Arbeitslosengeld II
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8.4 Welche Leistungen gibt es?<br />
Die Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong> setzen sich aus Regelbedarfen,<br />
Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft<br />
und Heizung zusammen.<br />
Dazu kommen – wenn die entsprechenden Voraussetzungen<br />
erfüllt sind – die Leistungen für Bildung und<br />
Teilhabe (siehe hierzu auch » Kapitel 10).<br />
8.5 Die Höhe des Regelbedarfes zur Sicherung<br />
des Lebensunterhalts<br />
Der Regelbedarf deckt laufende und in unregelmäßigen<br />
bzw. in großen Abständen anfallende Bedarfe pauschal<br />
ab (z. B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat,<br />
Bedarfe des täglichen Lebens etc.).<br />
Anpassung der Regelbedarfe<br />
Höhe der Regelbedarfe zur Sicherung<br />
des Lebensunterhalts ab 01.01.2015<br />
Alleinstehende, Alleinerziehende,<br />
Volljährige mit minderjährigen Partnern 399 €<br />
Volljährige Partner 360 €<br />
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />
(18-24 Jahre),<br />
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung<br />
des kommunalen Trägers umziehen<br />
(15-24 Jahre) 320 €<br />
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres (14-17 Jahre),<br />
minderjährige Partner (14-17 Jahre) 302 €<br />
kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur<br />
Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) 267 €<br />
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres<br />
(0-5 Jahre) 234 €<br />
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