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Arbeitslosengeld II

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Vertiefende Hinweise<br />

8<br />

Die Antragsbearbeitung – Ihr Anspruch<br />

auf Grundsicherungsleistungen<br />

Haben Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig abgegeben,<br />

erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages auf<br />

Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong>. Einige Grundvoraussetzungen<br />

für die Bewilligung sind im Folgenden zum<br />

besseren Verständnis aufgeführt.<br />

8.1 Wer hat Anspruch auf <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>?<br />

Anspruch auf <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> haben Sie, wenn Sie<br />

eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person im Alter<br />

von 15 Jahren bis zum gesetzlich festgelegten Regelrenteneintrittsalter<br />

sind, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in Deutschland haben und hilfebedürftig sind.<br />

Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie mit einer<br />

erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer<br />

sogenannten Bedarfsgemeinschaft (vgl. » Kapitel 8.3)<br />

leben.<br />

Auszubildende, Teilnehmerinnen / Teilnehmer an einer<br />

berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und<br />

Studentinnen / Studenten erhalten in der Regel kein<br />

<strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>. Ggf. besteht aber Anspruch auf<br />

ergänzende Leistungen für Auszubildende (siehe<br />

» Kapitel 8.8.4).<br />

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige<br />

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können<br />

Sie nur dann erhalten, wenn:<br />

• Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />

haben und dieser nicht nur kurzfristig ist. (Wenn Sie<br />

Unionsbürger sind, weisen Sie dies bitte durch die<br />

Vorlage Ihres Mietvertrages, Ihrer Meldebescheinigung<br />

sowie eines Ausweisdokumentes nach);<br />

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