Arbeitslosengeld II
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Hier werden Ihre Antragsunterlagen abschließend bearbeitet<br />
und die Höhe Ihres Leistungsanspruchs berechnet.<br />
BITTE BEAcHTEN SIE<br />
Bringen Sie zu jeder Vorsprache Ihren gültigen<br />
Personalausweis, Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung<br />
oder Ihren Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel<br />
mit.<br />
Ihre Grundpflichten und die Folgen von<br />
Pflichtverletzungen<br />
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht der<br />
Grundsatz des Förderns gleichberechtigt neben dem<br />
Grundsatz des Forderns.<br />
Der Grundsatz des Forderns bedeutet für alle Mitglieder<br />
der Bedarfsgemeinschaft, dass jede Möglichkeit<br />
zu nutzen ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden,<br />
zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.<br />
3.1 Pflichten zur Beendigung oder Verringerung<br />
des Leistungsbezuges<br />
In erster Linie sind Sie und die Angehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft<br />
(siehe auch » Kapitel 8.3) selbst<br />
gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung Ihrer<br />
Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.<br />
Sie müssen sich selbständig bemühen, Ihre Erwerbslosigkeit<br />
zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen<br />
mitwirken, die dieses Ziel unterstützen.<br />
Hieraus ergibt sich für Sie beispielsweise die Verpflich-<br />
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