Arbeitslosengeld II
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4.2 Wer beantragt Leistungen?<br />
Bilden Sie gemeinsam mit weiteren Haushaltsmitgliedern<br />
eine Bedarfsgemeinschaft, so gilt der Antrag auch<br />
für die anderen Personen, mit denen Sie zusammenleben.<br />
Weitere Informationen zum Thema Bedarfsgemeinschaft<br />
können Sie dem » Kapitel 8.3 entnehmen.<br />
4.3 Ist der Antrag formgebunden?<br />
Sie können den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch,<br />
per E-Mail oder schriftlich stellen, um erst einmal<br />
keinen Anspruchsverlust zu riskieren. Jedoch müssen<br />
Sie auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen<br />
Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung<br />
der Antragsvordrucke nicht verzichten sollten. Wenn<br />
Sie persönlich vorsprechen, können offene Punkte<br />
direkt geklärt werden, was die Bearbeitung erleichtert.<br />
LINk<br />
Die Vordrucke finden Sie auf der Internetseite der<br />
Bundesagentur für Arbeit » www.arbeitsagentur.de<br />
unter der Navigation » Startseite > Bürgerinnen &<br />
Bürger > Arbeitslosigkeit > Grundsicherung > Antrag.<br />
Dort folgen Sie dem Link » Formulare <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />
<strong>II</strong> unter den » Zusatzinformationen der<br />
Internetseite.<br />
Sie erhalten die Vordrucke auch in Ihrem Jobcenter.<br />
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