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Arbeitslosengeld II

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8.4 Welche Leistungen gibt es?<br />

Die Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong> setzen sich aus Regelbedarfen,<br />

Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft<br />

und Heizung zusammen.<br />

Dazu kommen – wenn die entsprechenden Voraussetzungen<br />

erfüllt sind – die Leistungen für Bildung und<br />

Teilhabe (siehe hierzu auch » Kapitel 10).<br />

8.5 Die Höhe des Regelbedarfes zur Sicherung<br />

des Lebensunterhalts<br />

Der Regelbedarf deckt laufende und in unregelmäßigen<br />

bzw. in großen Abständen anfallende Bedarfe pauschal<br />

ab (z. B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat,<br />

Bedarfe des täglichen Lebens etc.).<br />

Anpassung der Regelbedarfe<br />

Höhe der Regelbedarfe zur Sicherung<br />

des Lebensunterhalts ab 01.01.2015<br />

Alleinstehende, Alleinerziehende,<br />

Volljährige mit minderjährigen Partnern 399 €<br />

Volljährige Partner 360 €<br />

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

(18-24 Jahre),<br />

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung<br />

des kommunalen Trägers umziehen<br />

(15-24 Jahre) 320 €<br />

Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres (14-17 Jahre),<br />

minderjährige Partner (14-17 Jahre) 302 €<br />

kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur<br />

Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) 267 €<br />

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres<br />

(0-5 Jahre) 234 €<br />

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