15.12.2015 Aufrufe

Arbeitslosengeld II

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3<br />

Änderungen während des Bewilligungszeitraums können<br />

sich auf die Höhe Ihrer Leistungen für den bereits<br />

beschiedenen Zeitraum auswirken und zu einer Nachzahlung<br />

oder zu einer Überzahlung führen.<br />

BITTE BEAcHTEN SIE<br />

Teilen Sie Ihrem Jobcenter bitte umgehend jede<br />

Änderung in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen mit.<br />

Nur so kann Ihre Leistung in korrekter Höhe festgestellt<br />

und vermieden werden, dass zu wenig oder zu<br />

viel gezahlt wird.<br />

Sie müssen insbesondere sofort mitteilen, wenn:<br />

• Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen – auch<br />

als Selbständige / Selbständiger oder mithelfende<br />

Familienangehörige / mithelfender Familienangehöriger.<br />

Verlassen Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen<br />

Anderer, die für Sie eine Beschäftigungsaufnahme<br />

anzeigen. Hierzu sind ausschließlich Sie selbst<br />

verpflichtet.<br />

• Sie beabsichtigen, in kürze eine Ausbildung oder<br />

ein Studium aufzunehmen,<br />

• Sie als erwerbsfähige Leistungsberechtigte / erwerbsfähiger<br />

Leistungsberechtigter arbeitsunfähig erkrankt<br />

sind oder wenn Sie wieder arbeitsfähig sind,<br />

• Sie Ausländerin / Ausländer sind und sich bei Ihrem<br />

Aufenthaltsstatus Änderungen ergeben haben,<br />

• Sie Renten (aller Art) beantragen oder erhalten,<br />

• sich Ihre Anschrift ändert bzw. Sie umziehen wollen<br />

(siehe hierzu » Kapitel 8.7),<br />

• in Ihrem Haushalt jemand aus- oder einzieht (auch<br />

wenn es nur vorübergehend ist),<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!