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Arbeitslosengeld II

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Gute Beratung und erfolgreiche Vermittlung können<br />

nur mit Ihrer Hilfe erfolgen.<br />

Aus diesem Grund werden Sie auch nach Ihren persönlichen<br />

Vorstellungen und Zielen befragt.<br />

Aus den zusammengetragenen Erkenntnissen wird mit<br />

Ihnen ein Integrationsplan erstellt. Ihre Integrationsfachkraft<br />

wird Ihnen in diesem Gespräch auch – wenn<br />

möglich – ein Sofortangebot für eine Arbeitsaufnahme<br />

oder eine Qualifizierung machen.<br />

Sie wird Sie auch über Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsuche,<br />

bei der Arbeitsaufnahme oder bei der beruflichen<br />

Weiterbildung beraten.<br />

TIPP<br />

Erste Hilfestellungen für die Erstellung einer Bewerbung<br />

können Sie dem » Kapitel 16.2 entnehmen.<br />

Ergänzende Informationen können Sie der Broschüre<br />

» Was? Wie viel? Wer? SGB <strong>II</strong> und dem<br />

» Merkblatt SGB <strong>II</strong> – Eingliederung in Arbeit<br />

entnehmen.<br />

ZusAmmenFAssunG<br />

Das Ziel der Integrationsfachkraft ist es, zusammen<br />

mit Ihnen einen Weg zu finden, um Sie zeitnah in<br />

Arbeit zu vermitteln (oder Ihre Beschäftigung auszubauen),<br />

um Ihre Hilfebedürftigkeit zu mindern oder<br />

dauerhaft zu beenden.<br />

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