Arbeitslosengeld II
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Die Antragsbearbeitung –<br />
Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />
für Partnerschaften zwischen Mann und Frau,<br />
sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerinnen<br />
und Partnern, deren Partnerschaft nicht<br />
eingetragen ist;<br />
• die unverheirateten kinder des / der erwerbsfähigen<br />
Leistungsberechtigten oder der Partnerin / des<br />
Partners, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben;<br />
• die Eltern oder der Elternteil (ggf. mit Partnerin / Partner)<br />
eines erwerbsfähigen, unverheirateten kindes,<br />
das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />
Beispielsweise bildet<br />
• ein unverheiratetes, noch nicht 25 Jahre altes Kind,<br />
das selbst ein kind hat, oder<br />
• ein Kind allein, welches das 25. Lebensjahr vollendet<br />
hat,<br />
eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn es<br />
selbst noch Ihrem Haushalt angehört.<br />
Leben andere Verwandte (z. B. Tante, Onkel) oder<br />
Verschwägerte mit Ihnen im Haushalt, so gehören<br />
diese zur sogenannten Haushaltsgemeinschaft, nicht<br />
zur Bedarfsgemeinschaft.<br />
ZusAmmenFAssunG<br />
Einfach gesagt, bilden Sie grundsätzlich zusammen<br />
mit den in Ihrem Haushalt lebenden engsten Familienmitgliedern<br />
eine Bedarfsgemeinschaft. Ihre Familie<br />
ist Ihre Bedarfsgemeinschaft. Es gibt davon aber<br />
Ausnahmen. Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob<br />
eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dies kann nur<br />
Ihr Jobcenter zuverlässig für Sie ermitteln.<br />
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