Arbeitslosengeld II
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2<br />
Das Jobcenter<br />
2.1 Hilfestellung „aus einer Hand“<br />
Verantwortlich für die Erbringung der Grundsicherungsleistungen<br />
sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und<br />
die kommunalen Träger (kreisfreie Städte, Kreise) .<br />
Trotz der verschiedenen Zuständigkeiten werden die<br />
Grundsicherungsleistungen aus einer Hand erbracht.<br />
Dafür wurden gemeinsame Einrichtungen gebildet – die<br />
Jobcenter. Sie müssen also nur eine Stelle aufsuchen.<br />
2.2 Von der Antragstellung zum Bescheid – Die<br />
einzelnen Stationen im Jobcenter<br />
Empfang<br />
In vielen Jobcentern gibt es einen Empfang, auch kundenservice<br />
genannt. Hier tragen Sie zuerst Ihr Anliegen<br />
vor. Vieles können Sie bereits hier klären – unter<br />
anderem, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten<br />
oder Anlagen / Vordrucke benötigen.<br />
Teilweise werden Sie auch bei der Eingangszone<br />
angemeldet.<br />
Eingangszone<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone<br />
klären umfangreichere Sachverhalte oder vereinbaren<br />
für Sie Termine mit der Leistungssachbearbeitung, der<br />
Arbeitsvermittlung oder dem Fallmanagement.<br />
Hier erhalten Sie in der Regel auch die Antragsformulare<br />
zur Beantragung der Grundsicherungsleistungen.<br />
12