Arbeitslosengeld II
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Die Antragsbearbeitung –<br />
Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />
Die Regelbedarfe werden jeweils zum 1. Januar eines<br />
Jahres anhand von Preis- und Lohnindikatoren überprüft.<br />
Sofern sich hieraus Änderungen für die Höhe<br />
der bewilligten Leistungen ergeben, erfolgt die Anpassung<br />
der betroffenen Bescheide automatisch.<br />
8.6 Mehrbedarfe<br />
Für Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt<br />
werden, kann für Sie zusätzlich ein sogenannter<br />
Mehrbedarf berücksichtigt werden.<br />
Diese Aufschläge (eventuell auch feste pauschale Beträge)<br />
zum Regelbedarf erhalten Sie, wenn Sie zu folgenden<br />
Personengruppen gehören:<br />
• werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,<br />
• Alleinerziehende / r von Minderjährigen,<br />
• Menschen mit Behinderungen, die bestimmte<br />
Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB X<strong>II</strong><br />
erhalten oder<br />
• Leistungsberechtigte, die aus medizinischen<br />
Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen<br />
(wenn diese nachweislich erforderlich ist).<br />
Nicht erwerbsfähige Personen mit Behinderungen, die<br />
einen Ausweis mit Merkzeichen „G“ besitzen, können<br />
einen Mehrbedarf erhalten, wenn ihnen bisher kein anderer<br />
Mehrbedarf wegen Behinderung zusteht; dies gilt<br />
nicht für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.<br />
Die Summe der oben genannten Mehrbedarfe darf nicht<br />
höher sein als der jeweils maßgebende Regelbedarf.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere<br />
Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände<br />
über einen länger andauernden Zeitraum entstehen<br />
und nicht vermeidbar sind, berücksichtigt werden.<br />
Das Jobcenter gewährt Leistungsberechtigen, die<br />
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