Arbeitslosengeld II
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Die Antragsbearbeitung –<br />
Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />
• Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Bitte<br />
legen Sie dem Jobcenter Ihren Aufenthaltstitel vor<br />
(dies gilt nicht, wenn Sie Unionsbürger sind);<br />
• Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung bereits erlaubt<br />
ist oder erlaubt werden könnte; dies ergibt sich<br />
grundsätzlich aus Ihrer Aufenthaltserlaubnis;<br />
• Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />
haben und<br />
• Sie entweder als Arbeitnehmer oder als Selbständiger<br />
in Deutschland tätig sind und die Selbständigkeit<br />
mit Ernsthaftigkeit und Gewinnerzielungsabsicht<br />
betreiben und nicht lediglich ein Gewerbe angemeldet<br />
haben oder<br />
• Sie bereits länger als drei Monate in Deutschland<br />
sind und Sie sich nicht allein zum Zwecke der Arbeitsuche<br />
in Deutschland aufhalten; dies gilt auch für<br />
Ihre Familienangehörigen oder<br />
• Sie einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen<br />
besitzen.<br />
8.1.1 Wer ist erwerbsfähig?<br />
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie mindestens drei<br />
Stunden täglich arbeiten können und nicht wegen<br />
krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit<br />
daran gehindert sind.<br />
Sind Sie Ausländerin oder Ausländer, muss Ihnen<br />
die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder<br />
erlaubt werden können.<br />
8.1.2 Wer ist hilfebedürftig?<br />
Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer<br />
Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder<br />
nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Ein-<br />
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