabe Ihrer Gründe für den<br />
geplanten Auszug schriftlich.<br />
Sie erhalten die Zusicherung, wenn:<br />
• schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben<br />
in der elterlichen Wohnung sprechen und dies<br />
nachgewiesen wird,<br />
• der Umzug in die neue Unterkunft zur Eingliederung<br />
in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder<br />
• nachweislich ein ähnlich schwerwiegender Grund<br />
vorliegt.<br />
Ziehen Sie ohne die erforderliche Zusicherung um, erhalten<br />
Sie einen geringeren monatlichen Regelbedarf<br />
(vgl. » Tabelle unter Punkt 8.5) und Bedarfe für Unterkunft<br />
und Heizung werden nicht erbracht.<br />
Auch Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung<br />
(vgl. » Kapitel 8.8.3) werden nicht übernommen.<br />
BITTE BEAcHTEN SIE<br />
Auch in diesem Fall müssen Sie die Zusicherung<br />
vor dem Abschluss des Vertrages über die neue<br />
Unterkunft einholen.<br />
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