Arbeitslosengeld II
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Vertiefende Hinweise<br />
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Die Antragsbearbeitung – Ihr Anspruch<br />
auf Grundsicherungsleistungen<br />
Haben Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig abgegeben,<br />
erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages auf<br />
Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong>. Einige Grundvoraussetzungen<br />
für die Bewilligung sind im Folgenden zum<br />
besseren Verständnis aufgeführt.<br />
8.1 Wer hat Anspruch auf <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>?<br />
Anspruch auf <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> haben Sie, wenn Sie<br />
eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person im Alter<br />
von 15 Jahren bis zum gesetzlich festgelegten Regelrenteneintrittsalter<br />
sind, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
in Deutschland haben und hilfebedürftig sind.<br />
Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie mit einer<br />
erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer<br />
sogenannten Bedarfsgemeinschaft (vgl. » Kapitel 8.3)<br />
leben.<br />
Auszubildende, Teilnehmerinnen / Teilnehmer an einer<br />
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und<br />
Studentinnen / Studenten erhalten in der Regel kein<br />
<strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>. Ggf. besteht aber Anspruch auf<br />
ergänzende Leistungen für Auszubildende (siehe<br />
» Kapitel 8.8.4).<br />
Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige<br />
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können<br />
Sie nur dann erhalten, wenn:<br />
• Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />
haben und dieser nicht nur kurzfristig ist. (Wenn Sie<br />
Unionsbürger sind, weisen Sie dies bitte durch die<br />
Vorlage Ihres Mietvertrages, Ihrer Meldebescheinigung<br />
sowie eines Ausweisdokumentes nach);<br />
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