Arbeitslosengeld II
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Die Antragstellung – Antragsausgabe<br />
LINk<br />
Hilfe beim Ausfüllen des Antrages finden Sie auf<br />
der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit<br />
» www.arbeitsagentur.de unter der Navigation:<br />
» Startseite > Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit<br />
> Grundsicherung > Antrag.<br />
Dort finden Sie unter » Zusatzinformationen<br />
einen Link » Ausfüllhinweise.<br />
Bei Fragen hilft Ihnen auch gerne Ihr Jobcenter<br />
weiter.<br />
4.1 Wann werden welche Leistungen beantragt?<br />
Für alle Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong> ist ein Antrag erforderlich.<br />
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen<br />
(z. B. Sonderbedarfe, die meisten Bedarfe für Bildung<br />
und Teilhabe) gesondert beantragt werden müssen.<br />
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen.<br />
Denn grundsätzlich gilt, dass für Tage vor der Antragstellung<br />
keine Leistungen erbracht werden.<br />
Eine Ausnahme gilt für den Antrag auf Leistungen zur<br />
Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser wirkt auf den<br />
ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück.<br />
ZusAmmenFAssunG<br />
Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong> werden grundsätzlich<br />
ab dem Tag der Antragstellung geprüft.<br />
Ausnahme: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />
(rückwirkend auf den Ersten des Monats<br />
der Antragstellung).<br />
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