Arbeitslosengeld II
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Die Entscheidung über Ihren Anspruch auf<br />
Grundsicherungsleistungen<br />
ZusAmmenFAssunG<br />
Nach erfolgter Antragstellung sprechen Sie bei Ihrer<br />
Integrationsfachkraft vor, die mit Ihnen ein Erstgespräch<br />
führt.<br />
Nach Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen<br />
und positiver Bewilligung werden nun weitere Gespräche<br />
folgen.<br />
Das Ziel ist, Sie dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt zu<br />
integrieren bzw. Ihre bereits bestehende Tätigkeit so<br />
auszubauen, dass die Hilfebedürftigkeit gemindert<br />
oder beendet wird!<br />
7.2 Der Rechtsbehelf<br />
Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres Jobcenters nicht<br />
einverstanden, können Sie oder jede andere vom Bescheid<br />
betroffene Person innerhalb eines Monats nach<br />
der Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.<br />
Der Widerspruch muss bei dem Jobcenter, das den<br />
Bescheid erlassen hat, schriftlich eingelegt oder dort<br />
persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Entscheidung<br />
wird dann nochmals überprüft.<br />
kann Ihrem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben<br />
werden, erhalten Sie einen schriftlichen<br />
Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie<br />
– wenn Sie nicht einverstanden sind – klage beim<br />
Sozialgericht erheben.<br />
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