der WirTschAfTsführer - Richard Boorberg Verlag
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8 REfEREndaRIat<br />
www.fotolia.com © Gina San<strong>der</strong>s<br />
Der Wirtschaftsführer 1.2013<br />
de Gesetzesän<strong>der</strong>ungen korrigieren<br />
möchte.<br />
Dies bringt es mit sich, dass sich <strong>der</strong><br />
Rechtsanwen<strong>der</strong> nicht nur ständig auf<br />
neue und ungeklärte Rechtslagen einstellen,<br />
son<strong>der</strong>n sich auch stets darüber<br />
im Klaren sein muss, welche Gesetzesfassung<br />
im konkreten Fall überhaupt<br />
anzuwenden ist. Mitunter kann schon<br />
die Bestimmung <strong>der</strong> maßgeblichen<br />
Gesetzesfassung anhand ihrer Anwendungsvorschriften<br />
2 Schwierigkeiten bereiten.<br />
Von diesen Widrigkeiten bleibt<br />
<strong>der</strong> Referendar aber glücklicherweise<br />
weitgehend verschont. Denn für die<br />
Steuerrechtsklausur ist grundsätzlich<br />
nur die Rechtslage eines Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
– in <strong>der</strong> Einkommensteuer ist das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
<strong>der</strong> Veranlagungszeitraum 3 –<br />
maßgebend. Die Examensklausuren<br />
betreffen nämlich regelmäßig nur den<br />
unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum.<br />
Dies bedeutet: Schreibt<br />
man z. B. im Juni o<strong>der</strong> November 2013<br />
Examen, muss man Sachverhalte beurteilen,<br />
die sich im Jahr 2012 ereignet<br />
haben und damit nur die für den<br />
Veranlagungszeitraum 2012 geltende<br />
Rechtslage kennen. Auch hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Komplexität des Einkommensteuerrechts<br />
kann <strong>der</strong> Referendar gelassen<br />
bleiben. In seinen Grundzügen – und<br />
nichts an<strong>der</strong>es wird in aller Regel vom<br />
Prüfling in <strong>der</strong> Steuerrechtsklausur verlangt<br />
– ist das Einkommensteuerrecht<br />
entgegen <strong>der</strong> allgemeinen Wahrnehmung<br />
ein sehr systematisches Rechts-<br />
gebiet, das bei näherer Betrachtung<br />
sogar Spaß machen kann.<br />
Steuerrecht lohnt sich mehr<br />
als an<strong>der</strong>e Rechtsgebiete<br />
Nach <strong>der</strong> langjährigen Erfahrung des Autors<br />
als Repetitor kann sich <strong>der</strong> Referendar<br />
auf die Steuerrechtsklausur sehr gut<br />
vorbereiten und mit einem vergleichsweise<br />
geringen Aufwand ein zweistelliges<br />
Ergebnis erreichen. Auch ist die Konkurrenzsituation<br />
in <strong>der</strong> Steuerrechtsklausur<br />
günstiger als in den an<strong>der</strong>en Klausuren.<br />
So bereitet sich beispielsweise fast je<strong>der</strong><br />
Prüfling intensiv und zeitaufwändig auf<br />
die Arbeitsrechtsklausur vor, wohingegen<br />
im Steuerrecht oftmals das Motto<br />
„vier gewinnt“ vorherrscht. Die Chance,<br />
die einem die Steuerrechtsklausur zur<br />
Notenverbesserung bietet, sollte sich also<br />
niemand entgehen lassen. Nicht unerwähnt<br />
sollte auch bleiben, dass es für<br />
die mündliche Prüfung sehr ökonomisch<br />
ist, Steuerrecht 4 zu wählen, da dann zur<br />
Einkommensteuer und Abgabenordnung<br />
im Wesentlichen nur noch die Umsatzsteuer<br />
und die Grundzüge des Körperschaft<br />
steuer rechts, des Bewertungsrechts<br />
sowie des Erbschaft- und des Schenkungsteuerrechts<br />
und des finanzgerichtlichen<br />
Verfahrens hinzukommen.<br />
Außerdem bietet das Steuerrecht sehr<br />
gute berufliche Perspektiven. Während<br />
Zivilrecht für nicht wenige Anwälte „brotlose<br />
Kunst“ bleibt, muss sich ein qualifizierter<br />
Steuerrechtler um sein Auskom-<br />
Patient Steuerrecht: Die bisherigen Reformen haben das Steuerrecht nicht vereinfacht –<br />
ganz im Gegenteil. Einen Buchtipp zum Thema finden Sie auf S. 46.<br />
men in <strong>der</strong> Regel keine Sorgen machen.<br />
Doch selbst wenn man nicht im Steuerrecht<br />
tätig sein möchte, sind steuerrechtliche<br />
Kenntnisse immer von Vorteil. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
schadet es dem selbständigen<br />
Anwalt nicht, wenn er den Gewinn seiner<br />
Kanzlei ohne Steuerberater ermitteln<br />
kann. Im Übrigen profitiert je<strong>der</strong> davon,<br />
wenn er in <strong>der</strong> Lage ist, seine Einkommensteuererklärung<br />
ohne professionelle<br />
Hilfe zu erstellen und seinen Einkommensteuerbescheid<br />
zu überprüfen. Das<br />
sind doch ganz an<strong>der</strong>e Perspektiven, als<br />
sie etwa die Beschäftigung mit Wasserrecht<br />
bietet.<br />
Was ist das beson<strong>der</strong>e<br />
am Steuerrecht?<br />
Möchte sich <strong>der</strong> Referendar ernsthaft mit<br />
dem Steuerrecht beschäftigen, muss er<br />
sich darüber im Klaren sein, dass das bisher<br />
Erlernte nicht unbedingt weiterhilft.<br />
Obwohl das Steuerrecht zum Öffentlichen<br />
Recht gehört, lassen sich selbst auf<br />
die Abgabenordnung, dem steuerrechtlichen<br />
Verfahrensrecht, die bekannten<br />
Strukturen aus dem Verwaltungsrecht<br />
entgegen einem verbreiteten Irrglauben<br />
nur beschränkt übertragen – und auf das<br />
Einkommensteuerrecht überhaupt nicht.<br />
Vielmehr ist es erfor<strong>der</strong>lich, – wie am Anfang<br />
des Studiums im Zivilrecht, Öffentlichen<br />
Recht o<strong>der</strong> Strafrecht – neben einer<br />
neuen Terminologie eine neue Denkweise<br />
und neue Strukturen zu erlernen. Was<br />
die Abgabenordnung betrifft, enthält sie<br />
natürlich Vorschriften, die wörtlich mit<br />
Normen des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
übereinstimmen 5 . Auch unterscheidet<br />
sich das Zulässigkeitsschema<br />
für einen Einspruch nicht von demjenigen<br />
für einen Wi<strong>der</strong>spruch (Statthaftigkeit,<br />
Form, Frist und Beschwer). Die<br />
Musik spielt jedoch in Bereichen, für die<br />
es keine Parallelen im Verwaltungsrecht<br />
gibt. Man denke etwa nur an das Korrektursystem<br />
für Steuerbescheide 6 .<br />
Wie sollte man sich auf die Steuerrechtsklausur<br />
vorbereiten?<br />
Der amtliche Steuerrechtslehrgang in<br />
Bayern vermittelt dem Referendar Grundkenntnisse,<br />
auf die er für die Examensvorbereitung<br />
aufsetzen kann. Der Besuch<br />
des Steuerrechtslehrgangs – und <strong>der</strong><br />
Vertiefungsveranstaltungen – genügt<br />
jedoch nicht, um eine gute Steuerrechtsklausur<br />
schreiben zu können. Insbeson-