Arbeitslosengeld II
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Änderungen während des Bewilligungszeitraums können<br />
sich auf die Höhe Ihrer Leistungen für den bereits<br />
beschiedenen Zeitraum auswirken und zu einer Nachzahlung<br />
oder zu einer Überzahlung führen.<br />
BITTE BEAcHTEN SIE<br />
Teilen Sie Ihrem Jobcenter bitte umgehend jede<br />
Änderung in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen mit.<br />
Nur so kann Ihre Leistung in korrekter Höhe festgestellt<br />
und vermieden werden, dass zu wenig oder zu<br />
viel gezahlt wird.<br />
Sie müssen insbesondere sofort mitteilen, wenn:<br />
• Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen – auch<br />
als Selbständige / Selbständiger oder mithelfende<br />
Familienangehörige / mithelfender Familienangehöriger.<br />
Verlassen Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen<br />
Anderer, die für Sie eine Beschäftigungsaufnahme<br />
anzeigen. Hierzu sind ausschließlich Sie selbst<br />
verpflichtet.<br />
• Sie beabsichtigen, in kürze eine Ausbildung oder<br />
ein Studium aufzunehmen,<br />
• Sie als erwerbsfähige Leistungsberechtigte / erwerbsfähiger<br />
Leistungsberechtigter arbeitsunfähig erkrankt<br />
sind oder wenn Sie wieder arbeitsfähig sind,<br />
• Sie Ausländerin / Ausländer sind und sich bei Ihrem<br />
Aufenthaltsstatus Änderungen ergeben haben,<br />
• Sie Renten (aller Art) beantragen oder erhalten,<br />
• sich Ihre Anschrift ändert bzw. Sie umziehen wollen<br />
(siehe hierzu » Kapitel 8.7),<br />
• in Ihrem Haushalt jemand aus- oder einzieht (auch<br />
wenn es nur vorübergehend ist),<br />
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