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der WirTschAfTsführer - Richard Boorberg Verlag

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8 REfEREndaRIat<br />

www.fotolia.com © Gina San<strong>der</strong>s<br />

Der Wirtschaftsführer 1.2013<br />

de Gesetzesän<strong>der</strong>ungen korrigieren<br />

möchte.<br />

Dies bringt es mit sich, dass sich <strong>der</strong><br />

Rechtsanwen<strong>der</strong> nicht nur ständig auf<br />

neue und ungeklärte Rechtslagen einstellen,<br />

son<strong>der</strong>n sich auch stets darüber<br />

im Klaren sein muss, welche Gesetzesfassung<br />

im konkreten Fall überhaupt<br />

anzuwenden ist. Mitunter kann schon<br />

die Bestimmung <strong>der</strong> maßgeblichen<br />

Gesetzesfassung anhand ihrer Anwendungsvorschriften<br />

2 Schwierigkeiten bereiten.<br />

Von diesen Widrigkeiten bleibt<br />

<strong>der</strong> Referendar aber glücklicherweise<br />

weitgehend verschont. Denn für die<br />

Steuerrechtsklausur ist grundsätzlich<br />

nur die Rechtslage eines Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

– in <strong>der</strong> Einkommensteuer ist das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

<strong>der</strong> Veranlagungszeitraum 3 –<br />

maßgebend. Die Examensklausuren<br />

betreffen nämlich regelmäßig nur den<br />

unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum.<br />

Dies bedeutet: Schreibt<br />

man z. B. im Juni o<strong>der</strong> November 2013<br />

Examen, muss man Sachverhalte beurteilen,<br />

die sich im Jahr 2012 ereignet<br />

haben und damit nur die für den<br />

Veranlagungszeitraum 2012 geltende<br />

Rechtslage kennen. Auch hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Komplexität des Einkommensteuerrechts<br />

kann <strong>der</strong> Referendar gelassen<br />

bleiben. In seinen Grundzügen – und<br />

nichts an<strong>der</strong>es wird in aller Regel vom<br />

Prüfling in <strong>der</strong> Steuerrechtsklausur verlangt<br />

– ist das Einkommensteuerrecht<br />

entgegen <strong>der</strong> allgemeinen Wahrnehmung<br />

ein sehr systematisches Rechts-<br />

gebiet, das bei näherer Betrachtung<br />

sogar Spaß machen kann.<br />

Steuerrecht lohnt sich mehr<br />

als an<strong>der</strong>e Rechtsgebiete<br />

Nach <strong>der</strong> langjährigen Erfahrung des Autors<br />

als Repetitor kann sich <strong>der</strong> Referendar<br />

auf die Steuerrechtsklausur sehr gut<br />

vorbereiten und mit einem vergleichsweise<br />

geringen Aufwand ein zweistelliges<br />

Ergebnis erreichen. Auch ist die Konkurrenzsituation<br />

in <strong>der</strong> Steuerrechtsklausur<br />

günstiger als in den an<strong>der</strong>en Klausuren.<br />

So bereitet sich beispielsweise fast je<strong>der</strong><br />

Prüfling intensiv und zeitaufwändig auf<br />

die Arbeitsrechtsklausur vor, wohingegen<br />

im Steuerrecht oftmals das Motto<br />

„vier gewinnt“ vorherrscht. Die Chance,<br />

die einem die Steuerrechtsklausur zur<br />

Notenverbesserung bietet, sollte sich also<br />

niemand entgehen lassen. Nicht unerwähnt<br />

sollte auch bleiben, dass es für<br />

die mündliche Prüfung sehr ökonomisch<br />

ist, Steuerrecht 4 zu wählen, da dann zur<br />

Einkommensteuer und Abgabenordnung<br />

im Wesentlichen nur noch die Umsatzsteuer<br />

und die Grundzüge des Körperschaft<br />

steuer rechts, des Bewertungsrechts<br />

sowie des Erbschaft- und des Schenkungsteuerrechts<br />

und des finanzgerichtlichen<br />

Verfahrens hinzukommen.<br />

Außerdem bietet das Steuerrecht sehr<br />

gute berufliche Perspektiven. Während<br />

Zivilrecht für nicht wenige Anwälte „brotlose<br />

Kunst“ bleibt, muss sich ein qualifizierter<br />

Steuerrechtler um sein Auskom-<br />

Patient Steuerrecht: Die bisherigen Reformen haben das Steuerrecht nicht vereinfacht –<br />

ganz im Gegenteil. Einen Buchtipp zum Thema finden Sie auf S. 46.<br />

men in <strong>der</strong> Regel keine Sorgen machen.<br />

Doch selbst wenn man nicht im Steuerrecht<br />

tätig sein möchte, sind steuerrechtliche<br />

Kenntnisse immer von Vorteil. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

schadet es dem selbständigen<br />

Anwalt nicht, wenn er den Gewinn seiner<br />

Kanzlei ohne Steuerberater ermitteln<br />

kann. Im Übrigen profitiert je<strong>der</strong> davon,<br />

wenn er in <strong>der</strong> Lage ist, seine Einkommensteuererklärung<br />

ohne professionelle<br />

Hilfe zu erstellen und seinen Einkommensteuerbescheid<br />

zu überprüfen. Das<br />

sind doch ganz an<strong>der</strong>e Perspektiven, als<br />

sie etwa die Beschäftigung mit Wasserrecht<br />

bietet.<br />

Was ist das beson<strong>der</strong>e<br />

am Steuerrecht?<br />

Möchte sich <strong>der</strong> Referendar ernsthaft mit<br />

dem Steuerrecht beschäftigen, muss er<br />

sich darüber im Klaren sein, dass das bisher<br />

Erlernte nicht unbedingt weiterhilft.<br />

Obwohl das Steuerrecht zum Öffentlichen<br />

Recht gehört, lassen sich selbst auf<br />

die Abgabenordnung, dem steuerrechtlichen<br />

Verfahrensrecht, die bekannten<br />

Strukturen aus dem Verwaltungsrecht<br />

entgegen einem verbreiteten Irrglauben<br />

nur beschränkt übertragen – und auf das<br />

Einkommensteuerrecht überhaupt nicht.<br />

Vielmehr ist es erfor<strong>der</strong>lich, – wie am Anfang<br />

des Studiums im Zivilrecht, Öffentlichen<br />

Recht o<strong>der</strong> Strafrecht – neben einer<br />

neuen Terminologie eine neue Denkweise<br />

und neue Strukturen zu erlernen. Was<br />

die Abgabenordnung betrifft, enthält sie<br />

natürlich Vorschriften, die wörtlich mit<br />

Normen des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

übereinstimmen 5 . Auch unterscheidet<br />

sich das Zulässigkeitsschema<br />

für einen Einspruch nicht von demjenigen<br />

für einen Wi<strong>der</strong>spruch (Statthaftigkeit,<br />

Form, Frist und Beschwer). Die<br />

Musik spielt jedoch in Bereichen, für die<br />

es keine Parallelen im Verwaltungsrecht<br />

gibt. Man denke etwa nur an das Korrektursystem<br />

für Steuerbescheide 6 .<br />

Wie sollte man sich auf die Steuerrechtsklausur<br />

vorbereiten?<br />

Der amtliche Steuerrechtslehrgang in<br />

Bayern vermittelt dem Referendar Grundkenntnisse,<br />

auf die er für die Examensvorbereitung<br />

aufsetzen kann. Der Besuch<br />

des Steuerrechtslehrgangs – und <strong>der</strong><br />

Vertiefungsveranstaltungen – genügt<br />

jedoch nicht, um eine gute Steuerrechtsklausur<br />

schreiben zu können. Insbeson-

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