Arbeitslosengeld II
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Die Antragsabgabe<br />
Ziel: Beendigung / Verringerung der Hilfebedürftigkeit<br />
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Antragsabgabe<br />
Folgegespräch<br />
Eine zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung der Grundsicherungsleistungen<br />
ist nur dann möglich, wenn Sie<br />
alle für die Anspruchsprüfung und Entscheidung erforderlichen<br />
Angaben vollständig vorlegen.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragsabgabe<br />
unterstützen Sie hierbei.<br />
Die Entscheidung über Ihren Anspruch<br />
auf Grundsicherungsleistungen<br />
Ziel: Beendigung / Verringerung der Hilfebedürftigkeit<br />
5<br />
Entscheidung<br />
Die Entscheidung über den Antrag auf Leistung und<br />
jede spätere Änderung dieser Entscheidung teilt Ihnen<br />
Ihr zuständiges Jobcenter schriftlich mit einem Bescheid<br />
mit.<br />
Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie unter<br />
anderem:<br />
• wenn Ihrem Antrag entsprochen wird,<br />
• wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht voll entsprochen<br />
werden kann,<br />
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